ilam Geschrieben 15. Juni 2015 Melden Geschrieben 15. Juni 2015 (bearbeitet) [Angehöriger von Andreas L. laut Presse]: "Als ich vom Absturz hörte, ging mir immer wieder ein Satz durch den Kopf, den er sagte: 'Eines Tages werde ich etwas tun, was das ganze System verändern wird, und alle werden dann meinen Namen kennen und in Erinnerung behalten.' Ich wusste nie, was er damit meinte, aber jetzt ergibt es einen Sinn." Hat er das "ganze System verändert"? Nö. Wenn er sich so sicher war, und es so lange geplant hat, dass er das Flugzeug abstüzren lässt, warum sucht er dann im Netz noch nach weiteren Selbstmordmethoden? Die Aussage kann auch etwas ganz anderes bedeuten. Sie trifft z.B. auch auf den Fußballer Bosmann zu, der mit seiner Klage das Transfersystem des Weltfußballs komplett umgekrempelt hat. Erinnert mich ein wenig an Nostradamus. Der hat auch komische Aussagen getroffen, mit denen niemand etwas anfangen konnte. Und im Nachhinein hat er angeblich alles vom Reichstagsbrand über den 11.9. bis zur Weltwirtschaftskrise "präzise" vorhergesagt. Bearbeitet 15. Juni 2015 von ilam
744pnf Geschrieben 15. Juni 2015 Melden Geschrieben 15. Juni 2015 Ich verwahre mich entschieden dagegen, "mit dem Finger auf Angehörige zu zeigen", wie mir hier von einem User unterstellt wurde. Wer jemandem in dieser Situation allen Ernstes mangelnde Sensibilität vorwirft tut aber ganau das. Da gibt es wenig bis keinen Spielraum zur Uminterpretation und man sollte entweder dazu stehen oder zugeben, dass man etwas vor dem Posten nicht zu Ende gedacht hat. dieser Spruch gegenüber seiner Freundin, die ja selber FB ist/war. Daß sie da nicht etwas sensibler war. Dies insbesondere auch deshalb, weil sowohl sie als auch seine Mutter, ihn zu Arztbesuchen begleitet haben. Ich möchte denjenigen Angehörigen mal sehen, der durch Inkaufnahme eines Flugverbotes nach Verpetzen das Leben eines ihm oder ihr nahestehenden Piloten ruiniert weil die Befürchtung eines kollektiven Selbstmords im Raum steht. So etwas im Nachhinein zu konstuieren ist nicht nur wohlfeil, sondern auch weltfremd.
aaspere Geschrieben 15. Juni 2015 Melden Geschrieben 15. Juni 2015 @ foobar Ich verstehe schon den Wert der ärztlichen Schweigepflicht. Sie hat aber auch ihre Grenzen. Den Rest Deines Beitrags beachte ich lieber nicht, weil ich dann auch unhöflich werden müßte. @ ilam Du interpretierst eine Aussage von Andreas L., nicht von mir. Und da stimme ich Dir zu. @ all Ich habe bei dem jetzigen Erkenntnisstand nichts mehr beizutragen. Wir werden sehen, was die Ermittlungen zutage fördern und zu welchen Ergebnissen die Task-Force kommen wird. Die 2-Personen-Regelung im Cockpit ist zumindest schon mal ein Ergebnis.
ilam Geschrieben 15. Juni 2015 Melden Geschrieben 15. Juni 2015 @ ilam Du interpretierst eine Aussage von Andreas L., nicht von mir. Hab es jetzt im Posting deutlicher gemacht.
