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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Diese Auffassung vertreten Prof. Dr. Till Zimmermann (Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) und Julian Stolz (Wissenschaftlicher Mitarbeiter dort) unter Verweis auf den BGH in diesem Gastbeitrag auf LTO:

 

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/korruption-fast-lane-flughafen-airport-airline-passagier-k/

Bearbeitet von emdebo
Geschrieben

Danke und wirklich interessant. Wäre mir so nie in den Gedanken gekommen, dass es hier rechtlicht bedenklich ist.

Mal in diesem Zusammenhang wäre es auch interessant, wie es dann rechtlich betrachtet bei der Möglichkeit der kostenlosen Slotbuchung ist - z.B. was ist wenn jemand nicht in der Lage ist, sich einen Slot buchen zu können. 

D.h. ja letztendlich auch, wenn man es wirklich "super" gerecht machen will, dann müsste man es nach dem Motto "Nummer ziehen, anstellen und warten" organisieren bzw. eine zentrale Warteschlange wo man ganz vorne auch den nächsten freien Kontrollplatz erhält (und auch nicht nach dem Motto, so die nächsten 10 Leute dann an Lane 6).

 

...NCC1701 ;)

Geschrieben

Oje ...

Da hat der Herr Professor wohl am Flughafen mit seinem preiswerten Economy-Ticket sehr lange warten müssen und ihm ist aufgefallen, dass genau an dem Tag die Fast-Lane am Flughafen mal funktioniert hat.

Denn es braucht weder einen Professorentitel, noch überhaupt einen juristischen Abschluss, um festzustellen, dass seine Grundannahmen, die ihn zu seiner Einschätzung bringen, schlicht falsch sind.

Es ist nirgends auf der Welt verboten (und strafbar) für mehr Leistung mehr Geld zu verlangen und als Kunde auch zu zahlen.

Wenn ich also gegen Geld für ein Business- oder First-Ticket, oder gar einen Privatjet, eine gesonderte Abfertigung durchführe, so hat das nichts mit Bevorzugung zu tun. Dem steht eben nicht gegenüber, dass lediglich bei der General Aviation der Privatfliegerei oder dem First-Class Terminal der LH in FRA die räumliche Trennung so deutlich ist. Wenn die Airline dann auch ihren Statuspassagieren diese Vorteile einräumt, so deswegen, weil dieser Status streng genommen ein Rabatt, bzw. eine Prämie für bereits zuvor geleistete Zahlungen ist. Der Kunde hat im Vorfeld für diese Leistung (verkürzte Wartezeit) bezahlt. Aber er bezahlt doch nicht für eine schnellere Sicherheitskontrolle!

Wenn man seinen Gedanken weiterdenken würde, wären auch die unterschiedlichen Check-In-Schalter der verschiedenen Buchungsklassen verboten. Denn dort gibt man sein Gepäck ab, dass dann über die Förderbänder der Sicherheitskontrolle zugeführt wird.

Und kommen wir jetzt mal zu seinen zitierten Urteilen.

Das erste zitierte Urteil (der BGH hat längst entschieden ...) stammt aus dem Jahr 1951!

Ich kann mich täuschen, aber seit dem hat sich die Welt ein klein wenig weiterentwickelt. Denn zu der Zeit hat der BGH auch entschieden, dass Frauen ihre Ehemänner oder Väter um Erlaubnis fragen müssen, wenn sie berufstätig werden wollen.

Und das Zahlungen an einen Zöllner für eine "schnellere" Abfertigung etwas grundlegend anderes sind, als eine Warteschlange vor einer Sicherheitskontrolle, sollte eigentlich jedem vernunftbegabten Wesen klar sein.

Der BGH hat in einem Urteil von 2022 gesagt, dass eine Fast-Lane bei der Passkontrolle nicht statthaft ist.

Er behauptet nun, dass die Passkontrolle und die Sicherheitskontrolle gleich zu setzen sein.

