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Aktuelles zur Deutschen Lufthansa AG


Gast Jörgi

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Im Geschäftsbericht 2015 steht das die Versorgungstarifverträge der Piloten und der Vertrag für die Kabinenbesatzung gekündigt wurde. Für die Kabine hat man sich geeinigt. Das der Konzern- (Mantel-) Tarifvertrag gekündigt wurde ist nicht ersichtlich. Der Konzerntarif-Vertrag ist auch nicht ein großes Vertragswerk sondern eine Kombination aus einzelnen Verträgen. Im Manteltarifvertrag sind die Grundlagen geregelt, dann gibt es Werke für die Vergütung, die Versorgung, zu Rationalisierung und Sanierung, usw.

 

Ich hatte vor ein paar Jahren mal gelernt, dass ein Tarifvertrag grundsätzlich nur für die Mitglieder der verhandelnden Gewerkschaft(en) gilt. Die Arbeitgeber die verhandelten Verträge aber (meistens) auch bei den Nichtmitgliedern anwenden. Gekündigte Tarifvertrag würden danach auch nur für Gewerkschaftsmitglieder weitergelten.

 

So ist es, man kann betrieblich vereinbaren, dass die Nicht-Gewerkschaftsmitglieder wie Gewerkschaftsmitglieder behandelt werden. Darauf hat man als Mitarbeiter aber kein Anrecht. Natürlich kann man bei einem gekündigten Tarifvertrag weiter Personal einstellen. Für die gilt der Tarifvertrag nicht mehr. Die spannendere Frage ist, ob man zu den Konditionen Personal findet.

Bearbeitet von OliverWendellHolmesJr
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 Natürlich kann man bei einem gekündigten Tarifvertrag weiter Personal einstellen. Für die gilt der Tarifvertrag nicht mehr. Die spannendere Frage ist, ob man zu den Konditionen Personal findet.

 

Die spannendere Frage bei der Lufthansa ist ob man Personal im Cockpit braucht (wir reden hier von der Mainline).

 

Es wird laut überlegt das sogar in MUC sämtliche Strecken an Eurowings gehen.

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Vielleicht sollte man nebenbei bedenken das Sowohl die Piloten der Eurowings (Deutschland) als auch die Piloten der airberlin ebenso von der VC vertreten sind und man sich da durchaus kennt und miteinander spricht.

Dass ist der entscheidende Punkt.

Die VC ist zwar als LH-Gewerkschaft verschrien, repräsentiert aber (theoretisch) alle Piloten in Deutschland in allen Firmen und hat auch in fast allen Firmen eine offizielle Vertretung.

Die VC gibt auf ihrer Homepage ca. 9600 Mitglieder an, im KTV sind aber nur etwas über 5000.

 

Deshalb auch meine Idee, den AB-Deal zu einem Kernpunkt der Neuauflage des KTV zu machen. Über Wet-Lease an EW wird ein Gehaltsschema in den LH-Konzern implementiert, dass zwischen den EW-Verträgen und den KTV-Verträgen liegt.

Ob dass die berühmte "goldene Mitte" ist vermag ich nicht zu sagen aber es ist definitiv ein "Anker" für die nächsten (gestern offiziell gestarteten) Verhandlungen.

Bearbeitet von ATN340
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Also zunächst einmal, es sind alle Tarifverträge gekündigt, die sich mit Arbeitszeiten, Entlohnung und Altersversorgung der PILOTEN beschäftigen.

 

Und auch nur bei diesen ist die VC überhaupt der Verhandlungspartner der LH.

 

Dann sollte man wissen, dass es in der Luftfahrt keine Flächen-Tarifverträge, sondern ausschließlich Firmen-Tarifverträge gibt.

Ergo ist es völlig unerheblich was Piloten im Vertrag von AB verdienen!

