aaspere Geschrieben 9. Dezember 2011 Autor Melden Geschrieben 9. Dezember 2011 Mal wieder was neues aus der großen weiten Welt der Rechtsfindung. http://www.airliners.de/rahmenbedingungen/...n-koffern/25895 Der Kläger hätte sich lieber an STN-EBJ wenden sollen, dann hätte er auch gewonnen. :P
chris2908 Geschrieben 13. Dezember 2011 Melden Geschrieben 13. Dezember 2011 Mal wieder was neues aus der großen weiten Welt der Rechtsfindung. http://www.airliners.de/rahmenbedingungen/...n-koffern/25895 Der Kläger hätte sich lieber an STN-EBJ wenden sollen, dann hätte er auch gewonnen. :P Manchmal verstehe ich nicht, dass man solche Klagen überhaupt zulässt. Wenn doch grundsätzlich schon geregelt ist, dass nur Materialschaden ersetzbar ist, sollte man Klage gar nicht erst zulassen, da keine Aussicht auf Erfolg besteht. Es lebe der deutsche Rechtsstaat!
STN-EBJ Geschrieben 13. Dezember 2011 Melden Geschrieben 13. Dezember 2011 Danke für die Blumen, @AAspere! ;) Aber wenn die sich an mich gewandt hätten, wäre sie wohl gar kein Kläger geworden. Wenn der Sachverhalt wirklich so ist, wie er in dem Beitrag wiedergegeben wird, war da wohl kein Blumentopf zu gewinnen. Dass auch Klagen, die auf dem ersten Blick keine Aussicht auf Erfolg haben, zugelassen werden, macht schon Sinn. Ein Regulativ bilden hier im Idealfall die Anwälte, weil sie ihren Mandanten - hoffentlich - völlig sinnlose Klagen erfolgreich ausreden. Aber vielleicht haben die Kläger ja auch auf eigene Faust geklagt.
chris2908 Geschrieben 13. Dezember 2011 Melden Geschrieben 13. Dezember 2011 Aber wenn die sich an mich gewandt hätten, wäre sie wohl gar kein Kläger geworden. Wenn der Sachverhalt wirklich so ist, wie er in dem Beitrag wiedergegeben wird, war da wohl kein Blumentopf zu gewinnen. Das nenne ich mal Anständig!!!! Aber das ist halt so, Geldgeier gibts überall, auch unter Anwälten... :D
744pnf Geschrieben 25. Dezember 2011 Melden Geschrieben 25. Dezember 2011 Es soll bald eine neue Schlichtungsstelle geben, hoffentlich nicht wieder so ein zahnloser Tiger, bei dem sich gewisse Airlines bezüglich Zusammenarbeit einfach verweigern: http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/ar...-schuetzen.html
aaspere Geschrieben 26. Dezember 2011 Autor Melden Geschrieben 26. Dezember 2011 Das ist aber im Moment wohl noch eher eine Absichtserklärung oder Bereitschaftserklärung mit dem Zusatz einer europäischen Regelung, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Damit dürfte das ganze noch einen langen Weg vor sich haben.
aaspere Geschrieben 13. Januar 2012 Autor Melden Geschrieben 13. Januar 2012 Landgericht Darmstadt AZ: 7 S 122/10 Diesmal kein erkrankter Pilot in Mombasa, sondern "nur" ein erkrankter FB in den VAE. Deshalb 14 Stunden Verspätung und Verdonnerung zur Ausgleichszahlung in zweiter Instanz. http://www.airliners.de/rahmenbedingungen/...ung-nicht/26126
aaspere Geschrieben 17. Februar 2012 Autor Melden Geschrieben 17. Februar 2012 Ich bin wohl in diesem Fred nur noch alleine unterwegs. Na, dann mal ein neues Urteil http://nachrichten.rp-online.de/regional/l...-frei-1.2717390 Der Richter hat es sich wohl etwas zu leicht gemacht. Beide Brüder waren dabei, haben nur dazu geschwiegen, wer denn den Knopf gedrückt hat. Ich hätte als Richter einen der beiden fürs Knopfdrücken und den anderen fürs Nichtdavonabhalten mit der gelichen Strafe belegt. Außerdem haben sich beide Brüder zu der Tat verabredet. Vielleicht ist ja der Staatsanwalt meiner Meinung und macht was draus.
