mflyer Geschrieben 1. September 2010 Melden Geschrieben 1. September 2010 Eines, was mir aus dem Referentenentwurf nicht ganz klar geworden war, ist jetzt im SPON-Artikel aber geklärt. Innerdeutsche Flüge (hin und zurück) kosten 16 Euro. Im Gesetzesentwurf stand doch ganz klar drin: Inländische Hin- und Rückflüge werden jeweils besteuert, da hier zweimal ein Abflug zu einem Zielflugplatz erfolgt.
PHIRAOS Geschrieben 1. September 2010 Melden Geschrieben 1. September 2010 Wie kann ein Gesetz schon "gelten" wenn es noch nicht abgesegnet bzw. verabschiedet wurde. Angeblich soll diese Flugsteuer ja ab heute für Buchungen für Flüge ab 2011 gelten. Aber durch alle Instanzen ist der Kram ja noch nicht durch oder täusche ich mich da. Passagiere können zahlen und Frachtflüge sind befreit. Das ist genauso schwachsinnig wie die Paxnachtflugverbote in Köln.
Shawn-Weeder Geschrieben 1. September 2010 Melden Geschrieben 1. September 2010 Quelle - Spiegel Online Was bedeutet dies für ein in DE ausgestelltes Ticket: 1) EK FRA-DXB-SIN - 25 EUR ? 2) LH FRA-SIN - 45 EUR ? Gruß M-T Und auch wie schon das bereits genannte Beispiel. Fliegt man z.B. FRA - LAX zahlt man bei LH 45 € mehr Fliegt man z.B. FRA - LHR - LAX zahlt man 8 € (wenn ich es auf die schnelle richtig verstanden habe). Das ist ein klarer Wettbewerbsnachteil für deutsche Airlines. Ich find das Wahnsinn, ehrlich... Wenn ich jetzt 1-2 x im Jahr ne Langstrecke fliege, schmerzt das nicht so sehr. Fliegt man im Jahr allerdings viele Langstrecken, summiert sich das ungemein...
VER Geschrieben 1. September 2010 Melden Geschrieben 1. September 2010 Wie kann ein Gesetz schon "gelten" wenn es noch nicht abgesegnet bzw. verabschiedet wurde. Angeblich soll diese Flugsteuer ja ab heute für Buchungen für Flüge ab 2011 gelten. Aber durch alle Instanzen ist der Kram ja noch nicht durch oder täusche ich mich da. Das ist ja einfach nur ein festgelegter Stichtag. Die Pappnase haben die Airlines auf, die ihre Buchungssysteme nicht ab heute umgestellt haben - und die Kosten entweder selbst tragen oder mit Verwaltungsaufwand auf eigene Kosten dem Geld hinterherlaufen müssen. Und, wer hat Vorschläge, welche Strecken bald sterben?
Snappy Geschrieben 1. September 2010 Melden Geschrieben 1. September 2010 Und auch wie schon das bereits genannte Beispiel. Fliegt man z.B. FRA - LAX zahlt man bei LH 45 € mehr Fliegt man z.B. FRA - LHR - LAX zahlt man 8 € (wenn ich es auf die schnelle richtig verstanden habe). Das ist ein klarer Wettbewerbsnachteil für deutsche Airlines. Echt verrückt... bei 45 Euro fahre ich liebend gerne nach Amsterdam (kostet von hier aus mit der Bahn selbst ohne Bahncard nur 38 Euro return als Sparpreis), allein aus Protest gegen diesen Schwachsinn.
Sickbag Geschrieben 1. September 2010 Melden Geschrieben 1. September 2010 >>>Viel schlimmer finde ich die Tatsache, das von der Bundesregierung wieder mal gezielt die Geldbörse des "kleinen Mannes" geschröpft wird. Au contraire. Das ist mal wieder eine Umverteilung von oben nach unten, denn der "kleine Mann" fliegt nicht bis kaum. Es werden einmal mehr die Leistungstraeger der Gesellschaft, an deren Einkommensteuern der Staat schon weiss Gott genug verdient, abgezockt.
