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Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Minuten schrieb Koelli:

Die Versicherung wirds bezahlen, oder? 


Die Reparatur? Sicher. Die aus dem Ausfall des Fliegers entstehenden Kosten? Das dürfte eher nicht so klar sein…

Bearbeitet von 8stein
Geschrieben

Also bei jeder Autoversicherung ist nicht nur die Reparatur, sondern auch der Nutzungsausfall des Fahrzeugs enthalten.

Was bringt Dich zu der Annahme, dass es bei einem Schaden an einem Flugzeug anders wäre?

Geschrieben (bearbeitet)

Weil das unterschiedliche Produkte sind und die Prämie enorm wäre. Den Ausfall bekommt man ja meist über Reserven hin, die man eh hat  (AOGs sollte man ja einkalkulieren) - Ersatzautos haben die meisten Bürger eher nicht

Bearbeitet von d@ni!3l
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb d@ni!3l:

Weil das unterschiedliche Produkte sind und die Prämie enorm wäre.

Nur damit wir uns richtig verstehen, hier greift nicht die Versicherung des Flugzeugs!

Der Schaden muss von der Versicherung des Flughafens getragen werden.

Und ohne jetzt Werbung zu machen, aber die Kfz-(Haftpflicht-)Versicherung der AXA deckt Personen-, Sach, und Vermögensschäden bis 100 Mio Euro und gehört dabei nicht ansatzweise zu den teuren Kfz-Versicherungen.

Und was für ein Fahrzeug einer Privatperson zugemutet wird, kann ein Flughafen nun mit Sicherheit durch eine Versicherung absichern.

Geschrieben (bearbeitet)

Ja, aber der Flughafen müsste seinerseits seine Kasko-Versicherung enorm ausweiten, wenn sie der Airline diese Kosten erstatten müsste. Das würde dazu führen, dass die Gebühren steigen, weil man diese Kosten ja weitergibt. Im Zweifel würden sie auch keine Brücken mehr bewegen, wenn man das Risiko nicht tragen will 10 Mio Euro (Bsp Wert) Schaden zu verursachen.

 

Nebenbei sind Folgekosten auch schwer zu ermitteln. Die Flüge des Flugzeugs finden ja weiterhin statt, die Reserve wird nur knapper. AUA passt ja jetzt nicht plötzlich den Flugplan an oder streicht Flüge bis die Neo repariert ist. Wenn es jetzt in zwei Wochen einen Ausfall gibt dürfte es schwer nachzuweisen sein, dass es an dem einen Kasko liegt.

 

Wahrscheinlich gibt es zudem eine "grobe Fahrlässigkeit" Klausel, die im Zweifel schwer nachzuweisen ist.

 

vor 20 Minuten schrieb jubo14:

aber die Kfz-(Haftpflicht-)Versicherung der AXA deckt Personen-, Sach, und Vermögensschäden bis 100 Mio Euro

Die Frage ist : Was ist der Erwartungswert? Wie häufig ist ein hohes Schadensereignis bei KFZ Versicherungen und durch wie viele Versicherte wird der Schaden bezahlt? Am Airport sind die Schadensfälle im Schnitt deutlich teurer* (insbesondere würde der Einnahmeausfall übernommen werden),  gleichzeitig hat man als Versicherung viel weniger Köpfe, durch die man die Prämien teilen kann.

 

* und mittlerweile gefühlt auch extrem häufig. Ich habe keine Statistik, aber in denn letzten 12 Monaten hat fast jede DACH Airline einen solchen Fall gehabt. Ich glaube nicht, dass jedes Jahr eins von 600 Fahrzeugen einen Millionenschaden hat.

 

Deshalb  - anderes Thema - sollte man das Thema Haftung ggf irgendwann schon mal angehen, um den Anreiz zu setzen doch wieder mehr zu schulen und/oder nicht jeden zu nehmen, sollte mein Gefühl zutreffen, dass diese Fälle zunehmen. Kann natürlich aber auch sein, dass die durch Social Media häufiger publik werden

Bearbeitet von d@ni!3l
Geschrieben (bearbeitet)

Hier scheinen verschiedene Begriffe zusammen geworfen zu werden. Der Flughafen ist ggf. haftbar für diesen Vorfall, damit wäre die Haftpflichtversicherung zuständig, da man einen Schaden bei jemandem anderes verursacht hat und hierfür haftbar wäre. Hier ist es auch egal, ob die Versicherung besteht, der Flughafen schützt sich selbst gegen diese Schäden und müsste sonst aus der eigenen Tasche zahlen.

