TobiBER Geschrieben 8. April 2011 Melden Geschrieben 8. April 2011 Toll. Und LH domestic scheint unzuverlässiger zu sein, als die Tocher 4U.... Angenommen man fliegt CGN-TXL-CGN für einen halben Tag, der Hinflug wird gecancelt, die Umbuchung auf den nächsten LH-Flug oder auf die Bahn macht die ganze Reise unsinnig. Es fliegt aber auch die Konkurrenz von CGN nach Berlin, und das in dichtem Takt. Wenig Chancen umgebucht zu werden? Ja, kann alles passieren, hängt immer vom LH-Mitarbeiter ab, der vor dir steht.
Bademeister911 Geschrieben 8. April 2011 Melden Geschrieben 8. April 2011 Da es sich um eine Pauschalreise gehandelt hat, wie Du ja geschrieben hast, ist der Veranstalter Dein Ansprechpartner. Der zweite Absatz Deines postings macht aber keinen Sinn, denn dann wäre es ja keine Pauschalreise mit Veranstalterhaftung gewesen. Also, aus den wenigen Infos von Dir kannst Du aus meiner Sicht höchstens beim Veranstalter eine Minderung des Reisepreises versuchen rauszuschlagen. Vielleicht hilft aber auch eine andere Betrachtungsweise: Du bist doch am selben Tag, wie ursprünglich geplant, nach Hause gekommen; nur eben zwei Stunden später. Ich würde mir da keine Gedanken über etwaige minimale Preisminderungen machen. Laß einfach die Seele baumeln und freue Dich über eine ansonsten hoffentlich gelungene Städtereise nach Prag. Diese 2 Stunden haben blöderweise schon einiges ausgemacht: Geplante Ankunft in MUC war gegen 8 am Montag morgens. Der Zivildienst meines Kumpels fängt um 10 an, das hätte problemlos geklappt. Durch die Umbuchung nicht: Sein behindertes Kind hatte an diesem Tag keine Betreuung und konnte deshalb nicht in die Schule gehen. Die Eltern des Kindes und seinen Chef hat das natürlich nicht so gefreut. Ich selbst mußte in die Arbeit, zu der Zeit hatte ich sogar Urlaubssperre. War dann aber doch nicht so tragisch, war anstatt morgens halt erst mittags da. Da eben doch einiges an Unannehmlichkeiten entstanden sind, wäre eine Ausgleichszahlung nur fair wie ich finde.
debonair Geschrieben 9. April 2011 Melden Geschrieben 9. April 2011 (bearbeitet) @Bademeister911 Hi. Ich würde mal am Montag das Bürgertelefon des LBA anrufen- die haben mir schon mehrmals geholfen und wichtige Rechtstipps gegeben. :D Ansonsten würde ich ich direkt an die LH die Forderung stellen und den Sachverhalt schildern. Sollten sie ablehnen, so waere der 2. Schritt über den Veranstalter. PS: Es schent wieder bergauf zu gehen. Gestern hatte die HAM-CGN Abend-Maschine nur 2Std. Verspätung- im Verglech zum Vortag eine Stunde weniger! :lol: Bearbeitet 9. April 2011 von debonair
aaspere Geschrieben 9. April 2011 Melden Geschrieben 9. April 2011 Ansonsten würde ich ich direkt an die LH die Forderung stellen und den Sachverhalt schildern. Sollten sie ablehnen, so waere der 2. Schritt über den Veranstalter. Du hast aber schon mitbekommen, daß bademeister eine Pauschalreise gebucht hatte und somit der Veranstalter sein Vertragspartner in allen Dingen die Reise betreffend ist, oder?