jubo14 Geschrieben 15. Juni 2015 Melden Geschrieben 15. Juni 2015 Ich habe mir nun ein paar Tage lang die Diskussion angesehen. Nun möchte ich das ganz mal etwas weiter fassen. Es mag sein, dass es notwendig ist für die Piloten ein dichteres ärztliches "Überwachungsnetz" auf zu spannen. Eine Möglichkeit wäre z.B. dass die Airlines die Ärzte direkt einstellen und die Angestellten dann eine kostenlose Gesundheitsversorgung seitens des Arbeitgebers bekommen. Im Gegenzug muss der Mitarbeiter damit einverstanden sein, dass der Arbeitgeber die Diagnosen natürlich auch bekommt. Das mit einem solchen Modell zwar nicht alle Probleme beseitigt wären, dafür aber die Flugpreise deutlich steigen würden, sollte aber jedem klar sein. Aber selbst wenn man sich jetzt darauf verständigt, ist bei Piloten Schluss? Was ist mit Lokführern, was mit Busfahrern? Und die "normalen" LKW-Fahrer? Oder noch einfacher wir alle? Es sollte doch wohl jedem klar sein, dass ein PKW-Fahrer jederzeit in der Lage ist, in einen entgegenkommenden Bus zu fahren und dann auch "mal eben" 60 Menschen umzubringen. Übrigens dürften (leider auch) 2015 mehr Menschen durch Geisterfahrer ums Leben kommen, als durch Piloten! Wo also sollte die Grenze gezogen werden?
ilam Geschrieben 15. Juni 2015 Melden Geschrieben 15. Juni 2015 Wo also sollte die Grenze gezogen werden? Da wo man persönlich nicht betroffen ist und es einen persönlichen (gefühlten) Sicherheitsgewinn bedeutet. ;) Beim Autobeispiel: Sehr viele hätten nichts gegen eine derartige "Überwachung" alter Autofahrer. Aber nur solange sie selbst (noch) weit genug von der Altersgrenze entfernt sind...
Flotte Geschrieben 15. Juni 2015 Melden Geschrieben 15. Juni 2015 @ foobar Ich verstehe schon den Wert der ärztlichen Schweigepflicht. Das ist nicht ersichtlich. [...] Wert der ärztlichen Schweigepflicht. Sie hat aber auch ihre Grenzen. Nein! Die in § 203 StGB niedergelegte berufsbezogene Schweigepflicht kennt keine tatbestandlichen Grenzen außer der einwilligenden Entbindung von ihr durch den Berechtigten. Straflosigkeit eines Verstoßes gegen § 203 ist sonst nur möglich mittels § 34 StGB. § 34 rechtfertigt Verstöße gegen Strafnormen, statuiert aber keinerlei Handlungspflicht. Diese deine ständig wiederholte Behauptung ist Quatsch. Behauptung einer Anzeigepflicht gemäß § 138 Abs. 1 Nrn. 5 & 8 StGB erscheint angesichts der bis dato staatsanwaltlich bekanntgemachten Informationen hergeholt aus dem Reich des Abwegigen. Sicher, könnte die Staatsanwaltschaft in 41+ Fällen prüfen... Den Rest Deines Beitrags beachte ich lieber nicht, weil ich dann auch unhöflich werden müßte. Viel wäre gewonnen, wenn für deine sonderbaren Vorstellungen nicht ständig das Gesetz oder nicht existierende Autoritäten in Anspruch genommen würden. Eine Möglichkeit wäre z.B. dass die Airlines die Ärzte direkt einstellen und die Angestellten dann eine kostenlose Gesundheitsversorgung seitens des Arbeitgebers bekommen. Im Gegenzug muss der Mitarbeiter damit einverstanden sein, dass der Arbeitgeber die Diagnosen natürlich auch bekommt. Das mit einem solchen Modell zwar nicht alle Probleme beseitigt wären, dafür aber die Flugpreise deutlich steigen würden, sollte aber jedem klar sein. Es ist sehr zweifelhaft, ob die strafrechtlich geschützte, (aus Patientensicht) grundrechtsähnliche ärztliche Schweigepflicht einerseits und freie Arztwahl andererseits überhaupt kollektivvertraglich-privatrechtlich abdingbar wäre, ob ich mir also meine Grundrechte gleichsam abkaufen lassen dürfte. Zweifelsfrei ein moderner Gedanke... Darüber hinaus ist die ärztliche Kunst so differenziert, daß es, vorsichtig gesagt, lebensfremd erscheint, zu vermuten, eine einzelne Firma könnte dieses Wissen durch "eigene Ärzte" abschließend abbilden.
