Aixitus Geschrieben 3. Februar 2009 Melden Geschrieben 3. Februar 2009 Hi, auch wenn mir mein Problem relativ altbekannt erscheint, habe ich dennoch hier noch keine zufriedenstellende Antwort gefunden. Ich bin gestern im Schneechaos von London zu meinem Rückflug mit Ryanair nach Stansted (geplant 21:20 nach Weeze) gefahren und erfuhr am Flughafen gegen 18:00Uhr, dass der Flug gecancelt wurde. Zum Ticket Desk haben wir es wegen der elendig langen Schlange nicht mehr geschafft, da um 20:00 Uhr der Schalter dicht gemacht wurde und wir noch ungefähr 2 Stunden Wartezeit von der 1.Reihe entfernt waren. So gab es eben ab 20:00Uhr keine Unterstützung durch Ryanair mehr (Hotline war ab 19:00Uhr geschlossen) und wir hatten bis dato noch keinen neuen Flug. Die erste Frage ist hier, zu welchen Leistungen Ryanair verpflichtet ist. Laut der Fluggastverordnung können die Verpflichtungen für die Airline ,Ersatz zu leisten, bei bestimmten Umständen wie heftigem Wetter in diesem Fall vermindert sein oder ganz wegfallen. AUs einem Urteil eines deutschen Gerichts war allerdings auch zu entnehmen, dass zwar keine Ausgleichszahlungen in solchen Fällen gezahlt werden müssten, jedoch Betruungsleistungen zu erbringen sind. Wäre also in diesem Fall eine Kostenübernahme für die Verpflegung am Flughafen bzw. Transport zu einem Hotel + Übernachtung dort (nächstmöglicher Flug erst am nächsten Tag) auf jeden Fall durch Ryanair zu übernehmen, auch ohne Absprache vorher (es war ja niemand mehr erreichbar)? Letztendlich haben wir dann am Airport die Nacht verbracht aus Unsicherheit über die Rechtssituation und sind am nächsten Morgen mit einem prophylaktisch gebuchten "Backup-Flug" aus einer 1€ Aktion zurückgeflogen. Wäre super, wenn jemand Ideen oder Erfahrungen speziell zu Hotelkostenübernahme hat. Vermutlich wwürde Ryanair das eh nicht so ohne weiteres übernehmen, aber die Frage ist, wie gut die Chancen zur Not vor Gericht wären und wie man sich in so einem Fall korrekt am Airport verhält. Viele Grüße, Stephan
Gregor 777 Geschrieben 3. Februar 2009 Melden Geschrieben 3. Februar 2009 gleiches SPiel anderer Airport: ICh habe gestern in LGW festgesessen. Normalerweise sollte FR zu BEtreuungsleistungen verpflichtet sein, aber: Es ist FR also no Chance. Nun mich haben sie statt nach DUB nach SNN befoerdert und ich musste per Bus nach DUB.
nixwieweg Geschrieben 8. Februar 2009 Melden Geschrieben 8. Februar 2009 Bei uns war es die gleiche Situation (Ryanair Flug Nr. 3634 (20:10 h) von London-Stansted nach Bremen) Wir haben uns die Schlange gar nicht erst angetan und eine Freund in Deutschland angerufen und dann am nächsten Tag neue Flüge mit Air Berlin gebucht. Ryanair war schon bis einschl. Mittwoch ausgebucht. Eine Möglichkeit an den Schalter zu kommen bzw. mit jemanden zu sprechen, gab es ja nicht. Bin gespannt, ob Ryanair versucht, sich auf Art. 5 Abs. 3 der EG-Verordnung Nr. 261/2004 zu berufen. Spielt es da eigentlich eine Rolle, daß andere Fluglinien geflogen sind und das selbst Ryanair ungefähr zur gleichen Zeit, an dem unser Flug gewesen wäre, einen Abflug nach Belfast hatte?
Aixitus Geschrieben 9. Februar 2009 Melden Geschrieben 9. Februar 2009 @nixwieweg Macht ihr denn jetzt die Kosten für die AirBerlin Flüge bei Ryanair geltend? Wenn ja, halt uns mal auf dem Laufenden was da bei rumkommt. Seltsam aber, dass, obwohl ja alle Flüge ausgebucht zu sein schienen, auf unserem Flug (Di morgens 7:30) sicherlich nicht mehr wie 80-85% Auslastung war.
enet Geschrieben 9. Februar 2009 Melden Geschrieben 9. Februar 2009 Seltsam aber, dass, obwohl ja alle Flüge ausgebucht zu sein schienen, auf unserem Flug (Di morgens 7:30) sicherlich nicht mehr wie 80-85% Auslastung war. Nennen wir es: die berühmte 1 Cent no-show rate.
