airevent Geschrieben 26. Oktober 2016 Melden Teilen Geschrieben 26. Oktober 2016 Mal grob überschlagen: In den USA scheinen 1,5% der Flüge gestrichen zu werden: https://www.transportation.gov/briefing-room/airline-time-performance-cancellation-rate-january-improve-last-year Und in Europa bewegte man sich 2015 so bei 1,6% (http://www.eurocontrol.int/sites/default/files/publication/files/coda-digest-2015.pdf) Nehmen wir an, bei Ryanair sind 0,5% der Flüge gestrichen oder stark verspätet, weil die Airline weniger anfällig für operative Probleme ist, und damit 0,5% der Pax betroffen. Sabre nennt für Deutschland 2015 knapp 9,2 Mio. Ryanair-Pax (oneway) von firmenweit insgesamt 88 Mio, also haben wir einen Deutschland-Anteil von rund 10% (euflight scheint nur in D aktiv zu sein). Ich schätze also, dass 9,2 Mio * 0,005 = 46000 ryanair-Pax in D pro Jahr betroffen sind. Angenommen bei jedem dritten Pax ist der Tatbestand außergewöhnlicher Umstand nicht gegeben. Dann hätten wir 15000 Pax p.a. in Deutschland, die prinzipiell mit Erfolgsaussicht einfordern/klagen könnten. Den Marktanteil von EUflight würde ich als nicht sehr hoch annehmen, vielleicht 10%. Das würde dann 1500 Pax p.a. ausmachen. Wenn die schon ein paar Jahre am Markt sind, kann ich mir die 7000 so gerade vorstellen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
locodtm Geschrieben 26. Oktober 2016 Melden Teilen Geschrieben 26. Oktober 2016 Hab mir den Artikel im DMM genau durchgelesen und komme zu folgenden Schlüssen: 1. Wenn Ryanair die Chose mit dem Abtretungsverbot ernst meint, wird man in die Berufung (und auch noch weiter) gehen. 2. Hier wird so geschrieben, als ob die Urteile bereits rechtskräftig wären. 3. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass man das Abtretungsverbot herausnehmen sollte; davon hat niemand einen Vorteil. 4. Ich kann die Seriosität von EUflight nicht einschätzen. Wenn die aber behaupten, sie hätten in 7.000 Fällen die Ausgleichszahlung gegen gegen Ryanair (".....die Airline.....") übernommen, dann habe ich da meine Zweifel. 7.000 Fälle bei Ryanair? Und das, wo EUflight nicht alleine am Markt tätig ist? Das halte ich bei der Pünktlichkeitsrate von FR für total unglaubwürdig. Zu 4., der letzte Abschnitt im Artikel kann sich auch auf das allgemeine Geschäftsmodell von EUFlight beziehen, weswegen ich davon ausgehe, dass man 7000 Fälle insgesamt gegen alle Airlines übernommen hat. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Blablupp Geschrieben 26. Oktober 2016 Melden Teilen Geschrieben 26. Oktober 2016 Vom Text her bezieht es sich definitiv auf alle ihre Fälle. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aaspere Geschrieben 26. Oktober 2016 Melden Teilen Geschrieben 26. Oktober 2016 Vom Text her bezieht es sich definitiv auf alle ihre Fälle. Vom Text her definitiv nicht, weil nur von Ryanair oder der Airline (ohne s) die Rede ist. Es mag aber unsauber formuliert sein und gemeint sind Paxe aller Airlines, gegen die Ansprüche erhoben werden/wurden. 7.000 Fälle alleine gegen Ryanair sind, wie auch immer man rechnet, jedenfalls falsch. Das sagt mir der gesunde Menschenverstand. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
backtrack Geschrieben 26. Oktober 2016 Melden Teilen Geschrieben 26. Oktober 2016 Ryanair kommt im maßgeblichen Absatz nicht vor... Die 7.000 beziehen sich auf alle Airlines, aber eine Entschädigung (und um eine Eintschädigung ging es) bezieht sich sicher nur auf eine Airline. Aber zurück zum Inhalt...Es geht ja nicht nur um Annullierung wie obern mal berechnet, sondern auch um Verspätungen.Hier am FMM fliegt Ryanair ordentlich Verpätungen ein. Da es nur CAT 1 gibt, kommt an den schlimmsten Nebeltagen bei uns kein einziger Flieger runter. Nach Angaben der GF gibt es durchschnittlich 1 Außenlandung pro Woche im Winterhalbjahr. Wenn die betreffende Maschine nach FDH umgeleitet wird, dann werden die drei Stunden Verspätung vielleicht nicht überschritten.Aber bei den relativ häufigen Außenlandungen am Baden Airport und in Hahn haben die Passagiere wohl in jedem Fall Entschädigung. Pro Außenlandung sind dann etwa 300 Passagiere betroffen. Über 70% des Verkehrs wurden am FMM bis vor kurzem von Ryanair abgewicklelt. Da kommt schon einiges zusammen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