flieg wech Geschrieben 15. Juni 2015 Melden Geschrieben 15. Juni 2015 warum nimmt man nicht zur Kenntnis, daß es sich hier wirklich um eine echte Tragödie epischen Ausmasses gehandelt hat, die nur vermeidbar gewesen wäre, wenn man bei der Gelegenheit gleich alle möglichen Grundrechte über den Haufen wirft. Das jemand, der nicht flugtauglich ist, derart in seiner Depression versunken ist, daß es nicht einmal schafft, sich und andere solchen potentiel gefährlichen Situationen wie dem Führen eines Flugzeuges auszusetzen, gehört zu dem, was nun einmal unwiederuflich passieren kann im Laufe der Zeit.
foobar Geschrieben 15. Juni 2015 Melden Geschrieben 15. Juni 2015 (bearbeitet) Ich verstehe schon den Wert der ärztlichen Schweigepflicht. Das lässt Du hier nicht erkennen, um es mal vorsichtig zu formulieren. Sie hat aber auch ihre Grenzen. Aus gutem Grund sehr sehr enge. Die Penetranz, mit der Du hier auf dem nichtmal ansatzweise zielführenden, dafür brandgefährlichen, Unfug herumreitest, hat mit Höflichkeit nichts zu tun. Ich habe bei dem jetzigen Erkenntnisstand nichts mehr beizutragen. Es besteht also Hoffnung, dass dieser Thread wieder lesbar wird? Die 2-Personen-Regelung im Cockpit ist zumindest schon mal ein Ergebnis. Was zumindest zielführend ist. Bearbeitet 15. Juni 2015 von foobar
aaspere Geschrieben 15. Juni 2015 Melden Geschrieben 15. Juni 2015 Es besteht also Hoffnung, dass dieser Thread wieder lesbar wird? Bei Deiner Einstellung zur Meinungsfreiheit würde ich mich nicht darauf verlassen.
Dummi Geschrieben 15. Juni 2015 Melden Geschrieben 15. Juni 2015 Die 2-Personen-Regelung im Cockpit ist zumindest schon mal ein Ergebnis. Was zumindest zielführend ist. Oder der größte Schwachsinn seit langem. Auch ein Grund warum einige Airlines die nicht so im Fokus standen, wie zum Beispiel British Airways, diese Regelung nicht eingeführt haben. Die Security Evaluation sieht das ganze eh kritisch, aber im Augenblick muss Security halt unter öffentlichem Druck zurückstecken.
744pnf Geschrieben 16. Juni 2015 Melden Geschrieben 16. Juni 2015 Oder der größte Schwachsinn seit langem. Auch ein Grund warum einige Airlines die nicht so im Fokus standen, wie zum Beispiel British Airways, diese Regelung nicht eingeführt haben. Die Security Evaluation sieht das ganze eh kritisch, aber im Augenblick muss Security halt unter öffentlichem Druck zurückstecken. Mein Reden. Das einzige was auf lange Sicht noch gefährlicher ist als die Abwesenheit von Sicherheit ist ein falsches Sicherheitsgefühl. Es sei nur an JL350 erinnert, die sogar noch ein 3-Mann-Cockpit hatte und das Resultat war trotzdem dasselbe.
NVB Geschrieben 10. Juli 2015 Melden Geschrieben 10. Juli 2015 http://www.kleinezeitung.at/k/chronik/international/4773969/Deutschland_GermanwingsPilot-war-offenbar-hoch-verschuldet
chris_flyer Geschrieben 10. Juli 2015 Melden Geschrieben 10. Juli 2015 http://www.kleinezeitung.at/k/chronik/international/4773969/Deutschland_GermanwingsPilot-war-offenbar-hoch-verschuldet Jeder Pilot in seinem Alter ist hoch verschuldet.Man braucht doch nur Klicks,Klicks und Geld.
