Zum Inhalt springen
airliners.de

Aktuelles zur Deutschen Lufthansa AG


Gast Jörgi

Empfohlene Beiträge

Mal was ganz anderes und eher etwas zur Erheiterung:

http://www.airliners.de/lufthansa-kampf-muetzenpflicht-piloten/33738

Wie muß man eigentlich gestrickt sein, um eine solche Sache bis vor das Bundesarbeitsgericht zu treiben? Auch wenn er Recht bekommen hat, der Mann ist doch für sein Leben gezeichnet.

 

Auf der einen Seite verweigert sich die Personalvertretung einer von LH angestrebten einheitlichen Regelung, auf der anderen Seite klagt sich einer durch alle Instanzen. Die Pilotengilde sorgt halt immer wieder selbst für ihren Ruf. Vielleicht hätte er einfach mal akzeptieren sollen, dass ER einen Fehler gemacht hat und dann auch die Konsequenzen tragen muss. Aber soviel Sozialkompetenz und Selbstreflektion überfordert wohl bestimmte Berufsgruppen ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke für die Erklärung. Ich wäre gar nicht auf die Idee gekommen,das in den A332 auch 9 Sitze nebeneinander passen (ich kenn nur 8).

Dann müßten die Sitze wahrscheinlich auch schmaler werden, und das stelle ich mir schlimmer vor,als einen etwas verkürzten Sitzabstand (bei meiner Größe von 1,68 hatte ich noch nie Probleme). Weit unangenehmer finde ich den unmittelbaren seitlichen Körperkontakt mit gut beleibten Mitreisenden...

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auf der einen Seite verweigert sich die Personalvertretung einer von LH angestrebten einheitlichen Regelung, auf der anderen Seite klagt sich einer durch alle Instanzen. Die Pilotengilde sorgt halt immer wieder selbst für ihren Ruf. Vielleicht hätte er einfach mal akzeptieren sollen, dass ER einen Fehler gemacht hat und dann auch die Konsequenzen tragen muss. Aber soviel Sozialkompetenz und Selbstreflektion überfordert wohl bestimmte Berufsgruppen ...

 

Richtig. Spätestens in der Berufungsinstanz hätte er sich zufrieden geben sollen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Naja mag zwar etwas übertrieben gewesen sein, aber im Grunde hat der Pilot ja auch nicht Unrecht. Ich persönlich halte diese altbackenen Pilotenuniformen eh für längst überholt und ein Arbeitgeber der seinen Piloten auch noch diese Mützen aufzwingt ist halt noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen. 

 

Gibt es eigentlich eine gesetzliche Uniformierungspflicht für Piloten oder sind diese weltweit doch sehr ähnlichen Uniformen nur mehr noch Tradition? 

 

Gut, im Bereich der Passagierbetreuung am Flughafen und an Bord sollte zuständiges Personal schon erkennbar sein, aber die Piloten sitzen doch eh die meiste Zeit im Cockpit und sind für die Passagiere ja meistens keine direkten Ansprechpartner. Am Gate und an der SiKo weisen sie sich ja eh mit ihrem Crew Ausweis aus. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Richtig. Spätestens in der Berufungsinstanz hätte er sich zufrieden geben sollen.

 

Das finde ich auch wieder eine interessante Sichtweise, die meiner Meinung nach etwas mehr Erklärung bedarf. Er hat recht bekommen, von daher kann sein Anliegen ja nicht ganz unbegründet gewesen sein. Und vermutlich geht es in seinem Fall darum eine Abmahnung zu haben oder eben nicht zu haben. Wem will man da verdenken, dass er auf seinem Recht besteht?

Wieso gesteht man dem Arbeitgeber zu seine Recht bis aufs Blut zu verteidigen (So versucht die LH gegen jede Streikrunde, die ja in ihrer Art immer gleich sind, gerichtlich vorzugehen: http://www.dtoday.de/startseite/wirtschaft_artikel,-Lufthansa-Piloten-duerfen-kurzfristig-streiken-_arid,377117.html), Arbeitnehmer aber hätten sich bitte zufrieden zu geben? Gleiches Recht für alle, oder?

