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Shain-Air

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Ach, der Bericht ist doch recht sachlich. Und ja, es handelt sich um einen klaren Verstoss gegen die Dienstzeitregelungen nach EU-OPS Subpart Q. Nach dem ist u.a. jede am Flughafen verbrachte Dienstleistung vor einem Flugdienst als Flugdienstzeit zu rechnen, und dann hätte der liebe Herr Göbel und sein Sidekick Herr Freisenich eine Flugdienstzeit von über 18 Stunden abgearbeitet, das ist zwar legal, aber nur dann wenn man innerhalb der Dienstzeit eine absolut ungestörte Pause von mehr als 3 Stunden in einem Ruheraum mit Bett, Verdunklunksmöglichkeit und Klimatisierung verbracht hätte. Und das war nicht der Fall, die A330 der LTU sind noch nicht entsprechend umgerüstet und während seiner Zeit am Boden war er nachweislich im Büro. Das BMVBS hat daher auch entsprechend eine interne Untersuchung beim LBA ans Laufen gebracht. Das das LBA seiner Aufsichtsfunktion schon lange nicht mehr gewahr wird ist in der Branche allerdings nichts neues sondern ein altes Lied.

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Dem Chefpiloten möchte ich keinen Vorwurf machen.

Und das ist falsch.

 

Der Chefpilot ist der einzige, dem diesbezügliches Fehlverhalten ostentativ und prinzipiell zum Vorwurf zu machen ist.

 

Der Chefpilot hat den Dienst zu quittieren, wenn sein AG implizit oder explizit den laxen Umgang mit den Vorschriften ihm nahelegt.

 

Wirtschaftliches Denken? Zynismus. Try an accident.

 

Gott bewahre.

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Ach, der Bericht ist doch recht sachlich. Und ja, es handelt sich um einen klaren Verstoss gegen die Dienstzeitregelungen nach EU-OPS Subpart Q. Nach dem ist u.a. jede am Flughafen verbrachte Dienstleistung vor einem Flugdienst als Flugdienstzeit zu rechnen, und dann hätte der liebe Herr Göbel und sein Sidekick Herr Freisenich eine Flugdienstzeit von über 18 Stunden abgearbeitet, das ist zwar legal, aber nur dann wenn man innerhalb der Dienstzeit eine absolut ungestörte Pause von mehr als 3 Stunden in einem Ruheraum mit Bett, Verdunklunksmöglichkeit und Klimatisierung verbracht hätte. Und das war nicht der Fall, die A330 der LTU sind noch nicht entsprechend umgerüstet und während seiner Zeit am Boden war er nachweislich im Büro. Das BMVBS hat daher auch entsprechend eine interne Untersuchung beim LBA ans Laufen gebracht. Das das LBA seiner Aufsichtsfunktion schon lange nicht mehr gewahr wird ist in der Branche allerdings nichts neues sondern ein altes Lied.

DAs mag sein, aber zu behaupten, vor jedem Flug müsse man 12h Ruhezeit haben (an der Homebase) ist schlichtweg falsch. Hier wird der Eindruck erweckt, man hätte zwischen Büro und Flug 12h Ruhezeit einbauen müssen. Dem ist aber nicht.

Die PAuse von 3 Stunden hätte er nicht zwangsläufig am Bord des Flugzeugs machen müssen, er hätte dies auch vor Antritt machen können, allerdings nicht bei nen 11h Flug.

 

Mir ist völlig neu, dass bei dem erwähnten Crossairabsturz die FDZ`s, bzw. Müdigkeit den Unfall verursacht hätten.

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DAs mag sein, aber zu behaupten, vor jedem Flug müsse man 12h Ruhezeit haben (an der Homebase) ist schlichtweg falsch. Hier wird der Eindruck erweckt, man hätte zwischen Büro und Flug 12h Ruhezeit einbauen müssen. Dem ist aber nicht.

Die PAuse von 3 Stunden hätte er nicht zwangsläufig am Bord des Flugzeugs machen müssen, er hätte dies auch vor Antritt machen können, allerdings nicht bei nen 11h Flug.

 

Mir ist völlig neu, dass bei dem erwähnten Crossairabsturz die FDZ`s, bzw. Müdigkeit den Unfall verursacht hätten.

 

Die Geschichte mit Crossair ist insoweit relevant, als dass der PIC am Vortag des Unfalls einen Dienst am Maximum hatte (13,5Std Dienstzeit iso 14 Std max allowed) und nach Min Rest am nächsten Tag zuerst als Ausbilder bei Horizon tätig war und dann auf den Unglücksumlauf gegangen ist (Also auch wieder geshätzt 12 Stunden Arbeit).

 

Zum konkreten Fall:

So wie mir die EU-Ops bekannt sind und wie Dummi es bereits darlegte ist gemäß Part Q jede dienstlich relevante Tätigkeit der Arbeitszeit hinzuzurechnen.

