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Gerichtsurteile aus der Luftfahrt


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Nach 15 min zu spät an der Startposition ist der Slot (Zeitfenster) weg... und muss dann wohl für die ganze Strecke neu beantragt werden. Wie das funktioniert, bzw. in der Praxis gehandhabt wird, würde mich auch interessieren. Vermutlich hing es also nicht am Flughafen, sondern am Trip-Slot.

 

Trotzdem kurios mit den 2,5h. Wer fliegt überhaupt um 20:30 nach Buenos Aires... die LH510 doch erst nach 22 Uhr?

 

Edit:

Vermutlich wird die Situation auch komplizierter gewesen sein wie in der Zeitung dargestellt. Denkbar wäre z.B. das sie wirklich das 15 min Zeitfenster verpasste und dann nicht gleich starten konnte. Dadurch soviel Fuel verbrannte und wieder neu tanken musste... Buenos Aires ist weit-weit entfernt.

Bearbeitet von SA261
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Daher betont die Airline so die 14 Minuten. Eigentlich hätte der Slot nicht weg sein dürfen.

 

Und selbst wenn: irgendwie schwer zu glauben, dass sich innerhalb von 2,5h kein neuer Slot findet.

 

Das ist nicht unbedingt unverständlich wenn sie erst um 20:35 vom Blog wegkam: An der 18 kam sie dann wohl nicht vor 20:50 an... dann noch paar Min auf den neuen Slot gewartet, der nicht kam. Dann wieder zurück zum Tanken... das garantiert auch wieder ne gute Stunde dauerte. Und spätestens ab 22 Uhr gibt es am FRA keine 5 Min "Luft" mehr. ich kann nur jedem empfehlen sich mal neben die 18 zu stellen und das Geschehen selbst zu beobachten. Noch schlimmer im Winter mit Deiceing!

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  • 3 Wochen später...

Zwar nicht aus der Luftfahrt, aber könnte dort evtl. früher oder später auch "Anwendung" finden.

 

Habe gelesen, dass die Bahn in Zukunft bei Verspätungen in jedem Fall zahlen muss, auch wenn die Verspätung durch äußere Gewalt verursacht wurde.

 

Soweit ich verstanden habe, muss die Bahn aber keine Ausgleichzahlungen zahlen die teilweise in keinem Verhältnis zum ursprünglichen Fahrkartenpreis stehen, sondern lediglich je nach Dauer der Verspätung einen prozentualen Anteil des Ticketpreises. Aber einer bestimmten Verspätungsdauer muss die Bahn auch für Übernachtung aufkommen.

 

Aber die Bahn kann sich nicht mit "höherer Gewalt" aus dem Schneider reden. Das würde ich in der Luftfahrt ebenfalls begrüßen, wenn im Gegenzug die EU-Ausgleichszahlungen entfallen würden.

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Ich kann PHIAROS nur recht geben. Leider haben das fast alle Journalisten bei ihren Kommentaren zum Bahn-Urteil nicht verstanden. Airlines zahlen eben nicht einen Anteil vom Flugticket sondern eine willkürlich festgelegte Ausgleichszahlung, die eben gar nichts mit der Höhe des bezahlten Flugpreises und der Dauer der Verspätung zu tun hat. Egal ob ich drei Stunden in Düsseldorf warte oder 16 Stunden in Ägypten - ich bekomme meine 400 oder 600 Euro. Dann lieber doch ein Gesetz anlaog zur Bahn mit einem prozentualen Anteil vom Ticket bei Gewitter oder Schneesturm - wobei ich grundsätzlich auch Probleme sehe, die höhere Gewalt hier zu entschädigen. Das könnte dann auch andere Rechtsbereiche übergreifen.

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Vorteil einer solchen Regelung wäre das es keinen Streit "höhere Gewalt oder doch nicht" mehr gäbe. So die Entschädigungshöhe angemessen ist sollte das zum Vorteil aller sein. Das Risiko ist für eine Airline immerhin kalkulier- und damit u.U. auch versicherbar. Für den einzelnen Passagier gilt das nicht.

 

Gruß

Thomas

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  • 7 Monate später...

Dann hole ich diesen Thread mal wieder nach vorne.

Hintergrund: http://www.airliners.de/bei-kostenlosem-flugticket-besteht-kein-anspruch-auf-ausgleichszahlung/32476

Der Mann kann doch nicht alle Tassen im Schrank gehabt haben. Vorm Amtsgericht konnte er ja noch ohne Anwalt aufgetreten sein; in die Berufung zum Landgericht ging es aber nur mit Anwalt. Welcher Anwalt gibt sich wohl mit so einem hoffnungslosen Fall ab?

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  • 4 Wochen später...

Das OVG Münster hat in einer Entscheidung die volle Nutzung der RWY in der seit 2009 bestehenden Länge von knapp 2.600 mtr. freigegeben. http://www.airliners.de/urteil-paderborn-lippstadt-darf-startbahn-verlaengern/32734

Revision beim Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Kläger beim BVG Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen können.

Gleichzeitig wurde die bestehende Nachtflugregelung bestätigt.


