dumbo55 Geschrieben 20. Oktober 2017 Melden Geschrieben 20. Oktober 2017 Würde mich nicht überraschen, wenn bald mehr Flughäfen nachziehen. AB hat sicherlich nicht nur in Island noch unbeglichene Rechnungen.
jubo14 Geschrieben 20. Oktober 2017 Melden Geschrieben 20. Oktober 2017 Naja, noch sind 9 Tage, an denen noch Flieger kommen. Da hat ein Flughafen noch ein kleines Druckmittel. Ab dem 30.10. könne sie sich beim Insolvenzverwalter ganz hinten anschliessen. Da wird man dann in Jahren einen Bruchteil bekommen. Vielleicht!
FliegElchkuh Geschrieben 20. Oktober 2017 Melden Geschrieben 20. Oktober 2017 vor 51 Minuten schrieb dumbo55: Würde mich nicht überraschen, wenn bald mehr Flughäfen nachziehen. AB hat sicherlich nicht nur in Island noch unbeglichene Rechnungen. Laut dus.com: Ein A320-200 mit der Reg. D-ABDX - Planmäßige Ankunft: 06:05 Uhr - Nun erwartet um: 16:10 Uhr
VS007 Geschrieben 20. Oktober 2017 Melden Geschrieben 20. Oktober 2017 Lt dem verlinkten Artikel geht es in KEF um Gebühren aus der Zeit vor der Insolvenz. Darf AB die überhaupt begleichen, rein insolvenzrechtlich? Oder geht das über die Hintertür dass sonst die Maschine da festsitzt und Geld verbrennt?
cityshuttle Geschrieben 20. Oktober 2017 Melden Geschrieben 20. Oktober 2017 vor 1 Stunde schrieb VS007: Lt dem verlinkten Artikel geht es in KEF um Gebühren aus der Zeit vor der Insolvenz. Darf AB die überhaupt begleichen, rein insolvenzrechtlich? Oder geht das über die Hintertür dass sonst die Maschine da festsitzt und Geld verbrennt? Also normalerweise sind "Gläubigerbevorteilungen" absolut verboten und wahrscheinlich auch strafbar (inkl. Rückabwicklung etc.) !
d@ni!3l Geschrieben 20. Oktober 2017 Melden Geschrieben 20. Oktober 2017 Was bringt eigentlich das Pfänden? Der Airbus gehört AB ohnehin nicht und mehr finanzieller Schaden für AB bringt dem Flughafen auch kein Geld.
BananaJoe Geschrieben 20. Oktober 2017 Melden Geschrieben 20. Oktober 2017 Am 15.08.2017 um 14:23 schrieb d@ni!3l: Wie schnell sind eigentlich die 150 Mio aufgebraucht? So wie AB Geld verdient müsste das ja eigentlich schnell gehen, oder? Vielleicht ein Versuch nach dem Motto "mal sehen was passiert", vielleicht ist die Rechtslage in Island auch eine andere und eine solche Pfändung dort möglich so das der Inhaber auslösen kann/muss. Alles nur Vermutungen, aber irgendwas muss ja passieren wenn der Flieger heute doch noch nach DUS zurück kommt.
touchdown99 Geschrieben 20. Oktober 2017 Melden Geschrieben 20. Oktober 2017 Pfänden kannst Du erstmal alles, die Frage ist, wie schnell der wahre Eigentümer sein unrechtmäßig gepfändetes Eigentum wieder gerichtlich freibekommt, wenn er seine Eigentümerstellung nachweist. Wobei es ja nur "grounded" heißt. Kann sein, dass man da einfach ein paar Fahrzeuge vor den Flieger gestellt hat und nicht förmlich gepfändet hat. Einfach faktisch ein bisschen Druck ausüben.
VS007 Geschrieben 21. Oktober 2017 Melden Geschrieben 21. Oktober 2017 Sehe ich das richtig, dass die Mühle immer noch in KEF steht? Wenn die Isländer die nicht gehen lassen, weil AB nicht zahlen darf und dann irgendwann demnächst mangels Existenz auch nicht mehr kann, kann der Betreiber sich dann an der Leasinggesellschaft (die die Maschine ja sicher irgendwann abholen will) schadlos halten oder hat er sich dann verzockt?
globetrotter88 Geschrieben 21. Oktober 2017 Melden Geschrieben 21. Oktober 2017 Ich vermute Mal, dass sich der Flughafen da nur selbst ein Grab schaufelt. Nach Isländischem Recht, darf der Flughafen wohl das Flugzeug am Boden halten Nach Deutschem Recht darf Air Berlin nicht bezahlen Das Flugzeug gehört einem Leasinggeber Air Berlin stellt am nächsten Freitag Abend den Betrieb ein So wie ich das sehe, ergibt sich daraus die Möglichkeit, den Flughafenbetreiber für die Kosten haftbar zu machen, die Kosten einzuklagen und der Insolvenzmasse zuzuführen. Der Leasinggeber müsste das Flugzeug abholen dürfen, da die Schulden nicht seine sind. Das sind alles Vermutungen ohne die genaue Rechtslage in Deutschland und Island zu kennen.
