oldblueeyes Geschrieben 19. Juli 2024 Melden Geschrieben 19. Juli 2024 Na ja, Hochdeutsch ist auch in Deutschland die Bildungssprache die eigentlich ab der Grundschule unterrichtet wird. Obwohl in manchen Käffer selbst die Lehrer einer gymnasialen Oberstufe mal irgendwelche Dialekte reden. 1
FKB Geschrieben 19. Juli 2024 Melden Geschrieben 19. Juli 2024 (bearbeitet) vor 56 Minuten schrieb oldblueeyes: Na ja, Hochdeutsch ist auch in Deutschland die Bildungssprache die eigentlich ab der Grundschule unterrichtet wird. Obwohl in manchen Käffer selbst die Lehrer einer gymnasialen Oberstufe mal irgendwelche Dialekte reden. Laut der Unesco Konvention hat sich Deutschland verpflichtet Dialekte zu unterstützen: https://www.unesco.de/sites/default/files/2023-12/DUK_Konventionstexte_Vielfalt_Web.pdf Bearbeitet 19. Juli 2024 von FKB Link korrigiert
schwarzerAbt Geschrieben 19. Juli 2024 Melden Geschrieben 19. Juli 2024 vor einer Stunde schrieb oldblueeyes: Na ja, Hochdeutsch ist auch in Deutschland die Bildungssprache die eigentlich ab der Grundschule unterrichtet wird. Obwohl in manchen Käffer selbst die Lehrer einer gymnasialen Oberstufe mal irgendwelche Dialekte reden. Was gelehrt wird und was dann normal gesprochen wird sind oftmals zwei Paar Schuh. Das auch nicht nur in Käffern.
oldblueeyes Geschrieben 19. Juli 2024 Melden Geschrieben 19. Juli 2024 vor 2 Stunden schrieb FKB: Laut der Unesco Konvention hat sich Deutschland verpflichtet Dialekte zu unterstützen: https://www.unesco.de/sites/default/files/2023-12/DUK_Konventionstexte_Vielfalt_Web.pdf Die Amtssprache ist immer noch Deutsch, also Hochdeutsch gesprochen mit lokaler Akkzent. Dialekte kann man vielfältig unterstützen, vom Landfrauenverein bis zur TV Sendung im Lokalfernsehen. Mit einer durschnittlichen Bildung sollte auch jeder Bürger fähig sein sich Hochdeutsch auszudrücken. Sprache und ihr Gebrauch sind auch seit Jahrhunderte überall auf der Welt ein Zeichen der Bildung der jeweiligen Schicht. 1
FKB Geschrieben 19. Juli 2024 Melden Geschrieben 19. Juli 2024 vor 4 Stunden schrieb oldblueeyes: Die Amtssprache ist immer noch Deutsch, also Hochdeutsch gesprochen mit lokaler Akkzent. Das ist nicht richtig. Werde mal Deinem Bildungsanspruch gerecht und lese Dich mal in die Materie ein. Ich habe viele interessante Infos dazu gefunden. Im Übrigen meine ich bei Dir eine abfällige Haltung gegenüber Dialekten festzustellen, die ich nicht teile. Auch innerhalb eines Dialekts gibt es Möglichkeiten sich unterschiedlich gewählt auszudrücken. Es kommt darauf an welche Worte man wählt und wie man sich ausdrückt und spricht - egal in welchem Dialekt. Um auf das Ausgangsthema zurück zu kommen: Das ist auch genau der Punkt den ich bei Flugbegleitern wichtig finde. Es kommt auf die Kommunikation an und nicht darauf wie perfekt Deutsch man angesprochen wird.
