linie32 Geschrieben 4. April 2024 Melden Geschrieben 4. April 2024 Wäre die Zuführung über eine kostenpflichtige Fastlane nicht am ehesten mit einer Fußgängermaut zu vergleichen? In der Regel gibt es ja zu jeder Mautstrecke auch eine günstigere Alternative mit Einschränkungen. Die in dem Kontext immer wieder angeführte Slotbuchung sehe ich an vielen Flughäfen tatsächlich aber nur als Marketing: 1. Zeitfenster schließen so früh, dass sie eigentlich nur bei massiv überlasteten Sikos helfen (z.b. CGN non Schengen max. 90 Minuten vor Abflug). 2. Bei Kofferabgabe nicht brauchbar, da unkalkulierbar wie schnell der klappt und im Konflikt mit den früh endenden Zeitfenstern. Gerade wenn sich die Abgabe des Koffers verzögert, wäre doch die Zuteilung eines gesicherten Slots als Teil des Drop Off Prozesses hilfreich, würde auch late passenger bag offloading vermindern 3. Je nach baulicher Situation kann die "Slotlane" sogar langsamer sein (z.B. DUS nur in B verfügbar).
jubo14 Geschrieben 4. April 2024 Melden Geschrieben 4. April 2024 vor 1 Stunde schrieb Nosig: In dem Artikel, auf den sich dieses Thema bezieht, steht drin, dass die Schlange und die Sicherheitskontrolle untrennbar zusammenhingen und dass die behauptete Trennung vorher-privat/nachher-öffentlich nicht zulässig sei. Bin kein Jurist, aber das ist wohl die entscheidende Frage. Da hast Du den entscheidenden Punkt angesprochen. Unstrittig ist, dass die Kontrolle selbst, eine hoheitliche / staatliche Aufgabe ist. Genauso unstrittig ist, dass der Flughafen die baulichen Voraussetzungen und Räumlichkeiten bereitstellen muss. Wenn man nun die Gesetze und Verordnungen ansieht, dann ist geregelt, was alles kontrolliert wird, wer welche Befugnisse hat. Es wurde hier schon darauf hingewiesen, dass es keine gesetzliche Regelung gibt, wer eigentlich für die Steuerung der Warteschlangen zuständig ist. Wie hier schon richtig gesagt, muss es für jede staatliche Tätigkeit ein Gesetz geben, das diese regelt. Das Fehlen dieser Regel bringt mich zur Auffassung, dass der Staat hier nicht zuständig ist. (Weil er es auch nicht will!) Nebenbei ist das keine Behauptung, sondern die heutige, weltweite Realität. Am deutlichsten wird das im First-Class-Terminal in Frankfurt. Da merkt der „Normalo“ nicht mal etwas von seiner „Benachteiligung“! 1
Lucky Luke Geschrieben 5. April 2024 Melden Geschrieben 5. April 2024 vor 10 Stunden schrieb abdul099: Oder beim Strafzettel, der Gutverdiener zahlt und ist raus. Der Mindestlohnempfänger kann nicht zahlen und aus der Verwarnung entspringt ein Bußgeld, was unter Umständen größere Konsequenzen nach sich ziehen kann. Als würden Strafrechtler nicht genau das seit Jahrzehnten kritisieren und am Einkommen bemessene Bußgelder fordern... 1
jubo14 Geschrieben 5. April 2024 Melden Geschrieben 5. April 2024 vor 38 Minuten schrieb Lucky Luke: Als würden Strafrechtler nicht genau das seit Jahrzehnten kritisieren und am Einkommen bemessene Bußgelder fordern... Wir schweifen zwar ab, aber Strafrechtler haben nichts mit Bußgeldern zu tun. Im Strafrecht kennen wir die Geldstrafe, die nach Tagessätzen, also Einkommensabhängig, verhängt werden. Bußgelder haben wir z.B. im Verkehrsrecht. Und die sind in der Tat einkommensunabhängig. Allerdings würden hier die Bußgelder für Geringverdiener nicht gesenkt, sondern lediglich für die Besserverdiener erhöht. Im weltweiten Vergleich sind unsere Bußgelder lächerlich niedrig. 1
markusmint Geschrieben 6. April 2024 Melden Geschrieben 6. April 2024 Am 5.4.2024 um 08:32 schrieb jubo14: Wir schweifen zwar ab, aber Strafrechtler haben nichts mit Bußgeldern zu tun. Ah so. Strafrecht ist nicht Ordnungswidrigkeitenrecht. Strafrechtler haben also zu Ordungswidrigkeitenrecht nichts zu sagen. Eine sehr exklusive praxisferne Mindermeinung, oh je. 1
jubo14 Geschrieben 6. April 2024 Melden Geschrieben 6. April 2024 Vergleiche bitte §1 OWiG mit §12 StGB Über Ordnungswidrigkeiten wird vor einem Verwaltungsgericht gestritten, bei Vergehen und Verbrechen sind die Strafkammern der Amts- und Landgerichte zuständig.
