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Geschrieben

Ich habe folgendes Problem:

 

Unser Flug ZRH-VIE-BKK mit Austrian war um mehr als 4h verspätet (Ankunft in BKK). Grund war eindeutig ein Verschulden der Fluggesellschaft. Nachdem Austrian auf mein Schreiben bislang nicht reagiert hat ist es nun an der Zeit einen Anwalt einzuschalten.

 

Ehrlich gesagt möchte ich nur ungern in der Schweiz klagen, da die Schweiz als Nicht-EU-Mitglied EU261 nur übernimmt und die Rechtssprechung dort teilweise anders ist. Ich würde es bevorzugen in Wien zu klagen - ist ja auch der Firmensitz von Austrian.

 

Gekauft habe ich die Tickets bei cheapticket.de mit Firmensitz in Amsterdam O.o

 

Unser Wohnsitz ist übrigens in Deutschland.

 

Kann mir jemand sagen wo ich mir einen Anwalt suchen muss - und hat vielleicht auch eine Empfehlung? (gerne auch als PM).

 

P.S. Flightright o.ä. wäre nur eine Notlösung, da für mich dadurch knapp 1000€ verloren gingen (4 Paxe)

Geschrieben

Die Antwort kann Dir rechtssicher leider nur ein (deutscher) Anwalt geben.

 

Aber guck mal hier:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-c2021-oertliche-zustaendigkeit-gerichte-entschaedigung-flugverspaetung-teilfluege-umstieg

 

Vielleicht beantwortet das Deine Frage dann schon.

 

Aber ob Du nun am Firmensitz der Airline, an Deinem Wohnsitz oder am Erfüllungsort der Leistung klagen kannst ....

-> siehe erster Satz

Geschrieben

Danke für den Link - aber bei uns war es eine andere Konstellation. Der erste Flug war zwar auch verspätet, aber letztendlich nicht der Grund. Grund war, dass der 2. Flug in VIE mit 4.5h Verspätung gestartet ist (4 Uhr morgens - was nicht vergnügungssteuerpflichtig ist). Unser Flieger kam erst kurz nach 2 Uhr in VIE an, weil OS es für eine gute Idee hielt ihn entgegen Flugplan und kurzfristig nach PMI zu schicken, wo an diesem Tag Chaos herrschte.

Geschrieben

Ich habe den Fall, dass mein Flug ATH-BSL gestrichen wurde (angeblich höhere Gewalt) und Easyjet sich beharrlich weigert, den LH Ersatzflug zu zahlen (der unabhängig vom Grund ist).

 

Deutscher Anwalt sagt, man muss in Frankreich oder Griechenland klagen

Französischer Anwalt sagt, lass die Finger davon, da selbst bei gewonnenem Verfahren die Gerichts- und Anwaltskosten der Kläger tragen muss.

Die Deutsch-Französischen Anwälte des europäischen Verbraucherschutzes sagen UK wäre der richtige Ort

 

 

Also vollkommen eindeutig und die Anwälte sind sich einig ;-)

Geschrieben
Am 1.10.2024 um 08:41 schrieb FKB:

Unser Flug ZRH-VIE-BKK mit Austrian war um mehr als 4h verspätet (Ankunft in BKK). Grund war eindeutig ein Verschulden der Fluggesellschaft. Nachdem Austrian auf mein Schreiben bislang nicht reagiert hat ist es nun an der Zeit einen Anwalt einzuschalten.

 

In der Tat ist streitig, ob EuGH-Rechtsprechung in der Schweiz die Auslegung der VO 261/04 beeinflusst, gerade in Bezug auf Ausgleichsleistungen im Fall der großen Verspätung. Daher dürfte Wien günstig sein - auch bei den Anwaltskosten. :-)

 

Einen Gerichtsstand gibt es dort nach europäischem Zuständigkeitsrecht und zwar in der Tat wegen des dortigen Sitzes der Fluggesellschaft den allgemeinen Gerichtsstand nach Art. 4 Abs. 1 EuGVVO (= VO Nr. 1215/2012 bzw. "Brüssel Ia").