NCC1701 Geschrieben 21. Oktober 2017 Melden Geschrieben 21. Oktober 2017 Wäre wahrscheinlich besser gewesen, wenn KEF überhaupt keine weiteren Freigaben zum Anflug erteilt hätte. ...NCC1701
slowlyhh Geschrieben 22. Oktober 2017 Melden Geschrieben 22. Oktober 2017 vor 13 Stunden schrieb globetrotter88: Ich vermute Mal, dass sich der Flughafen da nur selbst ein Grab schaufelt. Nach Isländischem Recht, darf der Flughafen wohl das Flugzeug am Boden halten Nach Deutschem Recht darf Air Berlin nicht bezahlen Das Flugzeug gehört einem Leasinggeber Air Berlin stellt am nächsten Freitag Abend den Betrieb ein So wie ich das sehe, ergibt sich daraus die Möglichkeit, den Flughafenbetreiber für die Kosten haftbar zu machen, die Kosten einzuklagen und der Insolvenzmasse zuzuführen. Der Leasinggeber müsste das Flugzeug abholen dürfen, da die Schulden nicht seine sind. Das sind alles Vermutungen ohne die genaue Rechtslage in Deutschland und Island zu kennen. Für den Flughafen geht das nach hinten los. Der Lesinggeber kann gegen den Flughafen auf Schadenersatz klagen, und Air Berlin wird nicht mehr zahlen. Ich hätte den Isländern zugetraut, sicher vorher schlauer zu machen.
bueno vista Geschrieben 22. Oktober 2017 Melden Geschrieben 22. Oktober 2017 vor 15 Stunden schrieb globetrotter88: Der Leasinggeber müsste das Flugzeug abholen dürfen, da die Schulden nicht seine sind. Aber erst wenn der Leasingvertrag auch vorzeitig beendet wurde. Das wird viele Anwälte beschäftigen wann, wer, was darf. Wir kennen keine Details wie sich LH mit den Leasinggebern geeinigt hat. Deren Interesse ist der nahtlose Betriebsübergang. LH wird die Maschine aber sicherlich nicht selbst abholen und auslösen.
OliverWendellHolmesJr Geschrieben 22. Oktober 2017 Melden Geschrieben 22. Oktober 2017 Hier ist man an einem totem Punkt angelangt. [Oder an einem Fallbeispiel für: Warum internationale Inegration Wohlstand schaft, im gegenzug zu "Souveränität".] Air Berlin darf nach deutschem Recht die Flughafengebühren, die vor dem 15.08. angefallen sind, nicht bezahlen. Diese dürfen nur aus der Insolvenzmasse bedient werden. Der Flughafen darf nach isländischem Recht die Maschine stilllegen. Air Berlin ist nicht Eigentümer des Flugzeuges aber ganz eindeutig wirtschaftlich Berechtigter aus dem Flugzeug. Offensichtlich gibt es in Island im Insolvenzrecht keine Vorschriften zur Anerkennung ausländischer Insolvenzverfahren, anders als in Deutschland oder bspw. den USA. Wie man das löst? Der schwächere Partner gibt nach. Was die Konsequenzen sind? Unter umständen nehmen Leasinggeber in Zukunft die Bedingung in ihre Verträge auf, das Flugzeuge nur noch in Staaten eingesetzt werden dürfen, die sich an internationalen Abkommen zur Abwicklung von Insolvenzen beteiligen.
Gast Geschrieben 22. Oktober 2017 Melden Geschrieben 22. Oktober 2017 ...Und damit hätte Islandair keine Konkurenz mehr
jubo14 Geschrieben 22. Oktober 2017 Melden Geschrieben 22. Oktober 2017 Oder Icelandair hat dann selber keine Möglichkeit mehr ein Flugzeug zu leasen!
H1Chris Geschrieben 22. Oktober 2017 Melden Geschrieben 22. Oktober 2017 Dann hätten sie aber eigentlich jetzt schon keine.
touchdown99 Geschrieben 22. Oktober 2017 Melden Geschrieben 22. Oktober 2017 Ob Island generell kein ausländisches Insolvenzverfahren anerkennt, scheint mir hier nicht wirklich relevant zu sein. Der Flughafen blockiert den Flieger gestützt auf eine entsprechende Regelung im Luftfahrtgesetz, die nicht zwischen Eigentümer und Betreiber eines Flugzeugs differenziert. Dafür, das airberlin als Betreiber den Flieger nicht "auslösen" kann und BOC als Leasinggeber dazu an sich keine Veranlassung hat, und insofern ein Patt entstehen kann, fehlt dem Luftfahrtgesetz anscheinend die Phantasie.