Pedro Geschrieben 9. April 2011 Melden Geschrieben 9. April 2011 PS: Es schent wieder bergauf zu gehen. Gestern hatte die HAM-CGN Abend-Maschine nur 2Std. Verspätung- im Verglech zum Vortag eine Stunde weniger! :lol: Ist eigentlich das mit dem unlauteren Wettbewerb bzw. irreführender Werbung wieder abgeschafft worden ? Oder gilt das nur für alle anderen Firmen, aber nicht für LH ? "There´s no better way to fly". ??? My arse ! :angry:
debonair Geschrieben 10. April 2011 Melden Geschrieben 10. April 2011 Du hast aber schon mitbekommen, daß bademeister eine Pauschalreise gebucht hatte und somit der Veranstalter sein Vertragspartner in allen Dingen die Reise betreffend ist, oder? Da bin ich mir nicht sicher, einen Versuch ist es wert- denn selbst das LBA sagt dazu: "Die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 beziehen sich sowohl auf Linien- als auch auf Nichtlinienflüge einschließlich der Flüge im Rahmen einer Pauschalreise." Damit wäre der Anspruch aus 261/2004 direkt an die Airline gebunden.
aaspere Geschrieben 10. April 2011 Melden Geschrieben 10. April 2011 Da bin ich mir nicht sicher, einen Versuch ist es wert- denn selbst das LBA sagt dazu: "Die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 beziehen sich sowohl auf Linien- als auch auf Nichtlinienflüge einschließlich der Flüge im Rahmen einer Pauschalreise." Damit wäre der Anspruch aus 261/2004 direkt an die Airline gebunden. Das mag ja so sein. Unabhängig davon wendet man sich doch erst mal an den Vertragspartner. Wenn der dann sagt, er hätte von der Verschiebung auch keine Kenntnis gehabt, dann ist natürlich die Airline zuständig. Wenn aber herauskommt, daß die Airline den Veranstalter schon und rechtzeitig informiert hat, dann liegt der Schwarze Peter beim Veranstalter, und der muß dann gegebenenfalls haften. Vielleicht hat der Veranstalter aber auch versucht den User bademeister zu informieren, und bademeister hatte aber vergessen, seine Handynummer für genau solche Fälle anzugeben, oder im Hotel hat man vergessen, ihn über den Anruf des Veranstalters zu informieren, was ist dann? Ich will damit nur sagen, normalerweise funktioniert die Übermittlung von relevanten Informationen bei erfahrenen Reiseveranstaltern perfekt, schon aus Selbstschutz. Bei den wenigen Infos von bademeister zu den Fragen, wer hat wen wann worüber informiert oder nicht informiert, läßt sich die Haftungsfrage nicht klären, und das mag ja in seinem speziellen Fall auch ein richtiges Problem für ihn geworden sein. Ich frage mich dennoch, ob sich der Aufwand lohnt.
azhaG Geschrieben 12. April 2011 Melden Geschrieben 12. April 2011 @Bademeister911 Dein Flug hat sich effektiv um 2 Stunden verspätet - du hast dann Anspruch auf eine Cola oder sowas am Flughafen. Wenn du es hart auf hart ankommen möchtest mit möglichen Interpretationen hast du auch nur die geringe (ich tippe mal auf 4-8%) Chance allerhöchstens 50% von den Ausgleichszahlungen 125 EUR zu erhalten (du wurdest ja andersweitig innerhalb von 2h an dein Zielort befördert). Kannst ja eine cry mail schreiben, vielleicht gibts ja ein Gutschein.
STN-EBJ Geschrieben 12. April 2011 Melden Geschrieben 12. April 2011 @bademeister: Verstehe ich den Sachverhalt richtig? Pauchalreise. Entfernung unter 1500 km Ursprünglicher Flug kurzfristig gestrichen. Umbuchung auf Flug mit planmäßiger Ankunftszeit 2 h+ Relativ einfache Lösung: Anspruch auf die 250 Euro besteht. Auch keine Kürzung um die Hälfte. Voraussetzung aber, dass planmäßige Ankunft Ersatzbeförderung nicht weniger als 2 h, sondern mehr als 2 h. Anspruchsgegner ist Airline, nicht der Veranstalter. Spielt auch keine Rolle, ob Airline Veranstalter ggf. rechtzeitig über Annullierung informiert hat. Entscheidend ist, was bei DIR bzw. deinem Kumpel effektiv angekommen ist, wofür Airline die volle Beweislast trifft. Reisepreisminderung gegenüber Veranstalter kommt hingegen nicht in Betracht, da erst ab der fünften Stunde. Auf Zahlung unbedingt bestehen! Airline kann sich max. auf außergewöhnlichen Umstand berufen. Das setzt aber ein Attentat, extrem schlechtes Wetter etc. voraus, gelingt in der Praxis so gut wie nie. ABER: Sicherheitshalber mal schauen, ob wirklich LH ausführendes Luftfahrtunternehmen war oder vielleicht eine der regionalen Töchter! Schuldner ist also diejenige Airline, die den Flug tatsächlich ausführen sollte.
