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airliners.de

Drohender Fluglotsenstreik August / Oktober 2011


touchdown99

Empfohlene Beiträge

So sieht es nunmal aus und das ist Fakt!

 

Schon klar, aber die DFS hätte doch auch nicht dass Gesicht verloren wenn man angekündigt hätte dass man das Recht ganz klar auf seiner Seite sieht, wenn das Gericht dies jedoch anders einschätzen würde - und zwar erst dann und nicht früher (man sieht sich ja im Recht!) - auf jeden Fall einen Schlichter anrufen würde, und dann das irgendwo PR-technisch nett verpackt nach dem Motto "schliesslich denken wir an die Tausende von Reisenden, die Gewissheit haben möchten und Interesse an einer schnellen Einigung im Sinne der Passagiere" blablabla... dann würde man sogar den einen oder anderen Naiven aus der Öffentlichkeit auf seine Seite holen und das Gericht hätte ganz unabhängig von der Schlichtung die im Raum steht entscheiden könnte. Insbesondere die DFS hätte sich damit Sympatiepunkte in der Öffentlichkeit holen können, und das wiegesagt m.E. ohne das Gesicht zu verileren, weder gegenüber des Gerichts noch der GDF.

 

Aber was die Öffentlichkeit und alle betroffenen Airlines und Passagierie sich da ansehen müssen, 24 Stunden lang, um so ein Ergebnis zu erzielen... Da hat sich doch niemand wirklich mit Ruhm bekleckert... Bei mir hat sich weder die GDF mit der kurzfristigen Ankündigung und dem folgenden Chaos, noch weniger die DFS, und ebenfalls nicht das Gericht beliebt gemacht... Letzteres nicht wegen seiner Entscheidung, sondern weil trotz des grossen Interesse der breiten Öffentlichkeit und der ungewöhnlich hohen durch die Entscheidung des Gerichtes betroffenen Menschen, erst nach Mitternacht zu einem endgültigen Urteil gekommen ist. Dabei lag das gar nicht mal an so langen "Arbeitszeiten": Wenn ich die Medien richtig verfolgt haben waren 2 Gerichte insgesamt 6 Stunden beschäftigt. Hätte man das in die frühen Morgenstunden verschoben dann hätte am frühen Nachmittag doch alles schon feststehen können.... Aber so... Die Passagiere die gezwungenermassen schon zum Flughafen fahren mussten, weil sie eine lange Anreise hatten, hätten sich bedankt um 1 Uhr morgens in den Nachrichten hören zu müssen, dass der Streik nun doch stattfindet, obwohl man bereits 25 Stunden davor in den Nachrichten hören durfte dass ein Streik ganz akut im Raum steht...

 

Die ganzen Umstände um den Streik herum sind sehr unglücklich. Und abgewendet ist er ja trotzdem nicht...

 

Ich bin jedenfalls der Ansicht dass man dasselbe Resultat heute hätte früher erreichen können... Ich glaube nicht dass in der Öffentlichkeit heute irgendeine Partei wirklich Sympatiepunkte gewonnen hat... Öffentlichkeitsarbeit ist nicht so deren ihre Stärke...

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So sieht es nunmal aus und das ist Fakt!
Würde ich so nicht unterschreiben. Ein gerichtliches Verbot hätte die GdF dazu gezwungen, dass die GdF die Formulierung bestimmter Forderungen hätte ändern müssen, bzw. von bestimmten Forderungen gänzlich hätte zurücktreten müssen. Dies hätte aber nicht dazu geführt, dass die Diskrepanzen zwischen den beiden Seiten aus der Welt geschafft gewesen wären.

 

Bereits in der ersten Verhandlung merkte die Richterin, insofern ich mich richtig erinnere, an, dass es für sie so scheint, dass die Fronten so sehr verhärtet seien, dass sie eine Schlichtung für "unvermeidbar" halte. Ich bin eher der Meinung, dass die Beschwerden eher zum Ziel hatten, Forderungen der GdF vom Gericht als rechtswidrig beurteilt zu wissen, sodass die GdF diese bei einer Schlichtung nicht vorbringen können und sich somit ein möglicher Kompromiss eher in Richtung des ursprünglichen Angebots der DFS bewegt.