abdul099 Geschrieben 20. Juli 2024 Melden Geschrieben 20. Juli 2024 vor 18 Stunden schrieb oldblueeyes: Mit einer durschnittlichen Bildung sollte auch jeder Bürger fähig sein sich Hochdeutsch auszudrücken. Schon n starkes Stück, hier allen Ernstes die Sprecher von Dialekten pauschal als ungebildet zu bezeichnen. Mir würden dafür jetzt n paar schöne Schimpfwörter in nem süddeutschen Dialekt einfallen, den du mit ner durchschnittlichen Bildung eigentlich auch verstehen können solltest (welchen Schluss du daraus ziehst, wenn du ihn nicht verstehst, bleibt dir selbst überlassen). Aber ich erspare den Admins Mal die Arbeit. Wenn irgendwann mal von deinem hohen Ross soweit heruntersteigst, dass der Boden zumindest mal wieder sichtbar wird, kannst ja ausnahmsweise mal beginnen, nachzudenken. Und gaaanz vielleicht kommst ja irgendwann dann mal drauf, wie man Hochdeutsch spricht. Entweder man hat es von Kindesbeinen auf gelernt, oder muss es genauso lernen, wie ein "hochdeutscher Muttersprachler" einen Dialekt lernen müsste. Mal abgesehen davon könnte man auch sagen, dass jeder Bürger mit einer durchschnittlichen Bildung auch dazu in der Lage sein sollte, sich grundlegend auf Englisch auszudrücken - insbesondere bei so einfachen Themen, die beim Service im Flugzeug relevant sind. 1
Tschentelmän Geschrieben 20. Juli 2024 Melden Geschrieben 20. Juli 2024 (bearbeitet) vor 20 Stunden schrieb oldblueeyes: Mit einer durschnittlichen Bildung sollte auch jeder Bürger fähig sein sich Hochdeutsch auszudrücken. Wenn ich da an Günther Oettinger's "Hochdeutsch" oder gar an sein Englisch denke - da hätten selbst 20 weitere Studien- und Bildungsjahre nicht gereicht, um seine sprachliche Darbietung glatt zu kriegen... Spaß beiseite - letztendlich macht Dialekt auch Kultur und damit Identität aus. Früher gab es in manchen Dörfern noch Landwirte, für deren Dialek-Slang man selbst als Einheimischer fast einen Dolmetscher brauchte - die Zeiten sind wohl ziemlich vorbei - mein Eindruck ist, dass massive Dialekte bei Jüngeren Menschen eher selten sind. Bearbeitet 20. Juli 2024 von Tschentelmän
oldblueeyes Geschrieben 20. Juli 2024 Melden Geschrieben 20. Juli 2024 vor 2 Stunden schrieb abdul099: Schon n starkes Stück, hier allen Ernstes die Sprecher von Dialekten pauschal als ungebildet zu bezeichnen. Mir würden dafür jetzt n paar schöne Schimpfwörter in nem süddeutschen Dialekt einfallen, den du mit ner durchschnittlichen Bildung eigentlich auch verstehen können solltest (welchen Schluss du daraus ziehst, wenn du ihn nicht verstehst, bleibt dir selbst überlassen). Aber ich erspare den Admins Mal die Arbeit. Wenn irgendwann mal von deinem hohen Ross soweit heruntersteigst, dass der Boden zumindest mal wieder sichtbar wird, kannst ja ausnahmsweise mal beginnen, nachzudenken. Und gaaanz vielleicht kommst ja irgendwann dann mal drauf, wie man Hochdeutsch spricht. Entweder man hat es von Kindesbeinen auf gelernt, oder muss es genauso lernen, wie ein "hochdeutscher Muttersprachler" einen Dialekt lernen müsste. Mal abgesehen davon könnte man auch sagen, dass jeder Bürger mit einer durchschnittlichen Bildung auch dazu in der Lage sein sollte, sich grundlegend auf Englisch auszudrücken - insbesondere bei so einfachen Themen, die beim Service im Flugzeug relevant sind. Die übliche Lingua Franca der jeweiligen Epoche war auch immer ein Zeichen ausreichender Bildung. Hatten deine Großeltern nicht französisch als damals üblich gelernt? Und ja, Englisch gehört heute zum üblichen Repertoire an Sachbearbeiterniveau, ist nichts besonderes. 2