 

Die Kaskoversicherung deckt die eigenen Schäden ab, wenn die Airline den Schaden selbst verschuldet hätte, würde diese greifen.

Bearbeitet von Ich86
Habe zu früh abgeschickt und war noch nicht fertig
Geschrieben

Sagen wir mal so: Tendenziell werden die zu zahlenden Beträge so hoch sein, dass es mich nicht überraschen würde, wenn jedwede Versicherung sich um eine gerichtliche Klärung der Haftungsfrage bemühen wird.

Geschrieben

Das es hier zu gerichtlichen Klärungen kommt, setze ich eigentlich voraus.

Denn was die Kosten wegen Flugausfällen angeht, deren Kosten die Versicherung übernehmen soll, ist dann die Airline in der Beweispflicht.

Und die Wahrscheinlichkeit, dass man sich hier „gütlich“ einigt, halte ich für sehr gering.

Weil das so ist, sind dann auch die Prämien, die dieses Risiko abdecken, sicher nicht astronomisch.

Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb Koelli:

Die Versicherung wirds bezahlen, oder? 

 

Wenn der Sachverhalt sich wie hier beschrieben darstellt ist meine Tendenz für die Haftpflichtversicherung der Firma, die das Flugzeug umgeparkt (wer macht das für AUA in Wien?) hat: Nein, da grobe Fahrlässigkeit. Mir fehlt auch etwas die Phantasie warum sich eine Versicherung darauf einlassen sollen, auch im Interesse ihrer Versicherungsnehmer.

 

Zitat

Später sollte ein Schlepper des Flughafens Wien die Maschine auf eine andere Parkposition schleppen - was zunächst auch problemlos geschah. Allerdings vergaß der Schlepperfahrer bzw. ein anderes Mitglied der Bodenmannschaft des Flughafens nach dem Abschluss des Umparkmanövers wohl, die sogenannten Wheel chocks bei den Fahrwerken zu platzieren. Auch die Parkbremse dürfte nicht aktiviert gewesen sein. [Quelle: https://www.austrianwings.info/2024/04/aua-a320neo-schrottreif-flugzeug-rollte-los-wohl-fehler-der-flughafen-bodencrew/]

 

Wenn Austrian für das Flugzeug noch eigene Versicherung für das Flugzeug abgeschlossen hat die Flugzeug- und Folgeschäden unabhängig von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit deckt kann es zu zu Zahlungen kommen. Erstmal hängt der Schaden bei Austrian und bei der Firma die es verursacht hat.

 

 

 

Geschrieben
vor 52 Minuten schrieb OliverWendellHolmesJr:

Wenn der Sachverhalt sich wie hier beschrieben darstellt ist meine Tendenz für die Haftpflichtversicherung der Firma, die das Flugzeug umgeparkt (wer macht das für AUA in Wien?) hat: Nein, da grobe Fahrlässigkeit.

Haftpflichtversicherungen machen aber in der Regel keinen Unterschied ob „dumm gelaufen“, fahrlässig oder grob fahrlässig. Auch wenn sie nach §81 VVG berechtigt sind bei grober Fahrlässigkeit zu kürzen.

Da die Grenze zwischen fahrlässig und grob fahrlässig aber fließend ist, werden durch diese Übernahme sicherlich mehr Kosten für Rechtsstreitigkeiten gespart, als man Leistungen sparen würde. Zumal hier dann noch so interessante Aspekte wie ein Augenblicksversagen oder besondere Umstände (Krankheit, Berufserfahrung, Alter, usw.) hinzukommen, die aus einer groben eine einfache Fahrlässigkeit machen können.

 

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb jubo14:

Haftpflichtversicherungen machen aber in der Regel keinen Unterschied ob „dumm gelaufen“, fahrlässig oder grob fahrlässig. Auch wenn sie nach §81 VVG berechtigt sind bei grober Fahrlässigkeit zu kürzen.