linie32 Geschrieben 26. Oktober 2016 Melden Teilen Geschrieben 26. Oktober 2016 Wetterbedingte Umleitungen und resultierende Verspätungen bzw. Stornierungen werden ärgerlicherweise regelmäßig als höhere Gewalt gewertet. Da gibt es keinen Cent Entschädigung. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
emdebo Geschrieben 26. Oktober 2016 Melden Teilen Geschrieben 26. Oktober 2016 Grundsätzlich kommt es immer auf den Einzelfall an und längst nicht alle Wettersituationen werden als "außerordentliche Umstände" gewertet. Wie beispielsweise hier: http://forum.airliners.de/topic/49262-gerichtsurteile-aus-der-luftfahrt/?p=756873 oder hier http://www.spiegel.de/reise/aktuell/verspaetung-nach-enteisung-airline-muss-entschaedigung-zahlen-a-1117155.html Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
linie32 Geschrieben 26. Oktober 2016 Melden Teilen Geschrieben 26. Oktober 2016 Deswegen habe ich die Aussage ja auch explizit auf Umleitungen beschränkt. Deine Links behandeln andere Fälle. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
emdebo Geschrieben 26. Oktober 2016 Melden Teilen Geschrieben 26. Oktober 2016 (bearbeitet) Gut, hatte ich missverstanden und war auf "wetterbedingt resultierende Verspätungen" ( ohne Umleitungen) eingegangen. Danke für den Hinweis. Bearbeitet 26. Oktober 2016 von emdebo Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
emdebo Geschrieben 28. Oktober 2016 Melden Teilen Geschrieben 28. Oktober 2016 Man kommt kaum nach ... :rolleyes: Ryanair hat die AGB nochmals angepasst. Fluggasthelfer ja, aber erst nachdem Ryanair kontaktiert wurde und frühestens 4 Wochen danach. http://biztravel.fvw.de/umstrittene-klausel-ryanair-aendert-agbs-erneut/393/164551/4070 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aaspere Geschrieben 28. Oktober 2016 Melden Teilen Geschrieben 28. Oktober 2016 (bearbeitet) Ich weiß ja nicht woher der SPIEGEL, auf den sich BizTravel bezieht, das hat. In den deutschen AGBs steht immer noch: "Im Übrigen ist die Abtretung von Ausgleichs,- Schadensersatz- und Rückerstattungsansprüchen gegen uns an Dritte ausgeschlossen." Im Spiegel-Artikel steht jedenfalls kein Originaltext aus den AGBs. Bearbeitet 28. Oktober 2016 von aaspere Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TAA Geschrieben 5. November 2016 Melden Teilen Geschrieben 5. November 2016 Dass London nicht mehr im Tagesrand geflogen wurde hat mit Sicherheit einiges an Fluggästen gekostet, denn ein ganzer Teil der Ryanair-Zielgruppe macht auch Tagestrips nach London. Diese haben sich damit erledigt. @aaspere: schön zu sehen, dass es hier noch jemanden gibt ;-) . Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aaspere Geschrieben 5. November 2016 Melden Teilen Geschrieben 5. November 2016 @ TAA Kleine Korrektur, damit es keine Mißverständnisse gibt: London wird erst noch (ab SFP 2017) nicht mehr im Tagesrand bedient. Im abgelaufenen SFP 16 und im jetzt laufenden WFP 16/17 ist es noch 12/7. Der Pax-Einbruch auf der Strecke kommt also erst noch, dann aber mit Macht, so wie Du es beschreibst. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TAA Geschrieben 7. November 2016 Melden Teilen Geschrieben 7. November 2016 @ TAA Kleine Korrektur, damit es keine Mißverständnisse gibt: London wird erst noch (ab SFP 2017) nicht mehr im Tagesrand bedient. Im abgelaufenen SFP 16 und im jetzt laufenden WFP 16/17 ist es noch 12/7. Der Pax-Einbruch auf der Strecke kommt also erst noch, dann aber mit Macht, so wie Du es beschreibst. Oh, habe ich falsch gelesen. Aber dann wie du es sagst, ein kleiner Blick in die Zukunft. War in Lübeck genauso. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aaspere Geschrieben 7. November 2016 Melden Teilen Geschrieben 7. November 2016 (bearbeitet) Sehr gutes Halbjahresergebnis (1.4.