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Aktuelles zur Deutschen Lufthansa AG


Gast Jörgi

Empfohlene Beiträge

Auch Frankfurt - Colombo kostet 1.000 Euro  in der Business class (Hin/Rückflug) mehr als bei der Konkurrenz...

Wer fliegt da noch mit der LH.

Jaha!

Und vergleichen sie mal den Preis der Strecke Anchorage-Santiago de Chile mit dem der Konkurrenz !

Und das auf Campingstühlen, Dixi Klo und Abwaschen muss man auch selbst.

 

Im Ernst: Ich glaube, man kann alle Beiträge dieses Abends löschen :-)

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"Was sagen die Lufthanseaten, wird es nächste Woche nochmals einen Streik geben?"

 

Das werden die schön für sich behalten. Meine persönliche Meinung ist, dass sie einem Schlichtungsversuch zustimmen, der dann aber scheitern wird. Wenigstens hätte man bis Weihnachten bzw bis zum neuen Jahr Ruhe. Ich habe jedenfalls meine LH-Flüge für 2015 storniert und bei der Konkurrenz gebucht. Das ist natürlich auf einigen Strecken nicht möglich bzw man muss die etwas längere Anfahrt zu einem anderen Airport oder ein Umsteigen in Kauf nehmen.

Bearbeitet von Gate67
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Bevor dieser Gesetzesentwurf einmal zu einem Gesetz wird, werden wir aber noch den einen oder anderen Streik erleben.

 

Nebenbei teile ich die Meinung derjenigen, die dieses Gesetz schon von seiner Grundidee für Verfassungswidrig halten. 

GDL, VC und andere sind höchstrichterlich als Tarifparteien anerkannt worden. Die Arbeitgeber haben mit diesen Gewerkschaften auch bereits Tarifverträge abgeschlossen. Das jetzt mit einem neuen Gesetz wieder zurück drehen zu wollen, nur weil es "unbequem" ist, halte ich für wenig aussichtsreich.

 

Anstatt am Streikrecht herumzudoktern, sollte man besser gesetzliche Regelungen treffen, wie ein Streik abzulaufen hat.

"Zwangsschlichtung" ist hier eines der wesentlichen Themen, über das diskutiert werden sollte.

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Ich glaube nicht, dass ein Zusammenhang zwischen Tarifeinheitsgesetz und Schlichtungsvorschlag besteht. Im Gegenteil glaube ich eher, dass der Vorschlag zur Gesamtschlichtung von der Arbeitgeberseite abgelehnt werden wird. Man will ja explizit nur über die ÜV verhandeln und überall sonst einfach Tatsachen schaffen.

Zur Tarifeinheit hätte ich da noch eine schöne Idee: Sollte das dann nicht eigentlich auch bedeuten, dass alle angehörigen einer Berufsgruppe in einem Konzern nach dem selben Tarifvertrag bezahlt werden? Das wäre doch Tarifeinheit, oder? Einen solchen Vertrag könnte man ja z.B. Konzerntarifvertrag, kurz KTV nennen...

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Der Gesetzesentwurf betrifft die VC doch gar nicht. Es gibt bei der Lufthansa keine andere Gewerkschaft, die mehr Piloten vertritt als die VC. Daher kann man eine Einigung mit der VC nicht dadurch kippen, dass man einen Abschluss mit einer anderen Gewerkschaft abschließt, der dann nach Mehrheitsprinzip gelten würde.

Bei der Bahn liegt die ganze Situation ja anders, da dort die GDL und die EVG um die gleiche Berufsgruppe kämpfen.

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Der Gesetzesentwurf betrifft die VC doch gar nicht. Es gibt bei der Lufthansa keine andere Gewerkschaft, die mehr Piloten vertritt als die VC. Daher kann man eine Einigung mit der VC nicht dadurch kippen, dass man einen Abschluss mit einer anderen Gewerkschaft abschließt, der dann nach Mehrheitsprinzip gelten würde.

Bei der Bahn liegt die ganze Situation ja anders, da dort die GDL und die EVG um die gleiche Berufsgruppe kämpfen.

 

Natürlich betrifft der Gesetzesentwurf sowohl die VC als auch die GDL. Alles andere würde ja keinen Sinn machen. Wenn Du das anders siehst, dann hast Du die bisherigen Veröffentlichungen dazu nicht gelesen.