 

Der Gerichtsstand der Niederlassung, damit Amsterdam, wäre auch noch denbar nach Art. 7. Der Verbrauchergerichtsstand am Wohnsitz des Fluggastes scheidet leider aus, wenn es ein reiner Beförderungsvertrag war, Art. 17 Abs. 3.

 

Sodann gibt es in Wien einige Anwälte die sich auf Fluggastrecht und Konsumentenschutz spezialisiert haben, die findet man mit solchen Suchbegriffen auch schnell.

 

Am 1.10.2024 um 20:22 schrieb JSQMYL3rV:

Deutscher Anwalt sagt, man muss in Frankreich oder Griechenland klagen

Französischer Anwalt sagt, lass die Finger davon, da selbst bei gewonnenem Verfahren die Gerichts- und Anwaltskosten der Kläger tragen muss.

Die Deutsch-Französischen Anwälte des europäischen Verbraucherschutzes sagen UK wäre der richtige Ort

 

 

Also vollkommen eindeutig und die Anwälte sind sich einig ;-)

 

Ersetzt man im ersten Satz "muss" mit "kann" - und eventuell hat der deutsche Anwalt es ja auch nur so gesagt -, so ergibt sich ein konsistentes Bild.

 

Ob UK (auch) richtig ist, hängt davon ab, welche easyjet-Gesellschaft durchführende Gesellschaft war und wo diese ihren Sitz hat. Easyjet Europe (EJU-Flugnummer) z.B. könnte auch in Wien verklagt werden.

 

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb markusmint:

Ersetzt man im ersten Satz "muss" mit "kann" - und eventuell hat der deutsche Anwalt es ja auch nur so gesagt -, so ergibt sich ein konsistentes Bild.

 

Ob UK (auch) richtig ist, hängt davon ab, welche easyjet-Gesellschaft durchführende Gesellschaft war und wo diese ihren Sitz hat. Easyjet Europe (EJU-Flugnummer) z.B. könnte auch in Wien verklagt werden.

der Anwalt wollte zumindest den Fall nicht übernehmen und kein Geld haben. Ich hab das zumindest so verstanden, dass Deutschland damit komplett raus ist.

 

Ausführende Airline bzw Flugnummer war EZS, also wäre das dann Schweiz. Deshalb habe ich auch ehrlich gesagt UK nicht ganz verstanden, aber wenn das ein Anwalt nach Einsicht in alle Unterlagen sagt, dann glaube ich das erstmal

Geschrieben (bearbeitet)

Ich würde Flightright o.ä. nehmen. Die haben Erfahrung und Verfahren die tatsächlich bis zum Gericht gehen, dauern sehr lange. Für einen verspäteten Easyjet-Flug von Basel nach Berlin habe ich zwei Jahre auf das Geld gewartet und Easy hat glaube ich erst nachgegeben, als die Klage in der Schweiz bei Gericht eingereicht wurde. Dafür, dass Du mit so einem Dienstleister kein Prozessrisiko hast, ist das, was Flightright oder andere Dienstleister einbehalten, doch gar nicht so viel. Rechthaben ist leider nicht immer Rechtbekommen.

Bearbeitet von Guenni
Geschrieben
Am 4.10.2024 um 23:54 schrieb Guenni:

Ich würde Flightright o.ä. nehmen. Die haben Erfahrung und Verfahren die tatsächlich bis zum Gericht gehen, dauern sehr lange.

 

Warum akzeptiert der Inkassodienstleister wohl einen Fall? Weil der Fall leicht durchsetzbar ist und der Gegner die Kosten zu tragen haben wird.mKomplizierte Fälle scheuen Inkassodienstleister regelmäßig, weil sie ja auch nicht ins Prozesskosterisiko gehen wollen.

 

Auch dürfen Inkassodienstleister nur Inkasso betreiben, nicht aber juristisch beraten, weshalb oftmals bestehende Ansprüche neben solchen auf Ausgleichspauschalen gar nicht erst abgeprüft, geschweige denn mit übernommen werden. So etwa Kostenerstattungsansprüche wegen selbst besorgter Ersatzbeförderung, Hotelübernachtung falls erforderlich u.ä.