markusmint Geschrieben 21. Juli 2024 Melden Geschrieben 21. Juli 2024 Jenseits von hier völlig irrelevanten persönlichen Überzeugen, wer im Allgemeinen wann was verstehen und sprechen können soll und auch jenseits von öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen zum Betrieb einer Fluggesellschaft in/nach/ab Deutschland sollte m.E. berücksichtigt werden: Ein Passagier hat aufgrund des geschlossenen Beförderungsvertrages Anspruch auf Beförderung und damit zusammenhängende Haupt- und Nebenleistungen. Dazu gehören auch Hinweis- und Informationspflichten, die die Fluggesellschaft zu erfüllen hat. Maßgeblich ist insoweit die Vertragssprache. Soweit die Buchung, also der Vertragsschluss, in deutscher Sprache erfolgt, ergibt sich regelmäßig, dass sprachrelevante Umstände auch die deutsche Sprache berücksichtigen müssen. Bucht man etwa auf der deutschen Seite von EK FRA-DXB-XXX und versteht dann auf den Flügen mangels Durchsagen und Hinweisen in deutscher Sprache nichts von Sicherheits- und Servicehinweisen, kann das eine (u.U. gar erhebliche) Schlechtleistung sein, die (ggf. mit weiteren Voraussetzungen) verschiedenste zivilrechtliche Ansprüche auslösen kann. Schon deshalb sollte es im ureigensten Selbstverständnis einer jeden Fluggesellschaft liegen, Personal einzusetzen, das zumindest die gängisten Vertragssprachen sprechen kann. Das dürfte ab D zuvorderst deutsch sein. Nicht umsonst setzen Gesellschaften wie SQ oder EK ab D gerne Flugbegleiter ein, die deutsch sprechen. Das hat nicht nur mit Service zu tun.... 1
JSQMYL3rV Geschrieben 21. Juli 2024 Melden Geschrieben 21. Juli 2024 vor 4 Stunden schrieb markusmint: Bucht man etwa auf der deutschen Seite von EK FRA-DXB-XXX und versteht dann auf den Flügen mangels Durchsagen und Hinweisen in deutscher Sprache nichts von Sicherheits- und Servicehinweisen, kann das eine (u.U. gar erhebliche) Schlechtleistung sein, die (ggf. mit weiteren Voraussetzungen) verschiedenste zivilrechtliche Ansprüche auslösen kann. d.h. auf dem Flug DXB-XXX (nehmen wir mal Indien) erwartest du eine deutsche Durchsage? 3
Blablupp Geschrieben 21. Juli 2024 Melden Geschrieben 21. Juli 2024 vor einer Stunde schrieb JSQMYL3rV: d.h. auf dem Flug DXB-XXX (nehmen wir mal Indien) erwartest du eine deutsche Durchsage? Ich wäre ja happy, wenn es auf allen Flügen eine englische Durchsage gäbe 🤣 Kommt halt immer drauf an, wo man gerade fliegt.
Aero88 Geschrieben 21. Juli 2024 Melden Geschrieben 21. Juli 2024 (bearbeitet) Im Ausgangsbeitrag ging dieses Thema im Strang von Marabu-Airlines los. Guckst man in das Impressum von Marabu, wird man feststellen, dass die Firma ihren sitzt in Tallinn hat. Zum anderen ist das Kabinenpersonal in aller erster Linie an Bord um die Sicherheit zu gewährleisten und nicht um dem deutschen Pauschalurlauber seinen Kaffee auf deutsch zu servieren. Glaube dies vergessen die meisten. Zudem werden bei den meisten Airlines die Sicherheitsanweisungen in Form eines Videos oder manuell von der Cabincrew vorgeführt. Sollten dann noch Unklarheiten sein, kann jeder Passagier die Sicherheitskarte studieren, da hat man es sogar nochmal mit Bildchen. Das die Sprache der Cabincrew eine Minderleistung darstellt ist ja mal eine steile These. Darf ich fragen (und das meine ich ernst) wo dieser Anspruch geregelt ist? Bearbeitet 21. Juli 2024 von Aero88 1
