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Geschrieben

Der EuGH musste aufgrund einer Vorlage eines polnischen Gerichts entscheiden, ob eine Bordkarte ein ausreichender Nachweis im Sinne der Fluggastrechte-VO ist. Das finde ich interessant. Die Fluggesellschaft hat behauptet, die Bordkarte wäre kein ausreichender Nachweis. Das Gericht sieht das nicht so, da der Besitz einer Bordkarte darauf schließen lässt, dass die Fluggesellschaft den Passagier akzeptiert hat.

 

Dann musste der EuGH entscheiden, ob ein Flug der als Teil einer Pauschalreise gebucht wurde, nicht unter die Fluggastrechte-VO fällt, da es sich um reduzierten, öffentlich nicht verfügbaren Tarif handelt. Dem ist zum einem nicht so, da Pauschalreisen ausdrücklich in den Erwägungsgründen der Fluggastrechte-VO genannt werden. Zudem liegt die Beweislast bei der Fluggesellschaft, dass es sich ein Ausnahmetatbestand handelt. 

 

Das wäre ein interessanter Ansatz Pauschalreisen von der Fluggastrechte-VO auszuschließen, scheitert aber in meinen Augen auch daran, dass die Pauschalreise der Öffentlichkeit zugänglich ist.

 

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:62024CJ0020

Geschrieben

Es ist nicht der einzige Nachweis sondern ein möglicher Nachweis. Das Problem hier war, dass es der einzige Nachweis war, den die Kläger vorbringen konnten.

 

Generell würde ich sagen, zur Sicherung der Ansprüche in einem solchen Fall ein Screenshot von der Bordkarte machen, sie sind ja einige Zeit nach dem Flug in der App verfügbar.

 

Sollte eine Fluggesellschaft diese unmittelbar nach der Landung aus der App ausblenden oder in der App löschen wäre es ein rechtlich fragwürdiges Verhalten.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Das BMJ hat einen Versuch gestartet, digital Klage zu erheben und nutzt hierzu die Klagewelle aufgrund der Fluggastrechte-VO.

https://www.airliners.de/bundesjustizministerium-ermoeglicht-klagen-fluggastrechten/79941

 

Das ist in meinen Augen ein interessanter Ansatz. Als betroffener kann ich einfacher Klagen, wenn es funktioniert reduziert sich das Marktpotential von Flightright und anderen. Mit dem aktuellen Stand der Rechtsprechung sollte es möglich sein, mit dem Verfahren die große Mehrzahl der Fälle abzudecken. 

 

Ganz unproblematisch ist es dann aber nicht, da man sicherstellen muss, dass ein vollständiger Sachverhalt zur Akte kommt und man muss sicherstellen, dass Berufungsverfahren nicht an formalen Fehlern der ersten Instanz scheitern.

  • 3 Monate später...
Geschrieben

Das Landgericht Frankfurt hat geurteilt, dass eine Fluggesellschaft nicht pauschal die Mitnahme verweigern darf, wenn man zu spät am Gate erscheint.

Im vorliegenden Fall war das Boarding noch nicht abgeschlossen und deshalb hätten die Passagiere, die nach der angegebenen Zeit am Gate waren, noch mit genommen werden müssen.

 

https://www.aero.de/news-50233/Spaet-am-Gate-Airline-darf-nicht-per-se-Einstieg-verweigern.html

Geschrieben
Am 7.7.2025 um 20:45 schrieb abdul099:

Das Landgericht Frankfurt hat geurteilt, dass eine Fluggesellschaft nicht pauschal die Mitnahme verweigern darf, wenn man zu spät am Gate erscheint.

Im vorliegenden Fall war das Boarding noch nicht abgeschlossen und deshalb hätten die Passagiere, die nach der angegebenen Zeit am Gate waren, noch mit genommen werden müssen.

 

https://www.aero.de/news-50233/Spaet-am-Gate-Airline-darf-nicht-per-se-Einstieg-verweigern.html

da warte ich gespannt auf die höchste Instanz. 

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb YankeeZulu1:

da warte ich gespannt auf die höchste Instanz. 

Gibt es nicht, zumindest in diesem Fall, da das Urteil rechtskräftig ist. 

 

Da es noch keine schriftliche Urteilsbegründung gibt ist die Frage welche Argumente die Fluggesellschaft vorgebracht hat um ihre Position zu stützen.

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Das AG Frankfurt hat entschieden, dass ein Flugbuchung bei irrtümlich ein falsches Datum ausgewählt wurde erfolgreich angefochten werden kann. Wichtig ist, dass die Anfechtung unmittelbar dann erfolgt, wenn man von dem Fehler Kenntnis erlangt hat. 

 

Wenn die Fluggesellschaft im Verfahren nicht ausdrücklich darlegt, wie hoch der entgangene Gewinn ist, geht sie leer aus. 

Mehr hier: https://www.drboese.de/blog/ag-frankfurt-wirksame-anfechtung-des-reisenden-nach-flugbuchung-zu-falschen-daten/

 

Anders als vom Rechtsanwalt behauptet finde ich die Buchungsmaske von Singapore Airlines nicht so unübersichtlich, dass so ein Fehler passieren kann. Der Zeuge scheint es glaubhaft herübergebracht zu haben. 

 

 

 

  • 5 Wochen später...
Geschrieben

Also die Urteilsbegründung is5 nun schon ein Jahr alt, das Urteil ist noch früher ergangen.

Da passiert garnichts mehr. Das ist alles bereits erledigt.

Warum da jetzt noch einmal ein Thema aufgemacht wird, kann ich nicht so ganz erfassen.

Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb jubo14:

Also die Urteilsbegründung is5 nun schon ein Jahr alt, das Urteil ist noch früher ergangen.