ilam Geschrieben 10. Juli 2015 Melden Geschrieben 10. Juli 2015 Und selbst wenn er vorher nicht verschuldet war, würden die Schadenersatzforderungen jedes vorstellbare Guthaben schlagartig in einen Schuldenberg umkehren. Daher haben die bisher bekannten Fakten (alle möglichen Erben haben ausgeschlagen, Staat erbt, Insolvenzverfahren eröffnet) überhaupt keinen wirklichen Informationsgehalt, das war schlichtweg zwangsläufig.
gerri Geschrieben 10. Juli 2015 Melden Geschrieben 10. Juli 2015 Jeder Pilot in seinem Alter ist hoch verschuldet.Man braucht doch nur Klicks,Klicks und Geld. War ich auch, wahrscheinlich höher als jeder Pilot, dafür fühle ich mich schon ein wenig wohler, nachdem ich mein Häusle abgezahlt hatte und meinen Erben einen wertvollen Nachlass hinterlassen werde.
Dummi Geschrieben 10. Juli 2015 Melden Geschrieben 10. Juli 2015 Im zweiten Jahr deines Berufslebens? Mit guten 120.000€ allein für die Ausbildung plus allem anderen was man so finanziert wenn man ins Berufsleben startet (Auto, Wohnungseinrichtung etc). Nicht nach 10 Jahren im Beruf wenn man Familie gegründet hat und sich an den Hausbau machen kann.
Koelli Geschrieben 11. Juli 2015 Melden Geschrieben 11. Juli 2015 Interessanterweise gibt es auf Seite 67 einen guten Hinweis darauf, was die Barmer für "extrem hoch" hält: 125 bzw. 110 verschiedene Ärzte innerhalb eines Jahres. Laut meiner Krankenkasse darf man offenbar nicht einfach so die Ärzte "abklappern": Da steht, dass innerhalb eines Quartal ein weiterer Arzt aus einer anderen Fachrichtung nur in Anspruch genommen werden darf, wenn man eine Überweisung hat. Und aus dem selben Fachgebiet soll ein weiterer Arzt nur in Anspruch genommen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Aber ist das heute wirklich noch so? Mich fragt kaum jmd nach Überweisungen
wartungsfee Geschrieben 11. Juli 2015 Melden Geschrieben 11. Juli 2015 Dann solltest du deine Krankenkasse wechseln. Dir steht es jederzeit frei, mindestens 2 weitere Fachärzte zu besuchen (z.B. für 2. Meinungen). Diese Ärzte können dir auch nicht vorgeschrieben werden, noch darf dir dieser Besuch verboten werden. Egal ob du eine Überweisung hast oder nicht. Die Krankenkassen sind nicht die limitierenden Faktoren, das sind die Ärzte selber die Versuchen soviel Kundschaft an sich zu binden, ohne das sein Budget zu stark verteilt wird. Man sollte sich mal die Mühe machen, zu verstehen wie unser System funktioniert.
aaspere Geschrieben 11. Juli 2015 Melden Geschrieben 11. Juli 2015 In der Tat, das System ist nicht ganz einfach, was die Überweisungsscheine betrifft, aber doch. Die Überweisungsscheine waren bis zur Abschaffung der Praxisgebühr notwendig, um diese Gebühr bei einem anderen Arzt (egal ob selbe Fachrichtung oder andere Fachrichtung) zu vermeiden. Meist wurde man auch gefragt, ob man einen oder mehrere Überweisungsscheine benötigt. Den Überweisungsschein gibt es aber immer noch, und zwar stehen da offensichtlich Infos für den Arzt drauf, an den überwiesen wird. Guckst Du auch hier: http://www.durchblick-gesundheit.de/content/red.otx/1193,133032,0.html Das gilt nach meiner Kenntnis aber auch nur für die Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen. Ob Andreas L. gesetzlich oder privat versichert war, wissen wir ja nicht. Insofern hilft das auch nicht weiter. Bei den Privatversicherten hatte das auch in der Vergangenheit keine Relevanz. @ Koelli Ich kann mir nur vorstellen, daß Deine Krankenkasse, wie wahrscheinlich alle anderen gesetzlichen Kassen auch, aufmerksam wird, wenn Du im selben Quartal mehrere Ärzte der gleichen Fachrichtung aufsuchst.