abdul099 Geschrieben 21. Juli 2024 Melden Geschrieben 21. Juli 2024 vor 6 Stunden schrieb markusmint: Maßgeblich ist insoweit die Vertragssprache. Soweit die Buchung, also der Vertragsschluss, in deutscher Sprache erfolgt, ergibt sich regelmäßig, dass sprachrelevante Umstände auch die deutsche Sprache berücksichtigen müssen. Bucht man etwa auf der deutschen Seite von EK FRA-DXB-XXX und versteht dann auf den Flügen mangels Durchsagen und Hinweisen in deutscher Sprache nichts von Sicherheits- und Servicehinweisen, kann das eine (u.U. gar erhebliche) Schlechtleistung sein, die (ggf. mit weiteren Voraussetzungen) verschiedenste zivilrechtliche Ansprüche auslösen kann. Na dann viel Spaß. In Zukunft findet der Abflug dann 19h nach dem Boarding statt, weil nach deiner These die Ansagen 87 Mal in verschieben Sprachen wiederholt werden müssen. Oder was macht ein französischer Passagier, der vielleicht mit LH fliegt? Oder ein Pole, Koreaner oder Spanier der mit Finnair fliegt? Merkste selbst, oder? 2
jubo14 Geschrieben 22. Juli 2024 Melden Geschrieben 22. Juli 2024 vor 18 Stunden schrieb markusmint: Maßgeblich ist insoweit die Vertragssprache. Soweit die Buchung, also der Vertragsschluss, in deutscher Sprache erfolgt, ergibt sich regelmäßig, ... Diese Aussage bringt mich dann doch zum Schmunzeln. Aus der Sprache einer Website die "Vertragssprache" ableiten zu wollen, ist eine extrem steile These. Das eine Airline, die in der EU Tickets verkauft, sich dann bei bestimmten vertraglichen Angelegenheiten an europäisches Recht halten muss, ist in den jeweiligen gegenseitigen Abkommen geregelt. Aber ich habe noch nicht en Abkommen gesehen, wo es eine Sprachregelung gegeben hätte. Auch in den AGBs der Airlines wird die Sprache mit keinem Wort erwähnt. Es würde mich also wirklich mal interessieren, wo der Anspruch denn bitte abgeleitet werden sollte. Ich stelle mir übrigens gerade "Otto-Normalverbraucher" vor, der am JFK den Immigration Officer mit großen Augen anguckt, und ihn auffordert mit ihm auf Deutsch zu reden, denn schließlich hätte er sein ESTA auf der Seite der Homeland Security doch auf Deutsch ausgefüllt. 2
abdul099 Geschrieben 22. Juli 2024 Melden Geschrieben 22. Juli 2024 vor 2 Stunden schrieb jubo14: Ich stelle mir übrigens gerade "Otto-Normalverbraucher" vor, der am JFK den Immigration Officer mit großen Augen anguckt, und ihn auffordert mit ihm auf Deutsch zu reden, denn schließlich hätte er sein ESTA auf der Seite der Homeland Security doch auf Deutsch ausgefüllt. Ich wurde schon von nem Immigration Officer auf Deutsch angesprochen, nachdem er meinen Pass gesehen hat 😂 (Die Formalitäten wurden aber trotzdem auf Englisch abgewickelt)
2ndOrbit Geschrieben 22. Juli 2024 Melden Geschrieben 22. Juli 2024 vor 8 Stunden schrieb jubo14: Es würde mich also wirklich mal interessieren, wo der Anspruch denn bitte abgeleitet werden sollte. § 242 BGB Leistung nach Treu und Glauben könne infrage kommen. Zumindest dann, wenn ich "deutsch" buche und einen ausländischen Wetlease-Flieger bekomme.
Aero88 Geschrieben 22. Juli 2024 Melden Geschrieben 22. Juli 2024 (bearbeitet) vor 2 Stunden schrieb 2ndOrbit: § 242 BGB Leistung nach Treu und Glauben könne infrage kommen. Zumindest dann, wenn ich "deutsch" buche und einen ausländischen Wetlease-Flieger bekomme. Dann sollte man sich zuvor die AGB‘s und die Beförderungsbedingungen durchlesen. Der Ausgangspost bezog sich auf Marabu Airlines! Diese Airline hat ihren Sitz NICHT in Deutschland. Da hilft dann auch nicht § 242 BGB Bearbeitet 22. Juli 2024 von Aero88