scramjet Geschrieben 17. Februar 2012 Melden Geschrieben 17. Februar 2012 Tja, wir leben aber halt nun mal in einem Rechtsstaat, wo man nur für das verurteil werden kann, was man auch getan hat. Und wenn jemandem nicht nachweisen kann, dass er es getan hat, dann kann man ihn eben nicht verurteilen. Gleicher Fall wie der Einbruch von diesen eineiigen Zwillingen, wo man zuordnen konnte, von wem die DNA stammte, die man am Tatort gefunden hatte...
aaspere Geschrieben 17. Februar 2012 Autor Melden Geschrieben 17. Februar 2012 Klar leben wir in einem Rechtsstaat, aber die beiden Brüder haben sich zu einer gemeinschaftlichen Straftat verabredet. Nur als Beispiel: in Goslar wurde ernsthaft die Halterhaftung bei Verkehrsverstößen diskutiert, und da erwischt man dann auch nicht den Täter. Vielleicht kann ja STN-EBJ aus seinem lang zurückliegenden Referendariat bei Strafgerichten etwas dazu beitragen. Hallo STN-EBJ, aufwachen, oder biste schon wieder auf Sylt und genießt das Leben der Schönen und Reichen?
Tommy1808 Geschrieben 17. Februar 2012 Melden Geschrieben 17. Februar 2012 die beiden Brüder haben sich zu einer gemeinschaftlichen Straftat verabredet. Das ist eine Mutmaßung von Dir. Der Bruder, der nicht Täter war, hat ein Zeugnisverweigerungsrecht. Der Täter hat ein Aussageverweigerungsrecht. Folgerichtig kann auch nicht ermittelt werden wer sich der Unterlassung schuldig gemacht hat, so das in dem Fall überhaupt strafbar wäre. Gruß Thomas
STN-EBJ Geschrieben 17. Februar 2012 Melden Geschrieben 17. Februar 2012 Hallo STN-EBJ, aufwachen, oder biste schon wieder auf Sylt und genießt das Leben der Schönen und Reichen? Nein, ich sitze in Berlin und bin gerade aus dem Wohnzimmer geflogen, weil ich mich darüber lustig gemacht habe, dass Frau und Kind Dirty Dancing schauen... :) Mit dem Strafrecht habe ich durchaus mehr Schnittpunkte als nur die Strafrechtsstation im Referendariat. Ist sozusagen eine Leidenschaft von mir, die seit einigen Jahren leider nicht wirklich mehr bedient wird. Ich seh´ das im Übrigen genau wie Tommy. Wenn klar wäre, dass beide die Tat gemeinsam begehen wollten, wäre das ja kein Problem, sie zu verurteilen. Nur ist offenbar völlig unklar, wer was getan oder geplant hat. Da muss der Rechtsstaat dann eben kapitulieren. So ist das Leben.
aaspere Geschrieben 17. Februar 2012 Autor Melden Geschrieben 17. Februar 2012 Nein, ich sitze in Berlin und bin gerade aus dem Wohnzimmer geflogen, weil ich mich darüber lustig gemacht habe, dass Frau und Kind Dirty Dancing schauen... :) Tröste Dich, ich verliere auch immer und habe mein Eheweib und natürlich Tante Edith zu Hause. Zum Rechtsfall: ist schon klar, ich wollte ja nur ein wenig provozieren. Ich schick Dir noch ne PN wg. meiner ITB-Termine.
snooper Geschrieben 28. März 2012 Melden Geschrieben 28. März 2012 (bearbeitet) Gericht weist Schadenersatzforderung wegen Streikfolgen gegen GdF ab! Für mich ein gutes Urteil, welches die Rechte der Arbeitnehmer bei legalen Streiks stärkt! Bearbeitet 28. März 2012 von snooper
aaspere Geschrieben 28. März 2012 Autor Melden Geschrieben 28. März 2012 Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig und LH prüft, ob man in die Berufung zum LAG geht.
