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Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb born4fly:

Schon seltsam. Aber steht dein Auto mal über den fälligen Tüv-Termin auf der Strasse, haste gleich nen Zettel vom Ordnungsamt...

Ne, die lassen üblicherweise einen Monat Gnade walten. Schon viele Jahre her, aber bei mir war am Monatsersten vom Folgemonat der Zettel dran.

 

Was mich viel mehr wundert, ist, dass scheinbar keine der Polizeibehörden dafür zuständig ist, mal nachzuprüfen, was der Hintergrund bei der Karre ist. Gestohlen? Illegal entsorgt? Auf jemanden zugelassen, auf den ein Haftbefehl ausstellt ist und der sich ins Ausland abgesetzt hat? 

Geschrieben
vor 47 Minuten schrieb abdul099:

Was mich viel mehr wundert, ist, dass scheinbar keine der Polizeibehörden dafür zuständig ist, mal nachzuprüfen, was der Hintergrund bei der Karre ist.

 

 

An sehr vielen Autobahn-Parkplätzen stehen verwaiste Autos, oft ist noch das Kennzeichen dran - nicht selten bereits von Vandalen beschädigt oder Teile abmontiert - gefühlt nimmt dieses Phänomen zu. Ich frage mich auch, woher die Autos stammen.

 

Ich glaube aber nicht, dass das Auto am BER in ein Verbrechen involviert war - wer ist so blöd und stellt das Auto auf der Flucht genau dort ab, wo alles Kamera-überwacht ist!?

 

Trotzdem dürfte die Person kein ausgeprägtes Rechtsbewusstsein haben oder sich mit Parkgebühren am Flughafen auskennen.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb born4fly:

Schon seltsam. Aber steht dein Auto mal über den fälligen Tüv-Termin auf der Strasse, haste gleich nen Zettel vom Ordnungsamt...

Du schreibst doch selber. Steht das Auto auf der Straße kommt das Ordnungsamt.

Steht das Auto dagegen auf deinem Privatgelände passiert genau gar nichts. 

 

Der Artikel ist eine schönes Beispiel für einen Autor, der Zeit hat und seine Bürgerkunde auffrischt.

Ohne mir jetzt im Detail die Flurstücke anzusehen, wenn es Privatgelände des Flughafens Berlin ist, ist die Auskunft der Behörden richtig. Zuständig ist der Flächeneigentümer und sein Verwalter. Das die Behörden und der Flughafen aus Datenschutz- und - für den Fall, dass das Auto mit einer Straftat in Verbindung steht - ermittlungstaktischen Gründen nichts sagen ist auch richtig.

 

Hier hätte man natürlich seiner journalistischen Ausbildung gerecht werden können und das so bestätigen/einordnen können. Aber das widerspricht dem Auftrag der Berlinskaja Prawda. 

 

vor 1 Stunde schrieb Tschentelmän:

Trotzdem dürfte die Person kein ausgeprägtes Rechtsbewusstsein haben oder sich mit Parkgebühren am Flughafen auskennen.

Wobei sich der Parkplatzbetreiber auch fragen muss, ob er das Fahrzeug nicht schon eher hätte abschleppen können, unter dem Aspekt der Schadenminimierung. 

Geschrieben (bearbeitet)

Überteuertes Flughafenparken betrifft viele. Es geht dabei offenbar nur noch ums reine Abkassieren der Kreditkarte, nicht ums Parken selbst, Parkplätze und Autos oder so? Niemand guckt da noch jemals real nach.

Bearbeitet von Nosig
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Nosig:

Überteuertes Flughafenparken betrifft viele. Es geht dabei offenbar nur noch ums reine Abkassieren der Kreditkarte, nicht ums Parken selbst, Parkplätze und Autos oder so? Niemand guckt da noch jemals real nach.

 

Nunja, im Grunde ist dieser "Parkplatz" ja auch gar nicht zum dauerhaften Parken gedacht. Das ist ein Platz zum Bringen oder Abholen von Fluggästen. Daher sind auch die ersten 10 Minuten kostenlos. Wenn dann dieser beschränkte Platz in der Terminalvorfahrt dauerhaft belegt wird und somit anderen Abholern nicht zur Verfügung steht, finde ich es nur gerechtfertigt, dann auch höhere Preise zu verlangen als auf einem Langzeitparkplatz.

Geschrieben

Nur wenn das die Parkfirma über so lange Zeit dann gar nicht kümmert, ist es schon merkwürdig. Normalerweise würde doch mal jemand gucken, gerade wenn der Parkpreis längst über den Zeitwert des Autos hinausreicht? Das Nummerschild soll auch nicht gestimmt haben, auch das hätte einen Betreiber bei einer Nachfrage stutzig machen können.

Geschrieben

Ich empfehle mal die AGB zu lesen:

 

https://ber.apcoa.de/termsofuse

 

Dann wird man feststellen, dass ein Schaden von 200.000€ gar nicht entstanden sein kann. Max. Vertragsdauer ist 6 Wochen. Danach ist eine "Nutzungsentschädigung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen". Das vor Gericht dann zu beweisen ist dann das Problem von APCOA.

 

Im Übrigen kommen die AGB dem Kommentar von Nosigs Beitrag (5 davor) schon ziemlich nahe.

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