 

Und der Grund warum es keine Einstellungen bei LH gibt ist schlicht der, dass LH nd VC sich in ihren Verträgen auch auf einen Gültigkeitsbereich verständigt haben. Der besagt nun aber, dass jeder der bei LH eingestellt wird, egal ob VC-Mitglied oder nicht, nach den Regeln der Verträge zu entlohnen ist. LH könnte Nicht-VC-Mitgliedern gerne höhere Gehälter zahlen oder höhere Alters- und Versorgungsbezüge zusagen, aber eben nicht weniger.

Aber LH kann überhaupt kein Interesse daran haben, Piloten ausserhalb der Verträge zu beschäftigen. Denn kommt es zu einer Einigung mit der VC, so betrifft das alle Arbeitsverträge, die mit Bezug zu den Tarifverträgen geschlossen sind. Bei allen Einzelverträgen müsste die LH dann für jeden Vertrag eine Änderungskündigung aussprechen, die im Fall einer Schlechter-Stellung (und darauf läuft es ja schließlich hinaus) dann in jedem Fall wieder vor dem Arbeitsgericht landen wird.Das wäre ein Fass ohne Boden, New. die unendliche Geschichte!

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Grundsätzlich stimmt das. Aber der Geltungsbereich eines gekündigten Tarifvertrags umfasst nur noch diejenigen Mitarbeiter die vorher von ihm betroffen waren. Neueinstellungen aber nicht mehr. Der Grund warum bei LH nicht eingestellt wird (obwohl man schon jetzt einen Personalmangel im Cockpit hat) dürfte daher ein rein politischer sein. Rein rechtlich könnte man einstellen solange es nicht einen geschlossenen Tarifvertrag gibt der das verhindern würde. 

 

Das wurde bei deutschen Fluggesellschaften in der Vergangenheit durchaus auch gemacht, z.B. wurde bei DBA Personal im Cockpit eingestellt mit den Bedingungen der Germania, als die entsprechenden Tarifverträge gekündigt und in Nachwirkung waren.

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Und genau aus diesem Grund stellt LH ja auch Personal nur bei EW und de Cityline, zu den dort gültigen Konditionen, ein. ;)

 

Denn LH hat sich vor Jahren darauf eingelassen, dass der Geltungsbereich des Tarifvertrages sich eben nicht nur auf Mitarbeiter, sondern eben auch auf Arbeitsplätze erstreckt.

Und deswegen können sie, trotz gekündigtem Tarifvertrag, keine Piloten für einen A320 einstellen, die nicht mindestens die Leistungen aus dem gekündigten Vertrag bekommen.

 

Diese Regelung war seinerzeit die Kröte, die man glaubte schlucken zu müssen, um zu einer Trennung der Verträge von Mainline und Cityline zu kommen.

Und weil LH es geschafft hat, die Regelung (Beschränkung) für die Cityline aufzuweichen, bzw. auszuhebeln, verteidigt die VC die Regelung für die Mainline nun natürlich mit Klauen und Zähnen.

 

Ich fürchte dieser Streit wird sich noch über Jahre hinziehen!

 

Denn VC ist nicht bereit weiter nachzugeben.

Und LH hat einen Zustand erreicht, der zwar nicht optimal, aber verkraftbar ist.

Die Kosten sind gedeckelt. Streiken darf die VC nicht. Und LH darf bei den anderen Töchtern zu (für sie) besseren Konditionen einstellen. 

Irgendwann wird ein Zustand eintreten, wo die A380 oder 747 nicht mehr komplett mit KTV-Piloten bereedert werden kann.

Dann kann kein Gericht mehr der LH untersagen die Flotte von der Mainline zur Cityline zu verschieben ohne die Tarifvertragsbindung mitzunehmen.

Außerdem wird es zu der Situation kommen, dass ein Langstreckenpilot der Ciyline aktuell mehr Gewaltbekommen wird, als einer der Mainline. (Seine Personalkosten-Einsparung sind nämlich die verminderten Personalkosten-Rückstellungen, nicht das aktuelle Gehalt.)

Und ob die VC damit langfristig ihre LH-Mitglieder wird halten können, muss die Zukunft zeigen.

 

Ich bin gespannt, wann die VC aufgibt.

