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Aktuelles zu Sundair


jubo14

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Die D-ASGK wurde im neuen/alten Kleid gespottet:

 

https://www.jetphotos.com/photo/9186432

 

Es wurden bisher nur die Niki-Aufkleber von Rumpf, Triebwerk und Sharklets entfernt, das AB-Logo am Leitwerk ist vermutlich lackiert und noch drauf.

 

Werden die überhaupt noch in ST-CS lackiert, lohnt sich das für ein relativ kurzfristiges Leasing? Zumindest komplett weiß und ein Germania-Aufkleber sollten aber doch wohl drin sein.

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vor 3 Stunden schrieb Patrick W:

Wieso ?! Die D-AGMA flog oder fliegt doch mit demselben Farbkleid durch Welt!

 

Dadurch wird das auf dem Sundair-Flieger auch nicht schöner. Auch die D-AGMA könnte einen neuen Lack vertragen.

 

Ich mochte die Air Berlin Lackierung noch nie, ist aber Geschmack. Hier geht es mir aber eher um den möglichst einheitlichen Markenauftritt. Also entweder temporär im Germania-Kleid, oder, wenn Germania das egal ist, in Sundair-Lackierung. Oder man hat den Flieger ohnehin als Wetlease-Flieger geplant, dann all White und man macht einen Sticker der jeweiligen Airline drauf.

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Das AOG der D-ASMR scheint was länger zu dauern, Avion Express fliegt jetzt den dritten Tag in Folge. Ich vermute, dass die heute Mittag in FUE mit der D-ASEE durchtauscht. Die ist gerade ab DUS im Einsatz, ab dort fliegt Sundair ab Sonntag aber ohnehin erstmal nicht mehr.

Bearbeitet von LarsK
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Der EUGH hat ein für Sundair wichtiges Urteil gefällt:

 

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text&docid=209101&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir&occ=first&part=1&cid=5596548&fbclid=IwAR3sPYDFQg14BjFlK33BXgV7bsACuzXnreG9lBfAswJQ7W7vhW8zL47WXYg

 

Es ging um die Frage, ob eine Airline die zum Zeitpunkt X zwar schon ein AOC beantragt, aber noch nicht erhalten hat, eine Airline im Sinne der EU VO 261/2004 ist. 

 

Der EUGH sagt: nein.

 

Damit sind alle Forderungen gegen Sundair auf Ausgleichszahlung aus der etwas holprigen Anfangsphase mit Flugstreichungen, Flugzeitveränderungen, bedingt durch den Subcharterbetrieb, vom Tisch.

 

Da war wohl in Stralsund und Duisburg der ein oder andere erleichterte Seufzer zu hören.

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vor 19 Minuten schrieb LarsK:

Da war wohl in Stralsund und Duisburg der ein oder andere erleichterte Seufzer zu hören.

 

Die betroffenen Passagiere können bei größeren Flugverspätungen des Subcharters aber eine Reisepreis-Minderung beim Veranstalter geltend machen - auch wenn die Erstattungsbeträge bei Verzögerungen von einigen Stunden dabei weit weniger großzügig sein dürften.

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Zum einen ist die Erstattung geringer, der Weg dahin ist deutlich steiniger und es betrifft halt diverse Veranstalter und nicht alleine Sundair/Schauinsland. Die müssen nun natürlich für Probleme gerade stehen, die sie nicht zu verantworten hatten. Aber so ist das halt bei Haftungsfragen. Wäre interessant, ob die sich hintenrum das Geld bei Sundair wiederholen können, das wäre eine Frage der Verträge.

 

Ob das Urteil selber richtig ist, da bin ich gespalten. Auf der einen Seite ist es gut, dass neue Airlines, die gerade im Aufbau häufiger solche Probleme haben dürften und die durch solche Forderungen schnell in finanzielle Schieflage geraten können, hier geschützt wurden.