 

Dass die DFS einem möglichen Streik mit der Einberufung der Schlichtung zuvorkommen wird, war glaube ich, beiden Tarifseiten klar. (Dass die DFS versucht sich für die Schlichtung eine möglichst günstige Ausgangslage (indem sie Forderungen der GdF für rechtswidrig erklären lässt) zu verschaffen ist auch irgendwo noch verständlich, allerdings hätten sie meiner Meinung nach nach der ersten Instanz bereits die Schlichtung einberufen können, um Planungssicherheit bei allen Beteiligten zu sorgen. Das hat die GdF letzten Freitag meiner Meinung nach besser gemacht, indem sie aus "Rücksicht auf die Urlauber" auf die Entscheidung der zweiten Instanz (wenn auch erst während der Verhandlung) verzichtet haben und den Streik dann von sich aus abgesagt haben.)

 

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Wie sieht's eigentlich rechtlich bei den ganzen Flugvorverlegungen wie beispielsweise bei germanwings aus?

 

Beispielsweise CGN-ADB wurde von 4U von 0715 auf 0500 vorgezogen... nun stehen die ganzen Flüge als "verspätet" im Flugplan, sprich die Flüge werden im Gegensatz zu X3 und DE (ab Frankfurt) nun wieder auf den ursprünglichen Slots durchgeführt.

 

Muss mir Germanwings wegen des "Delays" von 0500 auf 0715, da germanwings ja sicherlich schon den Kunden per Mail informiert hat, dass der Flug um 0500 durchgeführt wird, nun Verpflegungsleistungen(da Delay > 2h) stellen?

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hättest du gestern abend mal Nachrichten oder heute morgen zum beispiel mal Videotext geschaut.....

ich hatte heute Frühdienst und habe deswegen mal im Videotext nachgesehen.... zeuitlich war das ca. 04:50 Uhr

es waren also sogar 25 Stunden und ein paar gequetschte vorher.....

 

und was stand dort???

 

Dreimal darfst du raten.....

 

Wenn Du schon den Lauten machst: dass auf die Ankündigung ein Gerichtsmarathon folgen würde war wohl jedem klar. Und wie lang ging der? Bis sämtliche Langstreckenflüge, die nach 6:00h in Deutschland sein wollten schon gestartet waren. So viel zum Thema, man wolle allen Beteiligten die Möglichkeit geben, sich auf die Störungen einzustellen...

 

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Wie sieht's eigentlich rechtlich bei den ganzen Flugvorverlegungen wie beispielsweise bei germanwings aus?

 

Beispielsweise CGN-ADB wurde von 4U von 0715 auf 0500 vorgezogen... nun stehen die ganzen Flüge als "verspätet" im Flugplan, sprich die Flüge werden im Gegensatz zu X3 und DE (ab Frankfurt) nun wieder auf den ursprünglichen Slots durchgeführt.

 

Muss mir Germanwings wegen des "Delays" von 0500 auf 0715, da germanwings ja sicherlich schon den Kunden per Mail informiert hat, dass der Flug um 0500 durchgeführt wird, nun Verpflegungsleistungen(da Delay > 2h) stellen?

 

"Flugvorverlegungen" sind rechtlich Annullierungen > alle Ansprüche inkl. Ausgleichszahlung.

 

Verspätet sich nun der "vorverlegte" Flug um 2h+ und kommt der Fluggast deswegen an seinem Endziel mit 3h+ an, wären sogar zwei Ausgleichszahlungen fällig.

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Macht es eigentlich irgendeinen Unterschied, welche Partei den Schlichter anruft?

 

Beide Seiten haben ja versucht, die andere Seite dazu zu bekommen, es zu tun.

