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Luftverkehrsabgabe


Discus

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Jetzt wird es richtig gediegen. Danach würden auf die 8, bzw. 16 Euro für inländische Flüge noch 19% MwSt. aufgeschlagen.

Was ist das denn für ein Blödsinn? Man kann doch nicht auf eine Steuer auch noch MwSt. erheben.

 

Da siehste mal, was die alles können...

Aber im Ernst: Noch nie aufgefallen, dass schon längst bei innerdeutschen Flügen selbst auf die Kreditkartengebühr noch 19% Mehrwertsteuer draufgehauen werden?

Geschrieben

Mehrwertsteuer wird immer auf den gesamten Umsatz berechnet, egal wie die Zusatzgebühr/-steuer auch heissen mag.

Das ist im auch bei der Mineralölsteuer, bei Tabaksteuern etc. so...

Geschrieben

Wie Chees bereits sagte, wenn wir an der Tankstelle den Surst unseres Autos stillen, bezahlen wir auf die Ökosteuer, Mineralölsteuer usw. auch noch brav die Mehrwertsteuer. Nicht umsonst klebten bei Aral mal eine Zeit lang die Aufkleber: "Sie zahlen xx Cent pro Euro an Steuern für ihr Benzin.". Hat aber auch nix geholfen, wer von A nach B kommen will, zahlt es. Und genauso wird es leider auch bei der Luftverkehrsabgabe sein. Ich für mich habe allerdings beschlossen, meine Flüge in 2011 empfindlich zu verringern und dafür lieber ein bißchen was sparen - nicht, dass ich nach Studiums-Ende noch "Hauskauf-Kreditaufnahme-Steuer" zahlen muss und diese nach Abzug des Eigenanteils nciht mehr zahlen kann... ;)

Grüße aus dem airbräu am MUC! :)

HAJler

Geschrieben

Ich habe soeben mit, nicht mit Schäuble, aber mit dem Referat gesprochen, aus dem der Text kommt. Hier das Ergebnis:

Es ist richtig, daß auf die 8, bzw. 16 Euro bei innerdeutschen Flügen noch die Umsatzsteuer von 19% aufgeschlagen wird. Das ergibt sich aus den Vorschriften des Umsatzsteuerrechts und findet auch bei anderen Verbrauchs- und Verkehrssteuern, wie z.B. Mineralölsteuer und Tabaksteuer Anwendung. Das habt Ihr ja auch schon richtig hier angegeben.

Das bedeutet nun aber nicht, so die Referentin, daß mit der Luftverkehrssteuer über deren MwSt.-Anteil dann, gewissermaßen als positive Begleiterscheinung, auch noch das Umsatzsteueraufkommen insgesamt sich erhöht, sondern, so die Referentin, die Verbraucher (also wir) die durch die Luftverkehrssteuer verursachten zusätzlichen Ausgaben an anderer Stelle einsparen würden, und somit das ganze umsatzsteuerneutral sei. Da habe ich mich fast totgelacht.

Also, die Tabelle in der FAZ ist richtig dargestellt.

Geschrieben
Aber es kann nicht sein, dass Passagiere für ein Flugticket einen Aufschlag zahlen müssen, Frachtflugzeuge aber nicht. Es ist schließlich ein und dasselbe Verkehrsmittel!

Somit wird hoffentlich allein schon aufgrund dieser Ungleichbehandlung ein juristisches Verfahren eingeleitet werden.

 

Glaubst Du allen Ernstes, höhere Gebühren für Frachtflugzeuge würden nicht über kurz oder lang an die Verbraucher (also auch an Dich) weitergegeben?

 

Geschrieben

Die Schäuble-Tax ist einerseits nicht gerade förderlich für die Gestaltung der Tariflandschaft, da sich

das Tarifniveau ex DE wohl bissel anheben wird. Andererseits wird es insbes. bei den Eco-Tarifen

eingepriced werden (Konkurrenzdruck). Bevor ich mich als Langstrecken-Umsteiger durch CDG/AMS/LHR

quäle, zahle ich lieber einen Fuffi mehr für einen Nonstop-Flug, der mir Zeit spart.

Trotz der Grenznähe lohnt sich ein Abflug von dort insbes. im Europaverkehr kaum.

Auf die Gesamtkosten kommt es an! Vielleicht ist jetzt das Ticket ab DE teurer, aber dafür spare ich

mir die Anreise, die Zeit und Geld kostet. Innerhalb DE ist Rail&Fly dabei, bei der Langstrecke auch in der

1. Kl., also ein geldwerter Vorteil gegenüber der Autofahrt nach wheresoever.

 

Klar, unter dem Gesichtspunkt des Kannibalismus unter den AL's ist das Steuerding suboptimal, aber

irgendwo in der Gesamtbetrachtung volkswirtschaftlich vertretbar. Die Privilegien der AL's auch bei Flügen

innerhalb der EU sind geradezu anachronistisch. Der Sprit im Duty Free (pardon, Travel Value-) Shop ist nicht

mehr duty free mit Ausnahme von Flügen nach z.B. CH/IS/NO, aber Jet A-1 gibt's steuerfrei.

Der grenzüberschreitende Bahnverkehr, der keineswegs Individualverkehr darstellt, ist voll steuerpflichtig und für

den Diesel, den die Lok für den Eurocity von MUC nach ZRH braucht, muss Mineralölsteuer gezahlt werden,

obwohl es ein grenzüberschreitender Verkehr nach außerhalb der EU ist.