Die Regelungen aus dem LuftSiG, die genau das regeln und dem Flughafenbetreiber ausdrücklich die bauliche Gestaltung und die Ausgestaltung der Wartebereiche zur Sicherheitsüberprüfung zurechnet, "überzeugt" ihn nicht.

Das ist jetzt aber echt schade! Herr Professor ist nicht überzeugt. Ja dann muss das ja stimmen!

Und selbst das Urteil des BGH geht leider ziemlich weit an der Realität vorbei.

Es ist richtig, dass man für Geld keine Bevorzugung bekommt. Für den "richtigen " Pass dann aber schon!

Jeder, der an einem deutschen Flughafen landet und von Außerhalb des Schengen-Raums kommt, wird bestätigen können, dass ich mit einem EU-Pass in weniger als der Hälfte der Zeit durch die Passkontrolle komme. Ich würde das ein gelungenes Beispiel einer Fast-Lane nennen!

 

Abschließend mal ein kleiner Hinweis.

Wie lange gibt es jetzt unterschiedliche Buchungsklassen in der Luftfahrt?

Wie lange eine Bevorzugung der höheren Klassen und Status-Passagiere auch an den Flughäfen?

Und da hat sich in all den Jahren noch niemand gefunden, der in dieser Richtung eine Ermittlung angestrengt hätte, der ein Klage eingereicht hat?

Das führt mich zu der Erkenntnis, dass Herr Professor mal wieder etwas veröffentlichen musste und kein besseres Thema gefunden hat, oder sich einfach mal den Frust von der Seele schreiben wollte.

 

Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb jubo14:

Es ist nirgends auf der Welt verboten (und strafbar) für mehr Leistung mehr Geld zu verlangen und als Kunde auch zu zahlen.

 

Das ist erstmal völlig richtig.

 

Soweit ich das verstanden habe, liegt das Problem hier aber in der Einbindung von Beamten in den extra bezahlten Zeitvorteil - auch wenn nur der Flughafenbetreiber und nicht der Amtsträger das Geld bekommt. Allerdings juristisch eben nicht sauber, weil sie damit einen Zeitvorteil verkaufen, den der Staatsdiener nicht selbst gewähren dürfte - das scheint zumindest das eigentliche Problem zu sein. Rechtlich habe ich davon keine große Ahnung von dem Thema, es klingt aber doch irgendwie plausibel.

 

Juristisch sind manche Probleme nicht immer auf Anhieb zu erkennen - oder aber man kommt erst darauf, wenn ein schlauer Professor sich damit befasst und womöglich danach einen Stein damit ins Rollen bringt.

Geschrieben

Ich hatte den Artikel auch gelesen und finde ihn interessant. Ob es wirklich ein Problem ist, sei mal dahingestellt. Tatsächlich kommt es regelmäßig vor, das Dinge in der (juristischen) Literatur diskutiert werden und dann ins öffentliche Problembewusstsein kommen, bis eine Lösung gefunden wird. 

 

Damit aus dem akademischen Problem ein echtes Problem wird müsste mal jemand klagen, nachdem er seinen Flug verpasst hat, weil er mit Eco-Ticket versucht hat die Sicherheitskontrolle für Status-Passagiere zu nutzen, ihm dieses verweigert wurde, oder einem ähnlichen Sachverhalt.

 

vor einer Stunde schrieb NCC1701:

wie es dann rechtlich betrachtet bei der Möglichkeit der kostenlosen Slotbuchung ist

Solange die Reservierung diskriminierungsfrei möglich ist, sehe ich das hier beschriebene Problem nicht. 

 

vor einer Stunde schrieb jubo14:

Es ist nirgends auf der Welt verboten (und strafbar) für mehr Leistung mehr Geld zu verlangen und als Kunde auch zu zahlen.

Naja, solange wir uns im reinen privaten Leistungsaustausch befinden ist das richtig. Da die Sicherheitskontrolle eine öffentliche Aufgabe ist würde das schon nicht mehr gelten.