 

Interessant fand ich einen Artikel von Focus-Online gestern abend. Sie gingen dort davon aus, dass die Lufthansa keinen "echten" Notfallflugplan (bis auf die Handvoll vorverlegter Flüge) hat, weil sie die feste Zusicherung von der DFS hat dass sie vor einem Streik auf jeden Fall die Option "Friedensfplicht" zieht. Wenn man sieht, was für Notfallflugpläne die Lufthansa nur bei der Ankündigung der Pilotenstreiks aus der Tasche gezogen hatte und dann nicht mehr stoppen konnte/wollte, ist diese Idee nicht ganz aus der Luft gegriffen.

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Macht es eigentlich irgendeinen Unterschied, welche Partei den Schlichter anruft?

 

So wie ich das verstanden hatte, wäre die GdF schon von Anfang an für die Schlichtung gewesen, die DFS hat diese zuerst aber abgelehnt, weil man über die Gerichte den Streik verhindern wollte. Erst als die Richterin den Streik für legal erklärt, hat die DFS eingelenkt und der Schlichtung zugestimmt.

 

edit: also die DFS hat hier quasi erst als Notlösung der Schlichtung zugestimmt.

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Wie sieht's eigentlich rechtlich bei den ganzen Flugvorverlegungen wie beispielsweise bei germanwings aus?

 

Beispielsweise CGN-ADB wurde von 4U von 0715 auf 0500 vorgezogen... nun stehen die ganzen Flüge als "verspätet" im Flugplan, sprich die Flüge werden im Gegensatz zu X3 und DE (ab Frankfurt) nun wieder auf den ursprünglichen Slots durchgeführt.

 

Muss mir Germanwings wegen des "Delays" von 0500 auf 0715, da germanwings ja sicherlich schon den Kunden per Mail informiert hat, dass der Flug um 0500 durchgeführt wird, nun Verpflegungsleistungen(da Delay > 2h) stellen?

 

Nein, eigentlich nicht, denn Artikel 6 sagt eindeutig, dass eine Verpflegung erst ab 3 h bei der Entfernung nötig ist. Neben der Tatsache, dass man diese auch ganz ablehnen könnte, da dies die "Verspätung" weiter hinaus zögern könnte. Außerdem sieht Artikel 9 eine Verpflegung nur in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit vor. Insbesondere bei der kurzen "Verspätung" und der frühen Uhrzeit könnte man auch hier dann die Ausgabe von Essen/Getränken oder Vouchern ablehnen...

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Insgesamt ist der Tarifstreit eine Frechheit. Auf Seiten der DFS fehlt mir vollkommen das Verständnis für die Personalpolitik und die Hochsetzung der zulässigen Überstunden. Auf Seiten der Lotsen ist es mir absolut unverständlich darauf mit einer Lohnforderung von über 6% zu reagieren.

Beide Seiten scheinen vollkommen von den guten Gesitern verlassen zu sein. Ein maßvolles Umgehen mit den eigenen Forderungen hätte viel finanziellen und Imageschaden verhindert...

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Macht es eigentlich irgendeinen Unterschied, welche Partei den Schlichter anruft?

weil sie die feste Zusicherung von der DFS hat dass sie vor einem Streik auf jeden Fall die Option "Friedensfplicht" zieht. Wenn man sieht, was für Notfallflugpläne die Lufthansa nur bei der Ankündigung der Pilotenstreiks aus der Tasche gezogen hatte und dann nicht mehr stoppen konnte/wollte, ist diese Idee nicht ganz aus der Luft gegriffen.

 

Es gibt keine Option "Friedenspflicht", wie vom Gericht ja bestätigt wurde.

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"Flugvorverlegungen" sind rechtlich Annullierungen > alle Ansprüche inkl. Ausgleichszahlung.

 

Verspätet sich nun der "vorverlegte" Flug um 2h+ und kommt der Fluggast deswegen an seinem Endziel mit 3h+ an, wären sogar zwei Ausgleichszahlungen fällig.