TobiBER Geschrieben 9. Februar 2009 Melden Geschrieben 9. Februar 2009 Vergesst es: FR (+EZY) scheren sich einen Dreck um ne poblige EU-Verordnung.
STN-EBJ Geschrieben 9. Februar 2009 Melden Geschrieben 9. Februar 2009 Vergesst es: FR (+EZY) scheren sich einen Dreck um ne poblige EU-Verordnung. Das ist richtig. Aber wie ich hier nicht müde werde zu schreiben: Klagen! Es lohnt sich und macht nun wirklich nicht so viel Mühe, wenn man einfach einen fachkundigen Anwalt damit beauftragt.
STN-EBJ Geschrieben 9. Februar 2009 Melden Geschrieben 9. Februar 2009 Hi, auch wenn mir mein Problem relativ altbekannt erscheint, habe ich dennoch hier noch keine zufriedenstellende Antwort gefunden. Ich bin gestern im Schneechaos von London zu meinem Rückflug mit Ryanair nach Stansted (geplant 21:20 nach Weeze) gefahren und erfuhr am Flughafen gegen 18:00Uhr, dass der Flug gecancelt wurde. Zum Ticket Desk haben wir es wegen der elendig langen Schlange nicht mehr geschafft, da um 20:00 Uhr der Schalter dicht gemacht wurde und wir noch ungefähr 2 Stunden Wartezeit von der 1.Reihe entfernt waren. So gab es eben ab 20:00Uhr keine Unterstützung durch Ryanair mehr (Hotline war ab 19:00Uhr geschlossen) und wir hatten bis dato noch keinen neuen Flug. Die erste Frage ist hier, zu welchen Leistungen Ryanair verpflichtet ist. Laut der Fluggastverordnung können die Verpflichtungen für die Airline ,Ersatz zu leisten, bei bestimmten Umständen wie heftigem Wetter in diesem Fall vermindert sein oder ganz wegfallen. AUs einem Urteil eines deutschen Gerichts war allerdings auch zu entnehmen, dass zwar keine Ausgleichszahlungen in solchen Fällen gezahlt werden müssten, jedoch Betruungsleistungen zu erbringen sind. Wäre also in diesem Fall eine Kostenübernahme für die Verpflegung am Flughafen bzw. Transport zu einem Hotel + Übernachtung dort (nächstmöglicher Flug erst am nächsten Tag) auf jeden Fall durch Ryanair zu übernehmen, auch ohne Absprache vorher (es war ja niemand mehr erreichbar)? Letztendlich haben wir dann am Airport die Nacht verbracht aus Unsicherheit über die Rechtssituation und sind am nächsten Morgen mit einem prophylaktisch gebuchten "Backup-Flug" aus einer 1€ Aktion zurückgeflogen. Wäre super, wenn jemand Ideen oder Erfahrungen speziell zu Hotelkostenübernahme hat. Vermutlich wwürde Ryanair das eh nicht so ohne weiteres übernehmen, aber die Frage ist, wie gut die Chancen zur Not vor Gericht wären und wie man sich in so einem Fall korrekt am Airport verhält. Viele Grüße, Stephan Wie kommst du denn darauf, dass "laut der Fluggastverordnung" die Verpflichtung entfällt, Betreuungsleistungen zu erbringen? Hat FR das gesagt? ;-) Nur die Ausgleichszahlung entfällt. Und die auch nur, wenn Flugausfall tatsächlich nicht zu verhindern. Nächstes Mal also - angemessenes - Hotel aufsuchen und - angemessen - essen gehen. Rechnungen aufbewahren. FR unter Fristsetzung zum Ersatz auffordern. Dabei bitte NICHT die Originale versenden. Auch nicht, wenn die Fluggesellschaft behauptet, das sei nötig (kommt sehr oft vor). Und dann zum qualifizierten Anwalt.
STN-EBJ Geschrieben 9. Februar 2009 Melden Geschrieben 9. Februar 2009 Bin gespannt, ob Ryanair versucht, sich auf Art. 5 Abs. 3 der EG-Verordnung Nr. 261/2004 zu berufen. Spielt es da eigentlich eine Rolle, daß andere Fluglinien geflogen sind und das selbst Ryanair ungefähr zur gleichen Zeit, an dem unser Flug gewesen wäre, einen Abflug nach Belfast hatte? Das kann sehr wohl eine Rolle spielen. Entscheidend ist, dass exakt der gebuchte Flug nicht stattfinden konnte, weil der Flughafen zum Zeitpunkt der Landung oder des Starts gesperrt war. Hätte deine Maschine landen UND starten können, wird es FR schwer fallen darzulegen, dass die Annullierung unvermeidbar gewesen ist.