OliverWendellHolmesJr Geschrieben 22. Juli 2024 Melden Geschrieben 22. Juli 2024 vor 36 Minuten schrieb Aero88: Dann sollte man sich zuvor die AGB‘s und die Beförderungsbedingungen durchlesen. Der Ausgangspost bezog sich auf Marabu Airlines! Diese Airline hat ihren Sitz NICHT in Deutschland. Da hilft dann auch nicht § 242 BGB Die Idee, dass deutsches Recht bei einer Transaktion in Deutschland nicht gilt, weil der Vertragspartner ein EU- oder ausländisches Unternehmen ist, ist ein Mythos. Ein weiterer Mythos ist die Annahme, dass Beförderungsbedingungen (= AGB) gesetzeskonform sind, weil ein Unternehmen sie veröffentlich hat. vor 11 Stunden schrieb jubo14: Ich stelle mir übrigens gerade "Otto-Normalverbraucher" vor, der am JFK den Immigration Officer mit großen Augen anguckt, und ihn auffordert mit ihm auf Deutsch zu reden, denn schließlich hätte er sein ESTA auf der Seite der Homeland Security doch auf Deutsch ausgefüllt. Was hat ein öffentlicher Akt (Einreise) mit einem privatrechtlichen Akt zu tun. Wenn ich ein Apfelkuchen backen will schaue ich auch nicht bei den Zitrus-Rezepten. Am 21.7.2024 um 13:26 schrieb markusmint: Bucht man etwa auf der deutschen Seite von EK FRA-DXB-XXX und versteht dann auf den Flügen mangels Durchsagen und Hinweisen in deutscher Sprache nichts von Sicherheits- und Servicehinweisen, kann das eine (u.U. gar erhebliche) Schlechtleistung sein, die (ggf. mit weiteren Voraussetzungen) verschiedenste zivilrechtliche Ansprüche auslösen kann. Das finde ich interessant und würde für für Flüge ab Deutschland mitgehen. Bei Flügen im Ausland gibt es meiner Meinung nach eine Nebenpflicht des Reisenden, sicherzustellen, das er die Sprachen versteht, die im jeweiligen Reiseland gesprochen werden, auch wenn der Kaufvertrag in Deutschland / unter deutschem Recht geschlossen wurde. 1
abdul099 Geschrieben 23. Juli 2024 Melden Geschrieben 23. Juli 2024 vor 10 Stunden schrieb OliverWendellHolmesJr: Bei Flügen im Ausland gibt es meiner Meinung nach eine Nebenpflicht des Reisenden, sicherzustellen, das er die Sprachen versteht, die im jeweiligen Reiseland gesprochen werden, auch wenn der Kaufvertrag in Deutschland / unter deutschem Recht geschlossen wurde. Damit würden dann aber auch schon Flüge von Hamburg in die Schweiz effektiv wegen Passagiermangel unterbunden, und für Flüge nach Asien bräuchten wir auch maximal n Learjet. Und was ist mit Finnland? Muss man sicherstellen, dass man Finnisch UND Schwedisch versteht, oder reicht eine der beiden offiziellen Sprachen? Aka Quatsch, es hat sich Englisch bewährt, um Kommunikation im internationalen Umgang zu bewerkstelligen. 3
2ndOrbit Geschrieben 23. Juli 2024 Melden Geschrieben 23. Juli 2024 vor 11 Stunden schrieb Aero88: Dann sollte man sich zuvor die AGB‘s und die Beförderungsbedingungen durchlesen. Der Ausgangspost bezog sich auf Marabu Airlines! Diese Airline hat ihren Sitz NICHT in Deutschland. Da hilft dann auch nicht § 242 BGB Ich hatte nicht auf den Ausgangspost reagiert, sondern mich an der allgemeinen Diskussion zu diesem Thema beteiligt. Es liest sich so, als ob die flugaffine Mehrheit hier davon ausgeht, dass man allgemein keinen Anspruch auf deutschsprachige Ansprache hätte. Das wollte ich infrage stellen. AGB sind Schall und Rauch. Es dürfte wenige geben, die nicht zumindest teilweise nichtig wären. Unternehmen haben bei uns (zum Glück) nicht annähernd so viele Rechte, wie sie gerne hätten. vor 4 Minuten schrieb abdul099: Damit würden dann aber auch schon Flüge von Hamburg in die Schweiz effektiv wegen Passagiermangel unterbunden, und für Flüge nach Asien bräuchten wir auch maximal n Learjet. Es ging um Flüge im Ausland, nicht ins Ausland. Außerdem wollte OliverWendellHolmesJr sicherlich nicht Flüge im Ausland verbieten, wenn man die dortige Amtssprache nicht spricht, sondern nur darauf hinweisen, dass es in der Eigenverantwortung liegt, wie viel man versteht. Man kann sich sicherlich berechtigte Hoffnungen auf Englisch machen, was du ja selbst erwähnt hast, aber selbst darauf hat man keinen Anspruch.
