markusmint Geschrieben 26. Juli 2018 Melden Geschrieben 26. Juli 2018 Kostenlose Beförderung ist das eine, aber Steuern, Gebühren, Entgelte? Das leuchtet nun wirklich nicht ein, erst recht nicht mit dieser absurden Begründung: "Hinzu kommt, dass die für die Beförderung der Bundespolizeibeamten an Dritte zu zahlenden passagierbezogenen Kosten für die Klägerin – in Anbetracht ihres Umsatzes, ihrer Gesamtkosten und ihres Gewinns – von deutlich untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung sind und ohne weiteres in den Flugpreis einkalkuliert und auf diese Weise an die Passagiere weitergegeben werden können." (Auszug Pressemitteilung BGH)
bahnfahrer Geschrieben 26. Juli 2018 Melden Geschrieben 26. Juli 2018 vor 26 Minuten schrieb markusmint: Kostenlose Beförderung ist das eine, aber Steuern, Gebühren, Entgelte? Das leuchtet nun wirklich nicht ein, erst recht nicht mit dieser absurden Begründung: "Hinzu kommt, dass die für die Beförderung der Bundespolizeibeamten an Dritte zu zahlenden passagierbezogenen Kosten für die Klägerin – in Anbetracht ihres Umsatzes, ihrer Gesamtkosten und ihres Gewinns – von deutlich untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung sind und ohne weiteres in den Flugpreis einkalkuliert und auf diese Weise an die Passagiere weitergegeben werden können." (Auszug Pressemitteilung BGH) Ich hätte als Begründung eher vermutet, dass die Sky Marshals eine kostenlose Dienstleistung des Bundes an für Fluggesellschaften sind, die ja von der erhöhten Sicherheit profitieren. Wenn man die Sky Marshals von Gebühren und Steuern freistellen würde, dann müsste an zusätzlichen Stellen gespeichert werden, wer auf welchem Flug ein Sky Marshal war. Man möchte aber berechtigterweise, dass diese Information an so wenig Menschen wie nötig gelangt. 1
foobar Geschrieben 27. Juli 2018 Melden Geschrieben 27. Juli 2018 vor 9 Stunden schrieb bahnfahrer: Ich hätte als Begründung eher vermutet, dass die Sky Marshals eine kostenlose Dienstleistung des Bundes an für Fluggesellschaften sind, die ja von der erhöhten Sicherheit profitieren. Wenn man die Sky Marshals von Gebühren und Steuern freistellen würde, dann müsste an zusätzlichen Stellen gespeichert werden, wer auf welchem Flug ein Sky Marshal war. Man möchte aber berechtigterweise, dass diese Information an so wenig Menschen wie nötig gelangt. Sorry, aber das ist Unsinn. Man könnte den Fluggesellschaften einfach diese Kosten erstatten. Solche Modelle sind gang und gäbe.
Flotte Geschrieben 27. Juli 2018 Melden Geschrieben 27. Juli 2018 Gang und gäbe ist auch die Besteuerung von Kraftstoffen. Immerhin hat, wer keine Luftwaffe hat, so immerhin eine Lufthansa - die gerade wegen ihrer verschiedenen zugleich lufttüchtigen Luftfahrzeuge täglich mehrere Flüge nach England anbieten und dort auch landen kann. Im Übrigen beweist das Karlsruher Gericht Stil, indem es den unbestimmten Rechtsbegriff Peanuts vermeidet und im Angesicht der jüngsten Flugzeugtaufe auch seine Unbestechlichkeit. Sehe nur Gewinner.
