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Zwischenfälle 2021


Tschentelmän

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vor 39 Minuten schrieb sweet-home-STR:

Eine schöne Dokumentation wie einfach es ist sich Zugang zu Flugzeugen zu verschaffen, auch wenn man schlimmere Absichten als den Vandalismus hätte (der in den USA oder anderen Ländern womöglich mit roten Flecken am Rumpf beendet worden wäre...)


DAS ist aus meiner Sicht tatsächlich das schockierende. Überhaupt mehren sich aus meiner Sicht in den letzten Jahren die Fälle, wo irgendwie Leute auf das Vorfeld oder weiter kommen.

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Der französische Staat weiß sich schon ganz gut gegen Greenpeace zu wehren. Aus bisher ungeklärten Gründen hat mal ein Greenpeace-Schiff im Südpazifik leckgeschlagen und ist gesunken.

 

vor 32 Minuten schrieb medion:

für andere mich inkludiert sind das Verbrecher.

Richtig, immer weiter drauf. Möglichst jede unbequeme Meinung kriminalisieren. Noch weiter kriminalisieren und eskalieren. Warum nicht.

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Sorry, aber da muss ich mich @medion anschließen. Das ist klare Sachbeschädigung, somit eine Straftat und eben nicht „einfach mal so“ die Äußerung einer unbequemen Meinung. Und nein, der Zweck heiligt nicht die Mittel. Dafür gibt es ein Rechtssystem.

 

Bearbeitet von Gast
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vor 4 Minuten schrieb d@ni!3l:

Sachbeschädigung ist doch keine Meinung!

Ist es denn Sachbeschädigung?

 

vor 26 Minuten schrieb effxbe:

Das ist klare Sachbeschädigung

Klare Sachbeschädigung! Ok, oder?

 

Ist es unerheblich? Darüber kann man streiten. Wenn Greenpeace nicht ganz dumm war haben sie eine wasserlösliche Farbe genommen. Ist es dauerhaft? Definitiv nicht. Es braucht entweder einen Wasserstrahl oder einen Eimer Farbe. Dann ist der Originalzustand wieder hergestellt. Wäre Greenpeace weniger dumm, hätten sie eine abziehbare Folie angebracht. 

 

Also ist es wohl keine Sachbeschädigung. Das ganze kann man zivilrechtlich über Schadenersatz regeln.

 

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vor 17 Minuten schrieb OliverWendellHolmesJr:

Also ist es wohl keine Sachbeschädigung


Aus meiner Sicht durchaus und nicht mal diskutabel:

 

Zitat

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 303 Sachbeschädigung

 

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

 

(3) Der Versuch ist strafbar.


Hervorhebung durch mich.

 

Da hier sicherlich Fachpersonal ranmusste um neben der Entfernung zu prüfen, ob die Farbe ggf. aggressive Substanzen enthielt, die die Außenhülle angreifen könnte, sind sicherlich Kosten entstanden. Außerdem ggf. Ausfallkosten durch den Stillstand - sofern die Maschine geplant war und nicht unmittelbar Ersatz zur Verfügung stand.

 

Zusätzlich unbefugtes Betreten von Betriebsgelände (Flughafen dürfte noch schwerer wiegen als bspw. Deine Kleingartenparzelle) .

 

Meinungsäußerung beim Thema Luftfahrt und Umwelt ist wichtig, ohne jede Frage. Aber doch nicht so. Denn das ist strafbares Verhalten.

 

Bearbeitet von Gast
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Unabhängig davon steht meiner Meinung nach noch die Frage im Raum, welche rechtlichen Konsequenzen das Eindringen in den Sicherheitsbereich nach sich zieht. Das Überklettern eines Stacheldrahtzaunes sieht nicht nach einem legitimierten Zugang aus. In D wären gemäß LuftSiG bis zu 10TEUR fällig.

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Es wird sicher Off-Topic, aber:

Es müssen alle drei Bedingungen definitiv erfüllt sein: unbefugt, nicht unerheblich, nicht nur vorübergehend. Sonst ist es keine Sachbeschädigung. "Zwei von drei" oder "eins von drei" ist nicht ausreichend um den Tatbestand der Sachbeschädigung [nach deutschem Recht] zu erfüllen.

 

vor 26 Minuten schrieb effxbe:

Da hier sicherlich Fachpersonal ranmusste um neben der Entfernung zu prüfen, ob die Farbe ggf. aggressive Substanzen enthielt, die die Außenhülle angreifen könnte, sind sicherlich Kosten entstanden. Außerdem ggf. Ausfallkosten durch den Stillstand - sofern die Maschine geplant war und nicht unmittelbar Ersatz zur Verfügung stand.