 

Und das ist der Punkt, an dem einen das große K0tzen packen kann. Da fechten diese Krawallbrüder ihren juristischen Kleinkrieg über Bedingungen aus, die am Verhandlungstisch und nicht im Gerichtssaal oder an der brennenden Mülltonne zu klären sind, und wer zahlt die Zeche? Natürlich die gänzlich unbeteiligten Airlines. Ausgleichszahlungen - wenn ich diesen Stuss schon höre. Die sollten 1:1 an den Verursacher weitergeleitet werden, sprich von den Flugsicherungsgebühren gekürzt werden. Wenn ich mir überlege, was schon allein die Ankündigung eines Streiks an Kosten und Ertragseinbrüche bei den (nochmal: UNBETEILIGTEN) Airlines verursacht, dann steht für mich die Position der Streikwilligen in einem noch unverschämteren Lichte als ohnehin schon.

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Und das ist der Punkt, an dem einen das große K0tzen packen kann. Da fechten diese Krawallbrüder ihren juristischen Kleinkrieg über Bedingungen aus, die am Verhandlungstisch und nicht im Gerichtssaal oder an der brennenden Mülltonne zu klären sind, und wer zahlt die Zeche? Natürlich die gänzlich unbeteiligten Airlines. Ausgleichszahlungen - wenn ich diesen Stuss schon höre. Die sollten 1:1 an den Verursacher weitergeleitet werden, sprich von den Flugsicherungsgebühren gekürzt werden. Wenn ich mir überlege, was schon allein die Ankündigung eines Streiks an Kosten und Ertragseinbrüche bei den (nochmal: UNBETEILIGTEN) Airlines verursacht, dann steht für mich die Position der Streikwilligen in einem noch unverschämteren Lichte als ohnehin schon.

 

Neben der Tatsache, dass hier selbstverständlich keine Ausgleichszahlung gezahlt wird (Streik!), sehe ich das ganz genau so wie du. Es kann nicht sein, dass die Airlines, die sowieso schon unter den Folgen des Streiks leiden (Annulierungen, Verspätungenn, usw.) auch am Ende noch für alles Andere zahlen müssen...

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Und das ist der Punkt, an dem einen das große K0tzen packen kann. Da fechten diese Krawallbrüder ihren juristischen Kleinkrieg über Bedingungen aus, die am Verhandlungstisch und nicht im Gerichtssaal oder an der brennenden Mülltonne zu klären sind, und wer zahlt die Zeche? Natürlich die gänzlich unbeteiligten Airlines. Ausgleichszahlungen - wenn ich diesen Stuss schon höre. Die sollten 1:1 an den Verursacher weitergeleitet werden, sprich von den Flugsicherungsgebühren gekürzt werden. Wenn ich mir überlege, was schon allein die Ankündigung eines Streiks an Kosten und Ertragseinbrüche bei den (nochmal: UNBETEILIGTEN) Airlines verursacht, dann steht für mich die Position der Streikwilligen in einem noch unverschämteren Lichte als ohnehin schon.

Nochmal: Es gibt keine 'Unbeteiigten' und auch keine 'Unschuldigen'.

Die armen Airlines mit ihren zigtausenden Flügen jeden Tag verursachen schließlich die Notwendigkeit einer Lenkung und Regelung des Luftverkehrs und sind damit keineswegs unbeteiligt!

Wenn Deine Kindergartentante für nen paar Euro Fuffzig mehr streikt, biste auch betroffen, wenn Du Dein Kind dort abgeben willst! Oder haste da vielleicht mehr Verständnis, nur weil das arme 'Erzieherinnen' sind?!?

Was ist das für ein Rechtsverständnis, welches allein die Ankündigung eines Streiks, eines der absoluten Grundrechte der Arbeiterbewegung, hier in Abrede stellen will! Wenn ich nicht mal mehr laut über einen Streik nachdenken darf, ist das wie ein Redeverbot! Und genauso schwachsinnig ist es, ein Streikrecht von der der Höhe eines vorhandenen Einkommens abhängig zu machen!

 

 

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Nochmal: Es gibt keine 'Unbeteiigten' und auch keine 'Unschuldigen'.