Noppe03 Geschrieben 1. September 2010 Melden Geschrieben 1. September 2010 Es werden einmal mehr die Leistungstraeger der Gesellschaft, an deren Einkommensteuern der Staat schon weiss Gott genug verdient, abgezockt. Und die Herren von der Atomlobby haben ihre Hausaufgaben scheinbar erledigt. Die Brennelementesteuer ist wohl erstmal vom Tisch. Denen gehts ja auch schon dreckig genug... :blink:
aaspere Geschrieben 1. September 2010 Melden Geschrieben 1. September 2010 Quelle - Spiegel Online Was bedeutet dies für ein in DE ausgestelltes Ticket: 1) EK FRA-DXB-SIN - 25 EUR ? 2) LH FRA-SIN - 45 EUR ? Gruß M-T Entscheidend ist, ob es sich um einen oder zwei Rechtsvorgänge (sprich: getrennte Buchungen/Tickets) handelt. Also, nach meiner Interpretation: Wenn Du bei Beispiel 1) zwei getrennte Tickets buchst, sind das zwei getrennte Rechtsvorgänge. Ist das Ticket jedoch nur mit Umsteigeflughafen DXB gebucht (also 1 Ticket) dann kostet das Beispiel 1) auch 45 Euro. Es kann aber auch sein, daß Deine zwei getrennten Buchungen nach SIN in der Summe teurer sind, als die zusätzlichen 45 Euro. So zumindest habe ich es verstanden. Beitrag von mflyer: ZITAT(aaspere @ 1.09.2010 - 16:15) * Eines, was mir aus dem Referentenentwurf nicht ganz klar geworden war, ist jetzt im SPON-Artikel aber geklärt. Innerdeutsche Flüge (hin und zurück) kosten 16 Euro. Im Gesetzesentwurf stand doch ganz klar drin: ZITAT Inländische Hin- und Rückflüge werden jeweils besteuert, da hier zweimal ein Abflug zu einem Zielflugplatz erfolgt. Das ist richtig, ich hatte es bei dem umfangreichen Text schlicht überlesen. Mein Versäumnis.
757-300 Geschrieben 1. September 2010 Melden Geschrieben 1. September 2010 Und auch wie schon das bereits genannte Beispiel. Fliegt man z.B. FRA - LAX zahlt man bei LH 45 € mehr Fliegt man z.B. FRA - LHR - LAX zahlt man 8 € (wenn ich es auf die schnelle richtig verstanden habe). Das ist ein klarer Wettbewerbsnachteil für deutsche Airlines. Ich find das Wahnsinn, ehrlich... Wenn ich jetzt 1-2 x im Jahr ne Langstrecke fliege, schmerzt das nicht so sehr. Fliegt man im Jahr allerdings viele Langstrecken, summiert sich das ungemein... sorry, ist absolut kein Wettbewerbsnachteil. besonders in bezug auf LHR: LHR-LAX: britische APD = GBP 75,00 LHR-FRA-LAX: APD = GBP 12,00 (und z.b. LH wird keine 45,00 € draufzahlen, da connection)
Fichtenkreuzschnabel Geschrieben 1. September 2010 Melden Geschrieben 1. September 2010 Richtig gekniffen wird AB auf ihren paar Langstrecken ex DUS. Für viele Holländer, die bei LTU gefühlte 25% der Passagiere ausmachen, dürfte sich der Abstecher nach DUS nun nicht mehr lohnen. F
744pnf Geschrieben 2. September 2010 Melden Geschrieben 2. September 2010 Das ist mal wieder eine Umverteilung von oben nach unten, denn der "kleine Mann" fliegt nicht bis kaum. Es werden einmal mehr die Leistungstraeger der Gesellschaft, an deren Einkommensteuern der Staat schon weiss Gott genug verdient, abgezockt. Dafür spricht vor allem die Tatsache, dass Sylt-Flüge von der Steuer ausgenommen sind...
jensbert Geschrieben 2. September 2010 Melden Geschrieben 2. September 2010 Dann lasst uns dochmal die möglichen Alternativen zusammen stellen. 1. TXL-FRA-TXL 16 € 2. TXL-FRA 8 € 3. DRS-FRA-BRE-MUC-DRS ?? 4. FRA-ZRH-LAX-ZRH-FRA 8 €? 5. ZRH-FRA-LAX 0€? 6. ZRH-FRA-LAX-FRA-ZRH ?? 7. FRA-DXB-BKK ?? 8. FRA-SIN-FRA 45 € 9. HAM-FRA-JFK ?? 10. HAM-FRA-JFK-MUC-HAM ?? 11. TXL-FRA-IAD-TXL ?? 12. LYS-MUC-HAJ ?? 13. LYS-MUC-HAJ-MUC-LYS ?? Wer kennt die Zahlen hinter den Fragezeichen, habe ich eine Möglichkeit vergessen? Vielen Dank und liebe Grüsse
Sickbag Geschrieben 2. September 2010 Melden Geschrieben 2. September 2010 >>>Dafür spricht vor allem die Tatsache, dass Sylt-Flüge von der Steuer ausgenommen sind... Wenn der weiter oben verlinkte Referentenentwurf unveraendert geblieben ist, ist das nicht der Fall.
