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airliners.de

Auswirkungen des Vulkanausbruchs in/auf Island


Pedro

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

zurück in Barcelona. Nein, ich werde nicht anders reisen, da ich übers Wochenende meine Familie besuchen wollte, das fällt nun aus.

Mit gehts darum, zu wissen, ob hier höhere Gealt vorlag, oder, wie ich vermute, eigene Interessen von Rynanair. Dieser Fall wäre dann klassischer Fall für Ausgleichszahlung nach EU-Richtline, oder nicht?

 

Gruss

Dieter

 

...nein, das möchste ich bezweifeln.

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Hallo,

Unter den gegebenen Umständen Ryanair nachzuweisen, dass es eben nicht höhere Gewalt war, dürfte praktisch unmöglich sein. Viel Erfolg bei dem Versuch. B)

ich bin mir sicher, Ryanair muss nachweisen, dass es höhere Gewalt war. Und dann hätte ich das Problem, das Gegenteil zu behaupten, klar.

Ich bin mir bewußt, speziell mit Ryanair, dass da alles andere als selbstverständlich ist.

 

Wenn FKB erklären könnte, was los war, wäre das schon enorm wichtig.

 

Gibt's eigentlich einen anderen Weg an die Beschwerdestelle in Dublin zu kommen als per Fax?

 

Gruss

Dieter

 

 

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Hallo,

 

zurück in Barcelona. Nein, ich werde nicht anders reisen, da ich übers Wochenende meine Familie besuchen wollte, das fällt nun aus.

Mit gehts darum, zu wissen, ob hier höhere Gealt vorlag, oder, wie ich vermute, eigene Interessen von Rynanair. Dieser Fall wäre dann klassischer Fall für Ausgleichszahlung nach EU-Richtline, oder nicht?

 

Gruss

Dieter

 

 

 

Das wird noch ein interessantes Nachspiel für Juristen. Immerhin geht es nicht nur um Ryanair, sondern um einige Fluggesellschaften, auf die Schnelle mal ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Intersky (Streichung der Flüge nach Nizza und Wien am Mittag), AUA (in der Outbound Welle um 17. 00 wurden nur noch Inlandsflüge durchgeführt, vermutlich wurden die Flugzeuge auch nicht von Wiener Personal geflogen, sodass der Hauptgrund war, dass das Bundesländerpersonal noch heimkam, auf anderen Strecken wäre das Personal auswärts gestrandet), Swiss (hinsichtlich der Russlandstrecken, die schon Donnerstagabend gestrichen wurden, im Gegensatz ging Aeroflot nach Moskau am Freitag noch um 14.45 nach Moskau raus, allerdings war Swiss sonst bemüht, noch alle Passagiere wegzubekommen, vgl. die Langstreckenflüge, die Freitags im Prinzip alle durchgeführt wurden und sogar am Abend vor der Planzeit abgefertigt wurden), Sky am Flug nach Linz (zunächst planmäßig, dann Ausfall, ob die Maschine in Antalya weg ist, kann ich nicht sagen, bis Linz wäre man bei Planflugzeit noch gekommen, bei Diversion nach Graz oder Klagenfurt von dort auch noch zumindest als Ferry heim, wenngleich es sich mit den Rückflugpassagieren wahrscheinlich nicht ausgegangen wäre), schon erwähnt Sunexpress nach Friedrichshafen und wohl auch noch andere.

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Als einer der angesprochen Fluggastrechts-Juristen erinnert mich das an das Schneechaos vorletztes Jahr in London.

 

Da hat FR - nach meinem Empfinden - sehr großzügig Flüge in STN gestrichen. Das sah man daran, dass ab einer gewissen Zeit praktisch alle starteten, während die FR-Flüge fast alle gecancelt wurden.

 

Logisch, dass FR sich auf das Schneechaos als außergewöhnlichen Umstand berufen hat, nur tat es sich eben schwer, den konkreten Zusammenhang nachzuweisen.

 

So könnte es auch in dem hier geschilderten Fall sein, sprich: FR trifft die unternehmenspolitische Entscheidung, alle Maschinen zu ihren Basen, bevor es zu spät ist (oder so ähnlich).

 

Das wäre dann in der Tat ein Fall für die Ausgleichszahlung, wenn es denn so sein sollte, dass Zielflughafen und Luftraum tatsächlich noch offen waren.

 

Freiwillig wird FR aber keinen Zent zahlen, soviel ist klar.

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Hallo,

 

zurück in Barcelona. Nein, ich werde nicht anders reisen, da ich übers Wochenende meine Familie besuchen wollte, das fällt nun aus.

Mit gehts darum, zu wissen, ob hier höhere Gealt vorlag, oder, wie ich vermute, eigene Interessen von Rynanair. Dieser Fall wäre dann klassischer Fall für Ausgleichszahlung nach EU-Richtline, oder nicht?