 

Deshalb hier etwas Lesestoff

http://www.wallstreet-online.de/nachricht/7239617-koalition-tarifkaempfe-eindaemmen-blick-karlsruhe

Bearbeitet von aaspere
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Aus dem Wallstreet-Journal:

 

 

ach dem Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) soll der Einfluss kleiner Gewerkschaften mit einer Schlüsselstellung in einem Betrieb eingeschränkt werden. Überschneiden sich die Geltungsbereiche verschiedener Tarifverträge, soll nur der Vertrag jener Gewerkschaft gelten, die im Betrieb die meisten Mitglieder hat. Im Streitfall sollen die Arbeitsgerichte entscheiden.

Und genau so wurde es auch beim ZDF veröffentlicht. Bei zwei Tarifabschlüssen für die gleiche Berufsgruppe innerhalb eines Betriebes soll der gelten, der mit der größeren Gewerkschaft geschlossen wurde.

Die VC hat keine Konkurrenz-Gewerkschaft. Ergo kann ihr ausgehandelter Tarifvertrag nicht durch eine andere ausgehebelt werden.

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Die VC hat keine Konkurrenz-Gewerkschaft. Ergo kann ihr ausgehandelter Tarifvertrag nicht durch eine andere ausgehebelt werden.

 

So ist es. Und das würde im Falle einer Verabschiedung eines solchen Gesetzes so lange so bleiben, bis eine zu gründende Gelbe Gewerkschaft, etwa bei Eurowings, die Oberhand bei der Mitgliederzahl gewönne. Sodann wäre ein Streit darüber zu führen, was eigentlich unter dem Begriff "Betrieb" zu verstehen wäre, wie ihn die Zeitung kolportiert. Schließlich sind Eurowings und Lufthansa nie ein und derselbe Betrieb gewesen...

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Ihr irrt Euch beide. Im Tarifstreit soll das gelten,  was mit der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb ausgehandelt wurde. Und die VC dürfte, um beim Beispiel LH zu bleiben, wohl im Gesamtbetrieb weniger Mitglieder als ver.di haben.

 

@ locodtm

Denk nochmal drüber nach. Deine Interpretation würde doch keinerlei Sinn ergeben. Zu den Äußerungen von Flotte mag ich mich überhaupt nicht äußern; der führt entweder Klassenkampf oder liegt sowieso falsch.

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Im LH-Konzern streiten keine zwei Gewerkschaften miteinander**.

 

http://www.faz.net/agenturmeldungen/unternehmensnachrichten/umstrittenes-gesetz-zur-tarifeinheit-passiert-das-kabinett-13315325.html

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/streiks-bei-bahn-und-lufthansa/ehemaliger-verfassungsrichter-gesetz-zur-tarifeinheit-ist-verfassungswidrig-13314934.html

 

Nebendem haben "Spartengewerkschaften" seit einigen Jahren den Segen des BVerfG.

 

Tupft bitte jemand unserem Opfer des BVerfG-Klassenkampfs die Tränen? Es muß sich wie Folter anfühlen...

 

 

 

**Doch: Verdi und UFO um die Vertretung der Flugbegleiter.

Bearbeitet von Flotte
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Bei LH sind 3 Gewerkschaften im Spiel.

 

Ver.di für das Bodenpersonal, incl. der Technik, UFO für die Flugbegleiter und VC für die Piloten.

Würden nun Ver.di nur für das Bodenpersonal verhandeln, UFO für die Flugbegleiter und VC für die Piloten ändert sich in der Tat nichts.

 

Nur gibt es bei LH nur einen Flugbegleiter und einen Piloten, der bei Ver.di Mitglied ist, haben wir laut dem Entwurf zwei konkurrierende Gewerkschaften. Und damit würden UFO und VC das Recht auf einen eigenen Tarifvertrag und auch das Streikrecht verlieren. Denn in Summe stellen die Mitarbeiter am Boden immer noch die größte Gruppe.

 

Übrigens ist auch Ver.di gegen dieses Gesetz, weil es durchaus Branchen gibt, in denen Ver.di nur die zweitgrößte Gewerkschaft ist.

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Nur gibt es bei LH nur einen Flugbegleiter und einen Piloten, der bei Ver.di Mitglied ist, haben wir laut dem Entwurf zwei konkurrierende Gewerkschaften. 

 

Erst, wenn Verdi für diese verhandelte und abschlösse.

 

VC könnte sich allerdings für die Flugbegleiter öffnen oder sich mit UFO vereinigen.