aaspere Geschrieben 30. März 2012 Autor Melden Geschrieben 30. März 2012 Logisch http://www.airliners.de/rahmenbedingungen/...g-fordern/26790
aaspere Geschrieben 13. April 2012 Autor Melden Geschrieben 13. April 2012 Zwar logisch, aber sehr ärgerlich, da der PAX dafür nicht verantwortlich ist. http://www.airliners.de/rahmenbedingungen/...-maschine/26879
757-300 Geschrieben 13. April 2012 Melden Geschrieben 13. April 2012 (bearbeitet) Zwar logisch, aber sehr ärgerlich, da der PAX dafür nicht verantwortlich ist. http://www.airliners.de/rahmenbedingungen/...-maschine/26879 so ganz erschliesst sich mir nicht, gegen was der Pax klagte: Dass er nicht befoerdert wurde trotz vereinbartter Befoerdungsbedingungen? Den Aufenthalt in AMS und andere Kosten sollte ja wohl KL uerbernommen haben. Ich finde das Urteil schon ziemlich einschneidend in dem Sinne, dass Airlines sich sehr "challenging" Umsteigezeiten auferlegen (um natuerlich mehr connections anbieten zu koennen) aber nun dem Pax rechtlich untermauert den Flug verweigern koennen. Das kann doch eigentlich nicht sein, dass der Fluggast darunter zu leiden hat, dass Airline und Airport sich zuviel zumuten. Bearbeitet 13. April 2012 von 757-300
Max_Tow Geschrieben 13. April 2012 Melden Geschrieben 13. April 2012 Die LVG hat das Ticket mit dem Wissen der Umsteigezeit verkauft und ausgestellt. Zusätzlich wurden auch die Boardkarten ausgestellt und der erste Teil der Beförderung durchgeführt. Leider wird mir auch aus der Urteilsbegründung nicht klar, warum die LVG nicht schadenerstzpflichtig ist. Vielleicht kann das mal ein Fachmann erklären? Gruß M-T
aaspere Geschrieben 13. April 2012 Autor Melden Geschrieben 13. April 2012 Die Logik ergibt sich daraus, daß kein Gepäck ohne dazugehörigen Passagier befördert werden darf, was ja dann der Fall wäre, wenn der verspätete Koffer mit der nächsten Maschine befördert wird. Der Pax klagte, so sehe ich das, gegen die Nichtbeförderung, bzw. deren Folgen. Das macht natürlich aus seiner Sicht Sinn. Ich kann aber auch nicht nachvollziehen, warum er sogar beim OLG unterlag. Vielleicht hätte er gegen den Flughafen Amsterdam als den Verursacher (wahrscheinlich) klagen müssen. Also, alles ganz mysteriös.
jubo14 Geschrieben 13. April 2012 Melden Geschrieben 13. April 2012 Vor allem finde ich es deshalb "merkwürdig", weil ich bereits geschlagene 7 mal mit exakt dem Gegenteil konfrontiert wurde. Umsteigeflug und am Ziel war mein Gepäck nicht mit der Maschine mitgekommen und wurde mir am selben, oder einen Tag später angeliefert. (Davon wurde ich drei mal sogar am Flieger abgeholt und mit wurde schon während des Transfers gesagt, dass mein Gepäck dann wohl nachkommen würde.)
Pad81 Geschrieben 13. April 2012 Melden Geschrieben 13. April 2012 Hhm leider geht aus dem Artikel nicht hervor, ob es sich um ein Ticket MUC AMS Curacao, oder um 2Tickets MUC AMS und AMS Curacao handelte. Das macht nämlich einen enormen Unterschied aus.
aaspere Geschrieben 14. April 2012 Autor Melden Geschrieben 14. April 2012 Ammerländer liegen immer richtig. :lol:
PHIRAOS Geschrieben 15. April 2012 Melden Geschrieben 15. April 2012 Na ein wenig merkwürdig ist das schon. - Hat ein Pax Gepäck eingecheckt erscheint aber selber nicht am Abfluggate wird sein Gepäck wieder ausgeladen - schafft es das Gepäck nicht rechtzeitig in die Maschine vom Anschlussflug, darf der Pax nicht mit - wird es knapp noch vor Betriebsschluss am Zielflughafen anzukommen werden die Paxe befördert und Gepäck am nächsten Tag hinterher (passiert real in EDDH) - fehlgeleitetes Gepäck macht teilweise regelrechte Weltreisen ohne dass sein Besitzer dabei ist Auf der einen Seite macht das Urteil zwar Sinn, aber auf der anderen Seite muss man halt sehen was sonst mit Gepäck so getrieben wird.
snooper Geschrieben 18. April 2012 Melden Geschrieben 18. April 2012 Endlich! Endlich ist höchstrichterlich geklärt, dass Flugvorlegungen einen Reisemangel darstellen! Bezeichnend ist, dass es sich selbst beim entschiedenen Fall um eine Türkeireise gehandelt hat! Auch ich wr schon mal von einer 11stündigen(!) Vorverlegung beim Rückflug in der Türkei betroffen und wurde vom Veranstalter auch auf Bitten und Nachhaken nicht aus dem Reisevertrag entlassen, obwohl mir die Verlegung 1 Tag vor Abreise per E-Mail mitgeteilt wurde! Mit solchen Geschäftspraktiken ist jetzt Schluß!
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