QF002 Geschrieben 23. Juli 2024 Melden Geschrieben 23. Juli 2024 vor 15 Stunden schrieb 2ndOrbit: § 242 BGB Leistung nach Treu und Glauben könne infrage kommen. Zumindest dann, wenn ich "deutsch" buche und einen ausländischen Wetlease-Flieger bekomme. Puh, § 242 BGB ist wirklich nur ein absoluter Notnagel um die größten Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Bei einem Fluggastbeförderungsvertrag handelt es sich zunächst mal um einen Werkvertrag im Sinne von §§ 631 ff BGB, insofern findet das Werkvertrag Anwendung. Der Mangel ist in § 633 BGB geregelt, da heißt es wörtlich: Zitat § 633 BGB Sach- und Rechtsmangel (1) Der Unternehmer hat dem Besteller das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. (2) 1Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. 2Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist das Werk frei von Sachmängeln, 1.wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst 2.für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann. 3Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Unternehmer ein anderes als das bestellte Werk oder das Werk in zu geringer Menge herstellt. (3) [nicht von Interesse] Eine vereinbarte Beschaffenheit = Verwendung deutscher Sprache ist nicht ausdrücklich vereinbart; auch die Verwendung deutscher Sprache auf der Internetseite lässt keinen konkludenten Schluss auf eine solche Vereinbarung zu. Alleine der Umstand, dass ich auf allen möglichen Seiten irgendwelche Flugverbindungen jenseits von Deutschland buchen kann, zeigt, wie offenkundig dieser Umstand hier nicht durch schlüssiges Verhalten Vertragsbestandteil wurde. Dann gucken wir mal in Abs. 2 Nr. 1: "wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet". Was ist Inhalt des Vertrages? Die Beförderung von A nach B - ich komme auch ohne Fremdsprachenkenntnis: etwa durch Lesen englischsprachiger Texte (auch ohne Englischkenntnisse) an mein Ziel, auch mit Händen und Füßen. In Nr. 2 dürften wir auch noch Bezug nehmen auf die Formulierung "bei Werken der gleichen Art" - und da können wir jetzt nicht künstlich bloß auf die Verwendung deutscher Fluglinien zurückgreifen, gerade im Zeitalter des freien EU-Marktes: denn wenn wir hier jetzt angesetzt wird und gesagt, die Airline müsse "Deutsch" anbieten, dürfte eine Diskriminierung nach EU-Recht vorliegen, jedenfalls eine Inlanddiskriminerung. Mindestens im internationalen Grenzverkehr ist davon auszugehen, dass Fremdsprachen benutzt werden. Dann gibt es noch das vertragliche Rücksichtnahmegebot/Nebenpflichten nach § 241 Abs. 2 BGB. Dort heißt es: Zitat § 241 BGB Pflichten aus dem Schuldverhältnis (1) [...] (2) Das Schuldverhältnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten. Dieser Teil gibt für sämtliche Verträge, er ist im allgemeinen Teil des BGB geregelt. Um hier einen entsprechende Rücksichtnahme ableiten zu können, bedarf es aber auch der Kenntnis der Notwendigkeit einer Rücksichtnahme; im absoluten Massengeschäft fehlt es dazu auch einfach. Im Grunde ist da auch auf die Ausführungen weiter oben zu verweisen. Im Übrigen würde man die fehlenden Sprachkenntnisse einzelner Fluggäste (allein in der Sphäre des Fluggastes, er könnte ja "einfach" Englisch lernen), auf die Airline abwälzen. Das dürfte hingegen aus meiner Sicht gegen dem oben zitierten Gebot von Treu und Glauben verstoßen. 4
snooper Geschrieben 24. Juli 2024 Melden Geschrieben 24. Juli 2024 Kann mich an einen Vorfall während des fürchterlichen Marabu Sommers erinnern, als eine baltische Crew nicht in der Lage war die Verspätung wenigstens auch nur auf Englisch anzusprechen. Eine Passagierin hat dann die Reisenden an Bord mittels Ansage über das Bordsystem informiert. Ging damals groß durch die Presse.. Wie will eine solche Crew denn, egal in welcher Sprache, auf die Sicherheitsvorschriften an Bord informieren? Meiner Meinung nach dürften solche Flüge gar nicht stattfinden. Ich hoffe doch sehr, das hier niemand der Meinung ist, ich müsste mich auf solch einen Flug darauf vorbereiten und baltische Sprachen zu lernen um eventuell auf der sicheren Seite zu sein? Kann mich, ist schon eine Weile her, an einen meiner wenigen Flüge mit Emirates erinnern, wo der Captai, auf Englisch natürlich, verkündet hat, dass an Bord durch die Flugbegleiter neun verschiedene Sprachen gesprochen werden. Scheint also auch etwas mit der Qualität des Personals und des Flugpreises zu tun zu haben. 1
Aero88 Geschrieben 24. Juli 2024 Melden Geschrieben 24. Juli 2024 vor 6 Stunden schrieb snooper: Kann mich, ist schon eine Weile her, an einen meiner wenigen Flüge mit Emirates erinnern, wo der Captai, auf Englisch natürlich, verkündet hat, dass an Bord durch die Flugbegleiter neun verschiedene Sprachen gesprochen werden. Scheint also auch etwas mit der Qualität des Personals und des Flugpreises zu tun zu haben. You made my day! Emirates mit Marabur vergleichen…. Frag mal was die Flugbegleiter bei Emirates verdienen und wie „toll“ sie in Dubai leben…. Von deinem Flugpreis bei Emirates haben sicher die Flugbegleiter nichts.
