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Gerichtsvollzieher legt thailändische Boeing 737 in München an die Kette


Gaviota

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Wenn diese Maschine tatsächlich dem Kronprinzen persönlich gehört, könnte eventuell der Adressat der Pfändung tatsächlich falsch sein!

Der Kronprinz dürfte nach meinem Kenntnisstand 'nur' Repräsentant seines Landes sein. Vermutlich verfügt er nicht mal über diplomatische Immunität.

Ob man dessen Eigentum pfänden kann... ohje? Keine Ahnung! Da könnte man ja das Eigentum jedes thailändischen Staatsangehörigen pfänden, der in Deutschland einreist! Frei nach der Devise, 'Staat' sind wir alle!

Ein weiteres Problem dürfte dabei sein, dem thailändischen Außenminister klar zu machen, dass es in Deutschland eine (jedenfalls vordergründig..) unabhängige Justiz gibt, die nicht nach der Pfeife irgendwelcher Blaublüter tanzt!

 

Ich vermute mal, dass die Kanzlei von deutschen Diplomaten im Hintergrund so lange bearbeitet wird, bis sie den Jet wieder rausrücken. Natürlich gegen eine geringe Kompensation aus einer geheimen Schatulle.

 

Wobei ich staune, dass diese amüsante Operette in Thailand noch nicht an die Öffentlichkeit gedrungen ist.. ?

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@snooper

 

Die Story ist in Thailand deswegen nicht in der Öffentlichkeit, weil es ein Berichterstattungsverbot gibt!

Der Thronfolger reist seit Jahren durch die Welt und gilt als ausgiebiger Geldverprasser (so haben es meine thailändischen Bekannten berichtet). Außerdem darf in Thailand nicht begativ über das Königshaus berichtet werden.

 

Ich nehme mal an, dass die deutsche, die schweizer und die europäische Justiz dies sehr genau geprüft haben werden, bevor sie den Pfändungsbescheid statt geben. Das ist kein Vorgang von 24 Stunden. Daher denke ich, dass die 737 schon seit einiger Zeit im Fokus stand und man über internationale Quellen den Eigentumsstatus überprüft hat.

 

Das Thailand das nicht schmeckt ist klar. Das Köngshaus dürfte toben und die Regierung in Thailand wird versuchen müssen dieses Toben zu beruhigen.

 

Ich glaube nicht, dass die Bundesregierung hier auf den Insolvenzverwalter und die Gerichte Druck ausübt. Dann könnten Angie und Kollegen einpacken. Man wird vermitteln, und Thailand mit Sicherheit einen entsprechenden Betrag an den Insolvenzverwalter zahlen müssen....und dann darf der Kronprinz mit seinem Flieger wieder Europa unsicher machen.

 

Konsequenzen für Europa?

Glaube ich nicht. Das kann sich Thailand ökonomisch gar nicht leisten. Es wird wohl noch ein wenig öffentlich gegrollt und sich beschwert, aber im Hintergrund wird man sich ökonomisch dennoch lieb haben.

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Über die Pfändung wird in Thailand berichtet - wenn auch mit etwas Verzögerung.

 

Bangkok Post berichtet seit gestern:

 

http://www.bangkokpost.com/news/local/2471...rieve-royal-jet

http://www.bangkokpost.com/news/local/2472...gs-on-royal-jet

 

Medien in thailändischer Sprache melden auch, dass ein thailändischer Privatjet (Boeing 737) in München gepfändet wurde. Man spricht aber (zumindest teilweise) nur von einem "thailändischen Staatsbürger". Es weiss aber jeder um wen es geht...

 

http://www.matichon.co.th/news_detail.php?...=&subcatid=

 

Der Kronprinz ist in Thailand im Gegensatz zu dem allseits verehrten Vater König Bhumipol äußerst unbeliebt und kaum jemand hält ihn charakterlich geeignet die Nachfolge anzutreten. Aufgrund der thailändischen Gesetze wird das aber nur im vertrauten privaten Kreis geäußert. Einige Leute sind der Meinung, dass der Kronprinz die eigentliche Ursache der aktuellen politischen Krise in Thailand ist.

