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airliners.de

Berliner Flughäfen ( Tegel & Schönefeld)


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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb abdul099:

(...), oder warum setzt man die nicht am TXL ein? Wenn mal wieder Schnee fällt, jammert man dann wahrscheinlich rum, dass nicht genügend Equipment zur Verfügung steht.

(,,,)

Du meinst sicher BER, oder?

Geschrieben

Naja... teilweise Baujahr 87... 

Ich denke mal schon, dass der Fuhrpark so geplant ist, dass Fahrzeuge mit "H-Kennzeichen" verzichtbar sind.

 

Nach der Logik kommt sonst noch die Frage auf, warum die Räumtechnik der Interflug nicht mehr benutzt wird...

 

?

Geschrieben

Also geplant im Sinne von "eigentlich ist das Zeug ja veraltet und gehört ausgetauscht, aber bis der TXL zumacht, wirds hoffentlich noch halten"?Weil n H-Kennzeichen hätten die ja schon zu Zeiten des aktiven Betriebs noch bekommen und dann prinzipiell getauscht gehört.

Mal abgesehen davon, dass mir ja schon erklärt wurde, dass es in Berlin quasi nicht schneit und die somit noch fast neuwertig sein müssten ?

Geschrieben
vor 51 Minuten schrieb abdul099:

 Aber n Schneepflug in passender Größe für n Vorfeld fehlt mir irgendwie noch. ?

Ist da in Berlin der Luxus ausgebrochen, oder warum setzt man die nicht am BER ein?

Ohne die genaue Räumgeräte-Kalkulation der Flughafengesellschaft oder ihrer Dienstleister zu kennen, folgende Vermutung: Der Standort BER verfügte ja schon über Räumgeräte, da man ja dort schon SXF bei Schneefall räumen musste. Vielleicht brauchte man also nicht das ganze Tegel-Equipment, vielleicht hat man sich beim Umzug auch die eine oder andere neue (breitere?) Schneeräummaschine für BER geleistet und kann jetzt nun altes Gerät aussondern. 

Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb abdul099:

 und die somit noch fast neuwertig sein müssten 

 

Ca. 30.000km Laufleistung sind nix für ein LKW, schon richtig. Es gibt aber auch diese Redewendung, dass sich ein Fahrzeug "kaputtstehen" kann...

Geschrieben
5 hours ago, aaspere said:

Könnte ich den Schneeräumer an meinen Motor-Rasenmäher mit Eigenantrieb ankoppeln? In Bremen schneit es nämlich gerade heftig, und ich muss den Bürgersteig vom Schnee befreien. xD

Klar, kannst schon. Hoffentlich hat dein Rasenmäher etwas Power, eventuell muss er nämlich noch das eine oder andere Stehzeug vom Straßenrand mit wegschieben...

Könntest aber auch einfach das Messer passend verbiegen und den Schnee einfach wegpusten. Macht man doch auf den Flughäfen auch so ?

 

Logischerweise wird sich schon jemand was gedacht haben, warum man die Dinger vercheckt. Aber mich hätte halt einfach interessiert, wie sowas entschieden wird. Und ob man eventuell aus guter Gelegenheit auch mal etwas "Überausrüstung" akzeptiert und nur das wirklich untaugliche Gerät versteigert. Ist ne wichtige Information damit ich weiß, ob ich mehr BER-Bashing vom Stapel lassen kann oder nicht ?

Meine Messlatte für gelungene Verkehrsabwicklung unter winterlichen Bedingungen liegt halt weit im Norden, da hab ich deutsche Flughäfen bisher nicht verortet... 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb abdul099:

Klar, kannst schon. Hoffentlich hat dein Rasenmäher etwas Power, eventuell muss er nämlich noch das eine oder andere Stehzeug vom Straßenrand mit wegschieben...

?Könntest aber auch einfach das Messer passend verbiegen und den Schnee einfach wegpusten.


Danke für die Tipps. Ich habe mich dann aber doch für die Hochtechnologielösung des Schneeschiebers aus Holz entschieden. :D

  • 4 Wochen später...
  • 2 Monate später...
Geschrieben

Welchen luftfahrtrechtlichen Status hat Tegel denn eigentlich JETZT genau? 

 

Sonderlandeplatz? (könnte man da mit einer Genehmigung noch mit einem Flächenflugzeug landen?)

Militärflughafen?                                                   -''-

Militärischer Hubschrauberlandeplatz? 

Militärgelände mit Landeplatz.

Eingezäunt ist es ja noch.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Nosig:

Welchen luftfahrtrechtlichen Status hat Tegel denn eigentlich JETZT genau? 

 

Sonderlandeplatz? (könnte man da mit einer Genehmigung noch mit einem Flächenflugzeug landen?)

Militärflughafen?                                                   -''-

Militärischer Hubschrauberlandeplatz? 