 

Nööö, ich will keine Grundsatzdiskussion anzetteln, aber wir sollten uns mit einer substantiierten Bewertung des

Geschehens Zeit lassen, bis belastbare Ergebnisse über die unmittelbaren und mittelbaren Folgen der Steuer

vorliegen.

 

In zig Ländern dieser Welt werden ähnliche, oft sogar zusätzliche regionale und lokale Taxes ähnliche der

kommenden Abgabe erhoben. Die nehemen's auch hin. Beispiel: Government Excise Tax in USA, die klar als "Verbrauchersteuer" klassifiziert ist und zu der "normalen" Airport Tax dazu kommt. Die "September 11th-Fee"

von US$ 2,50 pro Leg ist auch so ein Ding, das auf Ticketpreis und Airport-Tax aufgeschlagen wird. Oder die

Transportation Tax in diversen Ländern, die Premium Class Tax (!) i.H.v. 12,36% in Indien, und oft die MwSt (VAT),

die viele Länder auch (!) auf internationale Tickets erheben.

 

Das soll natürlich keine Rechtfertigung für die Einführung unserer Schäuble-Tax sein, aber ich wage zu behaupten,

dass sich der Sturm der Entrüstung nach einer Weile legen wird. Das beste Beispiel dafür sind die manchmal abenteuer-

lich kalkulierten Fuel Surcharges, bei denen man meinen könnte, der Emir bringe das Kerosin persönlich zum Flieger.

Ist ärgerlich, wenn dank der Tax-Spalte im Ticket aus einem zuvor günstigen Ticket ein Luxusgut wird.

Gerade manche LCC's basteln so herum, rechnen die Tax in die Fuel Surcharge ein und müssen später die nicht

separat ausgewiesene Tax auch nicht mehr refunden, da sie ja auf dem Ticket nicht ausgewiesen ist. Schon erlebt:

Tarif 1 kostete 49 EUR (Flugpreis 1 EUR + 48 EUR Steuern und "Sonderentgelt" -wofür auch immer-) und Tarif 2

einen Tag später, gleiche Strecke, gleiche Airline, gleiche Flugnummer, gleiches -das quietschgelbe- Buchungsportal

kostete 59 EUR. Davon waren aber plötzlich EUR 8,48 Flugpreis und EUR 50,52 Steuern, Entgelte und Treibstoff-

zuschlag. Dies als Beispiel für die Kreativität, mit der man auch die Luftverkehrsabgabe "einbauen" wird.

 

Wie bereits gestern erwähnt: wir müssen abwarten.

Geschrieben
Gerade manche LCC's basteln so herum, rechnen die Tax in die Fuel Surcharge ein und müssen später die nicht

separat ausgewiesene Tax auch nicht mehr refunden, da sie ja auf dem Ticket nicht ausgewiesen ist. Schon erlebt:

Tarif 1 kostete 49 EUR (Flugpreis 1 EUR + 48 EUR Steuern und "Sonderentgelt" -wofür auch immer-) und Tarif 2

einen Tag später, gleiche Strecke, gleiche Airline, gleiche Flugnummer, gleiches -das quietschgelbe- Buchungsportal

kostete 59 EUR. Davon waren aber plötzlich EUR 8,48 Flugpreis und EUR 50,52 Steuern, Entgelte und Treibstoff-

zuschlag. Dies als Beispiel für die Kreativität, mit der man auch die Luftverkehrsabgabe "einbauen" wird.

 

Wie bereits gestern erwähnt: wir müssen abwarten.

Es ist völlig unerheblich, ob die Luftverkehrssteuer im Ticket separat ausgewiesen wird oder nicht. Da der Steuerschuldner gegenüber der Finanzverwaltung die Airline ist und nicht der Pax, muß die Airline die Steuer abführen. Dazu muß sie den Nachweis über die tatsächliche Anzahl der Paxe pro Flug und die weiteren Angaben für die Berechnung der Steuer vorhalten und archivieren. Bei den Inselflügen müssen sogar Name und Adresse der Paxe (auf der Insel) erfaßt und archiviert werden.

Also, um das Beispiel von FR heranzuziehen, die ja schon erklärt haben, daß sie bei den Normalpreistickets die Steuer draufschlagen, bei den Aktionstickets (z.B. 10 Euro incl. Steuern und Gebühren) die Steuer jedoch nicht erheben würden. Dennoch muß FR die Steuer von 8 Euro abführen. In den Fällen müßte bei einem Noshow natürlich auch keine Luftverkehrssteuer erstattet werden.

 

Geschrieben

@aaspere: Ganz so einfach, wie es sich Ryanair macht, ist es wohl dann doch nicht. Der Gesetzgeber hat vor einiger Zeit u.A. zwei Dinge beschlossen:

1. Im gesamten Buchungsprozess ist der Endpreis anzuzeigen.

2. Es sind ferner auszuweisen: Flugpreis, Steuern, Flughafengebühren, sonst. Gebühren.

Beides steht in VERORDNUNG (EG) Nr. 1008/2008 Artikel 23 (1)

 

Nur weil Ryanair bei etlichen seiner Tarife ("Aktionspreise" etc.) gegen den zweiten Punkt verstößt und fälschlicherweise 0,- € ausweist, heißt das noch lange nicht, dass deswegen keine Erstattung erfolgen muss. Es ist ja mitnichten so, dass Ryanair diese Kosten nicht abführt, wenn der Passagier wirklich auf solch einem Tarif fliegt. In meinen Augen ist es da unerheblich, ob die Airline mit dem originären Ticketpreis (ohne optionale Kosten) unter den Steuern & Gebühren liegt oder nur knapp darüber.