 

Ist der Dienstleister also zur Fallübernahme bereit, so kann man auch getrost zum Anwalt gehen, denn höchstwahrscheinlich wird der Gegner die Kosten zu tragen haben und eine Provision fällt auch nicht an. Der versierte Anwalt wird insoweit eine kostenfreie Ersteinschätzung anbieten und und wird damit abschätzen können, ob eine einfache Sache vorliegt oder größere rechtliche oder tatsächliche Risiken bestehen und wie man diese Risiken einzustufen hat.

 

--

 

Warum im Übrigen zu befürchtende lange Verfahrensdauern für Dienstleister sprechen sollen, erschließt sich nicht. Dienstleister lassen sich in gerichtlichen Verfahren von Anwälten vertreten - regelmäßig übrigens von den guten Reiseanwälten, die man als Verbraucher auch direkt ohne Provison hätte beauftragen können :-)

Am 3.10.2024 um 21:35 schrieb JSQMYL3rV:

der Anwalt wollte zumindest den Fall nicht übernehmen und kein Geld haben. Ich hab das zumindest so verstanden, dass Deutschland damit komplett raus ist.

 

Ausführende Airline bzw Flugnummer war EZS, also wäre das dann Schweiz. Deshalb habe ich auch ehrlich gesagt UK nicht ganz verstanden, aber wenn das ein Anwalt nach Einsicht in alle Unterlagen sagt, dann glaube ich das erstmal

 

Das spricht für eine gute kostenfreie Ersteinschätzung des Anwaltes. Vermutlich wird im Einzelfall eine Durchführung des Fluges im Sinne der Fluggastrechteverordnung durch die britische Ltd. des easyjet-Konstukts erkennbar gewesen sein.

Die EZS-Flugnummer ist jedenfalls nicht von vornherein der Beleg dafür, dass Easyjet Switzerland ausführende Gesellschaft war - wie gesagt - im fluggastrechtlichen Sinne der VO 261/04!!

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Kurzes Update von meiner Seite:

 

Nachdem OS 5 Wochen lang überhaupt nicht reagiert hatte, habe ich ein erneutes Schreiben geschickt mit der Drohung einen RA einzubinden und zu klagen. Nachdem diese Frist auch abgelaufen war habe ich einen RA in Wien kontaktiert. Bevor ich jedoch ihn beauftragen konnte (bin gerade ziemlich beschäftigt), kam eine Email von OS, dass man mir eine Ausgleichszahlung in vollumfänglicher Höhe meiner Ansprüche anbietet. Das Geld ist heute auf meinem Konto angekommen.

 

Zusammenfassend: Die Kommunikation durch OS hätte besser sein müssen. Der Ausgang ist aber letztendlich dann doch gut gelaufen. Die Tatsache, dass das Geld 2 Tage nach der Email bereits auf meinem Konto war, möchte ich lobenswert hervorheben. Der Zeitraum von knapp 7 Wochen zwischen Anspruch und Zahlung ist denke ich auch deutlich besser wie der Branchendurchschnitt.

Geschrieben

Ich finde das Thema, wer wo verantwortlich ist auch etwas unübersichtlich. Ich hatte bei Lufthansa ein Ticket gekauft aus dem Ticketstock 220; das Routing beinhaltete verschiedene Fluggesellschaften des Lufthansakonzerns.
Prompt wurde ein Flugsegment, welches von Swiss/Air Baltic durchgeführt wurde gestrichenen ich wurde umgebucht auf TAP Portugal am Folgetag (nicht relevant, aber interessant: am Abflughafen bot TAP im Gegensatz zu LX keine Lounge für C/Class Passagiere an).

Ich machte bei Lufthansa den Anspruch auf EU261/2004 geltend, da Lufthansa mir das Ticket verkauft hatte und es ein 220er Ticket war.

Nach 12 Tagen kam die Antwort: als durchführende Airline sei Swiss verantwortlich und man habe den Vorgang in die Schweiz weitergeleitet.

Nach weiteren 16 Tagen, also 28 Tage nach dem Umbuchungsereignis fragte ich bei Swiss nach. Dort war nichts von dem ganzen Vorgang bekannt und ich musste den Anspruch erneut über den Swiss Customer Service geltend machen.