debonair Geschrieben 2. September 2010 Melden Geschrieben 2. September 2010 Ich finde es sehr schade in diesem Punkt ein Deutscher zu sein. In Frankreich oder Griechenland wäre nach dem Beschluss SOFORT ein Generalstreik ausgebrochen. Bleibt nur zu hoffen, dass jemad genügend Geld und Anwälte bestizt, um vor dem europäischen Gerichtshof zu klagen. Die deutschen Passagiere werden gegenüber den eurpäischen Flluggästen schlechter gestellt- was eine Diskrminierung ist. Bis dahin sollte es Unterschriftenlisten geben, um deseb Zuschlag abzuschaffen. Vielleicht liest AB mit ( :P ), wie wär es mit einer vorgedruckten Postkarte in jeder Sitztasche gegen diesen Schwachsinn- die dann gesammelt an die Regierung übergeben werden? (ist auch Medienwirksam zu one-World Zeiten!!!) Also wenn jemand eine Idee hat, was man dagegen machen kann (z.B. gibt es irgendwo einen Protestbrief zum download?), dann bitte melden! Danke Chrishi
PHIRAOS Geschrieben 2. September 2010 Melden Geschrieben 2. September 2010 http://www.aero.de/news-10989/Luftverkehrs...eberprueft.html Ich komm jetzt nicht mehr mit. Ist diese Luftverkehrssteuer schon wirksam oder befindet sie sich noch in der Planungs- und Beschlussphase, also Absegnung durch Bundesrat und so? Ist o.g. Prüfung Mitte 2012 nur für den Fall, dass diese Steuer genehmigt wird oder soll die Steuer jetzt auf Teufel komm raus durchgesetzt werden, dass man erstmal 1,5 Jahre lang kassieren kann? Was ist dann in dem Fall wenn die Steuer doch für unzulässig erklärt wird? Bekommen wir dann alle ein Rückerstattung?
aaspere Geschrieben 2. September 2010 Melden Geschrieben 2. September 2010 http://www.aero.de/news-10989/Luftverkehrs...eberprueft.html Ich komm jetzt nicht mehr mit. Ist diese Luftverkehrssteuer schon wirksam oder befindet sie sich noch in der Planungs- und Beschlussphase, also Absegnung durch Bundesrat und so? Ist o.g. Prüfung Mitte 2012 nur für den Fall, dass diese Steuer genehmigt wird oder soll die Steuer jetzt auf Teufel komm raus durchgesetzt werden, dass man erstmal 1,5 Jahre lang kassieren kann? Was ist dann in dem Fall wenn die Steuer doch für unzulässig erklärt wird? Bekommen wir dann alle ein Rückerstattung? Ganz einfach PHIRAOS, weil wir ja ein Rechtsstaat sind: Die Steuer ist im Moment nur insoweit wirksam, als bereits jetzt (ab 1.9.2010) gebuchte Flüge für den Zeitraum ab 1.1.2011 von der Steuer ebenfalls erfaßt werden, gewissermaßen nachträglich und um denen einen Riegel vorzuschieben, die Vorratsbuchungen machen wollten. Das wäre im übrigen gar nicht nötig, weil die Airlines die Steuer für jeden Pax erst dann abführen müssen, wenn der Pax den Flug auch tatsächlich angetreten hat. Die Steuer ist jetzt vom Kabinett beschlossen worden, muß aber, da es ja ein Gesetz werden muß, noch vom Bundestag beschlossen werden, und, so wie ich das verstanden habe auch durch den Bundesrat gehen. Letzteres leuchtetmir zwar nicht ganz ein, aber es ist wohl so. Nachdem es den Bundesrat passiert hat, muß der Bundespräsident das Gesetz, das ja nicht nur aus dem Teil der Luftverkehrssteuer besteht, unterschreiben. dann wird es im Bundesgesetzblatt verkündet, und dann ist es für alle bindend. Aufgehalten werden kann es eigentlich nur auf diesem Weg, wenn jemand (z.B. die Regierung von RP, sprich Kurt Beck) das Gesetz oder Teile davon auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüft sehen will. Dann geht es nach Karlsruhe zum BVG. Das alles hat natürlich eine zeitliche Dimension, wenn die Regierung das Gesetz zum 1.1.2011 wirksam werden lassen möchte. da vlassen wir uns mal alle überraschen, ob das klappt. Die Airlines, die bereits jetzt die Steuer bei einer Buchung einnehmen, werden sie ja erst dann abführen, wenn Du tatsächlich körperlich im Flieger sitzt. Trittst Du Deinen wann immer gebuchten Flug nicht an, hast Du natürlich Anspruch auf Rückerstattung. Deinen Anspruch mußt Du dann gegen die Airline geltend machen, weil die ja auch noch das Geld haben. Wenn das Gesetz, was den Teil der Luftverkehrssteuer betrifft, nicht in Kraft tritt, Du aber doch schon an die Airline bezahlt haben solltest, hast Du natürlich auch den Anspruch auf Rückerstattung. Die Überprüfung Mitte 2012 sehe ich als eine Art Beruhigungspflaster der Regierung, nicht mehr und nicht weniger. Sollte es bei der Steuer bleiben, gehe davon aus, daß die Überprüfung nichts ergeben wird, was eine Senkung oder gar Rücknahme bewirkt. Alles klar?
Admin Alexander Fialski Geschrieben 2. September 2010 Admin Melden Geschrieben 2. September 2010 Lufthansa hat angekündigt, die umstrittene Luftverkehrsabgabe voll auf die Passagiere umzulegen. Die Fluggesellschaft könne die Mehrbelastung nicht tragen, sagte ein Unternehmenssprecher. http://www.airliners.de/thema/luftverkehrs...en-teurer/22037 Weitere aktuelle Nachrichten zu Luftverkehrsabgabe auch in unserem Sonderthema: http://www.airliners.de/thema/luftverkehrsabgabe/index
aaspere Geschrieben 2. September 2010 Melden Geschrieben 2. September 2010 Dann lasst uns dochmal die möglichen Alternativen zusammen stellen. 1. TXL-FRA-TXL 16 € 2. TXL-FRA 8 € 3. DRS-FRA-BRE-MUC-DRS ?? 4. FRA-ZRH-LAX-ZRH-FRA 8 €? 5. ZRH-FRA-LAX 0€? 6. ZRH-FRA-LAX-FRA-ZRH ?? 7. FRA-DXB-BKK ?? 8. FRA-SIN-FRA 45 € 9. HAM-FRA-JFK ?? 10. HAM-FRA-JFK-MUC-HAM ?? 11. TXL-FRA-IAD-TXL ?? 12. LYS-MUC-HAJ ?? 13. LYS-MUC-HAJ-MUC-LYS ?? Wer kennt die Zahlen hinter den Fragezeichen, habe ich eine Möglichkeit vergessen? Vielen Dank und liebe Grüsse Deine Fragezeichenbeispiele lassen sich so leider nicht beantworten. Entscheidend ist immer, wieviele "Rechtsvorgänge", sprich getrennte Buchungen stattfinden. Zum Beispiel, um es einfach zu machen bei Deinem Beispiel 3: Du willst offensichtlich von DRS nach BRE (weil Du dort einen Termin hast), und weil es keinen Direktflug gibt, buchst Du einen LH-Flug von DRS via FRA nach BRE. Das war der Hinflug, und der kostet 8 Euro Steuer. Der Rückflug geht aber über MUC zurück nach DRS. Der kostet auch 8 Euro. Du bezahlst also insgesamt 16 Euro Steuer. Die würdest Du aber auch bezahlen müssen, wenn es eine Direktverbindung zwischen DRS und BRE gäbe. Wenn Du in Deutschland ein Transitpax bist, also aus dem Ausland z.B. in FRA landest, weil es keinen Direktflug an Dein anderes ausländisches Ziel gibt, zahlst Du nix. Entscheidend ist immer, ob Dein Startflughafen im Inland liegt, und dann ist es egal, ob Dein Zielflughafen im Inland oder im Ausland liegt, ob Du direkt oder mit Umsteigen fliegst, Du zahlst entsprechend der Tabelle.