 

Natürlich wäre es legitim, die Erstattung auf Höhe des tatsächlichen Ticketpreises zu deckeln. Soll ja keiner mehr herausbekommen, als er bezahlt hat...

 

Dass mit den vermeintlichen Bearbeitungsentgelten, die mehr oder weniger alle Airlines beim No-Show für die Erstattungen erheben, am Ende die Rückzahlung dann doch oft entfällt, steht natürlich auf einem anderen Blatt...

Geschrieben
Es ist richtig, daß auf die 8, bzw. 16 Euro bei innerdeutschen Flügen noch die Umsatzsteuer von 19% aufgeschlagen wird. Das ergibt sich aus den Vorschriften des Umsatzsteuerrechts

 

Geil !

Auf ein Produkt oder eine Dienstleistung Mehrwertsteuer zu zahlen, ist ja noch verständlich.

Aber auf eine reine Steuer ohne jede Gegenleistung nochmal Mehrwertsteuer draufzuhauen ist echt "lustig".

 

Glaubst Du allen Ernstes, höhere Gebühren für Frachtflugzeuge würden nicht über kurz oder lang an die Verbraucher (also auch an Dich) weitergegeben?

 

Natürlich würden sie das, keine Frage.

Aber es geht darum, dass derzeit Frachtflugzeuge von der Abgabe ausgeschlossen sind und Passagierflugzeuge nicht, obwohl es dasselbe Verkersmittel ist. Allein schon wegen dieser Ungleichbehandlung müsste die neue Abgabe anfechtbar sein.

Geschrieben
Geil !

Auf ein Produkt oder eine Dienstleistung Mehrwertsteuer zu zahlen, ist ja noch verständlich.

Aber auf eine reine Steuer ohne jede Gegenleistung nochmal Mehrwertsteuer draufzuhauen ist echt "lustig".

 

Ist ja beim Benzin genauso.

 

Natürlich würden sie das, keine Frage.

Aber es geht darum, dass derzeit Frachtflugzeuge von der Abgabe ausgeschlossen sind und Passagierflugzeuge nicht, obwohl es dasselbe Verkersmittel ist. Allein schon wegen dieser Ungleichbehandlung müsste die neue Abgabe anfechtbar sein.

 

Besteuert wird doch aber nicht das Flugzeug, sondern der Reisende. In einem Frachtflugzeug gibt es schlicht keine Reisenden.

Geschrieben
Ist ja beim Benzin genauso.

 

Beim Benzin hat man aber EINEN Gesamtpreis pro Liter, der dann eben auch die Mehrwertsteuer enthält.

Beim Flugticket wird dagegen die Luftverkehrsabgabe SEPARAT ausgewiesen und darauf die Steuer draufgeschlagen (8 Euro + 8 Euro + 19% = 19 Euro).

 

Besteuert wird doch aber nicht das Flugzeug, sondern der Reisende. In einem Frachtflugzeug gibt es schlicht keine Reisenden.

 

Es heisst aber "Luftverkehrsabgabe" und nicht "Passagierabgabe" und wird ja angeblichlich mit dem Unweltschutz begründet. Und ein Frachflugzeug verursacht die selben Abgase wie ein Passagierflugzeug. Somit ist die Abgabe unausgegoren und sicher in dieser Form nicht statthaft.

Geschrieben
Beim Benzin hat man aber EINEN Gesamtpreis pro Liter, der dann eben auch die Mehrwertsteuer enthält.

Beim Flugticket wird dagegen die Luftverkehrsabgabe SEPARAT ausgewiesen und darauf die Steuer draufgeschlagen (8 Euro + 8 Euro + 19% = 19 Euro).

 

Mag ja sein, aber mathematisch ist es das selbe.

 

Es heisst aber "Luftverkehrsabgabe" und nicht "Passagierabgabe" und wird ja angeblichlich mit dem Unweltschutz begründet. Und ein Frachflugzeug verursacht die selben Abgase wie ein Passagierflugzeug.

 

Es geht beim Umweltschutz nicht zwingenderweise um die Abgase eines konkreten Flugs. Durch eine Verteuerung der Ticketpreise erhöht man die Schwelle zum Fliegen und senkt somit mittelfristig Passagierzahlen und schont dadurch die Umwelt - oder anders gesagt: für 9,90 EUR nach Lodon zu fliegen ist politisch nicht gewollt und das Unterbinden solcher Möglichkeiten kann als Umweltschutz gewertet werden.

 

Somit ist die Abgabe unausgegoren und sicher in dieser Form nicht statthaft.

 

Welches rechtliche Merkmal beschreibt "unausgegoren"?

 

Ist die Tatsache, dass Airlines auf Kerosin keine Steuer bezahlen, die Bahn auf den Strom aber schon nicht auch "unausgegoren"?

Geschrieben
Ist die Tatsache, dass Airlines auf Kerosin keine Steuer bezahlen, die Bahn auf den Strom aber schon nicht auch "unausgegoren"?