-30.9.) erfreut die Märkte. http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2016/11/07/ryanair-blaest-zum-angriff-auf-die-lufthansa/ Trump-Sieg wäre chaotisch aber unterhaltsam, sagt MOL. http://www.cnbc.com/2016/11/07/trump-victory-would-be-chaotic-but-entertaining-ryanair-ceo-says.html Aktienrückkauf von bis zu 550 Mio. Euro geplant. http://www.airliners.de/ryanair-gewinnsprung-passagierprognose/39987 Bearbeitet 7. November 2016 von aaspere Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BAVARIA Geschrieben 8. November 2016 Melden Teilen Geschrieben 8. November 2016 EUflight setzt sich gegen Fluggesellschaft durch: Ryanair macht Rückzieher bei Abtretungsverbot im Fall verspäteter, annullierter oder überbuchter Flüge. http://www.presseportal.de/pm/120461/3477284 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aaspere Geschrieben 8. November 2016 Melden Teilen Geschrieben 8. November 2016 Das war eine vernünftige Entscheidung von Ryanair. Jetzt sollte man den Passus in den AGBs auch streichen. Bleibt nur noch zu erwähnen, dass man bei der Abtretung an EUflight von den 250 Euro Anspruch nur noch 146 Euro erhält. 35% plus MwSt. kassiert EUflight. Und die übernehmen auch nur die sicheren Fälle, bei denen man entweder den vollen Betrag selber mit dem Formular von Ryanair erhält oder das gleiche Ergebnis mit einem Anwalt erzielt, der dann auch noch von Ryanair bezahlt werden muß. Also, der Sinn von EUflight und Konsorten erschließt sich mir nicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
emdebo Geschrieben 8. November 2016 Melden Teilen Geschrieben 8. November 2016 Zum Zeitpunkt der Antragstellung gibt es ja nur "vermeintlich" sichere Ausgangslagen. Die durch juristische Feinarbeit schon mal für den Fluggast doch negativ enden. Der Erfolg stellt sich eben erst zeitlich versetzt ein und niemand bekommt vorab eine Garantie. Und das ist offenbar nicht Wenigen wert, auf die für den Einzelnen in vielen Fällen teurere, aber von der minimalisierten Aufwands- und Kostenfrage her auf die sicherer erscheinende Variante zu setzen. Wenngleich das in vielen Fällen nicht nötig wäre. Siehe oben. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
linie32 Geschrieben 8. November 2016 Melden Teilen Geschrieben 8. November 2016 (bearbeitet) Aus eigener Erfahrung kann ich das bestätigen. Zwar nicht bei Ryanair, sondern bei Air Berlin hatte ich dieses Jahr zwei Flugstreichungen, beide entschädigungspflichtig. Einmal über flightright hat es ca. einen Monat gedauert, bis das Geld auf meinem Konto war. Den zweiten habe ich über das Formular direkt geltend gemacht, dort wird massiv darauf hingearbeitet, dass man einen Fluggutschein akzeptiert, Wartezeiten auf jede Antwort jedes Mal zwei Wochen. Da ist schon verständlich, dass viele Personen aus Komfortgründen eine Provision dafür zahlen. Bei Ryanair herrscht ja die Philosophie, dass man niemals selbstverschulet streicht, der Fehler wird ja immer außerhalb des eigenen Einflussbereichs gesehen. Nur, weil die Rechtslage eigentlich klar ist, heißt es ja nicht, dass Ryanair das dem Laien gegenüber auch zugibt. Von daher ist das Formular zwar schön und gut, ich kann mir aber vorstellen, dass man dort deutlich häufiger eine ablehnende Antwort erhält, als wenn sich direkt ein Expertenteam/Anwalt kümmert. Davon ausgehend ist es leider mitnichten das gleiche Ergebnis... Gibt es den hier Erfahrungen, wie erfolgreich bei Ryanair diese Claims über die Website sind? Hat jemand z.B. wegen technical schonmal ohne Einwände die 250 € erhalten? Bearbeitet 8. November 2016 von linie32 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aaspere Geschrieben 8. November 2016 Melden Teilen Geschrieben 8. November 2016 (bearbeitet) @ emdebo "vermeintlich" ist richtig, es sei denn der Antragsteller ist selber Anwalt für Reiserecht mit dem entsprechenden Fachwissen. Aber gerade deshalb, weil "vermeintlich", fülle ich als halbwegs intelligenter Mensch doch erstmal das Formular aus. Dass die Bearbeitung etwas Zeit kostet, ist doch klar. Es läuft ja nichts weg. So, dann kommt