Bademeister911 Geschrieben 12. April 2011 Melden Geschrieben 12. April 2011 (bearbeitet) Vielen Dank für Eure Antworten! Der Sachverhalt ist genau so, wie von STN-EBJ zusammengefasst. Der ursprüngliche Flug war mit LH, keiner Tochter. Ich werde mich zusätzlich nochmal beim LBA rückversichern und ansonsten auf die Zahlung bestehen. Blöd nur, dass man beim LH Kunden"service" nicht mal telephonisch oder per Mail nachhaken kann... EDIT: Die Ankunftszeit war 2 Std. 15 Min nach der ursprünglich gebuchten/geplanten Zeit. Bearbeitet 12. April 2011 von Bademeister911
monsterl Geschrieben 12. April 2011 Melden Geschrieben 12. April 2011 (bearbeitet) Auf Zahlung unbedingt bestehen! Airline kann sich max. auf außergewöhnlichen Umstand berufen. Das setzt aber ein Attentat, extrem schlechtes Wetter etc. voraus, gelingt in der Praxis so gut wie nie. Wie sieht's eigentlich im Bursa-Fall aus? Lufthansa fliegt seit Anfang der Route München-Bursa-München mit sehr schlechten Loads, teils nur 20 bis 30% im Embraer195. Lufthansa informiert am 30.03.2011, dass sie die Flüge, geplant zwischen dem 01.04. - 17.04. (und nun mindestens bis zum 01.05.) aussetzt, aber anbietet, entweder nach Istanbul(+ angebotene Bustransfer nach bzw von Bursa) umzubuchen oder die Alternative München-Ankara-Bursa-Ankara-München zu wählen. In jedem Fall ist auf jeden Fall die EU Ausgleichszahlung in beide Richtungen fällig, da die Alternativen mindestens >3h nach Plan in Bursa bzw zurück in München ankommen. Was ist aber eigentlich, wenn sich die Airline darauf beruht, dass ihnen die Flugrechte entzogen sind? Ist dies höhere Gewalt? Generell muss ich aber sagen, dass ich eher den Grund der vorrübergehenden Einstellung auf der Strecke wegen den schlechten Auslastungszahlen, als in der Entziehung der Flugrechte sehe. ;) Bearbeitet 12. April 2011 von monsterl
STN-EBJ Geschrieben 12. April 2011 Melden Geschrieben 12. April 2011 In jedem Fall ist auf jeden Fall die EU Ausgleichszahlung in beide Richtungen fällig, da die Alternativen mindestens >3h nach Plan in Bursa bzw zurück in München ankommen. Mal von der 14-Tages-Regelung abgesehen, würden bei Annullierungen zwischen zwei Wochen und sieben Tagen auch vier Stunden noch ok sein, um nicht zahlen zu müssen. Was ist aber eigentlich, wenn sich die Airline darauf beruht, dass ihnen die Flugrechte entzogen sind? Ist dies höhere Gewalt? Generell muss ich aber sagen, dass ich eher den Grund der vorrübergehenden Einstellung auf der Strecke wegen den schlechten Auslastungszahlen, als in der Entziehung der Flugrechte sehe. ;) Eine auch nur ansatzweise gesicherte Rechtsprechung zu dieser Frage gibt es nicht. Der Begriff der außergewöhnlichen Umstände wird auch nicht definiert. Die im 14. Erwägungsgrund genannten sind nicht abschließend. Ich würde sagen, dass es auf die Art der Entziehung ankommt. Wenn es hierfür keine nachvollziehbaren Gründe gibt, auf die die Airline irgendwie Einfluss nehmen könnte, und die Entziehung sich ggf. auch auf einen Sub-Charter oder Wet-Leaser erstrecken würde, wird man wohl von außergewöhnlichen Umständen ausgehen müssen. Hat das Unternehmen hingegen einfach eine Anmeldefrist versäumt, Zahlungen nicht geleistet oder was auch immer, bliebe für außergewöhnliche Umstände kein Raum. Die Darlegungs- und Beweispflicht liegt jedenfalls bei der Fluggesellschaft.