 

Genau auf diese Aberwitzigkeiten des Systems wollte ich mit meinem Vergleich zwischen nicht steuerbefreitem

Sprit in der Travel Value Shop-Tüte beim Boarding einer Maschine, deren Tanks auf einem EU-Flug mit steuerbefreitem

Sprit gefüllt wurden, hinweisen.

Aus Gründen der Steuergerechtigkeit müsste eigentlich das Flugbenzin besteuert werden. Vielleicht mit einem

ermäßigten Satz. Natürlich würde das unsere Ticketpreise erhöhen. Jubeln würde ich darüber auch nicht, aber ich

finde, dass die Luftverkehrsabgabe dazu noch vergleichsweise erträglich ist.

 

Ferner stimme ich der Einschätzung zu, dass ein mittelbarer regulatorischer (umwelt-)politischer Eingriff nicht

so wirklich von der Hand zu weisen ist. Kombiniert mit dem steuerlichen Ertrag ist sowas für Politiker extrem reizvoll.

Der Carbon Footprint bei einem 4 EUR Return HHN-STN-HHN ist exorbitant mies.

 

Auch als Vielflieger halte ich es für irre, dass ein solcher Flug mehr kostet als manche S-Bahn Fahrkarte.

 

Auf solche ultrabilligen Tickets könnte man m.E. ruhig 30 EUR Ökotax draufschlagen. Dann wären es 34 EUR

für einen Retourflug. In fünf, sechs Jahren ist es sowieso schneller und komfortabler mit dem Zug unter dem

Kanal durch. Das nervige Gedöns an den Airports fällt dann auch weg.

 

 

 

 

Geschrieben
@aaspere: Ganz so einfach, wie es sich Ryanair macht, ist es wohl dann doch nicht. Der Gesetzgeber hat vor einiger Zeit u.A. zwei Dinge beschlossen:

1. Im gesamten Buchungsprozess ist der Endpreis anzuzeigen.

2. Es sind ferner auszuweisen: Flugpreis, Steuern, Flughafengebühren, sonst. Gebühren.

Beides steht in VERORDNUNG (EG) Nr. 1008/2008 Artikel 23 (1)

 

Nur weil Ryanair bei etlichen seiner Tarife ("Aktionspreise" etc.) gegen den zweiten Punkt verstößt und fälschlicherweise 0,- € ausweist, heißt das noch lange nicht, dass deswegen keine Erstattung erfolgen muss. Es ist ja mitnichten so, dass Ryanair diese Kosten nicht abführt, wenn der Passagier wirklich auf solch einem Tarif fliegt. In meinen Augen ist es da unerheblich, ob die Airline mit dem originären Ticketpreis (ohne optionale Kosten) unter den Steuern & Gebühren liegt oder nur knapp darüber.

 

Natürlich wäre es legitim, die Erstattung auf Höhe des tatsächlichen Ticketpreises zu deckeln. Soll ja keiner mehr herausbekommen, als er bezahlt hat...

 

Dass mit den vermeintlichen Bearbeitungsentgelten, die mehr oder weniger alle Airlines beim No-Show für die Erstattungen erheben, am Ende die Rückzahlung dann doch oft entfällt, steht natürlich auf einem anderen Blatt...

Also, nochmal zur Klarstellung beim Modell FR mit Aktionspreisen und Normalpreisen:

1. Es gibt zwei rechtlich relevante Vorgänge bei einem Flug, die voneinander völlig getrennt sind und auch so betrachtet werden müssen.

2. Der erste Vorgang ist, daß ausschließlich die Airline der Steuerschuldner ist und deshalb auch angeben muß wieviele Paxe im Flug 4711 wo eingestiegen und mit welchem auf dem Ticket angegebenen Zielflughafen tatsächlich geflogen sind. Noshows zählen nicht mit. Dabei ist es dem Finanzminister völlig egal, wieviel der Pax und ob er überhaupt für seinen Flug bezahlt hat. Ausgenommen ist lediglich die Besatzung; die wird auch nicht mitgezählt. Wenn also MOL mich mit einem kostenlosen Ticket von Bremen nach Dublin via London reisen läßt, weil er mit mir etwas berufliches zu besprechen hat, dann muß er, bzw. Ryanair nicht nur die sowieso anfallenden Steuern und Gebühren an den Flughäfen bezahlen, sondern auch die Schäuble-Tax.

3. Der zweite Vorgang hat etwas mit dem Rechtsverhältnis zwischen FR und dem Pax zu tun, und nur damit. Wenn FR ein Ticket zum Normalpreis (wie auch immer der gerade kalkuliert ist) verkauft, dann wird die die Schäuble-Tax irgendwann im Buchungsvorgang (wahrscheinlich schon sehr früh, da die wichtigsten Angaben, nämlich Abflughafen und Zielflughafen bereits auf der 1. Buchungsseite festgelegt werden) separat rechts im Berechnungsfenster aufgeführt. Das sind bei europäischen Flügen von einem deutschen Flughafen 8 Euro, auch beim Hin- und Rückflug. Im innerdeutschen Verkehr wird dann der Betrag von 19,04 Euro erscheinen. Wird der Flug nicht angetreten, dann hat der Pax zwar Anspruch auf Rückerstattung der Steuern und Gebühren, also auch der Schäuble-Tax. Zu beachten ist aber, daß FR für diesen Verwaltungsakt eine Gebühr von 20 Euro pro nicht angetretenen Flug erhebt. Diese Gebühr dürfte i.d.R. aber niedriger sein, als der beanspruchte Betrag.