Bearbeitet von 8stein
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Richtig. Spätestens in der Berufungsinstanz hätte er sich zufrieden geben sollen.

 

:wacko: 

 

Das BAG stellt fest: Der Kläger klagte aufgrund einer korrekten Einschätzung seiner Rechtsposition, die das Berufungsgericht LAG Köln verkannt hatte.

 

Der aaspere-Rechtsfrieden dagegen ist erst dann verwirklicht, wenn jeder Inhaber ein verkannten Rechts still und klaglos zu Bette liegt.

 

Zipfelmütze schon auf?

... kann sein Anliegen ja nicht ganz unbegründet gewesen ...

 

Pfff... Hast Du aaspere wieder bei einem seiner geschätzten Versuche gestellt, Sand in die Augen zu streuen? Ja, vermutlich...

 

Die Kosten trägt die Beklagte.

Die schönsten Momente (gleich hinter einer Lila Pause in der Lufthansa Eurobusiness Class) sind regelmäßig die bierernsten Abhandlungen des Gerichts bezüglich absurder Parteivorträge...

 

 

 

Ein sachlicher Grund für eine Ungleichbehandlung von Männern und Frauen bei der Verpflichtung zum Tragen der Cockpit-Mütze in dem der Öffentlichkeit zugänglichen Flughafenbereich ist der Kammer nicht in ausreichendem Maße dargelegt. Es war nicht nachvollziehbar, dass die unterschiedliche Normierung der Verpflichtung wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt und damit "unverzichtbare Voraussetzung" für die Ausübung der Tätigkeit ist (so z.B. BAG vom 28.5.2009 – 8 AZR 536/08 – als Voraussetzung für § 8 Abs. 1 AGG). Allein der Hinweis auf historische Gesichtspunkte - wie die traditionelle Zugehörigkeit der Cockpit-Mütze zur Uniform des männlichen Piloten - und die damit etwaig verbundene Erwartung der Öffentlichkeit von einem bestimmten äußerlichen Auftreten des Cockpit-Personals unter Einschluss der Kopfbedeckung genügte als Rechtfertigung nicht. Es ist bereits fraglich, ob Kundenerwartungen wesentliche und entscheidende berufliche Anforderungen darstellen können (vgl. hierzu Schleusener/Suckow/Voigt, 2. Aufl., § 7 Rz. 15). Dies wird man ggf. für die Fälle annehmen können, in denen die Nichtbeachtung einer entsprechenden Kundenerwartungen die Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit in dem Marktsegment auf Dauer gefährdet. Es ist aber weder offensichtlich noch dargelegt, dass das Tragen der Cockpit-Mütze beim männlichen Cockpit-Personal zu einer höheren Akzeptanz bei den (potentiellen) Fluggästen führt. Auch der Hinweis auf die sich etwaig aus den unterschiedlichen Frisuren ergebenden Schwierigkeiten beim Tragen der Cockpit-Mütze, haben die Kammer nicht davon überzeugen können, dass eine unterschiedliche Handhabung bei der Verpflichtung zum Tragen der Cockpit-Mütze erforderlich ist, zumal die Beklagte ihre Argumente selbst dadurch entwertet, dass sie das Tragen der Mütze in das jeweilige Einzelfallermessen des jeweiligen Kommandanten stellt und damit ein Auftreten des (männlichen) Cockpit-Personals ohne Kopfbedeckung durchaus toleriert.