Denn anders geht dieser Tarifstreit nicht zu Ende.

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...

Irgendwann wird ein Zustand eintreten, wo die A380 oder 747 nicht mehr komplett mit KTV-Piloten bereedert werden kann.

Dann kann kein Gericht mehr der LH untersagen die Flotte von der Mainline zur Cityline zu verschieben ohne die Tarifvertragsbindung mitzunehmen.

...

 

Erkläre mir bitte einmal warum das kein Gericht dann untersagen kann, aber heute wohl.

 

...NCC1701

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Nun ganz einfach.

 

LH hat sich bei dem Versuch die komplette AUA-Flotte in Richtung Tirolern zu verschieben, ohne dass es ein Betriebsübergang ist, einen blutige Nase geholt.

Ein klassischer Fall eines Betriebsüberganges, der in Deutschland nicht anders zu beurteilen wäre.

 

Wenn ich als Unternehmen nun aber eine Teilflotte aus Personalmangel nicht mehr wirtschaftlich betreiben kann, gibt es niemanden, der die unternehmerische Entscheidung, mich von dieser Teilflöte zu trennen, gerichtlich anfechten kann. Kein Gericht kann ein Unternehmen dazu verurteilen, Verluste zu machen!

Und dass ich diese Teilflotte dann an anderer Stelle im Unternehmen, unter anderen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiter betreiben darf, zeigt das Beispiel der A340 der Cityline.

 

Wichtig ist es halt, dass LH belegen kann, dass sie Flieger stehen lassen müssen, weil sie kein Personal mehr haben.

Das ist im Moment noch nicht der Fall.

Nur werden in absehbarer Zeit Piloten genau die Schwelle erreichen, an der sie in die Übergangsversorgung gehen können. Ich glaube zwar, dass es einige geben wird, die so gerne fliegen, dass sie es auch gerne weiter machen werden. Aber ein nicht unwesentlicher Teil wird sich sagen, dass man lieber jetzt in die Übergangsversorgung geht und damit finanziell für die Zukunft ausgesorgt hat, als weiter zu fliegen und dann vielleicht doch Abstriche machen zu müssen. 

Und auf der Langstrecke fliegen bei LH nun mal überdurchschnittlich viel der älteren und erfahren Piloten der LH. Also wird der Effekt dort erheblich stärker sein, als auf der Kurz- und Mittelstrecke.

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Es hatten bereits einige LH-Piloten auf Weiterbeschäftigung geklagt (Google hilft, falls man das nicht glauben sollte), da es doch schön ist im Alter, wenn man zwei (max. drei) Langstrecken im Monat fliegt und dickes Gehalt (12.000 - 15.000 Euro netto) nach Hause trägt. Der Nachwuchs kann sich dafür gerne bedanken und falls hier noch irgendeiner etwas von Pilotenmangel schreiben sollte: Es gibt das Modell "Pay2Fly". Hier bezahlt der Jungpilot die Fluggesellschaft um Fliegen/Arbeiten zu dürfen. Wir reden hier von Summen im ordentlichen 5-stelligen Bereich. Ein Gehalt wird nicht bezogen. Das Paradies für Fluggesellschaften.

Bei fast allen Fluggesellschaften ist es nun so, dass die Musterberechtigung vom Arbeitnehmer getragen werden muss (auch hier reden wir von einem ordentlichen 5-stelligen Betrag). ...und siehe da: Es finden sich immer noch genügend Damen und Herren, die das mitmachen und das bezahlen. So viel zum Thema Pilotenmangel. Den gibt es nicht, sondern ein extremes Überangebot an Nachwuchsflugzeugführern. Das weiß auch die LH-Führungsetage.

Bearbeitet von FliegElchkuh
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Falsch!

 

Es ist eine freie unternehmerische Entscheidung, ob ein Unternehmen neues Personal einstellt oder nicht.

 

Wenn durch Personalmangel ein wirtschaftliches Problem besteht, geht es zu keinem Zeitpunkt um die Frage der "Schuld".