 

Die gesamte Situation ist höhere Gewalt und dass ein Luftfahrtunternehmen versucht mit dieser Situation am wirtschaftlichsten umzugehen, kann man ihm IMHO nicht vorhalten.

 

Ich kann Deine Verärgerung gut verstehen, aber sowas passiert halt ab und zu und irgndwann trifft es einen mal. Wer die günstigen Preise von Ryan Air in Anspruch nimmt, dem sollte halt klar sein, dass hier Wirtschaftlichkeit immer vor Service geht und da macht gerade Ryan Air auch nicht wirklich einen Hehl draus.

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Das ist wirklich nicht einfach. Gemäß der Fluggastverordnung hast du grundsätzlich Anspruch auf die Entschädigung, wenn die Rückkehr an den Ursprungsort auch als Annullierung zählt.

Einzige Ausnahme (Artikel 5 Abs. 3):

(3) Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen ist nicht verpflichtet, Ausgleichszahlungen gemäß Artikel 7 zu leisten, wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.

Sollte der Luftraum für Landungen noch offen gewesen sein, so spricht für diesen Flug nichts gegen eine sichere Landung. Das Argument, dass die Maschine womöglich dort hängen bleibt, weil Starts nicht mehr gestattet sind, ist sicherlich nicht von der Hand zu weisen, aber ob das reicht? Damit müsste sich in deinem Fall ein Richter auseinander setzen. Es geht ja auch um die Verhältnismäßigkeit, ob man >150 Personen stranden lässt, oder 6 Crew. Maschinen sind ja zumindest genügend von anderen Basen dort unten hängen geblieben (alle die, welche keine Starterlaubnis mehr zurück bekommen haben).

 

Aber das ist nur meine bescheidene Meinung, wie immer keine Rechtsberatung, und am Ende wohl ein Fall für den Richter (oder die Rundablage P)...

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@doedl

Mann, Mann, Du solltest froh sein, daß Du wieder an Deinen Ausgangspunkt zurück gekommen bist. Wenn Du in FKB gelandet wärst, dann hättest Du nämlich jetzt das Problem: wie kommst Du wieder zurück?

Und ein gut gemeinter Rat an alle Prozeßhanseln: es ist höhere Gewalt. Punkt. Und ob im Einzelfall dieses oder jenes noch nach Eurer Einschätzung für die eine oder andere Airline möglich oder sinnvoll gewesen sein könnte, ist doch völlig irrelevant. Bucht es einfach unter "Lebenserfahrung" ab. Ich jedenfalls würde keinen Gedanken an völlig aussichtslose Rechtshändel verschwenden; bei FR schon gar nicht.

Und, doedl, wenn Du Dich auf einen Klageweg begeben willst, mußt Du erstmal nachweisen, daß es im Fall deines Fluges keine höhere Gewalt war. Na, viel Spaß dabei, und Deinen Anwalt mußt Du auch selber bezahlen.

Übrigens, habe heute gesehen, daß in BRE keine einzige FR-Maschine steht, obwohl Basis mit 3 Fliegern. D.h., die sind alle nicht mehr von ihren Ausflügen zurück gekommen.

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Fluglärm

 

„Ich dachte, ich höre nichts mehr“

 

Von Thomas Rausch, 16.04.10, 17:24h

 

Das Erliegen des Flugbetriebs in Köln-Wahn auf Grund der Aschewolke aus Island sorgte in Rösrath für ungewohnte Ruhe. Die Anwohner reagieren sehr verschieden auf die veränderte Situation.

 

[…]

 

Ganzer Artikel: http://www.ksta.de/jks/artikel.jsp?id=1270457645149

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Hallo,

weil ich so guter Laune bin, meine Erwiderung hier:

@doedl

Mann, Mann, Du solltest froh sein, daß Du wieder an Deinen Ausgangspunkt zurück gekommen bist. Wenn Du in FKB gelandet wärst, dann hättest Du nämlich jetzt das Problem: wie kommst Du wieder zurück?

Und ein gut gemeinter Rat an alle Prozeßhanseln: es ist höhere Gewalt. Punkt. Und ob im Einzelfall dieses oder jenes noch nach Eurer Einschätzung für die eine oder andere Airline möglich oder sinnvoll gewesen sein könnte, ist doch völlig irrelevant. Bucht es einfach unter "Lebenserfahrung" ab. Ich jedenfalls würde keinen Gedanken an völlig aussichtslose Rechtshändel verschwenden; bei FR schon gar nicht.

Und, doedl, wenn Du Dich auf einen Klageweg begeben willst, mußt Du erstmal nachweisen, daß es im Fall deines Fluges keine höhere Gewalt war. Na, viel Spaß dabei, und Deinen Anwalt mußt Du auch selber bezahlen.