Bleiben wir nochmal im privaten, wird hier eine Mehrleistung geboten, die einen höheren Beitrag rechtfertigt? Nein. Die Leistung ist die selbe und der Staat unterscheidet bei der Berechnung der Sicherheitsgebühren auch nicht anhand von Leistungsparametern wie Schnelligkeit der Kontrolle. Daher wäre eine unterschiedliche Berechnung auch grenzwertig, wenn es ein privater Leistungsaustausch wäre.

 

Das die Sicherheitskontrolle eine hoheitliche Aufgabe ist, wie eine Grenz- oder Zollkontrolle, ist unstrittig, bzw. erschließt sich mir nicht, wo der Unterschied sein soll. In allen drei Aufgaben nimmt der Staat hoheitliche Aufgaben war. Damit gelten die selben Maßstäbe. Und der Zugang zur Sicherheitskontrolle ist Teil der Sicherheitskontrolle.

 

Das ein Urteil 70 oder 40 Jahre alt ist, spielt keine Rolle. Ganz im Gegenteil, solange der Bundestag die zugrunde liegenden Gesetzte nicht aufhebt/anpasst oder der BGH seine Rechtsprechung ändert gelten sie weiter.

 

 

vor 1 Stunde schrieb jubo14:

Da hat der Herr Professor wohl am Flughafen mit seinem preiswerten Economy-Ticket sehr lange warten müssen [...] dass Herr Professor mal wieder etwas veröffentlichen musste und kein besseres Thema gefunden hat

Wenn ein Professor, der sich auf Korruption spezialisiert hat darüber nachdenkt, ob das eigene Privileg eventuell mit Korruption zutun hat, kann man so reagieren - muss man aber nicht.

 

Zeigt halt wieder mal. dass Deutschland im Bereich der öffentlichen Korruption durchaus ein Entwicklungsland Nachholbedarf hat, ist, ist es nicht verwunderlich, dass dieses Thema bisher unter dem Radar geflogen ist.

Geschrieben

Ich dachte erst: Warum soll das korrupt sein? Es ist schließlich ein Vorteil den man sich mit einem Preis nach offiziellem Preisaushang erkauft, und die Person die die Aufgabe ausführt dadurch keinen Vorteil hat.

Dann das dicke Aber: Sicherheits-, Grenz- und Zollkontrolle müssen alle Passagiere unabhängig von Buchungsklasse, Beförderungsentgelt und sozialem Status eine Pflichtveranstaltung.

Mein nächster Gedankengang war der Grundsatz der Gleichbehandlung, den Artikel 3 des Grundgesetztes beschreibt. Absatz 3 gibt dort bereits Interpretationsspielraum: In den Bevor- oder Benachteiligungen sind wirtschaftliche Verhältnisse nicht aufgeführt.

 

Ist der Gleichbehandlung genüge getan, wenn alle Kontrollierten mit der gleichen Gründlich- und Voreingenommenheit behandelt werden?

Ist sie nicht auch gegeben, wenn theoretisch alle die Möglichkeit haben sich die Bevorzugung nach Preisaushang zu kaufen?

 

Ein Problem ist meiner Meinung nach gegeben, wenn es nicht allen zur Verfügung steht, oder wenn es den Ausgang der Prüfung beeinflusst.

 

Man möge aber bitte auch prüfen, ob der käufliche Zeitvorteil der Airline einen finanziellen Vorteil bringt, dies wäre nicht richtig, da Sicherheitsgebühren ob mit oder ohne priority Durchreichpositionen sind.

Geschrieben

Wie wäre es dann zu betrachten, dass ich gegen eine Gebühr einen „Express-Reisepass“ buchen kann?

 

Wie der Umstand, dass man über Wochen hinweg keinen Termin für die KfZ Zulassung bekommen kann, während ich eine Gebühr an ein Unternehmen zahle, welcher kurzfristig eine Zulassung durchführt, da es für Gewerbebetriebe zusätzliche, tägliche Termine gibt (die nur diesen zugänglich sind)? 
 

