0815 Geschrieben 8. Januar Melden Geschrieben 8. Januar vor 13 Stunden schrieb moddin: Kann es sein, dass Ryanair morgen Gespräche in MUC führen will? In Dublin taucht zumindest um 9 Uhr ein Flug FR8487 nach München auf, Landung in MUC um 12:20 Uhr mit Weiterflug 17 Uhr als FR8488 nach Berlin. Stellt sich die Frage, ob man den Flughafen oder Herrn Söder als Gesellschafter von NUE trifft. Kann mir ja nicht vorstellen, dass man bei all den medienwirksamen Ankündigungen nun für die nächsten 12Monate Wachstum gerade an einem LH Hub vorantreiben will.
loco22 Geschrieben 8. Januar Melden Geschrieben 8. Januar (bearbeitet) Ryanair und auch der Flughafen München/Frankfurt stehen regelmäßig im Kontakt - das gehört in der Branche einfach dazu. Man tauscht sich aus, äußert seine Wünsche und versucht dann natürlich bestenfalls einen Konsens zu finden. Kann was bedeuten, muss es aber nicht. Bearbeitet 8. Januar von loco22 3
jetstream Geschrieben 8. Januar Melden Geschrieben 8. Januar (bearbeitet) vor 15 Stunden schrieb moddin: In Dublin taucht zumindest um 9 Uhr ein Flug FR8487 nach München auf, Landung in MUC um 12:20 Uhr mit Weiterflug 17 Uhr als FR8488 nach Berlin. vor 2 Stunden schrieb Fluginfo: Und stellt der Lufthansa die Max vor. Farblich passt es ja! Nee iss klar, ihr seid da ner ganz heißen Sache auf der Spur. Ich tippe angesichts des Routings von MOL’s Flieger eventuell sogar auf Verhandlungen über eine Luftbrücke zwischen MUC und BER… Bleibt da unbedingt mal dran! 😂 Bearbeitet 8. Januar von jetstream Falsche Info bekommen
LH2112 Geschrieben 8. Januar Melden Geschrieben 8. Januar vor 9 Minuten schrieb jetstream: Übrigens, der Flug wurde gerade annulliert. Wird (vorerst) doch nix mit dem Deal… 9H-QDA DUB-MUC ist doch schon in der Luft und soll um 12:14 Ortszeit landen?
aaspere Geschrieben 9. Januar Melden Geschrieben 9. Januar Das dürfte auf große Zustimmung stoßen: https://www.t-online.de/leben/aktuelles/id_100569114/ryanair-geht-gegen-poebelnden-passagier-juristisch-vor.html Es passt zwar zu MOL mit seinen mitunter sehr unkonventionellen Methoden, aber nachvollziehbar halte ich das schon. Immerhin entstehen den Airlines durch Paxe, die sich nicht benehmen können/wollen, immer erhebliche Unannehmlichkeiten und Kosten. Auf den Ausgang dieses Verfahrens bin ich sehr gespannt. Dabei wird es nicht so sehr darauf ankommen, wenn die Klage erfolgreich sein sollte, ob da dann auch Geld fließt; wichtiger dürfte das Signal sein.
Tschentelmän Geschrieben 9. Januar Melden Geschrieben 9. Januar vor 19 Minuten schrieb aaspere: Das dürfte auf große Zustimmung stoßen: https://www.t-online.de/leben/aktuelles/id_100569114/ryanair-geht-gegen-poebelnden-passagier-juristisch-vor.html Es passt zwar zu MOL mit seinen mitunter sehr unkonventionellen Methoden, aber nachvollziehbar halte ich das schon. Immerhin entstehen den Airlines durch Paxe, die sich nicht benehmen können/wollen, immer erhebliche Unannehmlichkeiten und Kosten. Auf den Ausgang dieses Verfahrens bin ich sehr gespannt. Dabei wird es nicht so sehr darauf ankommen, wenn die Klage erfolgreich sein sollte, ob da dann auch Geld fließt; wichtiger dürfte das Signal sein. Mich wundert, dass bei solchen Fällen kaum andere Meldungen zu lesen sind. Dass Flugzeuge wegen dem krassen Fehlverhalten einzelner Passagiere zwischenlanden, kommt ja leider immer wieder vor. Ist die Person dann nicht auch sonst Schadenersatz-Pflichtig und wird von der Airline dafür verklagt?