 

Auf der anderen Seite kann ich auch die Passagiere verstehen, die bei weitem nicht bekommen haben was sie bezahlt haben und sich nun geprellt fühlen. 

 

Der Reputation von Sundair sollte das nicht schaden, dafür ist das Thema viel zu speziell, als dass das große Wellen schlägt.

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LY-VEL ist auch heute noch für SundAir unterwegs, skyliner schreibt sogar von einem Wetlease, was ich aber nicht glaube. Ich vermute, dadurch dass die D-ASEF vorhin ferry nach Kassel ging und die D-ASMR seit vorgestern wieder flott ist (hat gestern die D-ASGK im GMI-Wetlease vertreten), dass der Subchartereinsatz damit heute endet.

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vor 5 Stunden schrieb LarsK:

Der EUGH hat ein für Sundair wichtiges Urteil gefällt:

 

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text&docid=209101&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir&occ=first&part=1&cid=5596548&fbclid=IwAR3sPYDFQg14BjFlK33BXgV7bsACuzXnreG9lBfAswJQ7W7vhW8zL47WXYg

 

Es ging um die Frage, ob eine Airline die zum Zeitpunkt X zwar schon ein AOC beantragt, aber noch nicht erhalten hat, eine Airline im Sinne der EU VO 261/2004 ist.

 

Vor dem Hintergrund, dass die Fluggastrechteverordnung ein hohes Schutzniveau für die Passagiere sicherstellen soll, ist die Entscheidung bedauerlich und aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar.

 

Der EuGH scheint sich der Schwierigkeit der Ausgewogenheit der Entscheidung aber im Klaren gewesen zu sein, denn immerhin verweist er auf Entschädigungsmöglichkeiten auf Basis anderer Rechtsgrundlagen, etwa dem Pauschalreiserecht. Leider wird nicht berücksichtigt, dass die meisten Betroffenen wegen der damals noch gültigen Ausschlussfrist keine entsprechenden Ansprüche mehr geltend machen können und damit völlig leer ausgehen.

 

Immerhin liegt aufgrund der entsprechenden Ausführungen nahe, dass der EuGH das Verhalten wohl als wettbewerbsrechtlich unlauter einstuft. Auf Basis von Grundsätzen der Rechtsscheinhaftung hätte man dann aber auch zu einem anderen Ergebnis bei der Vorlagefrage kommen können. So isser halt, der EuGH...

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Kam die Klage gegen Sundair von Fluggästen direkt oder von einem Factoring-Portal?

 

Wenn Sundair ein wenig Ar*** in der Hose hat, dann sollten sie nachweislich betroffenen Passagieren wenigstens einen Gutschein spendieren oder eine sonstige kleine Aufmerksamkeit. Auch wenn sich dann womöglich ein paar "das-ist-doch-blanker-Hohn"-Nörgler melden sollte - das wäre dennoch gut. Ansonsten ist die Sache nun ja sowieso vom Tisch - und das Leben kann weiter gehen!

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vor einer Stunde schrieb markusmint:

Vor dem Hintergrund, dass die Fluggastrechteverordnung ein hohes Schutzniveau für die Passagiere sicherstellen soll, ist die Entscheidung bedauerlich und aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar.

 

Für ein Gericht, das hin und wieder großzügig mit der Auslegung von Gesetzen ist - auch im Bereich der Fluggastrechte - ist es schwer nachvollziehbar. Es widerspricht auch dem Urteil zu TUIfly von Anfang 2018.

 

Andererseits, der Text ist eindeutig. Mit dem Ergebnis, dass hier eine Regelungslücke vorliegt, die durch die Politikl geschlossen werden sollte.

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vor einer Stunde schrieb LarsK:

Sundair hat für den Februar mehrere Flüge ab verschiedenen deutschen Flughäfen nach Tel Aviv (KAO) geladen. KAO ist aber der IATA-Code für Kuusamo, Finnland.