OliverWendellHolmesJr Geschrieben 4. September 2018 Melden Geschrieben 4. September 2018 Schritt für Schritt werden Streiks von der Liste der außergewöhnlichen Ereignisse genommen, die Fluggesellschaften von der Leistungspflicht nach der Fluggastrechte-VO befreiten. Heute hat der BGH entschieden, dass Streiks des Sicherheitspersonals nicht in jedem Fall ein außergewöhnliches Ereignis sind und das Sicherheitsbedenken konkretisiert werden müssen. Zitat Nach dem Urteil des [BGH] ist ein Ausstand der Beschäftigten der Passagierkontrollstellen zwar grundsätzlich geeignet, außergewöhnliche Umstände zu begründen, [...] dies setzt nach der Fluggastrechteverordnung jedoch voraus, dass sich die Folgen des Ausstands nicht mit zumutbaren Maßnahmen abwenden lassen und diese Folgen die Absage des Flugs notwendig machen. [...] Die Beklagte ist nicht allein deshalb zur Annullierung gezwungen gewesen, weil zahlreiche Passagiere des gebuchten Flugs die Sicherheitskontrollen nicht rechtzeitig haben passieren können. Dass streikbedingt kein einziger Fluggast den Flug zum vorgesehenen Zeitpunkt hätte wahrnehmen können, hat das Berufungsgericht nicht festgestellt. Die Annullierung ist auch nicht deswegen auf außergewöhnliche Umstände zurückgegangen, weil die abstrakte Gefahr bestanden hat, dass die Überprüfung der Fluggäste wegen des starken Andrangs auf nur wenige Kontrollstellen nicht mit der gebotenen Sorgfalt durchgeführt worden sein könnte. Die Kontrolle der Fluggäste und ihres Gepäcks auf Gefahren für die Sicherheit des Flugverkehrs ist Sache der zuständigen Luftsicherheitsbehörde und der zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben bestellten Personen. Jedenfalls ohne tatsächliche Anhaltspunkte für ein konkretes Sicherheitsrisiko kann ein Luftverkehrsunternehmen die Annullierung eines Flugs daher nicht mit Sicherheitsbedenken rechtfertigen.
aaspere Geschrieben 4. September 2018 Autor Melden Geschrieben 4. September 2018 Hätte EasyJet doch besser die schon am Gate wartenden Paxe mitgenommen.
snooper Geschrieben 5. September 2018 Melden Geschrieben 5. September 2018 vor 20 Stunden schrieb aaspere: Hätte EasyJet doch besser die schon am Gate wartenden Paxe mitgenommen. Es wäre tatsächlich interessant zu erfahren, ob Easyjet tatsächlich mit einer leeren Maschine losgeflogen ist! Am Zielort warteten doch sicherlich auch schon Passagiere. Müssen die ihre Verspätung entschädigungslos im Falle eines Falles auch in kauf nehmen, nur weil in Hamburg Streik ist? Das Bemerkenswerte an diesem Urteil ist, dass hier erstmals ein Streik außerhalb des Einflusses der Airline in die Verantwortung der Airline gelegt wird, was vorher nicht der Fall war. Ein Streik des eigenen Personals lag meiner Meinung nach schon immer im Einflussbereich der Airline, zumal diese ja angekündigt werden und Airlines reagieren können um den Streik abzuwenden! Sie sind somit kein unabwendbares Ereignis und schon gar nicht höhere Gewalt.
aaspere Geschrieben 5. September 2018 Autor Melden Geschrieben 5. September 2018 vor 2 Stunden schrieb snooper: Es wäre tatsächlich interessant zu erfahren, ob Easyjet tatsächlich mit einer leeren Maschine losgeflogen ist! Am Zielort warteten doch sicherlich auch schon Passagiere. Müssen die ihre Verspätung entschädigungslos im Falle eines Falles auch in kauf nehmen, nur weil in Hamburg Streik ist? Das Bemerkenswerte an diesem Urteil ist, dass hier erstmals ein Streik außerhalb des Einflusses der Airline in die Verantwortung der Airline gelegt wird, was vorher nicht der Fall war. Ein Streik des eigenen Personals lag meiner Meinung nach schon immer im Einflussbereich der Airline, zumal diese ja angekündigt werden und Airlines reagieren können um den Streik abzuwenden! Sie sind somit kein unabwendbares Ereignis und schon gar nicht höhere Gewalt. Für mich ist die BGH-Entscheidung auch nicht nachvollziehbar. Aber nun geht es zurück an eine andere Kammer des LG Hamburg. Da muß das ganze dann völlig neu verhandelt werden. Die Sache ist also noch nicht völlig gelaufen. Allerdings muß nun EasyJet sich etwas einfallen lassen, was die Sache in anderem Licht erscheinen läßt, als Sicherheitsbedenken vorzubringen. Wie schon geschrieben: Es waren ja schon Paxe (darunter die Kläger) am Gate. Wenn sie diese mitgenommen hätten, hätten die auch nicht geklagt. Dann sähe die Sache aus meiner Sicht völlig anders aus.