Es geht einzig darum, ob im Falle einer teilweisen Verlagerung wirtschaftliche Gründe vorliegen oder nicht.

Wenn die vorliegen, ist die Verlagerung wirtschaftlich begründet und jederzeit möglich.

Liegen hingegen keine wirtschaftlichen Gründe vor, hatte Arbeitnehmerseite die Möglichkeit die Verlagerung vom Arbeitsgericht prüfen zu lassen, um dadurch ggf. einen Betriebsübergang feststellen zu lassen. Und der hätte zur Folge, dass in der neuen Gesellschaft die alten Verträge weiter gelten.

 

Genau das was LH nun macht, machen RWE, Siemens, E.on, VW, Mercedes Benz, BMW, Deutsche Bank, Thyssen-Krupp, usw. schon seit Jahren.

Es werden weniger Nachwuchskräfte ausgebildet, als man eigentlich brauchen würde. Und wenn es dann an allen Ecken und Enden an Personal fehlt, wird"Fachkräftemangel" gerufen, und man lagert aus oder bedient sich großzügig bei der Leiharbeit.

 

Man muss einfach mal zur Kenntnis nehmen, dass LH ein stinknormales Unternehmen ist, bei dem der Vorstand ausschließlich das Ziel hat, ein Ergebnis zu erzielen, mit dem der Vorstand das Maximum an Gehalt und Prämien bekommt.

Und die Politik hat großzügig den gesetzlichen Rahmen geschaffen, dass die Unternehmen genau so Handel können, wie sie es gerne wollen.


Es gibt das Modell "Pay2Fly". Hier bezahlt der Jungpilot die Fluggesellschaft um Fliegen/Arbeiten zu dürfen. Wir reden hier von Summen im ordentlichen 5-stelligen Bereich. Ein Gehalt wird nicht bezogen. Das Paradis für Fluggesellschaften.

 

Nur das das so rein granichts mit LH zu tun hat. ;)

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Ich kann mir das nicht so einfach vorstellen! Die LH müsste erst einmal Nachweisen, dass es nicht ihre Schuld ist, dass die Passage kein Personal hat. Wenn sie aber schon ihre Nachwuchsschüler nicht einstellt, kann sie dann nicht einfach sagen, dass man kein Personal hat.

 

...NCC1701

 

Kann sie doch.

 

Sie kann Konzernarbeitsplätze anbieten. Wenn die Kandidaten nicht bei Eurowings einsteigen wollen, dann ergibt sich daraus einen Mangel.

 

Die Ausbildung hat keine Garantie bezgl KTV-Übernahme. Die LH hat jederzeit damit argumentieren das Eurowings das "home Market" Mainstream ist und da die Langstrecke und die Lufthansamarke als Premiumangebot gelten.

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Es hat aber etwas mit LH zutun, dass ein ATPL-Inhaber an jeder Straßenlaterne zu finden ist und ein extremes Überangebot vorherrscht. Der Arbeitgeber (die Fluggesellschaft) kann nahezu machen was er/sie will. Beispiele hierfür gibt es genug und dementsprechend wurden die Bedingungen bei EWE (andere Beispiele gibt es zur Genüge) nach unten gedrückt.

Die fetten Zeiten sind leider vorbei.

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Wenn ich als Unternehmen nun aber eine Teilflotte aus Personalmangel nicht mehr wirtschaftlich betreiben kann, gibt es niemanden, der die unternehmerische Entscheidung, mich von dieser Teilflöte zu trennen, gerichtlich anfechten kann. Kein Gericht kann ein Unternehmen dazu verurteilen, Verluste zu machen!

Und dass ich diese Teilflotte dann an anderer Stelle im Unternehmen, unter anderen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiter betreiben darf, zeigt das Beispiel der A340 der Cityline.

 

Kann man gerne machen, dann kann aber nicht mehr gleichzeitig Lufthansa auf dem Flugzeug draufstehen und mehr als 100 Sitze eingebaut sein. Genau das regelt der nachwirkende Vertrag und wie Dummi schon schrieb, lässt dich aus dem kein Gericht der Welt raus, nur weil du zu unfähig oder unwillens warst genug Personal zu beschaffen.