die Antwort mit Ablehnung wg. außergewöhnlicher Umstände. Dann erst ist doch genau der richtige Zeitpunkt, zu einem Anwalt zu gehen und sich beraten zu lassen. @ linie32 Ob diese von Dir beschriebene Philosophie bei Ryanair herrscht, weiß ich nicht. Ich habe bei Ryanair noch nie Verspätungen oder Flugausfälle gehabt. Ich weiß aber, dass LH nach dieser Methode arbeitet (meinen Fall hatte ich ja hier geschildert) und dann sofort einknickt, wenn ein Brief vom Anwalt kommt. Bearbeitet 8. November 2016 von aaspere Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nosig Geschrieben 8. November 2016 Melden Teilen Geschrieben 8. November 2016 (bearbeitet) Der Normalbürger hat keinen Anwalt an der Angel und keine Erfahrung mit Rechtsstreitereien. Er würde seine Ansprüche komplett verfallen lassen, wenn es diese Einklage-Agenturen nicht gäbe. Deren Gebührenanteil finde ich aber auch zu hoch. Ist ja schon kurz vor Schlüsseldienst. Eigentlich müsste das auch noch die Airline zahlen (wie Anwaltskosten falls der Passagier gewinnt) , dann gäbe es einen Anreiz, es dem Verbraucher so leicht wie möglich zu machen, so dass er diese Agenturen gar nicht erst einschaltet. Bearbeitet 8. November 2016 von Nosig Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aaspere Geschrieben 8. November 2016 Melden Teilen Geschrieben 8. November 2016 Nosig, Du Schlaumeier. Der Normalbürger verklagt den Nachbarn wegen herüberhängender Baumäste. Warum glaubst Du, sind die Zivilkammern der AGe und LGe so überlastet, dass es 1 Jahr und mehr dauert, um einen Verhandlungstermin zu bekommen? Ich verrate es Dir: Wir sind ein Volk von Streithanseln. Und inzwischen hat es sich auch rumgesprochen, dass man sich bei Verspätungen schadlos halten kann. Das funktioniert bei FR nur nicht so gut, weil die immer so verdammt pünktlich sind und selten Flugausfälle haben. Und die 35% + MwSt. auch noch an die Paxe zu bezahlen, ist nicht Dein Ernst. Verkauft ist verkauft. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chris2908 Geschrieben 8. November 2016 Melden Teilen Geschrieben 8. November 2016 Der Normalbürger hat keinen Anwalt an der Angel und keine Erfahrung mit Rechtsstreitereien. Er würde seine Ansprüche komplett verfallen lassen, wenn es diese Einklage-Agenturen nicht gäbe. Deren Gebührenanteil finde ich aber auch zu hoch. Ist ja schon kurz vor Schlüsseldienst. Eigentlich müsste das auch noch die Airline zahlen (wie Anwaltskosten falls der Passagier gewinnt) , dann gäbe es einen Anreiz, es dem Verbraucher so leicht wie möglich zu machen, so dass er diese Agenturen gar nicht erst einschaltet. Die Anwaltsgebühr muss ja auch von der Airline gezahlt werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
aaspere Geschrieben 8. November 2016 Melden Teilen Geschrieben 8. November 2016 Danke Chris für Deine Zeile. So kann ich jetzt ein anderes sensationelles Thema anschneiden. Michael O'Leary sucht einen persönlichen Assistenten. https://careers.ryanair.com/search/#job/5b532 Und das Manager Magazin hat auch einen Kommentar dazu: http://www.manager-magazin.de/unternehmen/karriere/ryanair-ceo-sucht-assistenten-worst-job-in-ireland-a-1120308.html Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Faro Geschrieben 8. November 2016 Melden Teilen Geschrieben 8. November 2016 Die Anwaltsgebühr muss ja auch von der Airline gezahlt werden. Ja, aber doch nur dann, wenn man den Prozess auch gewinnt. Ansonsten bleibt man ja auf den Anwalts- und ggf. Gerichtskosten sitzen (wobei ich leider gar nicht weiß, wie hoch die z.B. bei einer Maximalausgleichszahlung von 600€ sind). Die Portale, die das übernehmen, bedeuten hingegen für den Kunden kein Risiko, mit einem entsprechenden "Verzicht" auf die volle Höhe der Entschädigung für die Gebühren, die dann anstehen. Das will also gut überlegt sein, denn - und da hat Nosig m.E. Recht - , trotz Prozessflut an den Gerichten, haben die allermeisten Menschen keine Erfahrung mit Rechtsanwälten und Co.. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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