 

Gotta love...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In einem Pilotenforum wird der Fall wie folgt geschildert:
 

Mir wurde die Geschichte in Gänze mal so erzählt: Der Kollege kam ohne Mütze zum Dienst, war der Flotte in MUC schon aus irgendwelchen Gründen eher ein Dorn im Auge. Der Cpt auf dem Flug muss wohl jemand aus der Flotte gewesen sein und die Stimmung zwischen den beiden Kollegen war auch nicht sonderlich prickelnd. Daher hat der Cpt den Kollegen wegen fehlender Mütze vom Flug abgesetzt und der Kollege wurde zum Personalgespräch geladen mit anschließender Abmahnung.
Der aus dem Stby kommende Kollege hatte ebenfalls keine Mütze dabei, durfte aber fliegen.
Der klagende Kollege hat sich dann entsprechend gewehrt, hatte aber keinen Erfolg. So beschritt er den Rechtsweg. Ausgang bekannt.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ 8stein und Flotte

Nun schlachtet mich doch bitte nicht. Mein Gott, es ging nur um eine Mütze. Da muß man doch nicht durch drei Instanzen laufen. Ich gebe zu, diese Uniformmützen sehen auf Frauenköpfen bescheuert aus. Und deshalb dürfen die Pilotinnen ohne Mütze rumlaufen. Eine interne umfassende Klärung ist ja gescheitert. Hätte LH mal den Frauen so schicke Kopfbedeckungen beschert, wie es sie in USA bei den Streitkräften gibt, dann hätte der Kläger auch keinen Erfolg gehabt.

Lese gerade den Beitrag von fanofall mit der Schilderung der Hintergründe. Der Kläger hatte offensichtlich auch nur drei Streifen und war wohl auch nicht sehr beliebt. Da läßt man dann auch schon mal die Autorität der vier Streifen sprechen. So ist das im richtigen Leben.

Außerdem hat der Kläger doch mit seinem Arbeitsvertrag auch die Kleiderordnung unterschrieben. Ich an seiner Stelle hätte mich entschuldigt (Mütze vergessen, tut mir leid. Kommt nicht wieder vor) und damit hätte er vielleicht sogar den Flug antreten können. Aber nein, Michael Kohlhaas läßt schön grüßen, nun wollte er es wissen. Das Ende kennen wir. Er hat zwar Recht bekommen, ist aber in der ganzen Community verbrannt - davon bin ich überzeugt. Hat sich das  nun gelohnt?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ 8stein und Flotte

Nun schlachtet mich doch bitte nicht. Mein Gott, es ging nur um eine Mütze. Da muß man doch nicht durch drei Instanzen laufen. Ich gebe zu, diese Uniformmützen sehen auf Frauenköpfen bescheuert aus. ...

 

Ich will der Selbstschlachtung des Vorneweg aus dem Gerichtsurteile-aus-der-Luftfahrt-Thread keinesfalls im Wege sein.

 

"... unterschrieben."

 

 

Grundrechtswidrige Klauseln darf man den lieben langen Tag lang im Dutzend unterschreiben - sie entfalten keine Wirkung...

 

 

... entscheiden Obergerichte im richtigen Leben nicht erst seit gestern.

Bearbeitet von Flotte
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Weißt Du was, Flotte, laß es in Zukunft bleiben, auf meine Beiträge zu reagieren. Du lebst in einer anderen Welt als ich.


Soweit ich beobachten kann, laufen die LH Piloten hier in HAM fast alle ohne Mütze rum. Aber sind ja nur noch wenige. Der Anteil der EW- und 4U-Piloten ist ja deutlich höher. 

 

Es gibt keine Gleichheit im Unrecht. Insofern hilft das nicht weiter.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich finde das Urteil sehr begrüßenswert und die Klage durch alle Instanzen keineswegs albern. Wenn man an der Sozialkompetenz von jemand zweifeln sollte, dann an dem Vorgesetzen, der ihn (wenn auch nur formal) deswegen abgesetzt hat.

Als positiver Nebeneffekt hoffe ich übrigens, dass dieses Urteil etwas in andere Branchen abstrahlt wo die Anzugspflicht für Männer rigoros durchgesetzt wird während für Frauen Jeans und Schlabberpullover akzeptiert werden. Aber das wäre zu off-Topic ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Weißt Du was, Flotte, laß es in Zukunft bleiben, auf meine Beiträge zu reagieren. Du lebst in einer anderen Welt als ich.

 

Warum sollte ich Stuß nicht Stuß nennen? Man greift sich doch an den Kopf...