 

Wo geht's also hin?

Mein Tipp: Kuusamo

Grund: Solche Flüge gab es schon mit HHI vor 10 Jahren

Sales-Director HHI: Ralf Ullmann

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vor 22 Minuten schrieb sabre:

Wann kommen die neuen A320 aus Südamerika??

 

Ach Sabre, die müssen doch erstmal die abgängigen SSJ von Brussels einflotten, um anschließend gemeinsam mit PAD Aviation in Kassel den neuen, zentraleuropäischen Wartungsstandort für Sukhoi zu eröffnen!

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vor 2 Stunden schrieb ATN340:

Mein Tipp: Kuusamo

Grund: Solche Flüge gab es schon mit HHI vor 10 Jahren

Sales-Director HHI: Ralf Ullmann

Das nennt sich "Finnischer Winterzauber, Kuusamo" und wird als Sonderreise über verschiedene Reisebüros und Veranstaltern von insgesamt 6 Abflugorten angeboten, immer jeweils mit Sundairflügen im Zeitraum Januar bis Februar 2019 (ab BRE, DTM, STR, NUE, TXL und LEJ).

 

Bearbeitet von bernd.e32
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Am 18.12.2018 um 21:08 schrieb LarsK:

Sundair scheint gerade ein bisschen am Kasseler Winterflugplan zu schrauben. Die Buchung von Flügen nach Fuerte ist wohl gerade deaktiviert.

 

Neu dazu gekommen sind regelmäßige Flüge von CGN nach MLA im Sommer.

Sind aber nicht auf der Webseite buchbar oder?

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Nein. Die Aktualität der Homepage ist ohnehin scheinbar sehr von der Tagesform abhängig.

 

Die beste Übersicht über die Flüge hat man, wenn man Zusatzleistungen abfragt. Denn es sind längst nicht alle Flüge buchbar, man kann aber für die meisten Flüge Zusatzleistungen buchen.

 

Teilweise tauchen da auch vereinzelt ST-Flüge auf, der heutige Flug von Salzburg nach Copenhagen unter SR-Nummer zum Beispiel aber nicht. Ich erkenne da kein Muster, wann für einen Flug Zusatzleistungen gebucht werden können und wann nicht bzw. welche Flüge angezeigt werden und welche nicht. Man kann Zusatzleistungen für Flüge von Triest nach Stuttgart oder Tegel buchen, in die andere Richtung gibt es diese Flüge nicht, obwohl das als Zubringerflüge für Kreuzfahrten sicherlich keine one-way Flüge sind. Man kann sich nach wie vor über den Sommerflugplan 2018 informieren, wie auch über den Winterflugplan 2018/2019 für Tegel und Kassel, der aber zumindest für Tegel hinten und vorne nicht mit dem übereinstimmt, was tatsächlich geflogen wird. Man kann für einige Flüge Sitzplätze reservieren, für andere nicht. Bei Flügen mit Zwischenstopp wird dieser mal angezeigt, mal nicht.

 

Ist aber unter dem Strich immer noch eine recht brauchbare Informationsquelle, auch wenn man der HP nicht ansieht, dass der Sundair-Chef aus der IT-Branche kommt.

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Am 18.12.2018 um 21:08 schrieb LarsK:

"Sundair scheint gerade ein bisschen am Kasseler Winterflugplan zu schrauben. Die Buchung von Flügen nach Fuerte ist wohl gerade deaktiviert."

 

Das war aber von Anfang an so geplant. In dem Winterflugplan Kassel den ich als PDF am 24.06.18 heruntergeladen habe steht bereits:

 

Hurghada

So durchgängig,

Do nicht in der Zeit 30.11.-27.02.

 

Fuerteventura

Fr. nicht in der Zeit 05.01.-07.02.

 

Siehe auch https://sundair.com/informations/index.php ganz unten Winter Flugplan

Bearbeitet von stwie1
Zitat
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