 

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb OliverWendellHolmesJr:

Das die Sicherheitskontrolle eine hoheitliche Aufgabe ist, wie eine Grenz- oder Zollkontrolle, ist unstrittig, bzw. erschließt sich mir nicht, wo der Unterschied sein soll.

Ich bestreite nicht, dass die Sicherheitskontrolle eine hoheitliche / staatliche Aufgabe ist.

Nur unterscheidet sich die Sicherheitskontrolle (hoffentlich) überhaupt nicht, ob ich nun 5 oder 120 Minuten gebraucht habe, um zu dieser Sicherheitskontrolle zu gelangen.

Den Weg zur Sicherheitskontrolle, und hier muss die eventuell eintretende Wartezeit, genau wie die Wege dorthin, hinzugerechnet werden, liegt eben nach LuftSiG dem Flughafenbetreiber. Dem nun aber eine hoheitliche Aufgabe zuzurechen, würde im Umkehrschluss bedeuten, dass sich jeglicher Eingriff auf Abläufe auf einem Flughafen durch die EU verbietet. Auch wäre mir neu, dass die EU vorschreibt, wie welcher Mitgliedsstaat seine hoheitlichen Aufgaben finanziert. Somit dürfte jeder Staat jeden Flughafen unbegrenzt subventionieren, da er ja hoheitliche Aufgaben wahrnimmt. Die Realität ist auch hier eine gänzlich andere.

 

vor 2 Stunden schrieb OliverWendellHolmesJr:

Das ein Urteil 70 oder 40 Jahre alt ist, spielt keine Rolle. Ganz im Gegenteil, solange der Bundestag die zugrunde liegenden Gesetzte nicht aufhebt/anpasst oder der BGH seine Rechtsprechung ändert gelten sie weiter.

Prinzipiell richtig.

Aber ....

In dem Urteil geht es darum, dass ein Grenzbeamter keine Geschenke oder finanziellen Gegenleistungen von den durch ihn zu Kontrollierenden annehmen darf. Das Urteil würde also nur dann greifen, wenn ich dem Kontrolleur selber Geld bezahlen würde.

Das ein Urteil so lange gilt, bis es aufgehoben wird, egal ob durch neue Gesetze oder neue Rechtsprechung, ist mir schon klar.

Nur ob man es aktuell noch als Grundlage für heutige Rechtsfragen heranziehen kann, ist die entscheidende Frage.

In der Mehrzahl werden alte Urteile nicht aufgehoben. Wenn Gesetze geändert werden so ist das weitestgehend ab dem Moment gültig, nicht aber rückwirkend. 

So kenne ich aus meinem persönlichen Umfeld ein Urteil des BSG aus 1962 und eines vom BGH aus 1985, die in Verfahren vorgetragen wurden. Bei der aktuellen Überprüfung haben die Gerichte dann aber entschieden, dass die alten Urteile "in diesem Fall" nicht angewendet werden können. Bedeutet, man wollte das alte Urteil nicht kassieren, man wendet es aber nicht mehr an, weil sich zwar die Gesetze nicht geändert haben, es aber nicht mehr in die Zeit passt.

Geschrieben

Ein klassisches Beispiel, wie in Deutschland Regulierungswahnsinn bis auf die vierte Stelle nach dem Komma um sich greift. Mal im Ernst: Haben wir sonst keine Probleme? Deshalb steht D mittlerweile auch da, wo es aktuell steht. Kann man jeden Abend in den Nachrichten zum Thema „Wirtschaft und Soziales“ sehen … 

Geschrieben

Man kann da noch ne ganze Menge anderer Fragen reinkonstruieren.

 

Meiner empirischen Erfahrung nach werden die Fast Lanes hauptsächlich von älteren weißen Männern benutzt. Wo bleibt der Aufschrei für eine Frauenquote?

Und wenn ne Nachkontrolle nötig ist, muss ne Frau auch länger warten, weil mehr Männer an der SiKo arbeiten als Frauen.