markusmint Geschrieben 24. Juli 2024 Melden Geschrieben 24. Juli 2024 Am 21.7.2024 um 18:14 schrieb JSQMYL3rV: d.h. auf dem Flug DXB-XXX (nehmen wir mal Indien) erwartest du eine deutsche Durchsage? Nein, die maßgeblichen Informationen sollten bereits zuvor ausreichend zum Ausdruck gebracht worden sein. Aber natürlich sind auch hier Hinweispflichten einzuhalten. Das macht man praktischerweise, soweit es geht, ohne Sprache, z.B. mit Safety Cards - interessant zu deren sprachlicher bzw. möglichst nichtsprachlicher Gestaltung z.B. https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/B/B2_Flugbetrieb/B2_Kabinensicherheit/Passenger_Safety_Briefing_Cards.pdf;jsessionid=9B7DD821C830BB9122E398CFA38FE2C6.live11313?__blob=publicationFile&v=4 Mir sind aber z.B. auch schon fluggastrechtliche Belehrungszettel in europäischen Sprachen an asiatischen Flughäfen bei europäischen Gesellschaften aufgefallen. Die Fluggastrechteverordnung - von Gesetzes wegen und losgelöst von Vertragssprache und vertraglichen Regelungen - sieht entsprechende Unterrichtungs- und Belehrungspflichten vor und wird - oh Wunder - oft sogar eingehalten! Wenn ich nun mit Marabu von München in den Urlaub fliege, gebucht bei Condor oder einem Veranstalter, in deutscher Sprache und nach deutschem Recht, dann ist es mindestens eine vertragliche Nebenpflicht, dass zwingende Informationen und Hinweise in deutscher Sprache erfolgen. Wenn das Kabinenpersonal beim Service oder Werbedurchsagen andere Sprachen benutzt, so stört mich das zumindest im ersten Fall, mir würde aber nicht einfallen, daraus ernsthaft Rechtsansprüche geltend zu machen. Das Ganze ist ja auch nur ein Symptom von vielen bei Marabu ... Am 21.7.2024 um 20:25 schrieb abdul099: Na dann viel Spaß. In Zukunft findet der Abflug dann 19h nach dem Boarding statt, weil nach deiner These die Ansagen 87 Mal in verschieben Sprachen wiederholt werden müssen. Oder was macht ein französischer Passagier, der vielleicht mit LH fliegt? Oder ein Pole, Koreaner oder Spanier der mit Finnair fliegt? Merkste selbst, oder? Nein, ich denke nicht, dass es Fluggesellschaften gibt, die Fluggästen den Abschluss eines Beförderungsvertrages in 87 Sprachen anbieten, meist ganz erheblich weniger. Und nur zur Klarstellung: Es kommt nicht auf Abflugorte und Nationalitäten und auch nicht auf gewähltes Recht an, sondern auf Vertragssprachen. Am 22.7.2024 um 08:38 schrieb jubo14: Diese Aussage bringt mich dann doch zum Schmunzeln. Aus der Sprache einer Website die "Vertragssprache" ableiten zu wollen, ist eine extrem steile These. Das eine Airline, die in der EU Tickets verkauft, sich dann bei bestimmten vertraglichen Angelegenheiten an europäisches Recht halten muss, ist in den jeweiligen gegenseitigen Abkommen geregelt. Aber ich habe noch nicht en Abkommen gesehen, wo es eine Sprachregelung gegeben hätte. Auch in den AGBs der Airlines wird die Sprache mit keinem Wort erwähnt. Es würde mich also wirklich mal interessieren, wo der Anspruch denn bitte abgeleitet werden sollte. Ich stelle mir übrigens gerade "Otto-Normalverbraucher" vor, der am JFK den Immigration Officer mit großen Augen anguckt, und ihn auffordert mit ihm auf Deutsch zu reden, denn schließlich hätte er sein ESTA auf der Seite der Homeland Security doch auf Deutsch ausgefüllt. Wenn du eine Webseite in deutscher Sprache benutzt, gibts