gerri Geschrieben 11. Juli 2015 Melden Geschrieben 11. Juli 2015 Im zweiten Jahr deines Berufslebens? Mit guten 120.000€ allein für die Ausbildung plus allem anderen was man so finanziert wenn man ins Berufsleben startet (Auto, Wohnungseinrichtung etc). Nicht nach 10 Jahren im Beruf wenn man Familie gegründet hat und sich an den Hausbau machen kann. Gut, jeder hat anders Ansprüche, aber das weiss man schon vorher. Glaube mir, mein erstes Auto konnte ich mir erst nach vier Jahren meiner Ausbildung leisten und die erste Wohnungseinrichtung erst sechs Jahre später, als mein kleiner Bausparvertrag zugeteilt wurde. Jeder muss sehen, wie er mit seiner Situation zurecht kommt/kommen muss, mich stören halt immer diese stereotypen Floskeln, die man doch vorher kannte und nun ständig auf die Tränendrüse drückt. Verständnis kann ich nur bedingt aufbringen, wobei ich die Situation sehr wohl verstehe, habe ich doch drei Kinder durchs Studium gebracht.
chris_flyer Geschrieben 11. Juli 2015 Melden Geschrieben 11. Juli 2015 Das bestreitet niemand. Es ging doch darum,eine schlagzeilenkräftige Anzeige zu verfassen. Jeder weiß,dass Piloten in seinem Alter hoch verschuldet sind.Da braucht man der Menschheit nicht solche Nachrichten unterjubeln nur um selbst Kapital daraus zu schlagen,weil denen nichts besseres einfällt.
aaspere Geschrieben 17. Juli 2015 Melden Geschrieben 17. Juli 2015 Ich wage mich wieder in das Minenfeld der Überlegungen nach dem Vorfall in Südfrankreich. Anlaß ist die Veröffentlichung des Final Report der EASA-Taskforce http://www.airliners.de/germanwings-expertengruppe-eu-tests-piloten/36277, nachdem die BDL-Taskforce ja bereits Ende Juni einen Zwischenberichtn vorlegte. Aus meiner Sicht ist es nicht verwunderlich, daß beide Berichte zu gleichen oder zumindest ähnlichen Ergebnissen kommen. Widersprüche sehe ich jedenfalls nicht. Ich beziehe mich jetzt mal ganz bewußt nur auf den Final Report der EASA-Taskforce. Wenn ich das recht erinnere, entzündete sich der heftige Streit hier im Forum an der Frage, ob die ärztliche Schweigepflicht bei bestimmten Berufen überdacht werden soll oder sakrosankt ist. Ich vertrat die Ansicht, daß sie ihre Grenzen hat, nicht nur in konkreten Verdachtsfällen (z.B. zur Verhinderung von Straftaten), sondern auch, um beim Beispiel von Piloten zu bleiben, bei begründeten Zweifeln eines Arztes an der Flugtauglichkeit seines Patienten. Vorausgesetzt, der Arzt kennt den Beruf des Patienten, wovon ich in der Regel ausgehe. Mir ist noch in Erinnerung, daß ich dafür, diese Meinung zu vertreten, hier fast geschlachtet wurde. :) Interessant in diesem Zusammenhang ist nun aber die Empfehlung #5 im Final Report. Da steht: Recommendation 5: The Task Force recommends that national regulations ensure that an appropriate balance is found between patient confidentiality and the protection of public safety. The Task Force recommends the creation of a European aeromedical data repository as a first step to facilitate the sharing of aeromedical information and tackle the issue of pilot non-declaration. EASA will lead the project to deliver the necessary software tool. Aus meiner Sicht ist das eine vorsichtige Formulierung, weil die Taskforce natürlich genau weiß, daß sie damit das Thema der ärztlichen Schweigepflicht berührt. Gleichwohl empfiehlt sie den Staaten, sich mit dem Thema zu befassen. Möglicherweise ist das Thema in den unterschiedlichen Staaten auch unterschiedlich geregelt. Sei es, wie es sei; die Bundesregierung wird sich mit dem Thema der ärztlichen Schweigepflicht beschäftigen müssen, wenn sie von der EU-Kommission dazu aufgefordert wird. Die Taskforce dürfte diese Formulierung auch in Kennnis der Umstände gewählt haben, daß bei Andreas L. "haufenweise" gelbe Zettel gefunden wurden und er in fünf Jahren 41 verschiedene Ärzte konsultierte. Aber bitte, das ist meine Interpretation, der sich niemand anschließen muß. Ich bitte nur, mir mein Recht auf meine eigene Meinung nicht zu verwehren. Abschließend möchte ich noch berichten, was mein Hausarzt (Internist und Hobbypilot mit PPL) neulich beim Check auf die Frage sagte, wie er sich verhalten würde, wenn er Zweifel an der Flugtauglichkeit eines Patienten habe, von dem er weiß, daß er Verkehrspilot ist? Seine Antwort war klar und unmißverständlich: Er würde seine Zweifel dem zuständigen Fliegerarzt mitteilen.