 

Dazu kommt noch, was machen eigentlich diejenigen, die sich als Teekanne oder Nudelsieb identifizieren? Die haben vermutlich keinen SiKo-Mitarbeiter, der sich als Nudelsieb identifiziert, um die Nachkontrolle durchzuführen!!1!?111!!

 

Wo sind die barrierefreien SiKos? So n normales Kofferband ist für jemand im Rollstuhl schon unangenehm hoch, und als Blinder wird es nochmal schwieriger.

 

Hab ich schon erwähnt, dass die Mitarbeiter an der SiKo nicht alle gleich schnell arbeiten? Ich kann also einen Nachteil haben, nur weil ich mich an einer bestimmten Schlange angestellt habe.

 

Außerdem werde ich aufgrund meiner Herkunft diskriminiert - wenn ich mit meinem süddeutschen Dialekt in Berlin mit den SiKo-Mitarbeitern kommunizieren muss, ist das weniger herzlich und dauert tendenziell länger.

 

Natürlich sind diese Beispiele an Rapunzel's Zopf herbeigezogen - aber das sind Bestechungsvorwürfe wegen ner Fast Lanes meiner Meinung nach auch. Ziemlich häufig dauert es nämlich an der Fast Lanes sogar länger als an der SiKo für die Normalsterblichen, weil heutzutage jeder Schlumpf schon n Status hat, und das auch noch oft Leute aus der Kategorie "ich bin nur wichtig, wenn ich demonstrativ langsam den Laptop auspacken und mein Jacket ordentlich unter Beibehaltung der Bügelfalten in die Kiste lege" sind.

Geschrieben
vor 53 Minuten schrieb abdul099:

Man kann da noch ne ganze Menge anderer Fragen reinkonstruieren.

 

Meiner empirischen Erfahrung nach werden die Fast Lanes hauptsächlich von älteren weißen Männern benutzt. Wo bleibt der Aufschrei für eine Frauenquote?

Und wenn ne Nachkontrolle nötig ist, muss ne Frau auch länger warten, weil mehr Männer an der SiKo arbeiten als Frauen.

Hatte ich schon erwähnt, dass ich grundsätzlich falls eine Wahlmöglichkeit besteht die Schlange mit den wenigsten Frauen vor mir wähle? Empirisch belegt haben Männer eine geringere Beanstandungsquote und vor allem weniger Kosmetika, Haarsprays etc. dabei.

vor 55 Minuten schrieb abdul099:

Wo sind die barrierefreien SiKos? So n normales Kofferband ist für jemand im Rollstuhl schon unangenehm hoch, und als Blinder wird es nochmal schwieriger.

So gut wie überall. Z.B. in Frankfurt dürfen Leute mit besonderen Anforderungen, ältere Mitbürger und Reisende mit Kleinkindern  eine Sonderspur benutzen.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb FKB:

Hatte ich schon erwähnt, dass ich grundsätzlich falls eine Wahlmöglichkeit besteht die Schlange mit den wenigsten Frauen vor mir wähle? Empirisch belegt haben Männer eine geringere Beanstandungsquote und vor allem weniger Kosmetika, Haarsprays etc. dabei.

Ich versuche hauptsächlich, Familien mit Kindern zu vermeiden. Und Rucksacktouristen in Öko-Latschen. Die halten nämlich jeweils gut auf...

Anderseits, wenn ich selbst das Kleinkind dabei habe, ist es ziemlich egal. Dann dauert es sowieso ewig.

 

vor 3 Stunden schrieb FKB:

So gut wie überall. Z.B. in Frankfurt dürfen Leute mit besonderen Anforderungen, ältere Mitbürger und Reisende mit Kleinkindern  eine Sonderspur benutzen.

Ich wurde mit Kleinkind in Frankfurt mehrfach an die Fast Lane verwiesen. Arme Statusinhaber, es tut mir leid dass ich euch aufgehalten habe!

Aber eigentlich ist ein Kleinkind ja kein ZWINGENDER Grund, eine Sonderbehandlung erfahren zu müssen. War das dann auch Korruption? Erkauft mit weniger Geschrei oder so?