Moral von der Geschichte: vermeide die Kombination von verschiedenen Airlines des Lufthansakonzerns auf einem Ticket!

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb BWE320:

Moral von der Geschichte: vermeide die Kombination von verschiedenen Airlines des Lufthansakonzerns auf einem Ticket!

So gerne ich ja LH bashe, ist das keine alleinige Spezialität des Kranichs. Jede Fluggesellschaft versucht, den schwarzen Peter ner anderen Gesellschaft zuschieben.

 

Dabei könnte es so schön sein. Partei A verkauft mir was, und sollte vollumfänglich für die Erfüllung verantwortlich sein. Fällt eine von Partei B zugekaufte Leistung aus, sollte trotzdem A dafür gerade stehen müssen - sie können ja selbst dann bei B vorstellig werden.

In der aktuellen Ausführung ist es ein Drama, wie der Kunde seinem Recht hinterherrennen darf, oft ohne vorher überhaupt zu wissen, wer schlussendlich verantwortlich ist.

  • 3 Monate später...
Geschrieben

Offenbar gibt es derzeit Diskussionen in der EU, die Regeln zur Fluggast-Entschädigung zu verändern. Fluggesellschaften sollen demnach finanziell entlastet werden - mehr Verspätungen ohne Folgen möglich sein.

 

Zur Debatte steht demnach, dass die Mindest-Verspätungen für Entschädigungs-Ansprüche auf 5,9 oder 12 Stunden angehoben werden - gestaffelt nach dem Betrag zur Entschädigung.

 

Sollte dies umgesetzt werden, verringert sich die Zahl der Flüge mit einem Anspruch auf Entschädigung drastisch - laut Flightright von 2700 auf knapp 800 - bezogen auf die Statistik von 2024. Vermutlich wäre dann auch die weitere Existenz der Portale wie Flightright fraglich.

 

 

 

 

https://www.bild.de/leben-wissen/reisen/eu-will-fluggastrechte-kappen-mehr-verspaetung-seltener-entschaedigung-67badb7725f0790f11b8bd01

  • 2 Monate später...
Geschrieben (bearbeitet)
Am 24.2.2025 um 06:20 schrieb Tschentelmän:

Offenbar gibt es derzeit Diskussionen in der EU, die Regeln zur Fluggast-Entschädigung zu verändern. Fluggesellschaften sollen demnach finanziell entlastet werden - mehr Verspätungen ohne Folgen möglich sein.

 

Zur Debatte steht demnach, dass die Mindest-Verspätungen für Entschädigungs-Ansprüche auf 5,9 oder 12 Stunden angehoben werden - gestaffelt nach dem Betrag zur Entschädigung.


Die EU scheint das Thema Fluggastrechte nun wohl anzupacken. Die Reform könnte schon am 5.Juli verabschiedet werden.
 

Im Kern werden die bislang drei Distanzklassen auf nur noch zwei reduziert. Zudem greifen die Entschädigungszahlungen nun später als bisher:

  • Mehr als 5 Stunden Verspätung und Streckenlänge kleiner 3.500km: Pauschal 300 Euro.
  • Mehr als 9 Stunden Verspätung und Streckenlänge größer 3.500km: Pauschal 500 Euro.

Erstattet wird - wie bisher auch - sofern das Verschulden bei der Airline liegt. Neu ist, dass auch folgende Punkte als „außergewöhnliche Umstände“ gelten und damit nicht mehr erstattungsfähig sind:

  • Streiks
  • Krankheit von Crew
  • Technik


Quelle: 

https://www.bild.de/leben-wissen/reisen/entschaedigung-flugverspaetung-eu-plant-harten-einschnitt-fuer-flugreisende-6822ded8e2b5b63444690beb

 

 

Bearbeitet von Avroliner100
Geschrieben

Und was bleibt dann noch an validen Gründen für eine Kompensation übrig? Außer Vorsatz gibt es dann ja kaum noch was, wenn sogar Technik nicht mehr als Grund herhalten darf. Gerade Technik und Crew, was von allen Gründen noch die sein dürften, an denen die Airline am meisten drehen kann und was in ihrem ureigensten Wirkungsbereich liegt, sollten meiner Meinung nach nie als außergewöhnlicher Umstand gelten.