aaspere Geschrieben 9. Januar Melden Geschrieben 9. Januar vor 20 Minuten schrieb Tschentelmän: Mich wundert, dass bei solchen Fällen kaum andere Meldungen zu lesen sind. ....... Vielleicht liegt das daran, dass bisher noch nie eine Airline von einem Pax Schadensersatz forderte. Das ist aber nur eine Vermutung von mir.
Emanuel Franceso Geschrieben 9. Januar Melden Geschrieben 9. Januar Die Basen Karlsruhe/Baden-Baden und Weeze bekommen im Sommer 2025 jew. ein zusätzliches Flugzeug. https://corporate.ryanair.com/nachrichten/ryanair-erweitert-angebot-um-800-000-neue-sitzplatze-und-stationiert-2-weitere-flugzeuge-an-deutschen-regionalzielen/?market=de 2
DominikR Geschrieben 10. Januar Melden Geschrieben 10. Januar Am 9.1.2025 um 07:06 schrieb Tschentelmän: Mich wundert, dass bei solchen Fällen kaum andere Meldungen zu lesen sind. Dass Flugzeuge wegen dem krassen Fehlverhalten einzelner Passagiere zwischenlanden, kommt ja leider immer wieder vor. Ist die Person dann nicht auch sonst Schadenersatz-Pflichtig und wird von der Airline dafür verklagt? Die Meldung wurde ja von der Ryanair-Webseite zitiert. Kann es also sein,das die meisten solcher Fälle gar nicht öffentlich werden? Die meisten Fluggesellschaften wollen ja nicht mit sowas in Verbindung gebracht werden. Ich könnte mir also vorstellen,das man zwar dem Passagier eine Rechnung schickt,das aber eben nicht öffentlich kundtut (aus Angst,das es dann doch ein paar Leute anders sehen) und der Passagier,der für die Kosten verantwortlich ist,wird sich für gewöhnlich auch nicht melden,wenn er scheiße gebaut hat. Also kommt es nicht an die Öffentlichkeit. Ryanair wählt aber eben diesen Weg, um da evtl. auch mal ein Zeichen zu setzen und eine Abschreckung zu erzielen. Abgesehen davon finde ich 15.000 Euros für Zwischenlandung, Hotels, etc. sogar noch ziemlich günstig. 2
OliverWendellHolmesJr Geschrieben 12. Januar Melden Geschrieben 12. Januar Am 9.1.2025 um 06:44 schrieb aaspere: aber nachvollziehbar halte ich das schon. Immerhin entstehen den Airlines durch Paxe, die sich nicht benehmen können/wollen, immer erhebliche Unannehmlichkeiten und Kosten. Nachvollziehbar ist der Schritt. Ob die Klage ernsthafte Erfolgsaussichten hat oder nur ein Publicity Stunt ist wird sich zeigen - meine Tendenz geht zu letzterem. Selbst wenn man mit der Klage erfolgreich ist, ist es außerhalb der PR, keine Blaupause für ähnliche Klagen in anderen EU-Staaten.
Koelli Geschrieben 13. Januar Melden Geschrieben 13. Januar Am 12.1.2025 um 08:51 schrieb OliverWendellHolmesJr: Nachvollziehbar ist der Schritt. Ob die Klage ernsthafte Erfolgsaussichten hat oder nur ein Publicity Stunt ist wird sich zeigen - meine Tendenz geht zu letzterem. Selbst wenn man mit der Klage erfolgreich ist, ist es außerhalb der PR, keine Blaupause für ähnliche Klagen in anderen EU-Staaten. Sind die Airlines nicht gegen die Kosten bei Ausweichlandungen versichert?