Faro Geschrieben 22. Oktober 2017 Melden Geschrieben 22. Oktober 2017 Man kann das Geld doch ganz bequem von Herr Winkelmanns Gehaltskonto nehmen, da kommt man ja noch über Jahre dran.
touchdown99 Geschrieben 22. Oktober 2017 Melden Geschrieben 22. Oktober 2017 Keineswegs. Das Gehalt zahlt eine Bank, wenn ich es richtig verstanden habe (Lohnausfallgarantie).
markusmint Geschrieben 22. Oktober 2017 Melden Geschrieben 22. Oktober 2017 vor 9 Stunden schrieb OliverWendellHolmesJr: Air Berlin darf nach deutschem Recht die Flughafengebühren, die vor dem 15.08. angefallen sind, nicht bezahlen. Diese dürfen nur aus der Insolvenzmasse bedient werden. Es ist nach wie vor immer wieder zu lesen, Air Berlin dürfe keine Zahlungen leisten. Gibt es schon eine Insovenzmasse (§ 35 InsO)? Ist das Insolvenzverfahren denn inzwischen eröffnet? Und gibt es Verfügungsverbote? Also die Isländer machen das schon ganz richtig.
touchdown99 Geschrieben 22. Oktober 2017 Melden Geschrieben 22. Oktober 2017 Ohne Eröffnung gäbe es doch keine Eigenverwaltung? Verfügungsverbote gibt es bei Eigenverwaltung nicht, ändert aber ja nichts am Schicksal der Gläubigerforderungen.
OliverWendellHolmesJr Geschrieben 22. Oktober 2017 Melden Geschrieben 22. Oktober 2017 Zitat Insolvency proceedings in other jurisdictions are not recognised in Iceland. Bankruptcy proceedings in another jurisdiction do not bar a creditor in Iceland from levying executions against assets situated in Iceland belonging to the foreign bankrupt entity. In order to take possession of assets situated in Iceland, the foreign administrator must start bankruptcy proceedings before the domestic courts. [Reuters Practical Law] Der Lösungsansatz wäre, das Air Berlin vor ein isländisches Gericht geht und ein Insolvenzverfahren über das dortige Vermögen startet. Ob auf dem Weg mehr für die Flughafengesellschaft übrig bleibt als bei Anmeldung der Forderung in Deutschland halte ich für zweifelhaft. Den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz halte ich für nachrangig, auch ein geleastes Flugzeug ist ein Vermögenswert für die Fluggesellschaft, die es betreibt - was sich auch darin zeigt, dass im internationalen Bilanzrecht die Unterscheidung zwischen operating lease und finance lease aufgegeben wurde. @markusmint Der Sachwalter selber hat im Interview mit der RP gesagt, dass sie nicht zahlen dürfen. Entweder beruft er sich auf den hier zitierten Passus oder allgemein auf den Schutz, der mit der vorläufigen Eigenverwaltung einhergeht. Auf den bezieht man sich ja auch, wenn man Ticketerstattungen oder Leistungen nach VO261/2004 verweigert, die vor dem 15.08.2017 entstanden sind. Zitat [...] Ferner wird zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO folgendes angeordnet: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind, untersagt; bereits begonnene Maßnahmen, auch anderer Gerichte, insbesondere des Vollstreckungsgerichts, werden einstweilen eingestellt, [...] [Aus der Bekanntmachung des Amtsgericht Charlottenburg, AZ 36a IN 4295/17]
touchdown99 Geschrieben 22. Oktober 2017 Melden Geschrieben 22. Oktober 2017 Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein isländischer Gläubiger ein im Besitz eines Schuldners (airberlin) befindliches und dort gepfändetes Dritteigentum (BOC) zur Befriedigung seiner Forderung verwerten kann Davon mal abgesehen, dass überhaupt nichts gepfändet wurde. Isavia stützt sich auf eine Vorschrift des Luftrechts, nach der ein Flugzeug am Starten gehindert werden kann, wenn Forderungen offen sind. Irgendeine zwangsvollstreckungsrechtliche Dimension hat das nicht. Ist einfach nur die Legitimierung eines strukturell nötigenden Druckmittels, um beim Schuldner eine Zahlung herbeizuführen, die airberlin, slebst wenn sie es wollten, nicht erbringen dürfte.
BananaJoe Geschrieben 23. Oktober 2017 Melden Geschrieben 23. Oktober 2017 vor 8 Stunden schrieb touchdown99: Davon mal abgesehen, dass überhaupt nichts gepfändet wurde. Isavia stützt sich auf eine Vorschrift des Luftrechts, nach der ein Flugzeug am Starten gehindert werden kann, wenn Forderungen offen sind. Weiß man denn wie hoch die offenen Posten sind? Klingt für mich eher danach das man darauf baut das evtl. der Eigentümer auslöst bevor es ewig rumsteht und nicht weiter verleast werden kann.
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