QF002 Geschrieben 19. April 2024 Melden Geschrieben 19. April 2024 Am 6.4.2024 um 15:46 schrieb jubo14: Vergleiche bitte §1 OWiG mit §12 StGB Über Ordnungswidrigkeiten wird vor einem Verwaltungsgericht gestritten, bei Vergehen und Verbrechen sind die Strafkammern der Amts- und Landgerichte zuständig. Da irrst Du - über Ordnungswidrigkeiten wird vor dem Amtsgericht gestritten, vgl. § 68 OWiG. Dazu ist auch § 69 Abs. 3 und Abs. 4 OWiG, was die Nähe des Ordnungswidrigkeitsrecht zum Strafrecht belegt. In Ausnahmefällen kommt es sogar vor, dass ein Staatsanwalt wegen einer Ordnungswidrigkeit vor dem Amtsgericht auftritt.
emdebo Geschrieben 19. April 2024 Autor Melden Geschrieben 19. April 2024 Welche Möglichkeiten es theoretisch gibt, die Praxis der Fast Lanes am Flughafen seitens benachteiligter Passagiere hinsichtlich Gleichberechtigung und vor welchem Gericht diese einzuklagen wären, hat LTO in Ergänzung des Ursprungbeitrags hier detailliert beschrieben: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/fast-lane-flughafen-airport-klage-gleichbehandlung-passagier-gericht/
jubo14 Geschrieben 19. April 2024 Melden Geschrieben 19. April 2024 Ist zwar ein interessantes Gedankenspiel, passt aber nicht zur ursprünglichen These. (obwohl es Bezug darauf nimmt) Denn wenn die Fast-Lane eine Form der Korruption ist, es ein Offizialdelikt, dass seitens einer Staatsanwaltschaft zu verfolgen wäre. Und dann als Ergebnis natürlich auch abzustellen wäre. Dann wäre ein private Klage auf Gleichbehandlung vergleichbar mit einer privaten Klage, dass man nicht zusammengeschlagen werden darf. Irgendwie ziemlich überflüssig! Wenn aber die Strafbarkeit nicht gegeben ist, für die Fast-Lane aber (auf dem einen oder anderen Weg) Geld bezahlt wird, läuft das Argument der Ungleichbehandlung auch wieder ins Leere. Denn dann gibt es gegen Geld ein Mehrleistung, die jedem offen steht, der das Geld dafür ausgeben will. Ich halte es aber wie der Autor des neuen Artikels für sehr zweifelhaft, ob sich wirklich ein Passagier findet, der Zeit und Geld investiert, um hier eine Gerichtsentscheidung zu bekommen. Denn soviel sollte klar sein, wenn ich auf Grundrechtsverletzung klage, dann hat hier das BVG, unter Umständen sogar erst der EUGH, das letzte Wort, damit das dann auch an allen Flughäfen gilt. Und das alles führt dann ja nicht etwa dazu, dass man selber besser dran ist, sondern am Ende wäre alle gleich schlecht dran. Vor dem Hintergrund dürfte es schon eine Aufgabe sein, ein Amtsgericht zu finden, bei dem ich den Klageweg beginnen kann.
ZuGast Geschrieben 20. April 2024 Melden Geschrieben 20. April 2024 vor 16 Stunden schrieb jubo14: Denn dann gibt es gegen Geld ein Mehrleistung, die jedem offen steht, der das Geld dafür ausgeben will. Ist das noch bei Korruption genau das gleiche? Dem korrupten ist es es doch egal von wem er das Geld bekommt. Er wird halt nur ,bin der Regel, nicht für seine Dienste werben.