OliverWendellHolmesJr Geschrieben 13. Januar Melden Geschrieben 13. Januar vor 1 Stunde schrieb Koelli: Sind die Airlines nicht gegen die Kosten bei Ausweichlandungen versichert? Theoretisch könnte sich eine Fluggesellschaft gegen diese Kosten versichern. Ob sich das aufgrund der (geringen) Häufigkeit lohnt, glaube ich nicht. Ändert aber meines Erachtens nichts an Frage, ob Passagiere für durch sie verursachte Zwischenlandungen haftbar gemacht werden können, eine Versicherung schließt die Haftung nicht grundsätzlich aus.
NCC1701 Geschrieben 13. Januar Melden Geschrieben 13. Januar Am 12.1.2025 um 08:51 schrieb OliverWendellHolmesJr: Nachvollziehbar ist der Schritt. Ob die Klage ernsthafte Erfolgsaussichten hat oder nur ein Publicity Stunt ist wird sich zeigen - meine Tendenz geht zu letzterem. Selbst wenn man mit der Klage erfolgreich ist, ist es außerhalb der PR, keine Blaupause für ähnliche Klagen in anderen EU-Staaten. Erkläre mir bitte, warum das keinen Erfolg haben soll. Es ist (juristischen) Person ein nachweisbarer Schaden entstanden welcher, ist ja keine "Bagatellschaden", wohl zivilrechtliche Konsequenzen hat, da ja auch ein Kläger vorhanden ist. ...NCC1701
Tschentelmän Geschrieben 13. Januar Melden Geschrieben 13. Januar vor 5 Stunden schrieb OliverWendellHolmesJr: Ändert aber meines Erachtens nichts an Frage, ob Passagiere für durch sie verursachte Zwischenlandungen haftbar gemacht werden können, Ich gehe schon davon aus, dass eine Haftung des Passagiers möglich ist, wenn glaubhaft klargestellt werden kann, dass ein sicherer und zumutbarer Weiterflug durch das Fehlverhalten nicht gewährleistet war. Dabei stellt sich aber auch die Frage, welche Kostenpositionen bei einer Forderung berücksichtigt werden können. Im konkreten Fall von Ryanair besteht ein Großteil der Summe aus Hotelkosten für Passagiere und Crew in Porto - offenbar war aufgrund der ungeplanten Landung eine Übernachtung notwendig. Zudem weitere Position, wie Landegebühren und Treibstoff - selbst der Verlust von Bordverkäufen wird scheinbar eingerechnet. Insofern dürften auch diese Details einen möglichen Präzedenzfall mit prägen. https://www.aerotelegraph.com/ryanair-diese-kosten-entstehen-wenn-reisende-an-bord-ausrasten
OliverWendellHolmesJr Geschrieben 14. Januar Melden Geschrieben 14. Januar vor 12 Stunden schrieb Tschentelmän: Ich gehe schon davon aus, dass eine Haftung des Passagiers möglich ist, wenn glaubhaft klargestellt werden kann, dass ein sicherer und zumutbarer Weiterflug durch das Fehlverhalten nicht gewährleistet war. vor 16 Stunden schrieb NCC1701: Erkläre mir bitte, warum das keinen Erfolg haben soll. Es ist (juristischen) Person ein nachweisbarer Schaden entstanden welcher, Vielleicht weil es Hürden gibt wie das Ryanair dem Verursacher Vorsatz oder mindestens grobe Fahrlässigkeit nachweisen muss. Es reicht nicht, das der Schaden entstanden ist.