CarstenS Geschrieben 2. September 2010 Melden Geschrieben 2. September 2010 Deine Fragezeichenbeispiele lassen sich so leider nicht beantworten. Entscheidend ist immer, wieviele "Rechtsvorgänge", sprich getrennte Buchungen stattfinden.[...] D.h. für die Abgabe ist es unerheblich, ob ich FRA-LAX buche (45 EUR) oder FRA-LHR-LAX (auf einem Ticket), auch 45 EUR? Ist das mit den Berechnung auf Basis von Buchungen (und nicht Flugsegmenten) klar aus dem Gesetzentwurf ableitbar, oder das eine Interpretation? Damit dürfte kreativen Routings doch deutlich das Wasser abgegraben werden - natürlich mit Ausnahme des Reisebeginns im Ausland, was also die grenznahen Flughäfen treffen würde. Um im Beispiel zu bleiben: Getrennte Buchungen (FRA-LHR und LHR-LAX) machen ja den Preisvorteil kaputt, da das Ticket ex LHR als Direktflug meist teurer als die Umsteigeverbindungen via LHR ist. Extreme um diese günstigen Wettbewerbstarife weiter zu erhalten wie eine Buchung FRA-ZRH, ZRH-LHR-LAX lasse ich mal weg, das wird aufgrund des erheblichen zusätzlichen Zeitaufwandes nur für eine Minderheit der Passagiere eine Option sein. Die meisten Passagiere (nicht Flugverrückte bzw. Meilenjunkies) wollen ja irgendwann mal ankommen. Carsten
aaspere Geschrieben 2. September 2010 Melden Geschrieben 2. September 2010 D.h. für die Abgabe ist es unerheblich, ob ich FRA-LAX buche (45 EUR) oder FRA-LHR-LAX (auf einem Ticket), auch 45 EUR? > So sehe ich das. Ist das mit den Berechnung auf Basis von Buchungen (und nicht Flugsegmenten) klar aus dem Gesetzentwurf ableitbar, oder das eine Interpretation? > Ja, ist ersichtlich und keine Interpretation von mir. Damit dürfte kreativen Routings doch deutlich das Wasser abgegraben werden - natürlich mit Ausnahme des Reisebeginns im Ausland, was also die grenznahen Flughäfen treffen würde. > Auch das ist richtig. Um im Beispiel zu bleiben: Getrennte Buchungen (FRA-LHR und LHR-LAX) machen ja den Preisvorteil kaputt, da das Ticket ex LHR als Direktflug meist teurer als die Umsteigeverbindungen via LHR ist. Extreme um diese günstigen Wettbewerbstarife weiter zu erhalten wie eine Buchung FRA-ZRH, ZRH-LHR-LAX lasse ich mal weg, das wird aufgrund des erheblichen zusätzlichen Zeitaufwandes nur für eine Minderheit der Passagiere eine Option sein. Die meisten Passagiere (nicht Flugverrückte bzw. Meilenjunkies) wollen ja irgendwann mal ankommen. > Ich hätte es nicht besser ausdrücken können. :D Carsten
shamu Geschrieben 2. September 2010 Melden Geschrieben 2. September 2010 @aaspere: Ich kann deinen Gedanken nicht ganz nachvollziehen. Fiktives Beispiel, ich fliege mit KLM MUC -> AMS -> MIA. Wieso sollte KLM zum Zeitpunkt des Fluges 45€ für mich bezahlen müssen. Aus dem Entwurf lese ich eine Steuer heraus, die erhoben wird, wenn man von einem deutschen Flughafen abhebt (in dem Fall MUC) und sich nach der Entfernung des Zielflugeshafen bemisst. Aus meiner Bewertung ist hier die Entfernung zum Zielflughafen des von einem deutschen Flughafen abgehobenen Flugzeugs gemeint. Was ich genau ins AMS mache (Sightseeing und weiterflattern) dürfte doch den deutschen Staat nichts angehen. Und auch wenn man diese Verbindung auf einmal bucht, so bleiben es doch immernoch zwei physikalische Flüge. Die ganze Sache mit den Transitregeln bezieht sich doch nur auf die Transitbefreiung innerhalb Deutschlands. Oder bin ich jetzt völlig auf nem anderen Dampfer.