 

Ich wollte einfach nur ausdrücken, dass man niemals vollkommene Gleichberechtigung herstellen können wird. Egal, wie sehr wir gendern, Kommunistenspuren (alle gleich) an der SiKo einführen usw, es gibt trotzdem noch Unterschiede.

Ich würde denken, es gibt genügend sinnvollere Themen, um Energie darauf zu verwenden als die unglaubliche Benachteiligung von Malte und Poccahontas, die zum ersten Mal ne Flugreise durchführen und sich fragen, warum ihre volle Campinggaskartusche nicht mit in den Flieger darf.

Geschrieben (bearbeitet)

Bei der Diskussion sollte man immer im Blick haben, dass die Wartezeit vor der SiKo nur einen Teil der gesamten Reisedauer ausmacht - auch wenn gewisse Satire-Beiträge es anders darstellen 😉

 

https://www.der-postillon.com/2018/03/30-minuten-boarding-trick.html

 

 

Spaß bei Seite - welchen Vor- oder Nachteil hat man durch mehr /weniger Wartezeit? Man kommt früher/später zum Gate, kann dort länger/kürzer herumsitzen, vielleicht noch in Ruhe einen Kaffee trinken oder Duty Free einkaufen. Spätestens wenn man im Flieger sitzt, hat jeder Fluggast zwangsläufig exakt den gleichen Zeitplan.

 

Interessant wird es bestenfalls für manche Geschäftsreisende, die bei kürzerer SiKo-Wartezeit anschließend mehr Zeit haben, ihr Notebook zum mobilen arbeiten auszupacken - wobei Business-Reisende ihre Zeiten meist ohnehin eng takten, so dass vieles auf den letzten Drücker geschieht.

 

Insofern ist die Diskussion über individuell beeinflussbare Wartezeiten am Flughafen tatsächlich kaum der Rede wert - bestenfalls ein interessanter Stoff für Juristen - der volkswirtschaftliche Mehrwert jedoch nahezu nicht messbar - außer, dass sich womöglich ein Gericht damit befassen muss und das Justizsystem einmal mehr mit ziemlich unnützen Fragen verstopft wird.

Bearbeitet von Tschentelmän
Geschrieben

Da stellt sich die Frage, wo alle die durch mangelhafte Leistung einzuordnen sind, die in der letzten Zeit ihren Flug durch Engpässe an der Siko verpasst haben? Wären sie bei einem anderen Systemablauf womöglich rechtzeitig an Bord gewesen?

vor einer Stunde schrieb Tschentelmän:

Spätestens wenn man im Flieger sitzt, hat jeder Fluggast zwangsläufig exakt den gleichen Zeitplan.

Aber eben nur dann

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Tschentelmän:

Spaß bei Seite - welchen Vor- oder Nachteil hat man durch mehr /weniger Wartezeit? Man kommt früher/später zum Gate, kann dort länger/kürzer herumsitzen, vielleicht noch in Ruhe einen Kaffee trinken oder Duty Free einkaufen. Spätestens wenn man im Flieger sitzt, hat jeder Fluggast zwangsläufig exakt den gleichen Zeitplan.

Wenn ich wüsste, dass ich zuverlässig in 15 Minuten durch die Security komme, könnte ich entsprechend weniger Reserve einplanen und 45 Min. später am Flughafen erscheinen.

Momentan ist das in Deutschland (grob pauschalisiert) nicht möglich. Security dauert zwischen 5-60 Minuten - also muss ich 60 Minuten vorhalten. Dazu dann nochmal zur Sicherheit bei der Zuverlässigkeit der Bahn den Zug früher nehmen...

Im Schnitt muss ich 1,5h mehr Zeit einplanen als noch vor 25 Jahren.

Auch ein Grund für den Rückgang der innerdeutschen Flüge.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb FKB:

Wenn ich wüsste, dass ich zuverlässig in 15 Minuten durch die Security komme, könnte ich entsprechend weniger Reserve einplanen und 45 Min. später am Flughafen erscheinen.