101er Geschrieben 14. Januar Melden Geschrieben 14. Januar Ryanair geht es doch gar nicht um die 15.000 €. Es geht um kostenlose Nennung des Unternehmensnamens in zahlreichen Zeitungen und Websites zum Jahresbeginn (wo viele anfangen, sich über den Jahresurlaub / Sommerurlaub Gedanken zu machen und ihre Flugreisen buchen). Nur deswegen gibt es eine Meldung, dass der Passagier verklagt wird, das man verlangt, den Flughafenverkauf auf zwei Getränke zu reduzieren, deswegen brachte man in Vorjahren Toilettengebühren und Stehplätze in die Diskussion, etc. Wenn nur jeder Tausendste, der so einen Artikel liest, einen Flug bei Ryanair bucht, hat man trotzdem Millionenumsätze generiert, für die die Konkurrenz viel Werbung schalten muss. 2
Emanuel Franceso Geschrieben 14. Januar Melden Geschrieben 14. Januar In Pescara wird im Sommer 2025 ein 2. Flugzeug stationiert. https://www.travelquotidiano.com/trasporti/ryanair-investe-su-pescara-labruzzo-e-la-terza-regione-ad-abolire-laddizionale-comunale/tqid-482412 2
NCC1701 Geschrieben 14. Januar Melden Geschrieben 14. Januar vor 7 Stunden schrieb OliverWendellHolmesJr: Vielleicht weil es Hürden gibt wie das Ryanair dem Verursacher Vorsatz oder mindestens grobe Fahrlässigkeit nachweisen muss. Es reicht nicht, das der Schaden entstanden ist. Einfach grobe Fahrlässigkeit zu reklamieren und dann *straffrei* ausgehen, ist in meinen Augen zu einfach gedacht. Bei grober Fahrlässigkeit hat man immer eine Teilschuld. ...NCC1701
Tschentelmän Geschrieben 14. Januar Melden Geschrieben 14. Januar vor 2 Stunden schrieb NCC1701: Einfach grobe Fahrlässigkeit zu reklamieren und dann *straffrei* ausgehen, ist in meinen Augen zu einfach gedacht. Bei grober Fahrlässigkeit hat man immer eine Teilschuld. ...NCC1701 Ein verklagter Passagier müsste womöglich darauf plädieren, dass er in der Ausraster-Situation nicht zurechnungsfähig war - dann käme vermutlich eine Schuldunfähigkeit in Betracht - die Airline dürfte dann leer ausgehen. Ansonsten wird es wohl tatsächlich schwierig, den Schadenersatz gegenüber der Airline abzuwenden. Inwieweit die Airline ein gewisses Grundrisiko in Kauf nehmen und zumindest einen Teil der Summe selbst tragen muss, wäre vielleicht noch ein Punkt. Schließlich setzen Airlines wie Ryanair eine Strategie maximaler Auslastung und vieler Touristikziele, so dass problematische und betrunkene Passagiere defacto unvermeidlich sind. 4
Lucky Luke Geschrieben 15. Januar Melden Geschrieben 15. Januar vor 8 Stunden schrieb Tschentelmän: Inwieweit die Airline ein gewisses Grundrisiko in Kauf nehmen und zumindest einen Teil der Summe selbst tragen muss, wäre vielleicht noch ein Punkt. Schließlich setzen Airlines wie Ryanair eine Strategie maximaler Auslastung und vieler Touristikziele, so dass problematische und betrunkene Passagiere defacto unvermeidlich sind. Wie sehr an den Haaren herbeigezogen soll eine Begründung sein? Der Punkt, an dem wegen maximaler Auslastung und vieler Tourisitkziele betrunkene Passagiere unausweichlich sind, muss mir noch gezeigt werden. Wüsste nicht, dass es Pflicht ist, sich vor dem Flug nach Malle/Ibiza/wasweißich sich noch maximal einen reinzuorgeln. Der Gate Agent steht ja beim Boarding nicht mit dem Alkomaten parat und alle unter 1,3 aufm Tacho werden abgelehnt. 4