 

Ein guter Hintergrundbericht hierzu bei der BBC: http://www.bbc.co.uk/news/world-13888198

 

Der Außenminister, der heute in Berlin ist, gehört übrigens noch der alten Regierung an. Das Königshaus hat in der Vergangenheit mehr oder weniger offensichtlich die "Gelbhemden" und die alte Regierung unterstützt. Der neuen Regierung um Yingluck Thaksin wird zugesprochen die Monarchie in Thailand eigentlich abschaffen zu wollen.

 

http://www.thai-aviation.net/ hat übrigens das thailändische Flugzeugregister im Programm. Im Augenblick ist es gerade nicht online, aber gestern stand unter HS-CMV drin, dass der Flieger von der Air Force an den Kronprinz vor ein paar Jahren übergeben wurde.

 

 

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Die Argumentation mit "Privatmaschine" dürfte nicht funktionieren, denn wie kann eine Privatmaschine die Flugzeugkokarde der Royal Thai Air Force tragen?

Genau das ist der entscheidende Punkt, und wenn die Luftwaffe den Vogel dem Kronprinzen zur Verfügung gestellt haben sollte, ist er immer noch Eigentum des Staates.

 

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N-TV berichtete, dass der thailändische Außennminister ergebnislos wieder abgezogen ist!

Erstaunt mich etwas, hätte gewettet, dass die Angelegenheit mit einer diskreten Zahlung aus Steuerzahlers Geheimkiste beigelegt würde.

Na schön.. die Operette geht also weiter!

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"Entscheidender" (wenn es von entscheidend einen Komparativ gibt) ist mE, ob das Herrscherhaus eines monarchisch verfassten Staates ueberhaupt Privateigentum haben kann.

 

Dabei kommt es darauf an, ob in Thailand "l'Etat, c'est moi" gilt, oder nicht.

Warum soll das Herrscherhaus kein Privateigentum haben? Die Queen hat ja schließlich auch Privateigentum, und dem niederländischen Königshaus gehört ja auch ein erklecklicher Anteil an Royal Dutch Shell. Und Thailand ist eine konstitutionelle Monarchie, wie UK und NL und keine Monarchie der Art Louis XIV.

Die thailändische Luftwaffe dürfte aber wohl nicht zum Privateigentum des Herrscherhauses zählen. Und wenn ich das richtig verstanden habe, ist der Auftrag, um dessen Bezahlung es ja geht, nicht vom König vergeben worden sondern von der Regierung. Ich bleibe also dabei: Wenn das Flugzeug zum Bestand der Luftwaffe zählt, dann ist es auch unerheblich, in wessen Besitz es sich befindet. Und, es ist ja nun auch nicht so, daß die Forderung von Walter Bau umstritten ist.

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>>>Warum soll das Herrscherhaus kein Privateigentum haben?

 

>>>Und Thailand ist eine konstitutionelle Monarchie, wie UK und NL und keine Monarchie der Art Louis XIV.

 

>>>Die thailändische Luftwaffe dürfte aber wohl nicht zum Privateigentum des Herrscherhauses zählen.

 

Das wird ein deutsches Gericht entscheiden zu haben, das hoffentlich mehr Ahnung von thailaendischem Staats- und Verfassungsrecht hat als ich ;)

 

Letztlich koennen wir auch nur die von touchdown99 prognostizierte Drittwiderspruchsklage abwarten.

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>>>Warum soll das Herrscherhaus kein Privateigentum haben?

 

>>>Und Thailand ist eine konstitutionelle Monarchie, wie UK und NL und keine Monarchie der Art Louis XIV.

 

>>>Die thailändische Luftwaffe dürfte aber wohl nicht zum Privateigentum des Herrscherhauses zählen.