Momentan ist das in Deutschland (grob pauschalisiert) nicht möglich. Security dauert zwischen 5-60 Minuten - also muss ich 60 Minuten vorhalten. Dazu dann nochmal zur Sicherheit bei der Zuverlässigkeit der Bahn den Zug früher nehmen...

Im Schnitt muss ich 1,5h mehr Zeit einplanen als noch vor 25 Jahren.

Auch ein Grund für den Rückgang der innerdeutschen Flüge.


Absolut - Wahre Worte. 

 

Bearbeitet von Avroliner100
Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb abdul099:

Die Buchung von Slots an der SiKo geht aber in die Richtung, dass es besser planbar wird. Dann hat man "nur" noch die Unsicherheit bei der Anreise, die wieder alles zunichte machen kann.

Bei Handgepäck ja. Gibt man Gepäck auf, kommt ein weiterer  Unsicherheitsfaktor hinzu. Mir ist es in Frankfurt schon passiert, dass ich eine Stunde am Schalter der Airline angestanden bin, nur um das Gepäck aufzugeben.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 35 Minuten schrieb martin.stahl:

dass ich eine Stunde am Schalter der Airline angestanden bin, nur um das Gepäck aufzugeben

Self Drop-off dauert idR. keine 10 Minuten. 

Bearbeitet von jetstream
Geschrieben
Am 31.3.2024 um 12:13 schrieb jubo14:

Da hat der Herr Professor wohl am Flughafen mit seinem preiswerten Economy-Ticket sehr lange warten müssen und ihm ist aufgefallen, dass genau an dem Tag die Fast-Lane am Flughafen mal funktioniert hat.

Der Professor sollte mehr ab Hannover fliegen. Dort ist die fast lane für Business und First Class Passagiere letztes Jahr abgeschafft worden.

Dort soll man (unabhängig von der Reiseklasse) sich jetzt im Vorfeld für den HAJway registrieren um einen festen Slot bei der Sicherheitskontrolle zu erhalten.  Das Problem ist bloß, dass man allerspätestens einen Kontrollslot 90 Minuten vor Abflug erhält. Der Business Class Check-in in Hannover endet z. B. bei Lufthansa oder Swiss 30 Minuten vor Abflug. Wer dann als Business Class Passagier tatsächlich 30 oder auch 45 Minuten vor Abflug einchecken will, kann dann wiederum keinen Slot bei HAJway reservieren.

Das passt alles nicht zusammen, aber den Professor dürfte es freuen.
Ich habe es bis jetzt nicht gewagt einen HAJway Slot mit einer anderen als der tatsächlichen Flugnummer zu reservieren. Das wäre vielleicht eine Möglichkeit, wie man die 90-Minutenregel des Flughafens HAJ umgehen kann.

Geschrieben
Am 31.3.2024 um 14:08 schrieb OliverWendellHolmesJr:

Und der Zugang zur Sicherheitskontrolle ist Teil der Sicherheitskontrolle.

Das ist aber ja genau nicht der Fall, sonst würde der Zugang zur Sicherheitskontrolle bzw. die vorgelagerte Bordkartenkontrolle ja ebenfalls von der Bundespolizei bzw. deren Dienstleister gesteuert und bewacht werden. Das ist aber nach §8 LuftSiG Aufgabe des Flughafenbetreibers ("die Zuführung von Passagieren"), also eben genau nicht hoheitlich gemäß §5 LuftSiG. Die Bundespolizei wäre wahrscheinlich schon längst selbst eingeschritten, sollte das gelebte Prinzip ungesetzlich sein - zumindest kenne ich die verantwortlichen uniformierten Kollegen/-innen so.

Der konstruierte Vergleich mit der Passkontrolle hinkt übrigens, da dort niemand Drittes die Schlangen bei der Zuführung der PAX steuert, sondern höchstens die Bundespolizei durch die Besetzung von EasyPass und Definition der Schalter ("EU-Pässe" & "Alle Pässe").