markusmint Geschrieben 5. September 2018 Melden Geschrieben 5. September 2018 vor 6 Stunden schrieb snooper: Das Bemerkenswerte an diesem Urteil ist, dass hier erstmals ein Streik außerhalb des Einflusses der Airline in die Verantwortung der Airline gelegt wird, was vorher nicht der Fall war. Ein Streik des eigenen Personals lag meiner Meinung nach schon immer im Einflussbereich der Airline, zumal diese ja angekündigt werden und Airlines reagieren können um den Streik abzuwenden! Sie sind somit kein unabwendbares Ereignis und schon gar nicht höhere Gewalt. Nein, der Streik wird in diesem Fall nicht in die Verantwortung der Airline gelegt! Der BGH stellt sogar klar, dass ein Streik des Sicherheitspersonals außerhalb des Einflussbereiches der Airline auch weiterhin grundsätzlich entlasten kann. aaspere hat es auf den Punkt gebracht: Die Airline soll dafür haften, dass sie Paxe nicht befördert hat, obgleich diese kontrolliert und am Gate waren. Sie kann sich nicht mit der Behauptung entlasten, es habe generell Sicherheitsrisiken gegeben, solange sie dies nicht handfest belegen kann. 2
OliverWendellHolmesJr Geschrieben 12. September 2018 Melden Geschrieben 12. September 2018 Zitat Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 [...] und insbesondere ihr Art. 8 Abs. 1 Buchst. a ist dahin auszulegen, dass der Preis des Flugscheins, der zur Ermittlung des einem Fluggast vom Luftfahrtunternehmen im Fall der Annullierung eines Fluges geschuldeten Erstattungsbetrags heranzuziehen ist, die Differenz zwischen dem vom Fluggast gezahlten und dem vom Luftfahrtunternehmen erhaltenen Betrag in Höhe der Provision eines als Vermittler zwischen ihnen tätig gewordenen Unternehmens einschließt, es sei denn, die Provision wurde ohne Wissen des Luftfahrtunternehmens festgelegt; dies zu prüfen ist Sache des vorlegenden Gerichts. Aus der Reihe: Urteile die so offensichtlich sind, dass es schmerzt.
advocatur Geschrieben 2. Oktober 2018 Melden Geschrieben 2. Oktober 2018 Der BGH hat nicht gesagt, dass trotz Streik kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, das würde dieser Senat wohl nie entscheiden. Der BGH hat darauf abgestellt, dass nicht dargelegt wurde, dass trotz Streiks der Security eine Sicherheitslücke entstanden ist. Die Kläger waren ja schon durch die Kontrolle und hätten befördert werden können.
emdebo Geschrieben 16. Oktober 2018 Melden Geschrieben 16. Oktober 2018 Flugausfall und zeitnahe Ersatzbuchung ohne Airline-Unterstützung führt nach einem Urteil des OGH in Österreich dazu, daß auch vom Fluggast vorgenommene Ersatzbuchungen von der jeweiligen Airline zu tragen sind. Wenn ein Flug annulliert wird, muss die Fluglinie den Ticketpreis erstatten oder eine anderweitige Beförderung zu vergleichbaren Bedingungen bereitstellen. Der OGH begründete seine Entscheidung damit, dass die Airline keine konkrete Ersatzbeförderung anbot und auch keine Umbuchung bereitstellte. Während die AUA meinte, dass die Kundin durch die selbst organisierte Rückreise auf ihre Rechte verzichtet hat, ließ der OGH diese Begründung nicht gelten. https://www.vienna.at/aua-wollte-erstazflug-nicht-zahlen-von-ogh-verurteilt/5962492
Flotte Geschrieben 15. November 2018 Melden Geschrieben 15. November 2018 Bahnbrechendes Urteil aus Luxemburg und gerade noch rechtzeitig zum Brexit: Flugreisen ab London dürfen in Englischen Pfund bepreist werden. Geklagt hatte eine Schwäbische Hausfrau (m/w). http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/geld-ausgeben/eugh-flugpreise-muessen-nicht-immer-in-euro-angegeben-werden-15892060.html Jetzt wird alles gut. 1
emdebo Geschrieben 25. Januar 2019 Melden Geschrieben 25. Januar 2019 In Luxemburg gibt es alles. In Bälde freien Nahverkehr für alle - und Ausgleichszahlungen nach Pilotenstreik bei Ryanair Sommer 2018 https://www.volksfreund.de/nachrichten/luxemburg/luxemburger-daempfer-fuer-ryanair_aid-35869787 Leider keine Details / Begründung für das Urteil fehlt. . Interessanter Hinweis: "In dem Fall vor dem Friedensgericht kam es zu dem in Luxemburg kostenlose Verfahren für geringfügige Forderungen („small claims“)." „Dieses europäische Schnellverfahren ist kaum bekannt."