Flotte Geschrieben 17. Juli 2015 Melden Geschrieben 17. Juli 2015 Den kennt er ja nicht mal. Ich bitte nur, mir mein Recht auf meine eigene Meinung nicht zu verwehren. Hattest du eine Schreibsperre? Wäre mir doch sicher aufgefallen. Zur Schweigepflicht: IV. Zusammenfassung Es liegt nicht an einer mangelnden rechtlichen Einschränkung der ärztlichen Schweigepflicht, dass die Tragödie des Germanwings- Fluges 4U 9525 nicht verhindert werden konnte. Die berufsgeheimnisrechtlichen Rahmenbedingungen zur Abwendung von Gefahren für die Flugsicherheit existieren bereits. Psychologen, die Bewerber der Pilotenausbildung testen, sind gegenüber der Fluggesellschaft von ihrer Schweigepflicht entbunden. Ferner sind „Fliegerärzte“ spezialgesetzlich verpflichtet, dem Luftfahrtbundesamt die medizinische Fluguntauglichkeit eines Piloten mitzuteilen. Darüber hinaus muss ein jeder Berufsgeheimnisträger gemäß §§ 138, 139 Abs. 3 S. 2 StGB sein Schweigen brechen, wenn zu seiner Kenntnis gravierende Straftaten, wie die Verursachung eines Flugzeugabsturzes, bevorstehen. Weiterhin ist die Offenbarung von psychischen Erkrankungen eines Piloten durch § 34 StGB gerechtfertigt, wenn dies erforderlich ist, um eine Gefahr für Leib und Leben von Flugzeuginsassen und -besatzung abzuwenden. Der Grund, warum sich Szenarien wie der Absturz des Germanwings-Fluges 4U 9525 dennoch nicht immer verhindern lassen, liegt darin, dass das Bestehen einer Gefahr nur schwer festgestellt werden kann. Psychische Auffälligkeiten eines Piloten können für sich allein genommen nämlich noch keine Gefahr für Rechtsgüter Dritter begründen. Dies ist kein Problem, das rechtlich gelöst werden kann. Das Grundrecht eines Menschen auf informationelle Selbstbestimmung darf nicht schon deswegen gravierend eingeschränkt werden, weil sich der Grundrechtsträger zu einer Schädigung von Rechtsgütern Dritter entschließen könnte. Eine absolute Sicherheit kann kein Rechtssystem garantieren. So verständlich der Wunsch auch sein mag, Tragödien wie die des Absturzes des Germanwings-Fluges 4U 9525 in Zukunft verhindern zu können, kann diesem Wunsch nicht mit einer weiteren Durchbrechung der ärztlichen Schweigepflicht entsprochen werden.
aaspere Geschrieben 17. Juli 2015 Melden Geschrieben 17. Juli 2015 (bearbeitet) http://www2.lba.de/webdb/showtab.jsp?table=flareg Ärzte untereinander tauschen sich in besonderen Fällen aus, so seine Angabe. Bearbeitet 17. Juli 2015 von aaspere
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