Da passiert garnichts mehr. Das ist alles bereits erledigt.

Warum da jetzt noch einmal ein Thema aufgemacht wird, kann ich nicht so ganz erfassen.

sorry, ich hatte übersehen, daß das alt ist, und beim Lesen auch nicht das Alter gecheckt.

soll nicht wieder vorkommen

Geschrieben

Warum da jetzt noch einmal ein Thema aufgemacht wird, kann ich nicht so ganz erfassen.

Die beiden Anwälte wollen Werbung für sich machen. Und Aerotelegraph bietet eine Plattform. Immer noch besser als ChatGPT einen Artikel schreiben lassen - wobei der letzte Satz im Nirgendwo endet.

 

ich hatte übersehen, daß das alt ist, und beim Lesen auch nicht das Alter gecheckt.

Der Artikel ist von gestern oder mit dem gestrigen Datum neu publiziert worden.

 

 

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb OliverWendellHolmesJr:

Der Artikel ist von gestern oder mit dem gestrigen Datum neu publiziert worden.

 

 

Danke, durch diese Re-Publikation kam ich ja drauf, aber eben auf die Schnelle, und ich hatte überlesen, daß gleich zu Beginn steht "...das Deutsche Bundessozialgericht entschied vor einem Jahr"...
War halt meine Flüchtigkeit, hatte das gerade gelésen und (siehe Uhrzeit) vllt doch schon etwas müde...

  • 4 Monate später...
Geschrieben
Am 27.3.2025 um 12:21 schrieb OliverWendellHolmesJr:

Das BMJ hat einen Versuch gestartet, digital Klage zu erheben und nutzt hierzu die Klagewelle aufgrund der Fluggastrechte-VO.

https://www.airliners.de/bundesjustizministerium-ermoeglicht-klagen-fluggastrechten/79941

 

Das ist in meinen Augen ein interessanter Ansatz. Als betroffener kann ich einfacher Klagen, wenn es funktioniert reduziert sich das Marktpotential von Flightright und anderen. Mit dem aktuellen Stand der Rechtsprechung sollte es möglich sein, mit dem Verfahren die große Mehrzahl der Fälle abzudecken. 

 

Ganz unproblematisch ist es dann aber nicht, da man sicherstellen muss, dass ein vollständiger Sachverhalt zur Akte kommt und man muss sicherstellen, dass Berufungsverfahren nicht an formalen Fehlern der ersten Instanz scheitern.

 

Ich greife das mal auf, weil ich kürzlich hörte, dass es an einem der Mustergerichte bis heute kein einziges entsprechendes Verfahren gibt.

 

Ein elementares förmliches Hindernis wird sein, dass kaum ein Verbraucher/Fluggast ein Bürgerkonto bzw. "Justizpostfach" betreibt. Ein anderes berichtet die Richterschaft selbst: Ein Fluggast, der keine Ahnung vom  materiellen Fluggstrecht und vom Prozessrecht hat, wird gnadenlos an den Fluggesellschaftsanwälten und ihren Klageerwiderungen scheitern.

 

Die Klage selbst mag noch einfach digital einzureichen sein, aber mit einer anwaltlichen, seitenlangen und fachlich aufgeblasenen Klageerwiderung wird man sich dennoch "traditionell" auseinandersetzen müssen. Wenn man dann die Fachsprache nicht versteht und die luftfahrtspezifischen, die materiellrechtlichen und die prozessrechtlichen "Maschen" nicht erkennt, wird man an sich im Recht sein können und dennoch scheitern können - etwa, weil man nicht richtig vorträgt bzw. repliziert, nicht verstanden hat, was man mit welchen Mitteln aus dem juristischen Instrumentenkasten taktisch geschickt wie bestreitet, wozu man wie Beweis anbietet usw.

Richter haben zwar Hinweispflichten (139 ZPO), dürfen aber auch damit nicht parteiisch werden bzw. bewegen sich bei der mindestens moralisch gebotenen Hilfestellung für den ahnlungslosen Fluggast an oder über der Grenze der Befangenheit. Das wird Gerichte alles andere als entlasten, sondern wird sie über Gebühr belasten, zumal gerade die Wertgrenzen angehoben wurden und jedermann ohne Anwalt sogar die 10.000-Euroklage alleine beim Amtsgericht führen kann (viel Spaß!).

 

Ich frage mich, was das grundsätzlich für ein Verständnis von Rechtsstaat und Verbraucherstärkung ist: Veröffentlicht künftig das Gesundheitsministerium eine Anleitung für Verbraucher, wie man Karies erkennt und selbst ausbohrt? Ist doch eine Stärkung der Betroffenen! Fachberater braucht man doch nicht ...

 

Einen schönen Sonntag allseits!

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Wichtig ist, das es sich um ein Versäumnisurteil handelt. Vueling hat sich vor dem OLG Hamm nicht verteidigt und damit fehlte den Richtern eine gegenteilige Meinung. Vueling hat Berufung vor dem BGH eingelegt. 

 

Das Vueling sich vor dem BGH nicht verteidigt hat kann Absicht gewesen sein um direkt ein finales Urteil zu bekommen.

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb OliverWendellHolmesJr:

Wichtig ist, das es sich um ein Versäumnisurteil handelt. Vueling hat sich vor dem OLG Hamm nicht verteidigt und damit fehlte den Richtern eine gegenteilige Meinung. Vueling hat Berufung vor dem BGH eingelegt. 

 

Das Vueling sich vor dem BGH nicht verteidigt hat kann Absicht gewesen sein um direkt ein finales Urteil zu bekommen.

 

Vueling hat Einspruch gegen das Versäumnisurteil eingelegt. Es wird also nun mehr "normal" vor dem OLG Hamm verhandelt, die Sache ist noch nicht beim BGH. 

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