gabelflieger Geschrieben 22. April 2011 Melden Geschrieben 22. April 2011 Guten Morgen, heute kann ich einen LH one-way nicht antreten. Lassen sich die 13 EUR Steuern und Gebühren erstatten und wenn ja - wie? Der Aufwand sollte im Verhältnis zum Nutzen stehen... Herzlichen Dank für Eure Tipps!
HAMFlyer Geschrieben 22. April 2011 Melden Geschrieben 22. April 2011 Bei 13€ ? :blink: Hast wohl mehrAufwand als Nutzen. :rolleyes:
jubo14 Geschrieben 22. April 2011 Melden Geschrieben 22. April 2011 So hoch ist der Aufwand nicht! Denn für die Rückerstattung eines One-Way-Ticket nimmt LH 15,- € Gebühren! Du musst also nur noch weitere 2,- € an Lufthansa überweisen, dann seit ihr quitt.
emdebo Geschrieben 22. April 2011 Melden Geschrieben 22. April 2011 Die Gebührenklausel wurde vom LG Köln gekippt. Es betraf konkret die LH-Tochter Germanwings. Soweit die Theorie, aber in der Praxis kannst Du die 13 Euro vermutlich eher abschreiben bei dem Aufwand. http://www.kostenlose-urteile.de/Germanwin...n.news10112.htm
jubo14 Geschrieben 22. April 2011 Melden Geschrieben 22. April 2011 Mit dem Urteil "im Nacken" hat er allenfalls die Chance vor Gericht (wegen 15,- € Streitwert ?!?) etwas zu erreichen. Denn erstens ist es ein Landgerichtsurteil, und somit nicht bindend, zweitens ging es gegen Germanwings (ist zwar ein LH-Tochter, interessiert hier aber nicht) und drittens war es das "Paket" aus Formularschlacht und Gebühr. LH will nur eine Gebühr! Als einzelner richtest Du da nix aus! Die Verbraucherzentrale hätte eventuell eine Chance, wenn sie 100 Fälle bündeln kann.
aerofan Geschrieben 22. April 2011 Melden Geschrieben 22. April 2011 Mit dem Urteil "im Nacken" hat er allenfalls die Chance vor Gericht (wegen 15,- € Streitwert ?!?) etwas zu erreichen. Denn erstens ist es ein Landgerichtsurteil, und somit nicht bindend, zweitens ging es gegen Germanwings (ist zwar ein LH-Tochter, interessiert hier aber nicht) und drittens war es das "Paket" aus Formularschlacht und Gebühr. LH will nur eine Gebühr! Als einzelner richtest Du da nix aus! Die Verbraucherzentrale hätte eventuell eine Chance, wenn sie 100 Fälle bündeln kann. Grundsätzliche Zustimmung was Streitwert und Prozessgegenstand (primär Formularkram) angeht, jedoch ist es egal ob hier gegen GWI oder LH geklagt wird, da für beide ohnehin der Gerichtsstand Köln ist. @ gabelflieger: je nachdem wie lange die Buchung zurückliegt könntest du - besonders tricky- die Kontoabbuchung (Giro oder KK) stornieren lassen, den unstrittigen Flugpreis individuell rücküberweisen und so liegt der schwarze Peter auf der anderen Seite. Würde ich wegen 15 Euronen persönlich nicht machen, habe das Verfahren jedoch Anfang des Jahres mit der telekom wegen einer überhöhten Telefonrechnung so praktiziert. Ist natürlich wieder ne andere Sache aber machbar.