 

Geschrieben
Am 1.4.2024 um 08:37 schrieb Tschentelmän:

der volkswirtschaftliche Mehrwert jedoch nahezu nicht messbar - außer, dass sich womöglich ein Gericht damit befassen muss und das Justizsystem einmal mehr mit ziemlich unnützen Fragen verstopft wird.

Ich würde die Frage, ob der Staat die Grundrechte allen gleichermaßen gewehrt nicht einer volkswirtschaftlichen Nutzenrechnung unterziehen. Ob Deutschland seine im internationalen Vergleich durchaus rückständige Sichtweise von Korruption aktualisiert, ist keine unnütze Frage.

 

Am 31.3.2024 um 16:45 schrieb jubo14:

Nur ob man es aktuell noch als Grundlage für heutige Rechtsfragen heranziehen kann, ist die entscheidende Frage. [...] Das Urteil würde also nur dann greifen, wenn ich dem Kontrolleur selber Geld bezahlen würde.

Da der Tatbestand Korruption in den vergangen Jahrzehnten weiter gefasst wurde ist und die richterliche Rechtsfortbildung in der Regel durch den Gesetzgeber bestätigt wurde ist die Tendenz, dass die Urteile noch relevant sind. Zahlungen an Dritte (wie hier der Flughafen) können auch dem Tatbestand der Korruption entsprechen.

 

vor 14 Minuten schrieb Klaus:

Der konstruierte Vergleich mit der Passkontrolle hinkt übrigens, da dort niemand Drittes die Schlangen bei der Zuführung der PAX steuert

Genau das ist die Erwartungshaltung des Autors an die Schlange bei der Sicherheitskontrolle, die Reisenden werden nach Abfolge ihres Eintreffens kontrolliert und nicht aufgrund eines Status vorsortiert.

 

 

vor 7 Minuten schrieb Klaus:

Das ist aber nach §8 LuftSiG Aufgabe des Flughafenbetreibers

Man muss schon das Gesetz lesen und nicht Dinge dazu denken, die nicht im Gesetz stehen. Es sollen Räume und Flächen bereitgestellt und unterhalten werden. Der Betrieb der Flächen ist nicht im Gesetz geregelt.

 

Zitat

§ 8 Sicherheitsmaßnahmen *) der Flugplatzbetreiber

(1) 1Der Betreiber eines Flugplatzes ist [...]  verpflichtet, 1.[...] Räume und Einrichtungen so zu erstellen, zu gestalten und zu unterhalten, dass die erforderliche bauliche und technische Sicherung, die Zuführung von Passagieren und Gepäck und die sachgerechte Durchführung der personellen Sicherungs- und Schutzmaßnahmen und die Kontrolle der Bereiche der Luftseite ermöglicht werden sowie die dafür erforderlichen Flächen bereitzustellen und zu unterhalten; 

 

Geschrieben

Eine tolle Arbeit, die einmal mehr aufzeigt, dass sich - eigentlich - die Praxis am Recht auszurichten hat und nicht das Recht an der Praxis. Tragisch ist das "eigentlich", zumal auch die Diskussion hier zeigt, wie selbstverständlich Rechtsbrüche und illegales Verhalten von so vielen ingenommen werden, wenn man es nur groß genug aufzieht. Im Zweifel greift man den fachkundigen Hinweisgeber an, anstatt erstaunt zu hinterfragen, wie es über die Jahrzehnte zu solchen Verhältnissen kommen konnte.

 

Sodann braucht es keinen Privatkläger, um den Status Quo an den Sicherheitskontrollen gerichtlich einordnen zu lassen. Dafür gibt es Staatsanwaltschaften und das Legalitätsprinzip. Der StA, der den LTO-Beitrag gelesen hat, mag mal loslegen! :-D

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb OliverWendellHolmesJr:

Ob Deutschland seine im internationalen Vergleich durchaus rückständige Sichtweise von Korruption aktualisiert, ist keine unnütze Frage.

 

Wie ist denn das Thema der Priority Lanes in den Ländern geregelt, die eine weniger rückständige Sichtweise von Korruption haben?

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