Die armen Airlines mit ihren zigtausenden Flügen jeden Tag verursachen schließlich die Notwendigkeit einer Lenkung und Regelung des Luftverkehrs und sind damit keineswegs unbeteiligt!

Mit anderen Worten, die Airlines sind selbst Schuld, was fliegen sie auch? Könnte man natürlich im Umkehrschluss folgern, dass den Lotsen so wenig wie möglich, am besten gar kein Luftverkehr am liebsten sein müsste. Aber Moment, was "lenken und regeln" sie dann eigentlich noch? Nein nein, die Airlines finanzieren das ganze System, also haben sie ein Anrecht auf einen störungsfreien Betrieb.

Mit Verlaub, aber dieser Einwand ist so ziemlich der schwachsinnigste, der kommen konnte.

 

Was ist das für ein Rechtsverständnis, welches allein die Ankündigung eines Streiks, eines der absoluten Grundrechte der Arbeiterbewegung, hier in Abrede stellen will! Wenn ich nicht mal mehr laut über einen Streik nachdenken darf, ist das wie ein Redeverbot!

Ich stelle nichts in Abrede. Lies meinen ersten Post einfach nochmal. Was ich fordere ist eine Kompensation der bei unbeteiligten (ja ich bleibe dabei, unbeteiligten!) Dritten entstehenden Kosten. Mal davon abgesehen, dass hier nicht laut über einen Streik nachgedacht wurde, sondern ein Streik ANGEKÜNDIGT wurde. Und genau dann kann es eben nicht sein, dass die Airlines am Ende die Gelackmeierten sind, weil sie versuchen das Schlimmste abzufangen, z.B. durch Vorverlegungen oder "geplante Verspätungen" und dafür am Ende diese unsäglichen Kompensationen zu tragen haben.

 

Und genauso schwachsinnig ist es, ein Streikrecht von der der Höhe eines vorhandenen Einkommens abhängig zu machen!

Zeig mir die Stelle meines Posts, wo ich das tue.

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Neben der Tatsache, dass hier selbstverständlich keine Ausgleichszahlung gezahlt wird (Streik!), sehe ich das ganz genau so wie du. Es kann nicht sein, dass die Airlines, die sowieso schon unter den Folgen des Streiks leiden (Annulierungen, Verspätungenn, usw.) auch am Ende noch für alles Andere zahlen müssen...

 

Bei einem Streik der Fluglotsen sind keine Ausgleichszahlungen fällig. Nur findet der Streik nicht statt > ergo waren Streichungen nicht ZWINGEND erforderlich. Und nur darauf kommt es an. Wer trotzdem gestrichen/vorverlegt hat, hat Pech.

 

Das mag unfair klingen, ist es aber nur auf dem ersten Blick:

 

Auf dem zweiten Blick bildet dieser Umstand das GEGENSTÜCK zu den Rechten der Passagiere.

 

Diese waren ja auch nicht berechtigt, alleine durch die Ankündigung des Streiks, sich die Flugscheinkosten erstatten oder sich umbuchen zu lassen. Dieses Recht hatten sie erst mit der Bekanntgabe der Annullierung/Vorverlegung durch die Fluggesellschaften.

 

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Bei einem Streik der Fluglotsen sind keine Ausgleichszahlungen fällig. Nur findet der Streik nicht statt > ergo waren Streichungen nicht ZWINGEND erforderlich. Und nur darauf kommt es an. Wer trotzdem gestrichen/vorverlegt hat, hat Pech.

 

Das mag unfair klingen, ist es aber nur auf dem ersten Blick:

 

Auf dem zweiten Blick bildet dieser Umstand das GEGENSTÜCK zu den Rechten der Passagiere.

 

Diese waren ja auch nicht berechtigt, alleine durch die Ankündigung des Streiks, sich die Flugscheinkosten erstatten oder sich umbuchen zu lassen. Dieses Recht hatten sie erst mit der Bekanntgabe der Annullierung/Vorverlegung durch die Fluggesellschaften.