T.S.68 Geschrieben 9. Juni 2011 Melden Geschrieben 9. Juni 2011 (bearbeitet) Hallo Leute, möchte Euch mal zum Besten geben, was mir gerade aktuell wiederfährt: Habe am 26.02.2011 für 3 weitere Leute und mich LH-Hin- und Rückflüge von Frankfurt nach Lissabon gebucht, die wir im September durchführen wollten. Inklusive aller Gebühren waren insgesamt pro Ticket 98,59 Euro fällig, die auch sofort durch die LH abgebucht wurden. Dagegen ist ja auch nichts einzuwenden. Am 21.05. musste ich wegen Krankheit versuchen, 2 der 4 Flüge zu stornieren - was leider nicht funktionierte. Man konnte nur den gesamten Auftrag stornieren. Dass Stornierungsgebühren anfallen würden, war mir völlig klar. Nach einem Telefonat mit LH, in dem gesagt wurde, dass 30 Euro Stornierungsgebühr pro Ticket anfallen würden, habe ich alle 4 Tickets dann storniert. Mit 30 Euro kann man leben... Dachte ich... Nachdem bis zum 30.05. keine Reaktion kam, habe ich nochmals per Email nachgefragt und bekam eine Antwort, dass die Bearbeitungsdauer völlig normal sei und man sich schnellstens um mein Anliegen kümmern würde. Heute ziehe ich Kontoauszüge und stelle eine Abbuchung von 4 mal 30 Euro durch die LH fest. Angefressen fahre ich nach Hause und finde in meinem Briefkasten 4 Briefe mit jeweils einer DINA4 Rechnungs-Änderung und einem Flugticket-ähnlichen Pappschein, auf dem "Refund Service Charge" 30 Euro steht. Auf der Rechnungsänderung steht wie folgt: Gezahlter Preis Total: 98,59 Berechnung des zu erstattenden Wertes: Tarifwert: 0,00 Steuern, Gebühren und sonstige Zuschläge: 49,59 Tarifarischer Erstattungswert: 49,59 Erstattungsbetrag: 49,59 Euro Und zusätzlich werden die 30 Euro Stornierungsgebühr sofort abgebucht, die ja noch auf dem Pappschein stehen!!! Heisst also: 4 mal 19,59 Erstattung bleiben übrig!!! Habe also satte 4 mal 79 Euro bei einem Ticketpreis von 98,59 Euro verloren! Ist das Abzocke oder was? Bearbeitet 9. Juni 2011 von T.S.68
monsterl Geschrieben 9. Juni 2011 Melden Geschrieben 9. Juni 2011 (bearbeitet) Das ist völlig normal. Die TSC (Buchungsgebühren, je nach Land 5, 10 bzw 15 Euro) wird nicht zurückerstattet, daneben der Tarif deiner E-Klasse (billigste Buchungsklasse bei Lufthansa, ergo "99 Euro Angebote") ebenfalls nicht. Dies sind auf Frankfurt-Lissabon-Frankfurt bei deinem Ticket 49 Euro pro Person (= nicht erstattbar). Für die Rückerstattung deiner Steuern und Gebühren berechnet Lufthansa 30 Euro "Refund Service Charge". Die Taxen (= Steuern/Gebühren) liegen bei deiner Buchung bei 49,59 Euro (abzgl 30 Euro => 19,59 Euro Rückerstattung je Ticket). Dies kannst du auch in den AGB nachlesen. ;) Warum hast du, wenn du nur 2 Tickets stornieren wolltest, eigentlich alle 4 storniert? Du hättest die Buchung(en) auch so belassen können und nach Flug die 19,59 Euro Rückerstattung bei der Lufthansa beantragen können. Edit: Nochmal gelesen. Ja, in der Tat können aus dem bestehenden PNR (deiner Buchung) nicht einzelne Passagiere "gelöscht" (oder auch storniert werden). Deshalb wäre meine Empfehlung (vor der Stornierung der ganzen Buchung) gewesen, die anderen beiden Personen wären wie geplant geflogen und du hättest NACH der Reise die Steuern/Gebühren (abzgl der 30 Euro / Person) zurückgefordert.... so hätten 2 Personen fliegen können + Rückerstattung 2x 19,59 Euro der beiden Personen, die zuhause geblieben sind. So hast du nun mit der Stornierung der kompletten Buchung ein dickes Minusgeschäft gemacht! :( Bearbeitet 9. Juni 2011 von monsterl