Wenn Herr Göbel an seinem Office-Day auch Office-Work erledigt und dann ad-hoc an den Knüppel muss ist die vorher geleistete Office-Zeit der an dem Tag erbrachten Arbeitszeit hinzuzurechnen. Maßgebend ist dann dass er die 13-Stunden-Grenze incklusive Stick-Time nicht überschreitet, sonst ist der Flug illegal.

Hier hat er nach 7 Stunden Office noch den BKK-Flug durchgeführt...!

 

Ich kann mir die 12-Stunden-Darstellung als Missverständnis erklären; vllt hat Herr G am Vortag einen langen Umlauf gehabt, der ihn dazu verpflichtet hätte, mindestens 12 Stunden Ruhezeit vor dem nächsten Flugdienst einzulegen - Spekulation meinerseits - definitiv geht der Bericht auf die Verordnung ein, dass nach EU-Ops unter den gegebenen Umständen eine Ruhezeit von 12 Stunden erforderlich gewesen wäre, die er nicht hatte s.o.!

 

Bedeutet, Herr G hätte zwischen seinem Office-Dienst und dem nächsten Flug 12 Stunden Ruhe haben müssen, z.B. bis 1600 Office, nach Hause, ab 0400 nächsten Morgen wäre er wieder "legal gewesen"

 

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@ATN340

ist ja alles fast richtig was du schreibst, aber du hast an meinem Punkt vorbei geschreiben. Laut Part Q hätte er eben nicht zwangsläufig vor einem Flug 12h Ruhe haben müssen. Nach dem 8h office hätte er völlig legal z.b noch DUSTXL DUS fliegen dürfen, ohne vor dem Flug 12h Ruhe gehabt zu haben. Das der BKK Umlauf wohl nicht im Einklang mit der EUOPS war dürfte allerdings ausser Frage stehen.

Dennoch bleibe ich dabei, dass der Beitrag vom WDR sehr subjektiv war.

 

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Ist die D-ALSD noch operated by LTU ? Laut ch-aviation ist die noch operated by LTU ,aber auf ein Foto Klick ist der Sticker weg das sie von LTU operated ist. Was stimmt den jetzt ?

 

Es ist auch nicht mehr auf allen A330 ein "LTU"-Sticker zu finden, obwohl diese "operated by" sind. Das hat nichts zu sagen, AB will LTU einfach aktuell nicht mehr als Marke präsentieren (was im Sinne eines einheitlichen Auftritts auch in solchen Details kein Fehler ist).

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Sind die Sticker nicht vom LBA vorgeschrieben?

 

Nein. Rechtliches Identifikationsmerkmal ist ausschließlich die Kennung (die sich bei einem Wetlease nicht ändert und immer auf den eingetragenen Besitzer verweist). Der "operated by"-Sticker dient "nur" der Kundeninformation und der Eigenwerbung der durchführenden Gesellschaft.

 

Abgesehen davon stimmt deine Aussage nicht, es fliegt wenn ich mich nicht total verschaut habe mindestens eine der TUIfly-Maschinen in AB-Lackierung ohne jenen Hinweis durch die Gegend.

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Nein, das kann nicht sein. Die D-AHXD die jetzt in AB Bemalung ist ,hat nicht das obp. by Zeichen.

 

Ich hatte mich auf diesen Post aus em Tuifly-Thread bezogen:

 

Es wurde gesagt, daß das Saftey-Video so sein muß, also erkennbar von TUIfly, bei den Saftey-Cards wird noch op. by TUIfly aufgedruckt, sowie unter dem Cockpitfenstern ein op by. TUIfly hingepinselt, da man sich im TUIfly-(Hapag-Lloyd)-Fluggerät mit Hapag-Lloyd-Crew befindet! Dies soll angeblich vom LBA so verlangt worden sein.

 

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  • 3 Wochen später...

Zum 01.Januar 2010 hebt AirBerlin, massiv (fast schon explosionsartig) die Nebenkosten an; wichtige Änderungen:

 

-Two-Piece Konzept wird abgeschafft, USA EIN Koffer frei- 2. Koffer 40€ oder 40$

-Golfgepäck wird ab 01.Mai kostenpflichtig (die armen Mallorca/Malaga-Golfspieler)

-Gepäcktoleranzen werden abgeschafft, dafür gibt es dann vorausbuchbare Übergepäckpakete (a la X3,DE)

-dazu werden z.T. die Übergepäckraten verdoppelt (von 5€ innerdeutsch auf 10€)

-Änderungen der Service Charge

 

Mal abwarten wie die Passagiere reagieren... :lol:

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Jetzt fangen die auch noch an .....Die Airlines sollten mal wieder mehr auf Service setzen,anstatt ihn abzuschaffen..!

da stimme ich dir zu. erst kürzlich habe ich über eine studie gelesen, die genau das empfiehlt. mehr service anstatt immer weiter daran zu sparen. ich bin mir sicher, dass viele kunden bereit sind, für guten service mehr zu bezahlen. nicht jeder mag geiz ist geil...

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