 

Soweit alles klar? Gut. Jetzt wird's kompliziert, nämlich wenn

 

4. der zweite Vorgang mit der Variante eines Aktionspreises von z.B. 10 Euro betrachtet wird.

Da hat FR ja schon angekündigt, daß sie dann die Schäuble-Tax nicht beim Pax erheben wollen. Auch bei einem solchen "Pauschalpreis" müssen die Steuern und Gebühren an die jeweiligen Flughäfen von FR bezahlt werden, obwohl sie in dem Ticket nicht ausgewiesen sind. Und natürlich muß auch die Schäuble Tax, also für einen Flug 8 Euro, bzw. 9,52 Euro abgeführt werden. Nur als Beispiel wähle ich mal 25 Euro insgesamt an die Flughäfen + 8 Euro an Schäuble. Macht zusammen 33 Euro. FR nimmt aber nur 10 Euro ein (Nebenkosten lasse ich mal beiseite). Das heißt, FR zahlt aus der eigenen Schatulle 23 Euro drauf. Tritt der aaspere den Flug auch an, werden alle Steuern und Gebühren bei FR fällig. Jetzt kommt der blöde aaspere aber auf die Idee, genau an dem Tag lieber woanders hinzufliegen und das 10 Euro-Ticket, das er ja schon bezahlt hat, verfallen zu lassen. Was muß FR jetzt an Steuern und Gebühren für den ursprünglichen 10 Euro-Flug an die Flughäfen und an Schäuble bezahlen: nichts.

Die spannende, oder eigentlich doch nicht spannende Frage ist nun, ob man Anspruch auf Erstattung der Schäuble-Tax hat?

Natürlich nicht. Denn, wenn man diese vorher bei der Buchung schon nicht bezahlt hat, hat man natürlich auch keinen Anspruch auf Erstattung. Und da FR die Steuer ja auch nicht abgeführt hat, ist niemand zu Schaden gekommen, und alle sind glücklich bis an ihr Lebensende.

 

 

 

Es heisst aber "Luftverkehrsabgabe" und nicht "Passagierabgabe" und wird ja angeblichlich mit dem Unweltschutz begründet. Und ein Frachflugzeug verursacht die selben Abgase wie ein Passagierflugzeug. Somit ist die Abgabe unausgegoren und sicher in dieser Form nicht statthaft.

Ich empfehle wegen der unterschiedlichen Behandlung von Passagierflügen und Frachtflügen doch nochmal im Gesetzesentwurf nachzulesen. Da ist es erläutert, warum nicht bei Frachtflügen. Man muß die Ansicht nicht teilen, sie ist aber auch nicht unlogisch. Weiterhin darf man zwar rügen, daß der ökologische Gedanke mittlerweile in den Hintergrund getreten ist, aber nicht völlig verschwunden ist. Immerhin steht im Gesetz, daß die Luftverkehrssteuer zurückgefahren werden soll, wenn die Verschmutzungsrechte eingeführt werden.

 

Geschrieben
(...)

4. der zweite Vorgang mit der Variante eines Aktionspreises von z.B. 10 Euro betrachtet wird.

Da hat FR ja schon angekündigt, daß sie dann die Schäuble-Tax nicht beim Pax erheben wollen. Auch bei einem solchen "Pauschalpreis" müssen die Steuern und Gebühren an die jeweiligen Flughäfen von FR bezahlt werden, obwohl sie in dem Ticket nicht ausgewiesen sind. Und natürlich muß auch die Schäuble Tax, also für einen Flug 8 Euro, bzw. 9,52 Euro abgeführt werden. Nur als Beispiel wähle ich mal 25 Euro insgesamt an die Flughäfen + 8 Euro an Schäuble. Macht zusammen 33 Euro. FR nimmt aber nur 10 Euro ein (Nebenkosten lasse ich mal beiseite). Das heißt, FR zahlt aus der eigenen Schatulle 23 Euro drauf. Tritt der aaspere den Flug auch an, werden alle Steuern und Gebühren bei FR fällig. Jetzt kommt der blöde aaspere aber auf die Idee, genau an dem Tag lieber woanders hinzufliegen und das 10 Euro-Ticket, das er ja schon bezahlt hat, verfallen zu lassen. Was muß FR jetzt an Steuern und Gebühren für den ursprünglichen 10 Euro-Flug an die Flughäfen und an Schäuble bezahlen: nichts.

Die spannende, oder eigentlich doch nicht spannende Frage ist nun, ob man Anspruch auf Erstattung der Schäuble-Tax hat?

Natürlich nicht. Denn, wenn man diese vorher bei der Buchung schon nicht bezahlt hat, hat man natürlich auch keinen Anspruch auf Erstattung. Und da FR die Steuer ja auch nicht abgeführt hat, ist niemand zu Schaden gekommen, und alle sind glücklich bis an ihr Lebensende.(...)

@aaspere 1-3. Vollkommen einverstanden. Sehe ich genauso.

4. Das sehe ich nicht so. Nur weil Ryanair die "durchlaufenden" Posten entgegen der Verordnung nicht anzeigt, heißt das ja nicht (wie du auch selbst schreibst), dass diese nicht anfallen. Von daher hat man diese zumindest anteilig bezahlt. Im No-Show Fall fallen die Gebühren nicht an. Wieso sollte Ryanair diese dann behalten dürfen?