 

Wenn Du es noch härter brauchst: etwas absurderes als folgenden Zuruf an einen Sieger vorm Bundesarbeitsgericht:

 

Spätestens in der Berufungsinstanz hätte er sich zufrieden geben sollen.

 

 

- habe ich lange nicht gelesen.

Bearbeitet von Flotte
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ VS007

Da verwechselst Du etwas. Es ging nuuuuur um die Mütze, nicht um die Uniform. Und selbstverständlich gibt es in jedem Unternehmen (ausgenommen vielleicht die Startups) eine geschriebene oder gelebte Kleiderordnung für Personen, die das Unternehmen auf irgendeine Weise repräsentieren - auch für Frauen. Frauen haben es nur häufig einfacher gut gekleidet und schick auszusehen. Bei uns Männerns muß es eben meist der Anzug/Kombination, Hemd und Krawatte sein.

Also, versprich Dir nicht zu heftig Deinen erwünschten Nebeneffekt.


@ Flotte

Dein Blutdruck macht mir Sorgen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich will der Selbstschlachtung des Vorneweg aus dem Gerichtsurteile-aus-der-Luftfahrt-Threads keinesfalls im Wege sein.

 

 

Grundrechtswidrige Klauseln darf man den lieben langen Tag lang im Dutzend unterschreiben - sie entfalten keine Wirkung...

 

 

... entscheiden Obergerichte im richtigen Leben nicht erst seit gestern.

Mütze tragen, grundrechtswidrige Klausel? Ich lach mich schlapp.

Jetzt weiss ich auch, warum unsere Gerichte überlastet sind und rechtswirksame Entscheidungen sich über Jahre hinziehen.

 

Ich finde das Urteil sehr begrüßenswert und die Klage durch alle Instanzen keineswegs albern. Wenn man an der Sozialkompetenz von jemand zweifeln sollte, dann an dem Vorgesetzen, der ihn (wenn auch nur formal) deswegen abgesetzt hat.

Als positiver Nebeneffekt hoffe ich übrigens, dass dieses Urteil etwas in andere Branchen abstrahlt wo die Anzugspflicht für Männer rigoros durchgesetzt wird während für Frauen Jeans und Schlabberpullover akzeptiert werden. Aber das wäre zu off-Topic ;)

Ich habe noch keine(n) FB in Jeans und Schlabberpullover gesehen.

Bei uns in der Firma war es Pflicht, bei Kundenberatung Krawatte zu tragen. Bei Verhandlungen z.B. mit BMW mussten wir mit nem 7er vorfahren, Anzug und Krawatte war Pflicht und keiner hat sich daran gestört.

lufthansa_crew.jpg

Schick, sieht klasse aus. Flotte, dein bester Beitrag.

 

Bei dem letzten Streik habe ich einen Piloten gesehen, dessen Haarpracht war doppelt so breit wie sein Hut. Sah cool aus, mit der Sonnenbrille in BH-Grösse.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mütze tragen, grundrechtswidrige Klausel? Ich lach mich schlapp.

 

Ich darf Dir wärmstens an Herz legen, keine Mühen zu scheuen, das Urteil zu lesen und zu verstehen. Du kannst es schaffen.

 

Der Fall liegt so glasklar, daß es Wunder nimmt, daß Lufthansa nicht an Tag 1 dem Kläger die Klageanerkenntnis übermitteln ließ.  ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ gerri

Auch Du wirst Flotte und friends nicht überzeugen.

Zu der Abbildung wär vielleicht nur noch der historische Hintergrund für dieses Mützendesign anzufügen.

Der Schirm leitet sich ab vom hochgeklappten Visier der alten Rittersleut (wohlgemerkt, das waren nur Männer) und war ein Zeichen von Friedfertigkeit (was man in diesem Forum im Moment überhaupt nicht hat). Der Gruß mit der Hand am Mützenschirm symbolisiert das Hochklappen des Visiers, was die Altvorderen nur dann taten, wenn sie friedlich gesonnen waren.

 

Natürlich ist diese Mützenform bei Frauen Geschmackssache. Ich finde, sie sieht bescheuert aus. Aber das mag man auch anders sehen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...