 

Das wird ein deutsches Gericht entscheiden zu haben, das hoffentlich mehr Ahnung von thailaendischem Staats- und Verfassungsrecht hat als ich ;)

 

Letztlich koennen wir auch nur die von touchdown99 prognostizierte Drittwiderspruchsklage abwarten.

Hier irrt touchdown99, so leid mir das auch tut. Eine Drittwiderspruchsklage ist nur möglich, wenn bei einem Schuldner ein Gegenstand gepfändet wird, der sich zwar im Besitz dieses Gegenstandes befindet, jedoch nicht dessen Eigentum ist. Es ist aber wohl unstreitig, daß der Kronprinz nicht der Schuldner ist. Und ob der Kronprinz gleichzusetzen ist mit dem Schuldner (der Regierung), ist eben bei einer konstitutionellen Monarchie eher unwahrscheinlich. Insofern behaupte ich mal, daß in diesem Fall kein deutsches Gericht bemüht werden wird, weder vom Kronprinzen (dann müßte er nämlich nachweisen, daß der Flieger sein Eigentum ist), noch von der thailändischen Regierung (dann würde sie damit auch zugeben, daß der Flieger ihr Eigentum ist). Das nennt man dann eine Zwickmühle.

Ach so: Bei Wiki kann man nachlesen, daß Thailand eine konstitutionelle Monarchie ist.

 

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Der Prinz behauptet Eigentuemer zu sein und erhebt deshalb Drittwiderspruchsklage. Passt insoweit.

 

Mir sind noch zwei wilde Gedanken gekommen, denen nachzugehen mir jetzt die Zeit und die Expertise im Zwangsvollstreckungsrecht fehlen, und die ich jetzt einfach mal in den Raum zur Diskussion stelle:

 

Immobiliarvollstreckung in Flugzeuge

 

Vollstreckungserinnerung statt Drittwiderspruchsklage

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Ich möchte jetzt mal vorsorglich bezweifeln, daß der Prinz den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum im deutschen Recht kennt. Asterix hat ja ein paar Anmerkungen gemacht, welchen Ruf der Prinz in Thailand genießt. Aber, selbst dann, wenn er Eigentümer nach deutschem Recht wäre, könnte er keine Drittwiderspruchsklage einreichen, weil diese nur dann vom Eigentümer eingereicht werden kann, wenn beim Besitzer das gepfändet wurde, was aber dem "Dritten" (Eigentümer) gehört. Deshalb auch der Begriff "Drittwiderspruchsklage". Er kann, wenn er tatsächlich Eigentümer sein sollte, sich nach meiner Meinung nur mit einer einstweiligen Anordnung eines zuständigen deutschen Gerichtes wieder in die Verfügung über sein angebliches Eigentum versetzen. Dann haut er ab, und damit hat sich die Klage in der Hauptsache erledigt.

Ich bin aber kein Jurist und kann das nur nach meinem Rechtsempfinden und dem, was in der Literatur über das Thema Privatrecht steht beurteilen.

Immobiliarvollstreckung betrifft, der Name sagt es, Immobilien. Und ein Flugzeug ist keine Immobilie.

Ich sehe auch keinen Bedarf für eine Vollstreckungserinnerung, weil die Vollstreckung (mit Sicherheit durch einen Gerichtsvollzieher) ja erfolgt ist.

Und zum Abschluß: Die Bundesregierung hat ja deutlich gemacht, daß es sich hier um ein Rechtsthema handelt, und sie nicht daran denkt, der Aufforderung der Regierung in Thailand, das ganze als ein politisches Thema zu betrachten, nachzukommen. Der Außenminister ist ja auch unverrichteter Dinge wieder abgereist, während der Prinz Erdbeeren pflückte und wahrscheinlich mit seiner Entourage im Bayerischen Hof Umsatz macht. Hoffentlich bezahlt er dann die dortige Rechnung auch.

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Der Außenminister ist ja auch unverrichteter Dinge wieder abgereist, während der Prinz Erdbeeren pflückte und wahrscheinlich mit seiner Entourage im Bayerischen Hof Umsatz macht. Hoffentlich bezahlt er dann die dortige Rechnung auch.