Die CLH-A340 laufen über die Wetlease-Quote die im nachwirkenden Vertrag festgelegt ist. Afaik können das zZ nicht mehr als 8 werden und werden auch weniger, wenn die Zahl der Mainlind-Flieger sinkt.

 

Die Ausbildung hat keine Garantie bezgl KTV-Übernahme. Die LH hat jederzeit damit argumentieren das Eurowings das "home Market" Mainstream ist und da die Langstrecke und die Lufthansamarke als Premiumangebot gelten.

 

Jein, die Rückzahlung des Ausbildungskredits ist wohl an den KTV gebunden, die Lufthansa müsste pro Flugschüler auf afaik 60.000€ verzichten.

 

Es hat aber etwas mit LH zutun, dass ein ATPL-Inhaber an jeder Straßenlaterne zu finden ist und ein extremes Überangebot vorherrscht. Der Arbeitgeber (die Fluggesellschaft) kann nahezu machen was er/sie will. Beispiele hierfür gibt es genug und dementsprechend wurden die Bedingungen bei EWE (andere Beispiele gibt es zur Genüge) nach unten gedrückt.

Die fetten Zeiten sind leider vorbei.

 

Jaja, das sieht man ja an der butterweich laufenden EW-Ops, gefüllt mit all den qualifizierten, arbeitslosen ATPL-Inhabern. Lustig auch, dass auch andere deutsche Airlines (Condor und AeroLogic), neben LH/EW die dies ja weiterhin tun will, inzwischen ihren Bedarf über eigene ab-initio-Programme decken, wo doch der Markt gerade so günstig ist...

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Die ab-initio-Programme haben andere Gründe und würden hier die Grenze des off-topic sprengen. Unter anderem ist dies auch ein lohnendes Geschäft. Ja, man stelle sich vor, man verdient daran auch Geld ;) Nichts anderes wird LH in Zukunft mit der Ausbildung von Piloten betreiben. Sicher mit einem Ausbildungspreis der ordentlich gepfeffert sein wird. Die Leute sind bereit es zu bezahlen.

Ansonsten gibt es genügend arbeitssuchende Bewerber auf dem freien Markt, sonst gäbe es kein Pay2Fly, zahle dein Type Rating selbst, geh' für 2000 Euro brutto fliegen, zahl' das Assessment Center selbst, zahl' den Simulator selbst etc. pp. 

 

Die EW-Langstrecke wird von SXD betrieben. Mit Null-Komma-Null Langstreckenerfahrung. Da ist es kein Wunder, dass das nicht rund läuft. Bei Eurowings Europe (die fliegen meist brandneue A320) habe ich noch keine Probleme mitbekommen. Ohne Probleme hat man wohl Cockpit-Nachwuchs rekrutiert, zu erheblich schlechteren Bedingungen als dem KTV.

Bearbeitet von FliegElchkuh
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Kann man gerne machen, dann kann aber nicht mehr gleichzeitig Lufthansa auf dem Flugzeug draufstehen und mehr als 100 Sitze eingebaut sein. Genau das regelt der nachwirkende Vertrag und wie Dummi schon schrieb, lässt dich aus dem kein Gericht der Welt raus, nur weil du zu unfähig oder unwillens warst genug Personal zu beschaffen.

 

 

Aber das hat das Landesarbeitsgericht Hessen doch längst getan!

 

Am 9.9.15 hat das Gericht entschieden, dass es kein Streikrecht für die VC gibt, wenn es darum geht zu verhindern, dass LH sein Geschäft also seine Flotte, von der Mainlinie zu einer anderen, günstigeren Konzerngesellschaft verlagert.

 

Und glaubt nun wirklich jemand, dass es keine Möglichkeit gibt, das sich LH dieses rechtskräftige Urteil zu Nutze macht?

 

Wer hindert LH daran eine Lufthansa Air Transport GmbH und eine Lufthansa Franchise Marketing GmbH zu gründen.