Militärgelände mit Landeplatz.

Eingezäunt ist es ja noch.

 

Für zivile Flugbewegungen geht da gar nichts mehr. Für die Militär-Helis müsste es in TXL-Nord ein kleines umzäuntes Areal geben.

 

Aber ich kann nur spekulieren, auf welcher rechtlichen Grundlage der Betrieb dort nun durchgeführt wird. Irgendwo in dieser Diskussion hier wurden auch entsprechende Überlegungen angestellt. 

Geschrieben

Vermutlich gibt es für zivile Flüge noch die eine Ausnahme, bei der nach der Landung ein Wiederstart aber nur nach vorheriger Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde gestattet ist. Häufig ist da aber auch die BFU involviert, weswegen die Meisten sowas in der Tendenz eher vermeiden wollen...

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb abdul099:

Vermutlich gibt es für zivile Flüge noch die eine Ausnahme, bei der nach der Landung ein Wiederstart aber nur nach vorheriger Genehmigung der Landesluftfahrtbehörde gestattet ist.

 

Nein. Das Gelände sieht vielleicht noch so aus, ist aber genehmigungsrechtlich kein Flughafen mehr. Einfach so auf eine Außenstart- bzw. Außenlandegenehmigung zu setzen wird nicht sonderlich erfolgreich sein. 

 

Mal ein Vergleichswert aus Tempelhof:

https://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article104275848/Flugzeug-darf-nicht-von-Tempelhof-abheben.html

 

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Nosig:

Ja was ist das Gelände denn dann? Das bekannte "ist kein Verkehrsflughafen mehr" suchte ich ja gerade nicht, sondern den jetzigen juristischen Zustand. 

 

Hilft das hier?

 

https://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/projekte/tegel/planung/bebauungsplan.shtml

 

Ansonsten gibt die ursprüngliche Fragestellung

 

vor 13 Stunden schrieb Nosig:

Welchen luftfahrtrechtlichen Status hat Tegel denn eigentlich JETZT genau? 

 

genau diese eine Antwort vor: Tegel hat gar keinen "luftfahrtrechtlichen Status" mehr.

 

Jedenfalls nicht mehr oder weniger als andere beliebige Grünflächen in Berlin. (Die drei Quadratmeter Heli-Fläche des Militärs in TXL-Nord vielleicht mal ausgenommen.)

 

Oder habe ich die Frage falsch verstanden?

?‍♂️

Geschrieben (bearbeitet)

Die Bebauungspläne helfen leider nicht. 

Und welchen Status hat die Fläche im Norden? Ist ja auch bisheriges Flughafengelände und weiter mit Flugbetrieb.

Bearbeitet von Nosig
Geschrieben
Zitat

Für die übergangsweise Durchführung von Hubschrauberstarts und -landungen in der militärischen Liegenschaft Tegel-Nord wurde durch das Luftfahrtamt der Bundeswehr eine luftrechtliche Erlaubnis erteilt. Diese enthält eine eventual- planerisch abgeleitete quantitative Begrenzung auf jährlich bis zu 1.200 Starts und Landungen. Die Anzahl der tatsächlich durchzuführenden Starts und Land- ungen wird innerhalb dieses Höchstrahmens im Einzelnen durch den Umfang der konkreten Flugaufträge bestimmt.

 

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/291/1929156.pdf

 

 

 

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb HAJ-09L:

 

Nein. Das Gelände sieht vielleicht noch so aus, ist aber genehmigungsrechtlich kein Flughafen mehr. Einfach so auf eine Außenstart- bzw. Außenlandegenehmigung zu setzen wird nicht sonderlich erfolgreich sein. 

Ich dachte eher an ne Notlandung. Da darf man immer runter, aber eben typischerweise nicht mehr einfach so hoch, ohne dass man vorher ne Genehmigung zum Wiederstart eingeholt hat... 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb abdul099:

Ich dachte eher an ne Notlandung. Da darf man immer runter, aber eben typischerweise nicht mehr einfach so hoch, ohne dass man vorher ne Genehmigung zum Wiederstart eingeholt hat... 

 

Stimmt.

Geschrieben

Danke für die Bundestagsdrucksache.

 

Zitat

Im Jahr 2020 wurden durch die drei Hubschrauber der FlBschft BMVg insgesamt 532 Flugbewegungen (Starts und Landungen) am Flughafen Berlin Tegel / vom Hubschrauberaußenlandeplatz Kaserne Tegel-Nord durchgeführt.

Hubschrauberaußenlandeplatz Kaserne Tegel-Nord? Das dürfte wohl etwas mehr sein? Tower. Feuerwehr, volle Infrastruktur für Hubschrauber und Wartung. Eher so ein "Bückeburg des Ostens". Interessant, dass in der Anfrage ein geplanter Betrieb auch nach 2029 unterstellt wird, den die Bundesregierung aber abstreitet.

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