Sein Essen hat er doch aber selber mitgebracht, oder wie war das ?

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..., während der Prinz Erdbeeren pflückte und wahrscheinlich mit seiner Entourage im Bayerischen Hof Umsatz macht. Hoffentlich bezahlt er dann die dortige Rechnung auch.

Der Herr residiert im Kempinski und ob er dort zahlt oder nicht interessiert wohl nur das Finanzamt, denn das Kempinski in München gehört mehrheitlich dem CPB. CPD ist die thailändische Regierungsbehörde, die das Vermögen des Königs verwaltet.

Ich habe irgendwo gelesen, dass das CPB unter anderem auch eine B738 und einen A319 verwaltet.

 

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Jetzt nimmt der Fred ja eine ungeahnte Richtung ein. Deshalb verschmäht er wohl auch die Erdbeeren aus dem Hotel und pflückt sie lieber selber. Gibt es in Thailand Erdbeeren?

Muss es geben, aus Thailand kommen fast immer die super leckeren getrockneten Erdbeeren ! :rolleyes:

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Der Herr residiert im Kempinski und ob er dort zahlt oder nicht interessiert wohl nur das Finanzamt, denn das Kempinski in München gehört mehrheitlich dem CPB. CPD ist die thailändische Regierungsbehörde, die das Vermögen des Königs verwaltet.

Ich habe irgendwo gelesen, dass das CPB unter anderem auch eine B738 und einen A319 verwaltet.

Perfekt recherchiert. Kompliment. Davon hatte ich keine Ahnung. Da ich es ohnehin nicht wußte, wo der Prinz residiert, hatte ich die Wahl zwischen Kempinski (Vier Jahreszeiten) und dem Bayerischen Hof. Tante Edith hat gewürfelt und der Hof hat gewonnen. :D

Interessant Deine Angabe, daß CPB auch zwei Flugzeuge verwaltet. Der umstrittene Flieger scheint aber nicht dabei zu sein; würde ja auch keinen Sinn machen, da er ja ein Luftwaffen-Flieger ist.

Mir fällt noch ein, daß ich irgendwo las, daß ein Gericht (Augsburg?) sich mit der Angelegenheit beschäftigt hat, ohne Ergebnis, weil die Eigentumsfrage vom Gericht nicht geklärt werden konnte. Vielleicht kann das jemand hier bestätigen oder korrigieren.

 

 

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Ich glaube nicht das "Vier Jahreszeiten" sondern das Kempinski am Airport. Inzwischen habe ich auch wieder die Quelle mit den CPB Flugzeugen gefunden (bei "Wealth"): http://en.wikipedia.org/wiki/Bhumibol_Adulyadej

 

Nach meiner Recherche ist die angesprochene B738 die einzige 800er mit thailändischer Registrierung:

http://www.jetphotos.net/viewphoto.php?id=6746988&nseq=0

 

Der königliche A319:

http://www.airliners.net/photo/Thailand---...9377f366ba89218

 

4 ATR 72-500:

http://www.airliners.net/photo/1623251/

http://www.jetphotos.net/viewphoto.php?id=6727121

 

Die gesamte Civil-Flotte der thailändischen Luftwaffe:

http://www.planespotters.net/Airline/Royal-Thai-Air-Force

 

Der Hammer wäre wenn es stimmt was bei Wikipedia unbestätigt steht: 2 bestellte B748-BBJ für die Royal Thai Air Force

http://en.wikipedia.org/wiki/Royal_Thai_Air_Force

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Mir fällt noch ein, daß ich irgendwo las, daß ein Gericht (Augsburg?) sich mit der Angelegenheit beschäftigt hat, ohne Ergebnis, weil die Eigentumsfrage vom Gericht nicht geklärt werden konnte. Vielleicht kann das jemand hier bestätigen oder korrigieren.

 

Das war ein Lanshuter Gericht, siehe hier:

 

http://www.merkur-online.de/lokales/flugha...ng-1324921.html

 

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