Da die Grenze zwischen fahrlässig und grob fahrlässig aber fließend ist, werden durch diese Übernahme sicherlich mehr Kosten für Rechtsstreitigkeiten gespart, als man Leistungen sparen würde. Zumal hier dann noch so interessante Aspekte wie ein Augenblicksversagen oder besondere Umstände (Krankheit, Berufserfahrung, Alter, usw.) hinzukommen, die aus einer groben eine einfache Fahrlässigkeit machen können.

Erstmal wissen wir nicht, ob es sich überhaupt um eine Versicherung nach österreichischem Recht handelt oder ob hier nicht aufgrund der potentiellen Schadensumme englisches oder New Yorker/US-Bundes Recht gilt, Rechtskreise die gerne für große Policen genommen werden. Dann gibt es noch die individuellen Ausschlüsse in der Police.

 

Bei einem Schaden von 50 Mio. EUR sind die Kosten für den Rechtsstreit zweitrangig. Zudem muss man bedenken, dass die Versicherung den Schaden von irgendjemandem (also allen Versicherten) ersetzt bekommen muss. Beitragserhöhung für alle Versicherten wären die Folge.

 

Um nochmal im deutschen Rechtsrahmen zu bleiben: Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht lässt. Ich argumentiere ja gerne, aber beim Flugzeug-parken vergessen die Handbremse anzuziehen ist eine Hausnummer. Da kommt für mich auch organisationsversagen des Arbeitgebers in Betracht und der finanzielle Schaden fürs Unternehmen angemessen.

 

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb OliverWendellHolmesJr:

Zudem muss man bedenken, dass die Versicherung den Schaden von irgendjemandem (also allen Versicherten) ersetzt bekommen muss. Beitragserhöhung für alle Versicherten wären die Folge.

Genau für diesen Fall gibt es die Rückversicherer.

Der größte der Welt ist hier übrigens die Münchener Rück.

Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb OliverWendellHolmesJr:

Zudem muss man bedenken, dass die Versicherung den Schaden von irgendjemandem (also allen Versicherten) ersetzt bekommen muss. Beitragserhöhung für alle Versicherten wären die Folge.

 

Also mit Verlaub und bei allem Respekt für das ganze "könnte, wäre, wenn, wir wissen es nicht, aber doch, aber wie, juristische Rumgeschreibsel", genau das ist das Grundprinzip einer Versicherung.

Geschrieben

Ich kann von einem ähnlich gelagerten Fall erzählen.

 

Sachschaden in Millionenhöhe, durch grobe Fahrlässigkeit.

 

Ausfall des „Opfer-LfZ“ : mehrere Monate, das andere „Verursacher-Objekt“ war wirtschaftlicher Totalschaden 

 

Gezahlt hat letztlich die Versicherung des LfZ, das von dem Bediener den Schaden verursacht hat. Ironischerweise war das Verursacher LfZ nicht mal im Betrieb….

Trotz grober Fahrlässigkeit, man munkelt der Verursacher musste eine kleine Summe als Vergleich zahlen. (der Versicherung war klar, die Summe ist eh nicht zu holen).

 

Der Totalschaden wurde entsprechend der Kasko ausbezahlt.

 

Dem Halter/Operator vom Opfer LfZ wurde entsprechend die Reparaturkosten entschädigt.

Forderungen für den Ausfall konnte er nicht durchsetzen. Es ist wohl so, das bei Haftpflichtschäden generell die Rechtsprechung sehr schwierig ist, wenn es um Entschädigung für Ausfall geht. Der Gutachter hat dies auch begründet mit mehreren Argumenten, die ich heute aber nicht mehr gesichert wiedergeben kann. Da war was mit schwierigen Nachweis der tatsächlichen Schäden, auch das Opfer hat die Pflicht den Schaden klein zu halten, etc. Man erwartet wohl auch von wirtschaftlichen Unternehmen auch entsprechende Szenarien zu berücksichtigen. 

 

Was ginge, wenn jeder eine entsprechende Zusatzversicherung gegen Ausfall in seine Versicherung aufnimmt.

 

Was am Ende meist bleibt, kleiner Trost, eine möglichst „vergoldete“ Reparatur.

 

 

 

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