du deine Erklärungen in deutscher Sprache ab und erhälst regelmäßig eine Vertragsannehmerklärung in deutsch, z.B. in Form einer Buchungsbestätigung, auch bei EK oder bei MRB, zumindest bei Buchungen über DE. Da liegt deutsch als Vertragssprache nahe; soweit nichts anders vereinbart ist jedenfalls konkludent. Mitunter gibt es in AGB eine Regelung über die Vertragssprache. Übrigens gibt es durchaus auch Informationspflichten über verfügbare Vertragssprachen, z.B. bei Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr § 246c Nr. 4 EGBGB. Die Homeland Security wiederum ist nicht Partei oder Leistungserbringer des Beförderungsvertrages und eine ESTA-Anmeldung etwas anderes als ein gegenseitiger Vertrag. Am 22.7.2024 um 20:10 schrieb OliverWendellHolmesJr: Das finde ich interessant und würde für für Flüge ab Deutschland mitgehen. Bei Flügen im Ausland gibt es meiner Meinung nach eine Nebenpflicht des Reisenden, sicherzustellen, das er die Sprachen versteht, die im jeweiligen Reiseland gesprochen werden, auch wenn der Kaufvertrag in Deutschland / unter deutschem Recht geschlossen wurde. Das halte ich wiederum für unzumutbar, weil nicht darstellbar ("... aber Frau Müller, der Lufthansamann beim Check-in in Peking für Ihren Onewayflug nach Paderborn hat doch lediglich Hochchinesich gesprochen, was erwarten Sie?). Ich meine aber durchaus, dass Gerichte es ausreichen lassen würden, wenn Informations- und Hinweispflichten in einer Sprache erteilt werden, die der jeweilige Fluggast versteht. Die meisten Beförderungsverträge beinhalten eine Vertragssprachenregelung (s.o.) oder es ergibt sich eine solche konkludent. Wer bei Lufthansa DEL-MUC bucht, wird wohl am ehesten Hindi, Englisch oder Deutsch vereinbart haben und erhält Informationen in verschiedenen Formen in diesen Sprachen, auch in DEL. Ein guter Service - um was es hier ja auch ein bisschen gehen sollte - umfasst bei Bedarf den ganzen Prozess in entsprechender Sprache. Zumindest einen Hilfsübersetzer gibt es doch auch meist, z.B. vom Servicepersonal für die Besserzahler ... Ob nun ein Franzose, der von DEL nach MUC und weiter nach CDG fliegt und auf der französischen Webseite gebucht hat, auf französische Hinweise und Informationen bestehen darf, kann ich nicht sagen bzw. halte es wie die Juristen es eben tun: Es kommt darauf an .... ;-) Weil es so schön ist: Eine fluggastrechtliche Belehrung nach Art. 14 der Fluggastrechteverordnung wird er wohl in französischer Sprache verlangen dürfen, tja ... Zum Glück gibt's keine 87 Sprachen in der EU. 1
OliverWendellHolmesJr Geschrieben 24. Juli 2024 Melden Geschrieben 24. Juli 2024 vor 54 Minuten schrieb markusmint: Das halte ich wiederum für unzumutbar, weil nicht darstellbar Bevor wir aneinander vorbeireden - mit Flügen im Ausland meine ich Flüge komplett ohne Bezug zum deutschen Rechtsrahmen (Wenn ich als Deutscher in Busan sitze und ein Ticket von Busan nach Ulaanbaatar kaufe) und Flüge deren einziger Anknüpfungspunkt an den deutschen Rechtsrahmen ist das ich sie gekauft habe, als ich mich in Deutschland aufgehalten habe (Bischkek - Ulaanbaatar). Da habe ich als Reisender die Pflicht sicherzustellen, dass ich die Verkehrssprachen in dem jeweiligen Land soweit verstehe, dass ich mich an die Anweisungen des Bordpersonals halten kann. 2
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