......und noch ein Urteil. Diesmal höchstrichterlich in Karlsruhe, und damit rechtskräftig.

http://www.airliners.de/keine-entschaedigung-fuer-spanienurlauber-bei-streik-in-griechenland/32727

Es ging um 500 Euro Ausgleichszahlung wegen Verspätung.

Da kann man sich eigentlich nur noch fragen: Wie bescheuert muß man wohl sein, dafür bis zum BGH zu gehen. Den Klägeranwalt wird's gefreut haben.


Was ist denn heute los im deutschen Rechtswesen? Noch'n Urteil. Diesmal vom Amtsgericht Bremen, also der einzigen Stadt in Deutschland mit sozialistischer Räterepublik.

http://www.airliners.de/bei-fluegen-aus-deutschland-gilt-in-der-regel-deutsches-recht/32721

Auch hier ging es um eine Ausgleichszahlung. Diesmal war Ryanair der Gegner und Verlierer. Das freut sicher den User "LunaT", wenn er es denn lesen sollte.

2,5 Jahre hat sich der Kläger Zeit gelassen, um seinen Anspruch anzumelden. Das ist nach deutschem Recht zwar zulässig, aber doch ziemlich albern. Ryanair argumentierte mit der irischen Verjährungsfrist von 2 Jahren. Zur Berufung kann ich MOL nicht raten; da geht er beim LG Bremen auch unter. Also, zahlen und abhaken.

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  • 3 Wochen später...

O jeh. Das Urteil dürfte die Branche ins Mark treffen

http://www.airliners.de/neues-urteil-airline-muss-flugpreis-bei-stornierung-zurueckzahlen/32952

Anhand des Streitwertes scheint mir das bereits ein Berufungsurteil zu sein. Dann wird die Revision, wenn sie denn zugelassen sein sollte, nicht lange auf sich warten lassen.

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http://www.spiegel.de/reise/aktuell/muenchen-mann-nutzte-mit-einem-ticket-35-mal-flughafen-lounge-a-978612.html

Das kommt dabei heraus, wenn man 'voll flexible' Tickets zu einem idiotischen Phantasiepreis verkauft.

MUC-ZRH (schlappe 250km) in der Businessklasse für rund 750 Euro!!!

Gut, dass der Schmarozter nachzahlen muss, gleichzeitig hätte LH aber auf einem Teil des Schadens sitzenbleiben sollen, wenn man solche Tickets verkauft!

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O jeh. Das Urteil dürfte die Branche ins Mark treffen

http://www.airliners.de/neues-urteil-airline-muss-flugpreis-bei-stornierung-zurueckzahlen/32952

Anhand des Streitwertes scheint mir das bereits ein Berufungsurteil zu sein. Dann wird die Revision, wenn sie denn zugelassen sein sollte, nicht lange auf sich warten lassen.

 

Zitat:

"Normalerweise darf die Fluggesellschaft einen Teil davon einbehalten, der ihr faktisch an Kosten entstanden sind. Dazu muss sie jedoch darlegen, dass sie den Platz im Flugzeug nicht anderweitig verkaufen konnte und ihr wirklich Kosten entstanden sind."

 

Und damit wird die Wirkung des Urteils aus meiner Sicht komplett neutralisiert, denn ein Flieger ist fast nie zu 100% ausgebucht.

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  • 3 Wochen später...

Lieber jared, wo wird denn bei Deinem Link "etwas rechtskräftig belegt?"

Das ist ein reiner Werbeartikel für die Firmen, die gegen eine Erfolgsbeteiligung Ansprüche durchsetzen, die ohnehin, rechtlich betrachtet, klar sind; die unsicheren Fälle nehmen diese Firmen schon gar nicht an.

Jeder Fachanwalt für Reiserecht macht das auch, wobei dann die Anwalts- und Gerichtskosten die unterlegene Gegenseite (Airline) zu bezahlen hat. Wenn er seriös arbeitet, wird er die Anspruchsteller auch über mögliche Risiken aufklären und bei völlig unsicheren Fällen von einer Klage abraten.

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......und falls jetzt jemand auf den Gedanken kommen sollte, Chris und ich bekämen Provision, nein, das ist verboten.

 

Edit

Hier vielleicht noch was zum Schmunzeln für Euch; das Ende des damaligen Falls, mein Brief an LH:

Sehr geehrte Herren ……………….,
der Anwalt meiner Frau, Herr .........., hat meiner Frau Ihr Schreiben vom 29.11.2011 zugesandt, und damit ist die Angelegenheit dankenswerterweise von Ihnen zu einem guten Ende gebracht worden.Ich habe jetzt, getreu der preußischen Beschwerdeordnung, ein paar Tage über den Fall nachgedacht und bitte um Verständnis, wenn ich Ihnen das Ergebnis meiner Überlegungen mitteilen möchte. Vorweg, ich bin kein Querulant und eher auf Ihrer (LH) Seite als auf der Seite von denjenigen, die über die 261/2004 ihre Kosten senken wollen. Ich schaue nur gerne auch hinter die Vorgänge, und bei dem Blick hinter diesen Vorgang stellte ich doch, psychologisch betrachtet, eine kleine Katastrophe fest. Wenn Sie Katastrophenmeldungen ungern lesen (davon haben Sie ja auch täglich genug), dann sollten Sie auch hier aufhören. Wenn ich Sie aber neugierig gemacht habe, dann lesen Sie bitte weiter.
Die kurze Nacht im Hotel in Florenz aufgrund eines Technicals bei Air Dolomiti war ja der klassische Fall für die 261/2004; ich denke, da stimmen Sie mir zumindest nickend zu. Das war auch alles nicht wirklich schlimm, nur eben unbequem; und der Service am Schalter von Air Dolomiti war zwar umfassend und korrekt, aber ziemlich schleppend. 
Nachdem meine Frau dann ihre Ansprüche nach der 261/2004 am 12.10.2011 angemeldet hatte, wurde es psychologisch interessant. Zuerst kam ein Brief von Ihnen (Frau……….) mit Bedauern und Entschuldigung, den anderen, leider üblichen Textbausteinen und der Ablehnung einer Zahlungspflicht. Am Schluss des Briefes kam dann der schon erwartete, ich nenne das jetzt mal „Bestechungsversuch“ mit den drei Flaschen Wein (klingt härter als von mir gemeint). Bei Ihnen wusste man aber bereits, dass die Forderung meiner Frau berechtigt war, und meine Frau wusste es natürlich auch, dass Sie das wussten. Und das ist immer sehr spaßig, wenn jeder vom anderen weiß, dass er voll im Bilde ist, und dann dennoch die alten Rituale der Schattengefechte bemüht werden.
Es folgt, was ja kommen musste, der zweite Brief meiner Frau mit Fristsetzung. Und genau so folgerichtig ignorierten Sie den zweiten Brief meiner Frau. Es war wie in einer Komödie von Molière.Jetzt könnte es sein, dass Sie hofften, meine Frau würde nun Ruhe geben. Spielte die Erkenntnis, dass Ihre Kundin eine Frau war, dabei etwa eine Rolle? Wir wissen alle, dass wir Männer mit Frauen in geschäftlichen Dingen manchmalanders umgehen, als mit unseren Geschlechtsgenossen. Die Welt ist böse, aber sie ist nun mal so.In Wahrheit befürchteten Sie aber schon den nächsten Schritt meiner Frau, der dann auch prompt eintrat – die Beauftragung des Anwalts.Und da Sie darauf vorbereitet waren, haben Sie auch nicht versucht, es zur Klageeinreichung kommen zu lassen. Mit anderen Worten, Sie sind, zwar vordergründig ehrenvoll, aber dennoch eingeknickt. Und dieser Brief von Ihnen beiden, war dann ein Paradebeispiel dafür, wie man es eigentlich nicht machen sollte. Man sollte wirklich den Mut haben, mannhaft unterzugehen. Das schafft Respekt.
Was machten Sie jedoch? Sie führten das Scheingefecht noch weiter und erklärten, dass LH auch weiterhin die Möglichkeit des Entlastungsnachweises sehen würde. Und dann kommt dieser Textbaustein, den ich so liebe: „Aus kundendienstlichen Gründen haben wir uns jedoch (und jetzt kommt es) ohne Anerkennung einer Rechts-pflicht……….usw.“ Der Vorhang fällt, das Publikum tobt, die Kritiker sind des Lobes voll. Nur, in der letzten Reihe sitzt der Ehemann von Frau……………. und fragt sich, wenn LH meint, den Entlastungs-nachweis führen zu können, warum lässt sich LH dann nicht verklagen? Wenn LH jedoch weiß, dass keine Chance besteht, einen Rechtsstreit auch zu gewinnen, warum wird dann dieser Satz geschrieben? Und sehen Sie, liebe Lufthanseaten, das hinterlässt einen etwas schalen Beigeschmack. Und das ist die kleine Katastrophe, psychologisch betrachtet. 
Ich hoffe, dass ich den richtigen Ton getroffen habe. Letztlich angetrieben hat mich das Thema Ihres Unternehmens-bereichs „Kundendialog“. Ich würde mich freuen, wenn Sie diesen Brief zum Anlass nehmen, Ihr Dialogsystem zu verbessern. Ich bin ja auch nicht einzigartig mit meinen kritischen Anmerkungen; in verschiedenen Luftfahrtforen, in denen ich mich bewege, ist das ein Thema. Übrigens nicht nur bei LH, sondern bei vielen Airlines.
Bearbeitet von 744pnf
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Da würde mich mal interessieren, ob LH auf so ein Schreiben überhaupt reagiert ... :blink:

Wenn überhaupt, dann ist wohl kaum zu erwarten, daß zu den angesprochenen Scheingefechten Stellung bezogen wird.

Soviel "Mut" wird man in der Rechtsabteilung kaum haben, denn andernfalls würde man möglicherweise (rechtlich) doch möglicherweise angreifbar werden ... :ph34r:

Bearbeitet von MHG
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