OliverWendellHolmesJr Geschrieben 20. April 2024 Melden Geschrieben 20. April 2024 Schauen wir mal, wie es hier weitergeht. Es gab den juristischen Beitrag in einer Fachzeitschrift und den darauf aufbauenden Artikel von Till Zimmermann. Jetzt den Artikel von Patrick Heinemann. Vielleicht findet sich jemand, der den Klageweg schreitet weil er - aus welchen Gründen auch immer - für sinnvoll hält, dieses juristisch zu prüfen und das Geld in die Hand nimmt. Es wird eventuell auch juristische Beiträge geben, die anderer Auffassung sind. Oder das Thema schläft ein. Das ist der reguläre Weg, wie sich Recht weiterentwickelt. Man sollte dennoch festhalten: Das Staatsanwaltschaften nicht tätig geworden sind bedeutet nicht automatisch, das hier keine Strafbarkeit vorliegt. Es gibt mehrere Möglichkeiten: 1) Es ist bisher nicht darüber nachgedacht worden. Was durchaus im Bereich des Möglichen ist. Das Sachverhalte als strafbar / strafwürdig gesehen (oder eben nicht) werden ist immer ein Prozess, der sich entwickelt. Auslöser sind juristische Beiträge wie der von Till Zimmermann oder Ereignisse von öffentlicher Bedeutung. 2) Eine mögliche Strafbarkeit wurde gesehen, aber durch die Staatsanwaltschaften und oder ihrer Aufsichtsbehörden im Rahmen ihres Privilegs Verfolgungsschwerpunkte zu setzen nicht weiter verfolgt. Was auch legitim ist, da die Ressourcen der Staatsanwaltschaft begrenzt sind und das Verhalten der Flughäfen, wie Patrick Heinemann schreibt, auch auf zivil- oder verwaltungsrechtlichem Weg untersagt/gestoppt werden kann. Gerade das Beispiel Körperverletzung ist ein gutes Beispiel. Die zivilrechtliche Hürde, wegen Körperverletzung (zu Schadenersatz) verurteilt zu werden ist niedriger als die strafrechtliche Hürde. 1
emdebo Geschrieben 22. April 2024 Autor Melden Geschrieben 22. April 2024 In der Tagespresse angekommen. Dazu Stellungnahmen Einzelner zur aktuellen Vorgehensweise: https://www.nrz.de/staedte/duesseldorf/article242147948/Flughafen-Duesseldorf-Verstossen-Fast-Lanes-gegen-das-Gesetz.html
jubo14 Geschrieben 22. April 2024 Melden Geschrieben 22. April 2024 Da waren wir ja noch echt zurückhaltend mit der Kritik!
Nosig Geschrieben 22. April 2024 Melden Geschrieben 22. April 2024 Schon erstaunlich, dass ein potenziell so brisantes Thema so lange vor sich hindümpelt, ohne dass der Staat reagiert. Das hat die Bundespolizei ja bereits mitbekommen, dass der Zugang zu ihren Kontrollen am Flughafen von "Türstehern" nach deren Nasenfaktor geregelt wird.
jubo14 Geschrieben 22. April 2024 Melden Geschrieben 22. April 2024 vor 11 Minuten schrieb Nosig: Schon erstaunlich, dass ein potenziell so brisantes Thema so lange vor sich hindümpelt, ohne dass der Staat reagiert. Das gilt aber nur, wenn man der Meinung eines Juraprofessors folgt. Wenn man aber davon ausgeht, dass Korruption ein weltweites Problem ist, und folglich auch nur international (über gleiche oder zumindest ähnliche nationale Gesetze) bekämpft werden kann, dann würde ein deutsches Vorpreschen massive Wettbewerbsnachteile für deutsche Airports bedeuten. Denn woanders ist die Fast-Lane das normalste der Welt. Die Diskussion über neue Interkonti-Verbindungen von irgend einem deutschen Airport könnten wir komplett beenden. Denn dieser Verkehr lebt eben auch von einer First- oder Business-Class. Und wenn ich (als Passagier) in Deutschland für das selbe Geld weniger bekomme, als im kompletten umliegenden Ausland, dann werde ich im Zweifel auch von dort fliegen. Da werden die Airlines sofort reagieren und den Verkehr von Deutschland wegleiten. Könnte nicht der schlichte Blick über den Tellerrand, ein massives eigenes wirtschaftliches Interesse und ein wenig gesunder Menschenverstand zu der Erkenntnis führen, dass es hier schlicht nichts zu regeln, nichts zu regieren gibt? 3