 

Dies entspricht so nicht der Rechtslage. Da die Verschiebung der Abflugzeit im direkten Zusammenhang mit dem Streik steht, gilt auch die dann daraus resultierende Verspätung als außergewöhnliche Umstand, selbst wenn dieser dann kurzfristig nicht eintritt. Keine Chance, dass hier eine Zahlung erfolgen wird!

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Dies entspricht so nicht der Rechtslage. Da die Verschiebung der Abflugzeit im direkten Zusammenhang mit dem Streik steht, gilt auch die dann daraus resultierende Verspätung als außergewöhnliche Umstand, selbst wenn dieser dann kurzfristig nicht eintritt. Keine Chance, dass hier eine Zahlung erfolgen wird!

 

 

Bei uns schon. :lol:

 

Wir bringen derartige Fälle durch.

 

Aber Spaß beiseite: Das ist natürlich die Argumentation der Fluggesellschaften, und ich will gar nicht verharmlosen, dass viele Gerichte für eine solche Argumentation durchaus zugänglich sind.

 

Die herrschende Meinung ist gleichwohl eine andere: Selbst bei Streiks, die tatsächlich erfolgen, greift dieser als außergewöhnlicher Umstand nur exakt solange, wie er tatsächlich anhält, also nicht davor und nicht danach.

 

Die Frage, die man sich jeweils stellen muss, lautet: War die Annullierung/Verspätung wegen eines außergewöhnlichen Umstandes ZWINGEND erforderlich. Das wirst du bei einem Phantomstreik nie bejahen können.

 

 

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Starjuristen in Sachen Reiserecht eher STN-EBJ

 

Immer wieder schön hier. B)

 

Was MarcNY sagt, stimmt ja von einem gewissen Standpunkt her. Es ist ja das Grundärgernis schlechthin, dass Gerichte es gewohnt sind, verschuldensabhängig zu denken. Und da fragt sich der durchschnittliche Richter natürlich: War konnte denn die Airline dafür? Es sei doch ein guter Zug von ihr, sich um Alternativen zu bemühen...

 

Da ist es dann erforderlich, dem Gericht wirklich mit Nachdruck deutlich zu machen, dass es um Verschulden gerade nicht geht.

 

Und so ganz unlogisch ist es auch gar nicht, finde ich zumindest: Warum soll eine Airline aus einem ANGEKÜNDIGTEN Streik Ansprüche herleiten können, der Fluggast aber nicht?

 

Wie wird wohl die Fluggesellschaft reagieren, wenn ein Fluggast wegen der Streikankündigung sein Ticket nicht nutzt, dann aber den Flugpreis erstattet haben möchte? Klar: Die wird sagen: Wir sind doch geflogen, was willst du?

 

Also: Gleiches Recht für alle!

 

:P

 

 

 

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doch, es ist Ausdruck der Koalitionsfreiheit und damit grundgesetzlich gesichert.

O Mann, ahoberg, das Thema war doch schon beendet. Aber, wenn Du das GG vor Dir liegen hast, dann benenne mir doch den Artikel, in dem der Begriff "Streikrecht" vorkommt. Und komm mir jetzt bitte nicht mit Artikel 9, Absatz 3. Da steht nicht mal der Begriff "Koalitionsrecht" drin. Wir interpretieren das Recht, Vereinigungen zu bilden, nur als Koalitionsrecht. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Alles andere, was in Absatz 3 steht, bedeutet nur, daß Arbeitskämpfe (davon sind Streiks nur ein Teil) nicht staatlicherseits unterbunden werden dürfen. Mir ging es im wesentlichen nur um die Klarheit der Sprache, weil der Eindruck entstehen konnte, daß es explizit ein "Grundrecht" (das sind die Artikel 1-19 GG) auf Streik gibt. Das ist nicht der Fall. Es ist vielmehr ein abgeleitetes Recht aus Artikel 9 GG, und auch das hat seine Grenzen. Wenn Du mehr wissen möchtest, dann lies doch mal hier http://www.bundestag.de/dokumente/analysen...treikrechts.pdf.

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