An diese Transport-Gesellschaft werden dann alle A380 und 747 verkauft, die man bei der Mainlinie nicht mehr wirtschaftlich betreiben kann.

Dann erwirbt die Transport GmbH von der Franchise GmbH die Rechte als LH Franchise aufzutreten.

Damit gibt es ein komplett neue Airline, von deren Existenz die Passagiere nicht das geringste mitbekommen, die aber mit komplett neuem Personal operiert.

Das das wunderbar funktioniert kann man aktuell an der Sun Air of Skandinavien sehen. Diese in Billund (Dänemark) beheimatete Airline operiert seit 1996 unter dem Namen British Airways. Deswegen ist das von mir genannte Konstrukt halt eben auch nicht meine Idee. Die hatten andere schon vor 20 Jahren!

 

Und das ist nun nur eine Möglichkeit.

 

Wenn ich noch OS, LX, SN oder EW das nehme, ergeben sich noch unzählige weitere Möglichkeiten.

Und wenn ich die erste drei betrachte, kommen mir dann auch noch Modelle in den Sinn, wo sich mit einem Schlag sämtliche Tarifverträge in Luft auflösen.

Denn bei einem Betriebsübergang nach Österreich, in die Schweiz oder Belgien ist ein deutscher Tarifvertrag völlig irrelevant.

Verhindert wird das im Moment wohl nur durch die dann fälligen Abfindungen, die man dem zu entlassenden Personal zukommen lassen müsste.

 

Deswegen bleibe ich dabei. LH hat es nicht eilig.

Jeder Monat, jedes Jahr das ins Land geht vereinfacht die Situation für die Airline.

Und die VC kann nur einknicken, und damit zu einer Einigung kommen und einen großen Teil ihrer Mitglieder verlieren, oder weiter auf stur stellen, keinen Abschluss hin bekommen, und zusehen, wie die Mitglieder immer weniger werden.

Das ist ein bisschen wie die Wahl zwischen Pest und Cholera.

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Aber das hat das Landesarbeitsgericht Hessen doch längst getan!

 

Am 9.9.15 hat das Gericht entschieden, dass es kein Streikrecht für die VC gibt, wenn es darum geht zu verhindern, dass LH sein Geschäft also seine Flotte, von der Mainlinie zu einer anderen, günstigeren Konzerngesellschaft verlagert.

 

Und glaubt nun wirklich jemand, dass es keine Möglichkeit gibt, das sich LH dieses rechtskräftige Urteil zu Nutze macht?

 

Wer hindert LH daran eine Lufthansa Air Transport GmbH und eine Lufthansa Franchise Marketing GmbH zu gründen.

An diese Transport-Gesellschaft werden dann alle A380 und 747 verkauft, die man bei der Mainlinie nicht mehr wirtschaftlich betreiben kann.

Dann erwirbt die Transport GmbH von der Franchise GmbH die Rechte als LH Franchise aufzutreten.

Damit gibt es ein komplett neue Airline, von deren Existenz die Passagiere nicht das geringste mitbekommen, die aber mit komplett neuem Personal operiert.

Das das wunderbar funktioniert kann man aktuell an der Sun Air of Skandinavien sehen. Diese in Billund (Dänemark) beheimatete Airline operiert seit 1996 unter dem Namen British Airways. Deswegen ist das von mir genannte Konstrukt halt eben auch nicht meine Idee. Die hatten andere schon vor 20 Jahren!

 

Und das ist nun nur eine Möglichkeit.

 

Wenn ich noch OS, LX, SN oder EW das nehme, ergeben sich noch unzählige weitere Möglichkeiten.

Und wenn ich die erste drei betrachte, kommen mir dann auch noch Modelle in den Sinn, wo sich mit einem Schlag sämtliche Tarifverträge in Luft auflösen.

Denn bei einem Betriebsübergang nach Österreich, in die Schweiz oder Belgien ist ein deutscher Tarifvertrag völlig irrelevant.