FKB Geschrieben 22. April 2024 Melden Geschrieben 22. April 2024 (bearbeitet) vor 41 Minuten schrieb jubo14: Die Diskussion über neue Interkonti-Verbindungen von irgend einem deutschen Airport könnten wir komplett beenden. Denn dieser Verkehr lebt eben auch von einer First- oder Business-Class. Und wenn ich (als Passagier) in Deutschland für das selbe Geld weniger bekomme, als im kompletten umliegenden Ausland, dann werde ich im Zweifel auch von dort fliegen. Da werden die Airlines sofort reagieren und den Verkehr von Deutschland wegleiten. Du beschwörst jetzt aber wirklich grundlos den Untergang Deutschlands herbei wenn Fastlanes abgeschafft würden. Das eigentliche Problem ist doch, dass die Sicherheitskontrollen in Deutschland im weltweiten Vergleich eher hinten sind was die Geschwindigkeit angeht. Wenn Fastlanes wirklich abgeschafft würden, dann müsste halt die Kontrolle so organisiert werden, dass keine Fastlanes notwendig sind. Unterm Strich wäre das volkswirtschaftlich eh das vernünftigste. Und ein Abflug vom Slum mit angeschlossener Landebahn (CDG) oder Heathrow ist auch nicht unbedingt ein Vergnügen. Bearbeitet 22. April 2024 von FKB
Lucky Luke Geschrieben 22. April 2024 Melden Geschrieben 22. April 2024 @jubo14 Lol, noch pathetischer geht es wirklich nicht. vor 1 Stunde schrieb jubo14: Die Diskussion über neue Interkonti-Verbindungen von irgend einem deutschen Airport könnten wir komplett beenden. Denn dieser Verkehr lebt eben auch von einer First- oder Business-Class. Und wenn ich (als Passagier) in Deutschland für das selbe Geld weniger bekomme, als im kompletten umliegenden Ausland, dann werde ich im Zweifel auch von dort fliegen. Stimmt, denn die Entscheidung zum Fliegen wird ja quasi ausschließlich nur aus einer Laune heraus zum Konsum getroffen. Seltenst soll es passieren, dass Menschen dabei tatsächlich einfach von A nach B müssen. Anders gesagt: Glaubst du ernsthaft, der Manager, der von China nach Wolfsburg und return reisen muss, fliegt dann lieber in die Karibik statt nach Niedersachsen, nur weil er dort die Fast Lane benutzen kann? Diese Argumentationsweise ist so verquer, so viele Hände kann ich gar nicht über dem Kopf zusammenschlagen. Du kannst doch nicht wirklich verlangen, ein (sollte es so festgestellt werden) Unrecht weitergelten zu lassen, nur weil man es woanders auch so macht. Ist das wirklich dein ganzer Anspruch an dein moralisches Korsett? Wenn wir das mal konsequent weiterverfolgen: Zitat Wenn man davon ausgeht, dass Kinderarbeit ein weltweites Problem ist, und folglich auch nur international (über gleiche oder zumindest ähnliche nationale Gesetze) bekämpft werden kann, dann würde ein deutsches Vorpreschen massive Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen bedeuten. Denn woanders sind Neunjährige am Band das normalste der Welt. Und herrje, wenn dann zwei Dutzend voll wohlhabender Privatreisender lieber ab PRG, AMS, ZRH oder BRU in den Luxusurlaub fliegt - so be it. (Auch wenn die Anreise dorthin wahrscheinlich alleine schon jede potenzielle Wartezeit an einer SiKo übersteigt.) Ich habe so die Schnauze voll, dass wir buckeln vor der Sorge, dass wir Wohlhabende vergrämen könnten. Es wird in meinen Augen noch viel zu viel auf die Sorgen, Ängste und Bedürfnisse des obersten Prozent gehört. 1
Lucky Luke Geschrieben 24. April 2024 Melden Geschrieben 24. April 2024 Ich schieb das mal hier hinterher: https://viewfromthewing.com/california-moves-to-ban-clear-from-airports-no-one-should-go-through-security-faster/
jubo14 Geschrieben 13. Juli 2024 Melden Geschrieben 13. Juli 2024 Der Herr Professor hat ein neues Ziel ins Auge gefasst! Jetzt sind es die Politiker, die bei der EM in den Stadien sind. https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100447704/em-freikarten-fuer-minister-das-hat-ein-korruptives-geschmaeckle-.html Der Mann scheint echt Langeweile zu haben! 1
Tschentelmän Geschrieben 13. Juli 2024 Melden Geschrieben 13. Juli 2024 Aber zumindest schadet es auch nicht, die rechtliche Situation bei der Freikarten-Vergabe an Politiker zu durchleuchten. In der Privatwirtschaft sind solche "Geschenke" ein Compliance-Thema. 3
jubo14 Geschrieben 13. Juli 2024 Melden Geschrieben 13. Juli 2024 Gibt es die Diskussion in Spanien und England wohl auch? Oder glaubt jemand, dass der Spanische König und Britische Thronfolger sich ernsthaft ihre Eintrittskarte für das morgige Endspiel kaufen müssen?