Warum ich das ganze schreibe: Mir geht es nicht um die 1,5, oder 10 Euro Tickets. Das ist eine Konstellation, die man bei der Gesetzgebung nicht beachtet hat. Vor etlichen Monaten ist der Ire aber hingegangen, und hat die sog "No-Tax" Tarifstufe eingeführt. Da kostet der reine Flug schonmal an die 40 Euro, und auch in diesem Tarif wird rein gar nichts ausgewiesen.

Geschrieben
@aaspere 1-3. Vollkommen einverstanden. Sehe ich genauso.

4. Das sehe ich nicht so. Nur weil Ryanair die "durchlaufenden" Posten entgegen der Verordnung nicht anzeigt, heißt das ja nicht (wie du auch selbst schreibst), dass diese nicht anfallen. Von daher hat man diese zumindest anteilig bezahlt. Im No-Show Fall fallen die Gebühren nicht an. Wieso sollte Ryanair diese dann behalten dürfen?

Warum ich das ganze schreibe: Mir geht es nicht um die 1,5, oder 10 Euro Tickets. Das ist eine Konstellation, die man bei der Gesetzgebung nicht beachtet hat. Vor etlichen Monaten ist der Ire aber hingegangen, und hat die sog "No-Tax" Tarifstufe eingeführt. Da kostet der reine Flug schonmal an die 40 Euro, und auch in diesem Tarif wird rein gar nichts ausgewiesen.

Ich gebe zu, das ist ein interessanter Aspekt, dem noch etwas mehr Aufmerksamkeit lohnt. Wir haben ja gerade eine 8 Euro Aktion, die auf der Startseite beworben wird mit: Sonderangebot "ab 8 Euro einfacher Flug" incl. Steuern und Gebühren"

Macht man eine Probebuchung, erscheint dann folgende Preisberechnung, wobei dort dann steht: Steuern/Gebühren: 0 Euro

Beides, was ich fett geschrieben habe, ist auf den ersten Blick ein Widerspruch. Entweder die Steuern und Gebühren sind eingeschlossen oder sie werden mit 0 Euro berechnet. Dieser Widerspruch klärt sich aber schnell auf. Denn, die erste Botschaft ist eine werbliche Botschaft und keine Preisberechnung. Erst bei der Preisberechnung, wie folgt:

 

Tarif: 8,00 EUR

Online-Check-In: 0,00 EUR

Steuern / Gebühren: 0,00 EUR

Gesamtpreis: 8,00 EUR

 

wird es rechtlich relevant. Und da steht eben, daß der Betrag für Steuern und Gebühren = 0 Euro beträgt. Die 8 Euro sind also der Netto-Ticketpreis oder Tarifbetrag, wie es ja auch angegeben ist.

FR könnte es ab 1.1.2011 so lassen oder auch auf die sichere Seite gehen und noch eine Zeile "Schäuble-Tax" (damit man nie vergißt, wer der Urheber war) einfügen. Dann würde es so aussehen:

 

Tarif: 8,00 EUR

Online-Check-In: 0,00 EUR

Steuern / Gebühren: 0,00 EUR

Schäuble-Tax: 0,00 EUR

Gesamtpreis: 8,00 EUR

 

FR weist also alle Steuern und Gebühren incl. der Schäuble-Tax aus, erklärt aber, daß der Pax diese Posten nicht bezahlen muß. Damit sind alle Unklarheiten für den Pax beseitigt, und er weiß, daß er bei Nichtantreten des Fluges auch nichts von FR einfordern kann.

 

Geschrieben
Tarif: 8,00 EUR

Online-Check-In: 0,00 EUR

Steuern / Gebühren: 0,00 EUR

Schäuble-Tax: 0,00 EUR

Gesamtpreis: 8,00 EUR

 

So billig kommt eine Airline nicht davon - denn machen wir dein Bsp mit einem 100 EUR Ticket:

 

Tarif: 100,00 EUR

Online-Check-In: 0,00 EUR

Steuern / Gebühren: 0,00 EUR

Schäuble-Tax: 0,00 EUR

Gesamtpreis: 100,00 EUR

 

Grosszuegiger weise uebernimmt die Airline die Steuern und Gebuehren aus ihrer Kasse ;)

 

Deshalb gibt es bei NoShow auch nix zurueck.

 

Wenn das gehen wuerde, waere das Tarifrechnung einer jeden Airline.

 

Deshalb bleibt die spannende Frage, wie ein 8 EUR Ticket bei Erstattung gehandhabt wird.

 

Wobei im praktischen Leben die Gebuehren der Erstattung immernoch ueber den zu erstattenden Gebueheren liegen und somit keinen Sinn machen.

 

Gruesse, Carsten

Geschrieben

Gebühren (auch wenn es rechtlich keine sind, weil kein Amt oder Behörde) für Gebührenerstattung wurde der Germanwings erst kürzlich vom Landgericht Köln untersagt. Es ging um die 5,50 Euro pro Person. Ebenso wie die Verwendung des Schikane-Formulars für die Erstattung von vereinnahmten Fremdgebühren. Wobei allerdings das Urteil noch nicht rechtskräftig zu sein scheint.