Aixitus Geschrieben 10. Februar 2009 Melden Geschrieben 10. Februar 2009 Das kann sehr wohl eine Rolle spielen. Entscheidend ist, dass exakt der gebuchte Flug nicht stattfinden konnte, weil der Flughafen zum Zeitpunkt der Landung oder des Starts gesperrt war. Hätte deine Maschine landen UND starten können, wird es FR schwer fallen darzulegen, dass die Annullierung unvermeidbar gewesen ist. Kann die Fluglinie dann nicht argumentieren, dass z.B. aufgrund einer notwendigen Annulierung zum früheren Zeitpunkt am Tag ein geplanter Umlauf nicht stattfinden konnte und somit am Abend dann einfach kein Fluggerät zur Verfügung stand?
BRE Geschrieben 10. Februar 2009 Melden Geschrieben 10. Februar 2009 Könnte sie, aber ist das ein Argument einen Flug zu annulieren? Man könnte den Flug ja auch mit anderen Fluggerät durchführen können oder verspätet fliegen können. Wer dann Recht bekommen würde, müsste letztlich ein Richter feststellen... Ich würde wahrscheinlich in einem solchen Fall auch die Kompensation gar nicht unbedingt haben wollen, wenn die Airline wenigstens die Betreuung (Verpflegung und Hotel) und Ersatzbeförderung, wie in der EU-Richtlinie vorgeschrieben ohne grosse Diskussionen leisten bzw. erstatten würde. Bleibt dies aus und ich muss erst zum Anwalt gehen, würde ich aber wohl auch versuchen die Kompensation einzustreichen, falls mein Anwalt da realtistische Chancen sehen würde. Das Problem bei Ryanair ist generell halt nur, ohne den irischen Rechtsweg zu beschreiten rücken die Jungs mal kein Geld raus...
emdebo Geschrieben 10. Februar 2009 Melden Geschrieben 10. Februar 2009 Hatte es ja schon mal erwähnt. Man kann die Arbeit auch von anderen machen lassen. Die kennen ihre "Pappenheimer". Kostet nichts. Bei Erfolg - und nur dann - wird ein prozentualer Anteil als Kostenpauschale einbehalten. Infos unter euclaim.de Gruß emdebo
STN-EBJ Geschrieben 10. Februar 2009 Melden Geschrieben 10. Februar 2009 Das kann sehr wohl eine Rolle spielen. Entscheidend ist, dass exakt der gebuchte Flug nicht stattfinden konnte, weil der Flughafen zum Zeitpunkt der Landung oder des Starts gesperrt war. Hätte deine Maschine landen UND starten können, wird es FR schwer fallen darzulegen, dass die Annullierung unvermeidbar gewesen ist. Kann die Fluglinie dann nicht argumentieren, dass z.B. aufgrund einer notwendigen Annulierung zum früheren Zeitpunkt am Tag ein geplanter Umlauf nicht stattfinden konnte und somit am Abend dann einfach kein Fluggerät zur Verfügung stand? Exakt so argumentierte FR in der Vergangenheit - und erlebte vor Gericht eine Bruchlandung.
STN-EBJ Geschrieben 10. Februar 2009 Melden Geschrieben 10. Februar 2009 Das Problem bei Ryanair ist generell halt nur, ohne den irischen Rechtsweg zu beschreiten rücken die Jungs mal kein Geld raus... Das stimmt so nicht. In der Regel klagt man vor deutschen Amtsgerichten. Natürlich nicht, wenn man ausschließlich außerdeutsch fliegt.
Pervaneh Geschrieben 13. Februar 2009 Melden Geschrieben 13. Februar 2009 Der Reiher scheint irgendwelche technischen Schwierigkeiten zu haben. Beim Buchen kommt ganz zum Schluß häufig "Your session has been locked" statt der Buchungsbestätigung. (Ebenso wenn ich einen gebuchten Flug aufrufen will). Buchungsbestätigung kommt aber - nur für Flüge ab Schweden nicht. Einmal konnte ich mich einloggen und bekam so wenigstens den Buchungscode. Buchung war aber unconfirmed. Mittlerweile gibt es diesen Buchungscode gar nicht mehr und alle 4 Buchungen existieren nicht. Habe dann einen Wegwerf-Hinflug ab Deutschland davorgehängt, wieder die Anzeige mit der gelockten Session bekommen, aber E-Mail mit Buchungscode ist da. Scheint als ob die ein Problem mit Flügen in SEK haben.