Tschentelmän Geschrieben 13. Juli 2024 Melden Geschrieben 13. Juli 2024 (bearbeitet) Ich weiß nicht, ob es Diskussionen in anderen Ländern gibt - das spielt aber auch keine Rolle. Juristische Bewertungen und Rechtsfragen haben nicht immer mit öffentlicher Wahrnehmung zu tun. Einmal als Prof richtig hin zu schauen und seine rechtlichen Einschätzung abzugeben, ist erstmal nicht schlimm - bei potentieller Korruption erst recht nicht. Ob daraus später ein Ermittlungsverfahren wird, müssen Staatsanwälte entscheiden. Und falls am Ende alles nur heiße Prof-Luft ist - auch nicht schlimm, dann ist das Thema zumindest ein für allemal geklärt. Bearbeitet 13. Juli 2024 von Tschentelmän 1
aaspere Geschrieben 13. Juli 2024 Melden Geschrieben 13. Juli 2024 O Mann. Da wird ja mal wieder eine ganze Herde von Sauen durchs Dorf getrieben. Wenn ich das richtig sehe, nimmt Deutschland (hier: die alte Bundesrepublik) seit 1954 beim Fussball wieder international teil. Ich behaupte jetzt mal, dass seitdem Politikprominenz als Gäste der Veranstalterorganisation teilnimmt. Auch weiter ohne Detailrecherche: Ich kann mich nicht erinnern, dass dieses absurde Thema jemals diskutiert wurde. Dieser bescheuerte Professor hat ein psychisches Problem und sollte sich in Behandlung begeben. 1
Tschentelmän Geschrieben 14. Juli 2024 Melden Geschrieben 14. Juli 2024 (bearbeitet) vor 7 Stunden schrieb aaspere: Ich kann mich nicht erinnern, dass dieses absurde Thema jemals diskutiert wurde. Dieser bescheuerte Professor hat ein psychisches Problem und sollte sich in Behandlung begeben. Mag sein, dass der Professor die Materie völlig furztrocken und ohne jegliche Fußballfan-Mentalität betrachtet. Ganz absurd finde ich die Begründung aber nicht - gerade mit heutigen Rahmenbedingungen, in denen die UEFA kaum Steuern auf ihre Milliardengewinne bezahlt. Sicherlich ein sehr komplexes und kontroverses Thema. Allerdings dürfte auch klar sein, dass die UEFA großes Interesse an einer guten Beziehung zur Politik hat, um ihre Interessen zu platzieren. Hunderte kostenfreie Eintrittskarten für Minister und Bundestagsabgeordneten sind dabei sicherlich kein zentraler Aspekt. Darauf hinzuweisen, dass dies Einfluss auf einen potentiellen Interessenkonflikt haben kann, ist aus meiner Sicht aber weder psychisch krank oder verrückt, sondern ist legitim. Wie schon beschrieben - solange kein Staatsanwalt deshalb aktiv wird, ist erstmal nichts dran. Eine Diskussion darüber kann dennoch nicht falsch sein. Bearbeitet 14. Juli 2024 von Tschentelmän 2
abdul099 Geschrieben 14. Juli 2024 Melden Geschrieben 14. Juli 2024 vor 10 Stunden schrieb aaspere: Wenn ich das richtig sehe, nimmt Deutschland (hier: die alte Bundesrepublik) seit 1954 beim Fussball wieder international teil. Ich behaupte jetzt mal, dass seitdem Politikprominenz als Gäste der Veranstalterorganisation teilnimmt. Und man stelle sich mal vor, der Bundeskanzler würde sich kein hochkarätiges Spiel der Nationalmannschaft ansehen. Sicherlich würden sich dann einige Leute fragen, ob er denn kein Interesse daran hat, wie sich das Land in einem international beachteten Fußballturnier repräsentiert. Eine EM oder WM ist nun mal ein Turnier, was bei vielen Leuten einen hohen Stellenwert hat. Wenn der Politik sowas am Hintern vorbeigeht (oder zumindest der Eindruck entsteht), frag man sich natürlich, was sonst denen dort vorbeigeht.
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