 

Genug Neid auf VC-Abschlüsse wurde ja in den vergangenen Wochen artikuliert.

 

Wie es im Entwurf (Begründung, A. II.) so rührend heißt:

 

 

Indem im Fall konkurrierender Tarifverträge der effektiv im Betrieb gestaltende Tarifvertrag nach dem Mehrheitsprinzip ausgewählt wird, wird diese Auswahlentscheidung den organisierten Arbeitnehmerinnen und Arbeit-nehmern und damit letztlich dem Koalitionswettbewerb anvertraut.

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Nur gibt es bei LH nur einen Flugbegleiter und einen Piloten, der bei Ver.di Mitglied ist, haben wir laut dem Entwurf zwei konkurrierende Gewerkschaften. Und damit würden UFO und VC das Recht auf einen eigenen Tarifvertrag und auch das Streikrecht verlieren. Denn in Summe stellen die Mitarbeiter am Boden immer noch die größte Gruppe.

 

Das hatte ich allerdings als gegeben und bekannt vorausgesetzt, denn sonst würde der Gesetzesentwurf ja auch keinen Sinn machen.

 

locodtm, bist Du jetzt überzeugt?

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Ich verstehe es so, dass die Gewerkschaft in genau dieser Berufsgruppe die Mehrheit haben muss und nicht im Gesamtbetrieb. Es geht in jedem Artikel nur um Beschäftigungsgruppen und nicht um den Gesamtbetrieb. Entweder die Artikel sind da schwammig formuliert, oder aber es ist so wie ich es verstanden habe.

Gibt es denn nirgendswo mal einen Text direkt von der Quelle?

 

Falls die Größe im Gesamtbetrieb zählt, gebe ich euch Recht.

Bearbeitet von locodtm
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... Klassenkampf ...

 

Dazu das BAG:

 

 

 

Der Abschluss von Tarifverträgen und die damit bewirkte Normsetzung ist kollektiv ausgeübte Privatautonomie (BAG 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - Rn. 55, BAGE 119, 103; 27. November 2002 - 7 AZR 414/01 - zu B I 3 a der Gründe mwN, AP BGB § 620 Altersgrenze Nr. 21 = EzA BGB 2002 § 620 Altersgrenze Nr. 1; 30. August 2000 - 4 AZR 563/99 - zu I 2 c der Gründe, BAGE 95, 277; weiterhin BAG 26. August 2009 - 4 AZR 294/08 - Rn. 30). Die Tarifvertragsparteien und ihre Mitglieder haben dadurch ihr Grundrecht aus Art. 9 Abs. 3 GG wahrgenommen und Regelungen zu bestimmten Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen geschaffen.

 

Du wirst uns nicht am Ende zum Etatisten?

 

 

 

Ich verstehe es so, dass die Gewerkschaft in genau dieser Berufsgruppe die Mehrheit haben muss und nicht im Gesamtbetrieb. Es geht in jedem Artikel nur um Beschäftigungsgruppen und nicht um den Gesamtbetrieb. Entweder die Artikel sind da schwammig formuliert, ...

 

Leider ist der Gesetzesentwurf im Gesetzestextentwurf dahingehend schwammig (weil der unbedarfte Leser natürlich sogleich in der fundamentalen Kategorie legitimer Vertretungsmacht denkt - "Wenige können ja wohl nicht bindend für viele verhandeln") - in der Begründung aber deutlich genug, daß auf die gewerkschaftlichen Mehrheitsverhältnisse im Betrieb abgehoben werden soll.

 

In Extremis könnten so zwei, drei Piloten eine Tarifkommission Cockpit in einer Gewerkschaft wie Verdi bilden und mit LH zu einem Abschluß kommen, der dann der gesamten Pilotenschaft (obschon nach obigem Grundsatz weiter bei VC organisiert) übergeholfen werden könnte.

 

Ich vermute hinter diesem Entwurf Xi Jinping, wenn nicht Putin.

Bearbeitet von Flotte
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 übertrieben.

 

Lufthansa hat den Versuch, VCs Streiks als unverhältnismäßig verbieten zu lassen, nicht mal unternommen.

 

Insofern wird LH alle Äußerungen in diese Richtung wohlwollend zur Kenntnis nehmen - aber Deine Vorstellung von übertrieben hat kein rechtliches Korrelat - vielleicht ein moralisches.

 

Und so ist es auch mit dem Gesetzesentwurf - er moralisiert.

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