 

http://www.kostenlose-urteile.de/Germanwin...n.news10112.htm

 

Gruß emdebo

Geschrieben
So billig kommt eine Airline nicht davon - denn machen wir dein Bsp mit einem 100 EUR Ticket:

 

Tarif: 100,00 EUR

Online-Check-In: 0,00 EUR

Steuern / Gebühren: 0,00 EUR

Schäuble-Tax: 0,00 EUR

Gesamtpreis: 100,00 EUR

 

Grosszuegiger weise uebernimmt die Airline die Steuern und Gebuehren aus ihrer Kasse ;)

 

Deshalb gibt es bei NoShow auch nix zurueck.

 

Wenn das gehen wuerde, waere das Tarifrechnung einer jeden Airline.

 

Deshalb bleibt die spannende Frage, wie ein 8 EUR Ticket bei Erstattung gehandhabt wird.

 

Wobei im praktischen Leben die Gebuehren der Erstattung immernoch ueber den zu erstattenden Gebueheren liegen und somit keinen Sinn machen.

 

Gruesse, Carsten

Sorry Carsten, aber Dein Beispiel mit den 100 Euro hinkt so gewaltig, daß es schon fast weh tut.

Wir diskutieren hier speziell doch die Aktionspreise von FR, und ich habe noch nie eine 100 Euro-Aktion erlebt. Das würde auch jeglichem Marketing-Gedanken widersprechen. Kein Mensch würde ein 100 Euro Ticket bei FR so einfach verfallen lassen, wie es bei den 0,01/1,00/8,00/10,00 und 15 Euro - Aktionspreisen sicher häufiger vorgekommen ist. Aktionspreise über 15 Euro habe ich noch nicht bei FR entdeckt.

Aber, spielen wir das mal durch.

Du bezahlst also 100 Euro als Tarif- und Gesamtpreis, so wie Deine Beispielrechnung, und aus irgendeinem Grunde kannst Du den Flug nicht antreten. Jetzt forderst Du die nach Deiner Meinung dennoch im Tarifpreis enthaltenen Steuern und Gebühren zurück, obwohl sie mit 0 Euro bei der Buchung angegeben wurden. Dann antwortet Dir FR, daß Du ja keine Steuern und Gebühren bezahlt hast, somit auch keinen Anspruch auf Rückerstattung hast. Außerdem erklärt FR, daß am Tag vor dem Flug noch Tickets zu z.B. 150 Euro verkauft wurden, und zwar nach Ablauf Deiner 100 Euro-Aktion, was übrigens nicht ungewöhnlich ist für Regulär-Tickets für den nächsten Tag. Dann mußt Du den Nachweis erbringen, daß dem nicht so war; viel Spaß.

Aber, verlaß Dich drauf, bei FR wirst Du nie eine 100 Euro-Aktion erleben.

 

Geschrieben

@CarstenS, genau das meinte ich. Der Gesetzgeber will, dass alle Gebühren, die die Airline im Endeffekt nur durch reicht, ausgewiesen werden. Da ist es egal, wie der Tarif heißt, und was die Airline als Endpreis kassiert. Im Endeffekt nur eine Verschleierungstaktik...

 

@aaspere, das hast du missverstanden. Wenn Ryanair es inzwischen schon mit 40 € Tickets macht, warum nicht auch eines Tages mit 100 € Tickets? Es gibt keine Grenze, ab der das Ausweisen der Gebühren zur Pflicht wird, aber genau das nimmst du implizit an, in dem du die Tarifbezeichnung als Grund nennst.

 

Letztendlich wollte der Gesetzgeber ja nur eins: Dem Kunden muss klar erkennbar sein, welches Geld nicht der Airline zu Gute kommt, sondern im Beförderungsfall weitergereicht wird. Fliegt der Kunde nämlich nicht, fallen genau diese Kosten auch nicht an. Die Airline würde sich, wenn Sie die Gebühren einbehält, eigentlich unrechtmäßig bereichern, da Sie diese ja nur treuhändisch entgegengenommen hat.

 

edit: Nur der Vollständigkeit halber: Nach etwas Recherche hat Ryanair sogar 60€ Tarife (ok, 59,99€ + Zahlkartengebühr), ohne dass Steuern und Gebühren ausgewiesen werden (FUE-NRN, 23.12.). So weit weg sind die 100€ also gar nicht.

Geschrieben
FR könnte es ab 1.1.2011 so lassen oder auch auf die sichere Seite gehen und noch eine Zeile "Schäuble-Tax" (damit man nie vergißt, wer der Urheber war) einfügen.

 

Oder noch besser:

"Flug: 0 Euro, Schäuble-Tax: 8 Euro, Gesamtpreis: 8 Euro"

 

Dann würde FR auch noch als Wohltäter dastehen, weil sie dich für 0 Euro fliegen lassen und auch noch die Luftverkehrsabgabe für dich übernehmen.

 

Gebühren für Gebührenerstattung wurde der Germanwings erst kürzlich vom Landgericht Köln untersagt

 

Interessant.

Aber der Staat darf Gebühren auf Gebühren oder genauer gesagt Mehrwertsteuer auf die Luftverkehrssteuer nehmen.

Was mir dazu gerade noch einfällt: Wieso kommt bei den 8 Euro für nen innerdeutschen Flug noch Mehrwertsteuer hinzu, bei den 5 Euro Rezeptgebühr oder den 10 Euro Praxisgebühr aber nicht?

Geschrieben
Noch nicht gelesen ?

Die Zeit der Jux-Preise ist bald vorbei. Dann ist die Zeit der 200 - 500 Euro-Aktionen da.