Tschentelmän Geschrieben 15. Januar Melden Geschrieben 15. Januar vor 57 Minuten schrieb Lucky Luke: Wie sehr an den Haaren herbeigezogen soll eine Begründung sein? Der Punkt betrifft jedoch nicht meine persönliche Meinung sondern vielmehr eine theoretische Idee, welche Argumente bei einem Präzedenzfall vor Gericht eine Rolle spielen könnten - zugegebenermaßen etwas hergeholt. Allerdings ist vermutlich trotzdem richtig, dass maximale Auslastung in Verbindung mit Touristik ein höheres Grundrisiko für solche Fälle mit sich bringt - dazu der Bordverkauf, von dem die Airline profitiert und in dem auch Alkohol angeboten wird. Somit würde ich nicht ganz ausschließen, dass ein Gericht das bei einem Grundsatzurteil zu Schadenersatz zumindest teilweise mit berücksichtigt - womöglich kommt es dabei auch auf die Umstände des Einzelfalls an. 3
FKB Geschrieben 15. Januar Melden Geschrieben 15. Januar vor 10 Stunden schrieb Tschentelmän: Inwieweit die Airline ein gewisses Grundrisiko in Kauf nehmen und zumindest einen Teil der Summe selbst tragen muss, wäre vielleicht noch ein Punkt. Ich war überrascht wie niedrig die angesetzte Summe ist. Kosten für die ungenutzte Maschine oder Einfliegen einer Ersatzmaschine finde ich z.B. nicht. Vielleicht übernimmt Ryanair damit das "Grundrisiko". 2
QF002 Geschrieben 15. Januar Melden Geschrieben 15. Januar vor 14 Stunden schrieb Tschentelmän: Ein verklagter Passagier müsste womöglich darauf plädieren, dass er in der Ausraster-Situation nicht zurechnungsfähig war - dann käme vermutlich eine Schuldunfähigkeit in Betracht - die Airline dürfte dann leer ausgehen. (...) Da gäbe es jedoch unterschiede jedenfalls im deutschen Recht bezüglich Zivil- und Strafrecht. Mag sein, dass unter dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" im Rahmen einer strafrechtlichen Verhandlung (wegen welchen konstruierten Delikt auch immer) ein Freispruch erfolgen könnte; im Zivilverfahren muss jedoch die Partei, die behauptet, sie sei nicht zurechnungsfähig gewesen, dieses voll beweisen; ein "ist nicht auszuschließen" reicht dabei gerade nicht aus. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass dieses wirklich nur in den seltensten Fällen gelingt.
OliverWendellHolmesJr Geschrieben 15. Januar Melden Geschrieben 15. Januar vor 5 Stunden schrieb QF002: im Zivilverfahren muss jedoch die Partei, die behauptet, sie sei nicht zurechnungsfähig gewesen, dieses voll beweisen; ein "ist nicht auszuschließen" reicht dabei gerade nicht aus. Damit der Passagier in die Situation kommt sich verteidigen zu müssen muss Ryanair erstmal Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Und zwar dahingehend das der Passagier Ryanair vorsätzlich oder grob fahrlässig schädigen wollte. vor 9 Stunden schrieb FKB: Ich war überrascht wie niedrig die angesetzte Summe ist. Ryanair muss die Summe beweisen. Kalkulatorische Kosten gehen nicht und Kosten, die Rückschlüsse auf interne Kalkulation zulassen wird man auch nicht veröffentlichen wollen, dann beschränkt man sich auf Kosten für die es objektive Quellen gibt.
Emanuel Franceso Geschrieben 16. Januar Melden Geschrieben 16. Januar Kürzungen im SFP25 in Spanien: der Anflug von Jerez de la Frontera und Valladolid wird eingestellt an der Basis Santiago de Compostela wird 1 Flugzeug abgezogen das Angebot von/nach Asturias, Santander, Santiago de Compostela, Saragossa und Vigo wird reduziert, ingesamt entfallen 12 Strecken Hintergrund sind steigende Flughafengebühren https://mallorcainforma.com/2025/01/16/ryanair-elimina-12-rutas-para-este-verano-en-espana-por-las-excesivas-tasas-de-aena/
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