aaspere Geschrieben 2. September 2010 Melden Geschrieben 2. September 2010 @aaspere: Ich kann deinen Gedanken nicht ganz nachvollziehen. Fiktives Beispiel, ich fliege mit KLM MUC -> AMS -> MIA. Wieso sollte KLM zum Zeitpunkt des Fluges 45€ für mich bezahlen müssen. Aus dem Entwurf lese ich eine Steuer heraus, die erhoben wird, wenn man von einem deutschen Flughafen abhebt (in dem Fall MUC) und sich nach der Entfernung des Zielflugeshafen bemisst. Aus meiner Bewertung ist hier die Entfernung zum Zielflughafen des von einem deutschen Flughafen abgehobenen Flugzeugs gemeint. Was ich genau ins AMS mache (Sightseeing und weiterflattern) dürfte doch den deutschen Staat nichts angehen. Und auch wenn man diese Verbindung auf einmal bucht, so bleiben es doch immernoch zwei physikalische Flüge. Die ganze Sache mit den Transitregeln bezieht sich doch nur auf die Transitbefreiung innerhalb Deutschlands. Oder bin ich jetzt völlig auf nem anderen Dampfer. Dein Ticket MUC via AMS nach MIA ist nach meiner Lesart ein Rechtsvorgang, beginnend auf dem inländischen Flughafen MUC und endend auf dem ausländischen Flughafen MIA. Für diesen einen Rechtsvorgang sieht das Gesetz 45 Euro vor. Wenn Du buchen würdest MUC-AMS und getrennt davon AMS-MIA ist nur der Flug nach Amsterdam der entscheidende Rechtsvorgang, und der würde dann auch njur 8 Euro kosten. Wahrscheinlich würden die beiden getrennten Buchungen incl. der 8 Euro aber teurer sein als die Buchung MUC via AMS nach MIA. Ich lasse mich gerne korrigieren, aber so sehe ich das im Moment.
linie32 Geschrieben 2. September 2010 Melden Geschrieben 2. September 2010 @shamu: Der Referentenentwurf zum LuftVStG ist eigentlich eindeutig: (1) Der Luftverkehrsteuer unterliegt ein Rechtsvorgang, der zum Abflug eines Fluggastes von einem inländischen Flugplatz mit einem Flugzeug oder Drehflügler durch ein Luftverkehrsunternehmen zu einem Zielflugplatz berechtigt. Abflug: das Abheben eines Flugzeugs oder Drehflüglers von einem inländischen oder ausländischen Flugplatz, mit dem die Flugreise auf Grund des Rechtsvorgangs beginnt; Zielflugplatz: der inländische oder ausländische Flugplatz, auf dem gemäß dem Rechtsvorgang die Flugreise des Fluggastes planmäßig enden soll. (...) Da in aller Regel die Umsteigeverbindungen "via" Verbindungen sind (im Folgenden z.B.: A-B-C ), beginnt der Rechtsvorgang bei A und endet bei C. Dort will man schließlich hin. Wird ja z.B. bei der Fluggastverordnung auch so gehandhabt, dort sind ja auch A und C im Wesentlichen entscheidend... Es wird sich aber zeigen, ob die Luftverkehrsunternehmen neue, kreative Produkte anbieten, um die Preisdifferenz zu umgehen. Etwas gesponnen wäre z.B., die Buchungsmöglichkeit A-B und B-C in getrennten Verträgen anzubieten, wobei B-C bei vorheriger Buchung von A-B rabattiert wird und besondere Konditionen genießt (z.B. Umsteigen bei Verspätung von A-B etc...)
shamu Geschrieben 2. September 2010 Melden Geschrieben 2. September 2010 Okay, danke für die Infos. Klingt gut. Ich bin leider kein Fachmann, anscheinend ist mit Rechtsvorgang ist hier der Kauf(vertrag) des Tickets gemeint, und somit hättet ihr Recht. Aber ( :lol: ), ich denke jetzt gerade an den Einkauf im Supermarkt: Ein Einkauf, ein Rechtsvorgang, unterschiedliche Besteuerung: 19% Mehrwertsteuer auf eine Gabel, 7% auf die Packung Wiener. Ich folge mal messerscharf auf den Kauf von Flugtickets: Ein Rechtsvorgang, zwei Flüge und nur auf _einen_ passt die Vorraussetzung "Abflug eines Fluggastes von einem inländischen Flugplatz". In wie weit ich jetzt den einen Flug zum Fortsetzen des anderen oder die Gabel zum Essen der Würste benutzen wollte bin ich/die Airline doch niemanden verpflichtet zu sagen. Ich hoffe das war jetzt kein zu abstruser Gedankengang.
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