Wie gesagt, dass kann man zivilrechtlich zwischen Air France und Greenpeace regeln. Dazu braucht es kein Strafrecht. Die knappen Ressourcen der Staatsanwaltschaften kann man sinnvoller einsetzen [Hallo Herr Musk.]

  

vor 5 Minuten schrieb Hubi206:

1. Das Eindringen in den Sicherheitsbereich wiegt für mich am schwersten und stellt nach deutschem Recht eine Straftat dar

Eine Ordnungswidrigkeit. Keine Straftat - wenn ich nichts übersehen habe.

 

vor 5 Minuten schrieb Hubi206:

2. Die Aussagen 'es müssen 3 Bedingungen erfüllt sein und ob die Farbe wasserlöslich ist, ist für mich ein juristischer Witz.

Das müsste dann mit dem Gesetzgeber geklärt werden, der den Tatbestand so ausformuliert hat: Die Adresse ist Platz der Republik 1, Berlin. Per Email unter post@bundestag.de erreichbar.

 

vor 14 Minuten schrieb aaspere:

Und weil das aus meiner Sicht so scheint, hatte ich mein erstes posting auch etwas humorvoll gestaltet.

Wenn man Sachen, die einem nicht gefallen mit Humor nimmt lebt man entspannter und macht seinem "Kontrahenten" das Leben schwerer, weil es ihm weniger Aufmerksamkeit gibt. Stellt Air France Greenpeace irgendwann den Betrag in Rechnung interessiert es niemanden mehr. Gibt es einen Strafprozess gibt es Medienberichte inkl. Bildern der Flugzeuge. Kostenlose Aufmerksamkeit für das Anliegen von Greenpeace.

 

 

Bearbeitet von OliverWendellHolmesJr
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Also, Sachbeschädigung (mehr ist es nicht) ist ein Vergehen und kein Verbrechen. Und dieses Vergehen reiht sich in die lange Liste anderer Aktionen von Greenpeace ein. Insofern holt mich das nicht vom Hocker. Und wer da schlechte Laune hat und kotzen möchte, mag das tun. Ich glaube auch, dass es Greenpeace so durchführte, dass der Schaden mit relativ einfachen Mitteln behoben werden kann. Und weil das aus meiner Sicht so scheint, hatte ich mein erstes posting auch etwas humorvoll gestaltet. Wer das als unerträglich oberflächlich betrachtet, darf das tun. Wichtiger finde ich eine Antwort auf die Frage, warum die Aktivisten so lange da werkeln konnten, ohne dass die Flughafenpolizei einschritt. In Bremen hätte das keine 5 Minuten gedauert

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1. Das Eindringen in den Sicherheitsbereich wiegt für mich am schwersten und stellt nach deutschem Recht eine Straftat dar

2. Die Aussagen 'es müssen 3 Bedingungen erfüllt sein und ob die Farbe wasserlöslich ist, ist für mich ein juristischer Witz.

 

Ich hoffe, daß die Franzosen damit in aller Härte vorgehen, damit sich so etwas nicht wiederholt

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Ich gehöre auch zu denen, die sich eine ordentliche Strafe für diese idioten wünsche. Es kann doch nicht angehen, dass Menschen so ihre Probleme und Befindlichkeiten lösen. Wo enden wir denn, wenn jeder zu irgendwelchen illegalen Methoden greift, wenn es darum geht die eigene Meinung zu vertreten?

Ich hoffe, dass es in Frankreich für das Eindringen in den Sicherheitsbereich eine saftige Strafe gibt und dass Air France die entstandenen Kosten in Rechnung stellt. Ein paar tausend € sollten dabei sicherlich zusammenkommen. 

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vor 17 Minuten schrieb HAJ98:

Ich gehöre auch zu denen, die sich eine ordentliche Strafe für diese idioten wünsche. Es kann doch nicht angehen, dass Menschen so ihre Probleme und Befindlichkeiten lösen. Wo enden wir denn, wenn jeder zu irgendwelchen illegalen Methoden greift, wenn es darum geht die eigene Meinung zu vertreten?

Ich hoffe, dass es in Frankreich für das Eindringen in den Sicherheitsbereich eine saftige Strafe gibt und dass Air France die entstandenen Kosten in Rechnung stellt. Ein paar tausend € sollten dabei sicherlich zusammenkommen. 

Die Strafe ist das eine . Man sollte aber nach Aufnahme der Personalielen für alle Beteiligten ein Hausverbot für sämtliche französische Flughäfen verfügen, auf Lebenszeit !