 

Die Lockerung der zeitlichen Regelung und den dazugehörigen Distanzen finde ich hingegen eher sinnvoll.

Geschrieben

Die EU-Kommission kann das nicht alleine entscheiden, die 27 Regierungen und das EU-Parlament müssen der Reform ebenfalls zustimmen. 

 

Würde man Krankheiten und Technik so pauschal herausnehmen wie es hier steht braucht es keine Verordnung. Aber mal den Text abwarten.

 

An der Stelle von Flightright und Konsorten würde ich mein Geschäftsmodell umstellen und auf Individualklagen (was weiter möglich ist) umstellen. 

Geschrieben

Finde ich aus Verbrauchersicht schrecklich. Dann gibt es für bestimmte Airlines noch weniger Incentives, tatsächlich eine stabile Operation auf die Beine zu stellen.

 

Wenn man in Fachportalen liest und sich in Branchenkreisen umhört, dann frisst hier die EU auch einfach eins zu eins aus der Hand der Airlinelobby. Als Verbraucher nervt es mich einfach nur noch, dass finanzstarke Konglomerate am Ende immer stärker sind und mehr Gelder in der Hand haben, um ihren Willen durchzusetzen.

Geschrieben

Krankheit ( und damit  verbunden das Crewmanagement) und Technik sollten niemals als Ausrede gelten können um Entschädigung zu umgehen, dann gäbe bes es ja überhaupt keinen Grund mehr vernünftig zu operieren....

 

Die neuen Entscheidungen hingegen finde ich ok.

 

Aber ich wünschte mir zusätzlich noch als kleinste Entscheidung ein VerzehrGutschein ( z.b. ab 3 Stunden Verspätung) und als 3 Stufe ( mehr als 9 stunden) zusätzlich noch ein Aufenthalt wenn sich der Flug  dadurch auf den nächsten Tag  verschiebt.  (4 Stufe (  mehr als 12 Stunde oder so)  in jedem Fall Hotelaufenthalt 

Geschrieben

Ich finde schon 3h zu lange für Entschädigungen. Gerade bei späten Flügen kommt man ggf. mit dem ÖPNV nicht mehr vom Flughafen nach Hause und bekommt dafür nichts.

 

Ich könnte mich mit etwas in der Art anfreunden:

* >1h: 25% vom Flugpreis (analog aktuell zur Bahn) + 1 Flasche Wasser 0,5l

* >2h: 50% vom Flugpreis + 1 Flasche Wasser 0,5l + 1 belegtes Brötchen

* >3h: 75% vom Flugpreis, mind. 100€ + Lounge-Zugang bzw Verpflegung im Wert von 50€

* >4h: 75% vom Flugpreis, mind. 250€ + Lounge-Zugang bzw Verpflegung im Wert von 50€

* >5h: 100% vom Flugpreis, mind. 500€ + Lounge-Zugang bzw Verpflegung im Wert von 50€ + bei Ankunft nach 21h oder realer Abflug nach 23h Hotel*** am Start/Zielort incl. Abendessen und Frühstück mit Getränken

* >12h: s.o., aber min 1.000€ (aber nur, wenn kein Nachtflugverbot einen Flug zwischen der 5h und der 12h Grenze verhindert)

* ab dann jede 24h nochmals 1.000€ drauf

 

Außergewöhnliche Umstände: Wetter, Krankheit des Personals (bei <3h), Technik (bei <3h), ATC, Streik (bei <3h), Diversion wegen Medical oder Flughafensperrung, bei angeforderter Ersatzmaschine gilt auch für diese nach dem Start am Standort der Ersatzmaschine eine Verlängerung der Umstände (also zB ein Crew Member wird während dem Ferry krank oder der Vogel geht AOG)

 

Das ganze unabhängig von der Streckenlänge und unabhängig vom Verkehrsmittel. D.h. für Bahn und Fernbus (dort vllt noch Stau wegen Unfalls, aber nicht wegen geplanter Baustelle als außergewöhnlicher Umstand).