Verhindert wird das im Moment wohl nur durch die dann fälligen Abfindungen, die man dem zu entlassenden Personal zukommen lassen müsste.

 

 

Warum werden denn dann z.B. die Embraers trotzdem teilweise weiter von KTV-Piloten betrieben, wenn das alles so einfach ist?

Das Landgericht Hessen hat entschieden, dass die Lufthansa Piloten nicht für Bedingungen in einem anderen Flugbetrieb streiken dürfen. Übrigens nur per einstweiliger Verfügung, es gibt kein Urteil - ein kleiner aber feiner Unterschied, den aaspere sicher gerne erläutert...

Das Konstrukt was du vorschlägst wird genau durch den nachwirkenden Tarifvertrag verhindert.

Nochmal, wenn auf einem Flugzeug Lufthansa draufstehen soll und mehr als 100 Sitze eingebaut sein sollen, muss es von der Lufthansa selbst geflogen werden. Man kann natürlich gerne einen neuen Vertrag schließen, der das ändert, wenn man sich mit den Piloten einigt, aber zZ ist das die Lage.

Du hast recht, Flugzeuge können in andere Flugbetriebe verschoben werden, dann darf aber nicht mehr LH draufstehen.

In andere Länder gehen ist natürlich ne ganz tolle Idee, bloß werden dann uU nicht nur deutsche Tarifverträge sondern auch deutsche Verkehrsrechte irrelevant... Davon abgesehen ist auch der Nachbarschaftsverkehr vertraglich geregelt.

Warum das in anderen Branchen funktioniert? Entweder wechseln die beim Betriebsübergang auch den Namen, weil ihnen die Marke egal ist, sind nicht an Verkehrsrechte oÄ. gebunden oder sie haben vorher andere Verträge mit ihren Mitarbeitern geschlossen.

Bearbeitet von 8stein
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Aber das hat das Landesarbeitsgericht Hessen doch längst getan!

 

Am 9.9.15 hat das Gericht entschieden, dass es kein Streikrecht für die VC gibt, wenn es darum geht zu verhindern, dass LH sein Geschäft also seine Flotte, von der Mainlinie zu einer anderen, günstigeren Konzerngesellschaft verlagert. [...]

 

Wer hindert LH daran eine Lufthansa Air Transport GmbH und eine Lufthansa Franchise Marketing GmbH zu gründen. An diese Transport-Gesellschaft werden dann alle A380 und 747 verkauft, die man bei der Mainlinie nicht mehr wirtschaftlich betreiben kann. Dann erwirbt die Transport GmbH von der Franchise GmbH die Rechte als LH Franchise aufzutreten. Damit gibt es ein komplett neue Airline, von deren Existenz die Passagiere nicht das geringste mitbekommen, die aber mit komplett neuem Personal operiert. Das das wunderbar funktioniert kann man aktuell an der Sun Air of Skandinavien sehen. Diese in Billund (Dänemark) beheimatete Airline operiert seit 1996 unter dem Namen British Airways. Deswegen ist das von mir genannte Konstrukt halt eben auch nicht meine Idee. Die hatten andere schon vor 20 Jahren! Und das ist nun nur eine Möglichkeit.

 

Wenn ich noch OS, LX, SN oder EW das nehme, ergeben sich noch unzählige weitere Möglichkeiten. [...]

 

Deswegen bleibe ich dabei. LH hat es nicht eilig. Jeder Monat, jedes Jahr das ins Land geht vereinfacht die Situation für die Airline. [...]

 

Wie @8stein schon bemerkt hat, es handelt sich um eine einstweilige Verfügung, die zwar eine Tendenz für die Hauptverhandlung wiedergibt aber eben keine rechtlich abschließende Würdigung darstellt. Das wäre der Fall, wenn das Urteil nach eine Hauptverhandlung und Revision vorm BAG, Überprüfung vorm BVerfG bestand hätte. Ein mögliches, aber keineswegs garantiertes Ergebnis. Auch weil das Urteil einiges an Kritik erfahren musste und von der bisherigen Rechtsprechung abweicht. 