 

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vor 4 Stunden schrieb Hubi206:

1. Das Eindringen in den Sicherheitsbereich wiegt für mich am schwersten und stellt nach deutschem Recht eine Straftat dar

 

Owi reicht.

 

Zitat

Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
§ 18 Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1.

[...]

8.

entgegen § 10 Satz 6 sich oder einem Dritten Zugang zur Luftseite verschafft oder

9.

[...]

 

Zitat

(2) [...]

 

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 3 mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro und in den übrigen Fällen der Absätze 1 und 2 mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.

 

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Das wäre in Deutschland so. Ob das auch so ähnlich in Frankreich gilt, weiß ich nicht. Aber unabhängig davon sollte man die Aktion nicht zu hoch aufhängen. Das würde nur Greenpeace dienen. Und der Sicherheitsdienst am CDG sollte auch nicht ungeschoren davonkommen.

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vor 13 Stunden schrieb aaspere:

Das würde nur Greenpeace dienen. Und der Sicherheitsdienst am CDG sollte auch nicht ungeschoren davonkommen.

 

Tut es ja jetzt schon, es sind ja grüne Aktivisten und so schlimm ist es ja nicht. Die sind sich sehr sicher, dass ihnen nichts passiert, es ist ja die richtige Gruppe für die richtige Sache.  In aller Ruhe wurde da geleitert und sich fröhlich dabei gefilmt. Wehe es wären welche von Front National oder im weitesten Sinne Islamisten gewesen, da wären die dududu-mit-einem-Lächeln-Töne wohl etwas anders...

 

Jetzt soll der Sicherheitsdienst zum Opfer gemacht werden? Wie viele Kameras, Zäune und Manpower soll denn da noch vorgehalten werden.  Toll, dass man in Bremen ruckzuck da wäre, vielleicht ist die Provinz von der umzäunten Fläche her auch bisschen kleiner? Aber typisch, jetzt sind die Opfer einer Tat wie so oft auch noch selbst schuld, zumindest zum Teil? Und ob Ordnungswidrigkeit, Straftat, Sachbeschädigung ist doch wirklich juristischer Kram und nur Juristen selber finden das toll. Sicher auch Arbeitsplätze, äußerst produktive...

 

Und zum "Dreiklang": unbefugt: irgendwie ja. Nicht unerheblich: ja. (selbst wenn die Farbe sich von selber abwischt, ist ja sicherlich grün und öko, muss eine Überprüfung stattfinden vor dem nächsten Flug. Dauerhaft: wahrscheinlich ja, unprofessionelles Personal hüpft auf einer Flugzeugtragfläche rum, unter den korrekten Aktionsstiefeln könnten sich ja auch kleine Steinchen ins Profil festgesetzt haben...

 

Und diejenigen, die öfters mit mir nicht ganz der gleichen Meinung sind, dürfen sich trotzdem ganz sicher sein, dass ich niemals auf die Idee käme, ihr Auto, das Fahrrad, die Solaranlage oder den Gartenzaun auch nur mit den kleinen Finger zu berühren und zu beschädigen!

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Meiner Meinung nach eine Straftat. Ich bin kein Jurist aber kommt nicht auch gefährlicher Eingriff in den Flugverkehr in Frage?

 

Hat die Stau-Statik-Anlage was abbekommen (z.B. wasserlösliche Farbe, Kratzer um die static ports), wurde auf nicht dafür vorgesehenen Flächen rumgelaufen und gab es dadurch Beschädigungen?

Bevor ich den Flieger für den Flugbetrieb freigeben würde, müsste eine Umfassende Inspektion durchgeführt werden.

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Mir stehen die Tränen in den Augen. Da wurde ein Ort des Verkehrs durch Zaunsprung entweiht, eine blütenweiße (Achtung, AF) Jungfrau mit Wasserfarbe entehrt und linksversüfft. Und das alles aus den niederen Beweggründen, darauf aufmerksam zu machen, dass ein Weiter so für einen großen Teil der Erd-Insassen ziemlich blöd enden wird. Da rückt in einem Luftfahrtforum der Tellerrand in weitere Ferne, als uns Corona grad reisen lässt.

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A320 hat "mal wieder" ein um 90 Grad gedrehte Bugfahrwerk und schleift sich das bei der Landung ordentlich ab.

http://avherald.com/h?article=4e3fd7f4&opt=0

 

Erinnert mich spontan etwas an die Geschichte, die Jet Blue 2005 in LAX erlebt hatte... 

Bearbeitet von abdul099
Link zur Originalquelle geändert
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