aaspere Geschrieben 9. Juni 2011 Melden Geschrieben 9. Juni 2011 ........und deshalb ist der Ausdruck "Abzocke" von T.S.68 auch nicht angemessen, meiner Meinung nach. Ich selbst habe das auch schon einmal erfahren müssen und mich unter das Rheinische Grundgesetz geflüchtet. :D
Ollivhb Geschrieben 14. Juni 2011 Melden Geschrieben 14. Juni 2011 Edit: Nochmal gelesen. Ja, in der Tat können aus dem bestehenden PNR (deiner Buchung) nicht einzelne Passagiere "gelöscht" (oder auch storniert werden). Deshalb wäre meine Empfehlung (vor der Stornierung der ganzen Buchung) gewesen, die anderen beiden Personen wären wie geplant geflogen und du hättest NACH der Reise die Steuern/Gebühren (abzgl der 30 Euro / Person) zurückgefordert.... so hätten 2 Personen fliegen können + Rückerstattung 2x 19,59 Euro der beiden Personen, die zuhause geblieben sind. So hast du nun mit der Stornierung der kompletten Buchung ein dickes Minusgeschäft gemacht! :( Sorry, was soll so ein Schwachfug von LH. Es ist denen also lieber, unter Umständen können zwei Personen, die kurzfristig um teures Geld ein Ticket kaufen wollen, nicht mitfliegen, weil zwei Personen ohnehin nicht fliegen können, aber die Plätze nicht storniert werden, da es so für die Kunden billiger ist.
linie32 Geschrieben 14. Juni 2011 Melden Geschrieben 14. Juni 2011 Sorry, was soll so ein Schwachfug von LH. Es ist denen also lieber, unter Umständen können zwei Personen, die kurzfristig um teures Geld ein Ticket kaufen wollen, nicht mitfliegen, weil zwei Personen ohnehin nicht fliegen können, aber die Plätze nicht storniert werden, da es so für die Kunden billiger ist. Naja, könnte man meinen, aber sollte die Maschine deswegen überhaupt erstmal ausgebucht sein, so gibt es ja immer noch die Überbuchung. Da sind nicht stornierte No-Shows ganz genau mit einkalkuliert. Und wenn es nicht passt, dann waren die letzten Buchungen sicher so teuer, dass man entsprechend viele Paxe zurücklassen kann...
Gast Geschrieben 31. Juli 2011 Melden Geschrieben 31. Juli 2011 Hab mal ne Frage zur LH Buchungsseite : Sucht man Flugverbindungen nach Almeria (LEI) ,bekommt man bei Eingabe von "Almeria" Flüge nach Almaty angezeigt,und bei Eingabe von "LEI" Flüge nach Leipzig... Unabhängig davon,ob es in dem gesuchten Zeitraum Flugverbindungen von LH+Partnern nach Almeria gibt,sollte doch zumindest der Flughafen in der Maske bekannt sein,oder?
fleckenmann Geschrieben 31. Juli 2011 Melden Geschrieben 31. Juli 2011 Nein, warum, wenn es keine Flugverbindungen dorthin gibt ? Kannst ja mal ein paar kleine afrikanische, asiatische, amerikanische Airports ausprobieren, das wir dauch nicht funktionieren
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