 

In dem Beispiel ist man wieder nah am Betriebsübergang - egal wie lustig man es umschreibt, mit allen rechtlichen Konsequenzen. Er wäre auf den Sachverhalt des Urteils aber auch nicht anzuwenden, weil es sich dort um die Frage handelte, ob ein neuer Konzernteil aufgebaut wird. Man kann nicht Äpfel mit Birnen vergleichen - das gilt auch für Sun-Air.

 

Die "Tatsache", dass ein Betrieb der Langstrecke aufgrund von Personalmangel nicht rentabel betrieben werden kann ist nicht haltbar. Die daraus abgeleitete Behauptung, dass LH-Langstrecke alleine aufgrund der Personalkosten nicht rentabel betrieben werden kann ist ebenfalls fahrig oder sogar vorsätzlich falsch. 

 

Ich sehe nicht das Lufthansa Zeit hat. Airlines rund um Lufthansa herum wachsen weiter, es wird in alle Segmente investiert. Aufgrund eines vollkommen aus Kontrolle geratenen Streits zwischen Management und Personalvertretung die Marke Lufthansa so zu schädigen sollte die Aktionäre zum nachdenken bewegen.

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Also, mir zumindest macht diese Diskussion ausgesprochen Spaß. Das muß ich jetzt mal loswerden.

Ich bin kein Jurist, weshalb ich den kurzen Hinweis auf mich vom User 8stein auch nicht weiter aufgreife. Dazu hat aber OWH ja schon aus meiner Sicht korrekt geantwortet.

Ich bin auch kein Airliner, weshalb es mir schwerfällt, hinsichtlich der technisch-betriebswirtschaftlichen Umsetzung von dem, was jubo14, 8stein und OWH schreiben, etwas vernünftiges beizutragen. Ich tendiere allerdings dazu, mich jubo14 anzuschließen. Ich habe aber meine Zweifle, ob das Management für eine Radikallösung bereit sein könnte. Man wird vielmehr den eingeschlagenen Kurs weiter verfolgen und, um es etwas platt auszudrücken, die VC verhungern lassen. 

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Der weitere Ausbau von EW, der angekündigte Komplett-Kauf von SN, alles das ist doch Wachstum.

Aber eben Wachstum neben dem KTV und der VC.

Dazu kommt dann die Möglichkeit weiter bei LX, aber wegen der EU-Zugehörigkeit, wohl ehr bei OS zu wachsen.

 

Und was passiert, wenn der Deal mit AB, und damit mit EY klappt, ist für mich noch nicht absehbar.

 

Nur eines kann man wohl mit Sicherheit sagen.

Es wird nicht zu Gunsten der VC sein.

 

 

Wie @8stein schon bemerkt hat, es handelt sich um eine einstweilige Verfügung, die zwar eine Tendenz für die Hauptverhandlung wiedergibt aber eben keine rechtlich abschließende Würdigung darstellt. Das wäre der Fall, wenn das Urteil nach eine Hauptverhandlung und Revision vorm BAG, Überprüfung vorm BVerfG bestand hätte. Ein mögliches, aber keineswegs garantiertes Ergebnis. Auch weil das Urteil einiges an Kritik erfahren musste und von der bisherigen Rechtsprechung abweicht.

Naja, das es sich nicht um ein höchstrichterliches Urteil handelt ist schon klar.

Nur ist die Bewertung der Entscheidung durch die VC wohl eine etwas andere, als die von Dir.

Denn der Verzicht, den Rechtsstreit, in einer dermaßen zentralen Frage, nicht weiter zu verfolgen, zeigt mir, dass man dort zu der Einsicht gekommen ist, sich hier deutlich zu weit aus dem Fenster gelehnt zu haben.

 

Der Abbruch der Gespräche mit LH wiederumsagt mir, dass LH offensichtlich nicht bereit ist auch nur noch einen Zentimeter nachzugeben, während VC nicht nachgeben kann. Die ersten, weil sie es nicht nötig haben, die Zweiten weil sie sich damit selber beerdigen würden.

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