Sagt die US-Army, die Bundeswehr und der Spiegel: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/...,714878,00.html

Nein, das kannte ich noch nicht. Ich erinnere mich aber an die allererste Aktion des Club of Rome "Die Grenzen des Wachstums", 1972, wo ein baldiges Ende (in 30 Jahren) der Ölvorkommen prophezeit wurde. Also, Vorsicht bei den Kassandras dieser Welt.

 

 

 

@aaspere, das hast du missverstanden. Wenn Ryanair es inzwischen schon mit 40 € Tickets macht, warum nicht auch eines Tages mit 100 € Tickets? Es gibt keine Grenze, ab der das Ausweisen der Gebühren zur Pflicht wird, aber genau das nimmst du implizit an, in dem du die Tarifbezeichnung als Grund nennst.

 

Letztendlich wollte der Gesetzgeber ja nur eins: Dem Kunden muss klar erkennbar sein, welches Geld nicht der Airline zu Gute kommt, sondern im Beförderungsfall weitergereicht wird. Fliegt der Kunde nämlich nicht, fallen genau diese Kosten auch nicht an. Die Airline würde sich, wenn Sie die Gebühren einbehält, eigentlich unrechtmäßig bereichern, da Sie diese ja nur treuhändisch entgegengenommen hat.

 

edit: Nur der Vollständigkeit halber: Nach etwas Recherche hat Ryanair sogar 60€ Tarife (ok, 59,99€ + Zahlkartengebühr), ohne dass Steuern und Gebühren ausgewiesen werden (FUE-NRN, 23.12.). So weit weg sind die 100€ also gar nicht.

Also, das klang möglicherweise so, als ob ich gegen die Ausweisung der einzelnen Gebührenbestandteile wäre. Das ist aber überhaupt nicht der Fall. Im Gegenteil, FR ist dazu eigentlich auch verpflichtet. Die Frage ist nur, ob es einem Pax, der den Flug nicht antritt, hilft. Wohlgemerkt: wir sprechen hier nur über Aktionspreise. Und das Wesen von Aktionspreisen ist ja, daß sie a) besonders niedrig und B) pauschal sind. Ich gebe aber zu, daß ich im Moment auch keine Lösung für das Problem habe. Im Moment führt FR bei Buchungen für Flüge nach dem 1.1.2011 noch nicht die Schäuble-Tax auf. Die anderen Gebührenbestandteile wohl, leider aber auch wieder nicht so, daß man selber alles nachrechnen kann. Das entspricht leider der immer noch vorhandenen Verschleierungstaktik bei Ryanair. Z.B. ist es mir nicht möglich, nachzurechnen, wie FR auf den Mehrwertsteuerbetrag bei einer Buchung zu regulärem Tarif, also mit Online-CI und Flughafengebühren und Luftsicherheitsgebühr/PRM kommt. Aber, ich habe mir schon lange abgewöhnt, das zu geisseln.

Ich denke, wir stochern hier noch alle etwas im Nebel herum, wie FR das Thema nach dem 1.1.2011 angehen wird; ich garantiere Euch aber, daß wir es erfahren werden.

 

Übrigens linie32, Dein Beispiel mit FUE-NRN am 23.12. kostet 39,99 + 5 (OCI) = 44,99. Wo hast Du denn Deine Augen?

Und, vielleicht nochmal grundsätzlich: unter Aktionspreis verstehe ich nicht das alleinige Fehlen von Steuern und Gebühren, sondern als Grundvoraussetzung die werbliche Darstellung, wie z.B. die jetzige 8 Euro Aktion.

Geschrieben
(...)

Übrigens linie32, Dein Beispiel mit FUE-NRN am 23.12. kostet 39,99 + 5 (OCI) = 44,99. Wo hast Du denn Deine Augen?

(...)

Hm, gerade nochmal ein paar Sachen durchgespielt. 45 bekommt man, wenn man den Flug FUE-NRN(-FUE) bucht. 60 bekommt man für den identischen Flug, wenn man NRN-FUE-NRN bucht. Eine neue Information für mich, bislang war ich der Auffassung, dass Ryanair immer den gleichen Tarif für einen Flug nimmt, egal ob one-way, Return etc...

 

Geschrieben

Wieso die Eingrenzung auf Aktionspreise?

 

Beispiel: LHs 99 EUR Tickets bestehen mittlerweile ja nur noch aus Gebühren, Steuern und Kersosinzuschlägen. Was dazu führte, dass diese Tickets quasi voll stornierbar waren. Zwar nicht der eigentliche Tarif, aber da der nahe 0 war, gab's über die Erstattung der Steuern und Gebühren eben doch fast alles zurück.

 

Führte dazu, dass einige Leute statt flexibler, umbuchbarer und damit teuerer Tickets mehrerer solcher günstigen Tickets über den Tag gelegt haben, dass passende abgeflogen haben und die andern quasi voll erstatten haben lassen.

 

Um das abzustellen, hat die LH Mindestbearbeitungsgebühr eingeführt.

 

Deine Methode (Deklarierung der gesamten 99 EUR als Tarif und Übernahme der Steuern und Gebühren aus LHs Kasse) wäre viel effektiver. Warum macht das LH (oder andere Airlines) nicht?

Wäre doch generell eine super Methode, die Erstattung ungenutzer Flüge zu vermeiden?

 

Carsten

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