anjode Geschrieben 13. Februar 2009 Melden Geschrieben 13. Februar 2009 Der Reiher scheint irgendwelche technischen Schwierigkeiten zu haben. Beim Buchen kommt ganz zum Schluß häufig "Your session has been locked" statt der Buchungsbestätigung. (Ebenso wenn ich einen gebuchten Flug aufrufen will).Buchungsbestätigung kommt aber - nur für Flüge ab Schweden nicht. Einmal konnte ich mich einloggen und bekam so wenigstens den Buchungscode. Buchung war aber unconfirmed. Mittlerweile gibt es diesen Buchungscode gar nicht mehr und alle 4 Buchungen existieren nicht. Habe dann einen Wegwerf-Hinflug ab Deutschland davorgehängt, wieder die Anzeige mit der gelockten Session bekommen, aber E-Mail mit Buchungscode ist da. Scheint als ob die ein Problem mit Flügen in SEK haben. Probier mal mit "cookies" loeschen. Dann ging es wieder bei mir.
mith Geschrieben 13. Februar 2009 Melden Geschrieben 13. Februar 2009 hat hier jemand nen Dr. Titel? Hab ausversehen Doctor statt Mr bei der Buchung angegeben... Muss ich jetzt schnell ne Diss schreiben oder nochmal buchen (kein Problem bei 2 cent) ? Auf dem OLCI Papier steht ja normalerweise nicht Mr oder Mrs - also mag sich jemand outen und verraten, ob bei der Angabe von Doctor als Titel dieses auch auf dem OLCI-Boarding Pass steht - also zu Problemen führen kann?
TobiBER Geschrieben 13. Februar 2009 Melden Geschrieben 13. Februar 2009 Nö, außer daß du dann mit Doktor ausgerufen wirst.
VS007 Geschrieben 13. Februar 2009 Melden Geschrieben 13. Februar 2009 Außerdem ist Dr. kein Titel sondern ein akademischer Grad ;)
STN-EBJ Geschrieben 13. Februar 2009 Melden Geschrieben 13. Februar 2009 Aber melde dich lieber nicht, wenn die Flugbegleiterin fragt, ob ein Doktor an Bord ist!
VS007 Geschrieben 13. Februar 2009 Melden Geschrieben 13. Februar 2009 Die fragt ja nicht nach einem Doktor, sondern nach einem Arzt. Und ein Arzt muss kein Doktor sein und ein Doktor kein Arzt ;)
Snappy Geschrieben 15. Februar 2009 Melden Geschrieben 15. Februar 2009 Vielleicht warten die aus Respekt dann 30 Sekunden länger wenn du zu spät bist. ;)
conrad Geschrieben 15. Februar 2009 Melden Geschrieben 15. Februar 2009 Außerdem ist Dr. kein Titel sondern ein akademischer Grad ;) Der dann zum Namen gehört.
Uwe Geschrieben 18. Februar 2009 Melden Geschrieben 18. Februar 2009 Hallo Leute, habe soeben bei FR Flug BRE-FAO und zurück im April für 15 Euro (für 2 Personen) gebucht, mit Entropay bezahlt, so dass dies der Bruttopreis ist (nur Handgepäck, Web Checkin). Bestätigung mit Bestätigungsnummer kam umgehend, die Zahlung wurde auch mit 15 Euro bestätigt. 5 Minuten später kam E-Mail mit gleicher Bestätigungsnummer, allerdings mit einem Betrag von 60 Euro, von denen ich 15 Euro bezahlt hätte. Wenn ich mir auf der HP von FR meine Buchung anzeigen lasse, erscheint wieder der Betrag von 15 Euro. Was ist denn nun maßgeblich, habe zum Glück die erste Bestätigung ausgedruckt !
Azenkat Geschrieben 19. Februar 2009 Melden Geschrieben 19. Februar 2009 Das habe ich bei den 2,5€ Angeboten von Ryanair auch beobachtet, Hatte einen Flug in der 2,50€ Aktion Gebucht und auf meiner Buchungsbestätigung stand plötzlich 10€ ... Gott Lob kann bei E-Pay direkt gesehen werden, was abgebucht wurde, bei meiner normalen KK geht dies nicht. Ist bei dieser Diff. sicher nicht tragisch aber in Deinem Fall schon eher. Kann Dir dieses Phenomön nur bestätigen aber auch nur im Ansatz erklären.
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