aaspere Geschrieben 25. Januar 2019 Autor Melden Geschrieben 25. Januar 2019 vor 1 Stunde schrieb emdebo: In Luxemburg gibt es alles. In Bremen bald auch.https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-ueber-alternative-finanzierungen-des-oepnv-nachdenken-_arid,1801397.html
emdebo Geschrieben 27. Februar 2019 Melden Geschrieben 27. Februar 2019 Laudamotion: Flughafen Checkin-Gebühr mit 55 € und somit in "exorbitanter Höhe" unzulässig Das Urteil des Landesgericht Korneuburg ist noch nicht rechtskräftig. http://www.austrianaviation.net/detail/lauda-check-in-gebuehr-zu-hoch/ 2
VS007 Geschrieben 27. Februar 2019 Melden Geschrieben 27. Februar 2019 Wobei die Gebühr als solche explizit als zulässig eingestuft wurde
aaspere Geschrieben 4. April 2019 Autor Melden Geschrieben 4. April 2019 Eine weise Entscheidung der Richter in Luxemburg.https://www.wallstreet-online.de/nachricht/11360790-roundup-eugh-fluggast-entschaedigung-entfaellt-aussergewoehnlichem-umstand
OliverWendellHolmesJr Geschrieben 30. April 2019 Melden Geschrieben 30. April 2019 Zitat In den ersten vier Monaten seien schon 7.700 [Fluggastklagen am Amtsgericht Düsseldorf] eingegangen, hieß es am Montag (29.04.2019) auf Anfrage des WDR. Laut Gericht entspricht diese Zahl mehr als 70 Prozent aller Zivilverfahren. [...] Der Vergleich mit dem Jahr 2017 macht das Ausmaß noch deutlicher: dort waren von 16.200 Zivilklagen nur 5.000 Fluggastklagen. Quelle: WDR.de Und nun? Der Vorschlag von Verbraucherschützern die Entschädigungszahlungen zu automatisieren erscheint doch vernünftig. 3
markusmint Geschrieben 4. Mai 2019 Melden Geschrieben 4. Mai 2019 Ich halte ein automatisiertes System nicht für falsch, aber ich bezweifle, dass es zu weniger Streitfällen vor Gericht kommt. Wenn jeder Fall relevant wird, gibt es eher noch mehr Grenzfälle (außergewöhnlicher Umstand ja/nein?) als bisher, die dann ein Richter entscheiden muss und nicht der Programmierer der Automatisierungssoftware und eben auch nicht die Fluggesellschaft selbst. Wenn sie meint, sie sei entlastet, zahlt sie nicht und die Betroffenen klagen trotzdem.
emdebo Geschrieben 4. Mai 2019 Melden Geschrieben 4. Mai 2019 Erst (automatisiert) zahlen. Dann klagen. Aber von Seiten der Airline auf Rückzahlung wäre dann doch der Weg, oder?
aaspere Geschrieben 14. Mai 2019 Autor Melden Geschrieben 14. Mai 2019 Die Vorstellungswelt mancher Touristen ist schon sehr merkwürdig. http://www.airliners.de/urteil-airlines-gate-20-minuten-abflug/50076
emdebo Geschrieben 14. Mai 2019 Melden Geschrieben 14. Mai 2019 Auch die eine oder andere Airline ist überrascht, wenn es wie hier trotz Gewitter zu Ausgleichszahlungen kommt, Beschluß 18.12.2018 Landgericht Landshut Az.: 14 S 2813/18: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Landshut_14-S-281318_Abflugverspaetung-fuehrt-zur-Unmoeglichkeit-der-Landung-am-Zielort-aufgrund-Gewitters-Fluggast-hat-Anspruch-auf-Entschaedigung.news27341.htm
aaspere Geschrieben 8. Juni 2019 Autor Melden Geschrieben 8. Juni 2019 Wie blöd muss man eigentlich sein, dann auch noch zu klagen?http://www.airliners.de/boarding-kein-anspruch-schadenersatz/50460
IranAir Geschrieben 8. Juni 2019 Melden Geschrieben 8. Juni 2019 Wow, dass es dafür ein Gerichtsurteil gebraucht hat macht mir echt Angst vor der Zukunft- amerikanische Verhältnisse, morgen saufen die Leute sich dann im Flug besoffen und verklagen die Fluggeselschaft dafür dass man ihnen Alkohol verkauft hat..
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