 

Außerdem sollte es möglich sein, dies in jedem EU Land einzuklagen, unabhängig von der Flugstrecke (oder von mir aus Einschränkung auf Wohnsitz des Fluggastes, Sitz der Airline, Startflughafen, Zielflughafen)

 

Wäre für Airlines Motivation nicht nur die Zahlung zu vermeiden, sondern auch bei >3h trotzdem schnell für Beförderung (auch mit der Konkurrenz) zu sorgen. 

Leider zu oft erlebt, dass die Airline darauf besteht, dass nur ein eigener Flug als Ersatzbeförderung genommen werden darf (und wenn man einen anderen nimmt, muss man den einklagen)

 

Die hohen Entschädigungen, die ein mehrfaches des Flugpreises sein können, wären mit diesem Modell erst ab 4h fällig. 

 

Die Abhängigkeit der Streckenlänge habe ich nie verstanden, vor allem, da die Verspätungen dann relativ gesehen weniger werden, aber die Entschädigungen höher.

 

 

Geschrieben

Die Kopplung an den Flugpreis ist doch absurd. Es geht um den pauschalisierten Schadenersatz für durch die von der Airline zu verantwortenden Verspätungen. Da ist es völlig unerheblich, welche Buchungsklasse oder Rabattaktion der Reise zu Grunde liegt, wann sie gebucht wurde und ob es ein teurer Einzelflug oder Return-Flug ist.

Der Vergleich mit der Bahn ist statthaft, aber da ist es ja genauso absurd. Wieso ist der Schaden beim 1. Klasse Flex-Ticket den ein anderer als beim 2. Klasse Spar-Ticket?

 

Was aber Einfluss auf den Schaden und seine durchschnittliche Höhe hat, ist der Umgang der Airline mit der Störung, also wieviel später kam der Kunde tatsächlich am Ende am Ziel an. Der Flugplan ist wesentlicher Faktor des Beförderungsvertrags.

 

Da wäre ein ganz einfaches Modell: Alles bis z.B. 120 Minuten wird nicht entschädigt.

Jede weitere Stunde Verspätung in der Verantwortung der Airline wird mit jeweils 50 € entschädigt.

Flüge, die nicht an einer Basis starten, könnten ggf. eine um die Flugzeit verlängerte Zeit erhalten, die nicht entschädigt wird.

Zeiten, in denen der Start- oder Zielflughafen nachts oder wegen außergewöhnlicher Umständen oder der Luftraum nicht genutzt werden kann, werden aus der Entschädigung herausgenommen, da diese Zeiten nicht in der Verantwortung der Airline liegen.

 

Es muss sich für die Airline finanziell lohnen, jede Verspätung so minimal wie möglich zu halten. In einer Situation, wo die Airline wirklich nichts tun kann (Fremdstreik, Wetter), soll sie zunächst während die Situation anhält, auch nicht herangezogen werden. Die Uhr muss aber dann loslaufen, wenn das ursächliche Problem und ggf. Folgen (bei Großstörungen) daraus üblicherweise beseitigt sind.

 

Dann würde sich die ein oder andere Airline sicherlich zweimal überlegen, ob die auf Kante genähten Personalschlüssel, Backupkapazitäten und Flugpläne wirklich wettbewerbsfähig sind.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb linie32:

Jede weitere Stunde Verspätung in der Verantwortung der Airline wird mit jeweils 50 € entschädigt.

d.h. wenn du einen Flug Europa-Neuseeland für 3.000€ gebucht hast (wenn du Pech hast, ist das ein Preis in der Eco) und einen Tag später ankommst, dann bekommst du nur 1.100€ zurück (bzw eher weniger, da es ggf beim Startflughafen noch ein Nachtflugverbot gibt), also nichtmal 50%?

Ich bin auch eher bei dir, dass die Pauschalen unabhängig vom Flugpreis gezahlt werden sollten, aber dennoch ab einer gewissen Zeit bei einem teureren Flugpreis es zumindest einen ordentlichen Anteil bzw. den gesamten Preis zurück geben soll. Deshalb habe ich in meinem Vorschlag ab 3h beides verwendet. Das unter 3h soll nur ein Anreiz für die Airline sein, nicht ewig zu verzögern. Da würde ich auch einiges mehr als außergewöhnlichen Umstand sehen

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