1. Wenn ich jetzt in FKB wäre, könnte ich solange bis ich wieder eine Maschine nach GRO/BCN bekomme mit meiner Familie sein. Soweit dazu!

2. Den Punkt lass ich so nicht stehen. Ich geb Dir aber recht, dass das mit FR keine einfache Sache wird.

3. Zunächst muss ich nichts nachweisen! Lies mal die EU-Richtlinie, da ist klar, dass FR nachweisen(!) muss, dass höhere Gewalt vorliegt.

FR schreibt dazu selbst: "we can prove that the cancellation is caused by extraordinary circumstances which could not have been avoided even if all reasonable measures had been taken by Ryanair, including but not limited to political instability, safety and security reasons, weather disruption, labour disputes or failure or delay of air traffic control facilities."

 

Gruss und danke für Deine hillfreichen Einwendungen

:(

Dieter

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Und, doedl, wenn Du Dich auf einen Klageweg begeben willst, mußt Du erstmal nachweisen, daß es im Fall deines Fluges keine höhere Gewalt war. Na, viel Spaß dabei, und Deinen Anwalt mußt Du auch selber bezahlen.

 

 

Lies dir bitte bevor du postest die anderen Beiträge durch. Eine halbe Stunde vor deinem Posting hat Line32 die Verordnung zitiert, aus der sich genau das Gegenteil ergibt. Eben, dass Ryanair beweisen muss, dass es Höhere Gewalt war. Und da wird sie viel Glück brauchen, einem Richter zu erklären, dass obwohl kurz vorher in höherer Flughöhe keine Probleme waren, direkt bei der in 5 Minuten späteren Landung (der spätere eventuell nicht mögliche Start ist hier unerheblich) jedoch interessanterweise schon welche erwartet würden, da den Naturgesetzen nach die Asche, zumindest in einer solchen Entfernung vom Vulkan, ja eher oben als unten angesiedelt ist.

 

 

Zudem verstehe ich nicht, warum der Pilot nicht nach Memmingen oder Friedrichshafen ausgewichen ist, diese Flughäfen waren bis zum Abend offen.

 

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Ich find es unverantwortlich, was die LH tut. Sie umgehen die Flugverbotsregeln, indem sie auf Sicht und in geringer Höhe fliegen. Zu "Testzwecken". Sie bringen damit ohne wirkliche Not ihre Mitarbeiter in Gefahr (ich weiss, die könnten ablehnen, den Auftrag des Chefs auszuführen, aber jeder weiss, was Gruppendynamik ist) und viel mehr noch, sie gefährden die Menschen, die im entsprechend zu überfliegendem Gebiet leben.

 

Muss das sein?

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Lies dir bitte bevor du postest die anderen Beiträge durch. Eine halbe Stunde vor deinem Posting hat Line32 die Verordnung zitiert, aus der sich genau das Gegenteil ergibt. Eben, dass Ryanair beweisen muss, dass es Höhere Gewalt war. Und da wird sie viel Glück brauchen, einem Richter zu erklären, dass obwohl kurz vorher in höherer Flughöhe keine Probleme waren, direkt bei der in 5 Minuten späteren Landung (der spätere eventuell nicht mögliche Start ist hier unerheblich) jedoch interessanterweise schon welche erwartet würden, da den Naturgesetzen nach die Asche, zumindest in einer solchen Entfernung vom Vulkan, ja eher oben als unten angesiedelt ist.

 

Darum wird es gar nicht gehen. Die höhere Gewalt ist in dem Fall, dass der Luftraum / Flughafen geschlossen wurde. Und das dürfte für Ryanair eben kein Problem sein, sonst hätten sie's wohl nicht gemacht. Kann ja auch sein, dass der Flughafen aus Kapazitätsgründen alles abgelehnt hat, was nicht notwendigerweise landen musste. Ein Vergleich mit anderen Flugzeugen, die gelandet sind ist nicht angebracht - sie können sich ja schlecht in Luft auflösen und hatten ev. nicht mehr viel Sprit.

 

Im Zweifel war das landen für die Airline nicht zumutbar.

 

 

Muss das sein?

 

Im Endeffekt wurde eine Sicherheitsmaßnahme ergriffen, die sehr rigoros ist.

Es weiß ja niemand genau, ob die Konzentration dieser Partikel wirklich gefährlich ist oder nicht.

 

Auf der Basis einer vermuteten Gefährdung wird aber man kaum die gesamte Flotte eine längere Zeit am Boden lassen wollen. Deswegen ist es IMHO schon notwendig genauere Informationen zu erhalten. Was allerdings eine tieffliegende Passagiermaschine dazu beitragen kann, ist die Frage...

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Auf der Basis einer vermuteten Gefährdung wird aber man kaum die gesamte Flotte eine längere Zeit am Boden lassen wollen. Deswegen ist es IMHO schon notwendig genauere Informationen zu erhalten. Was allerdings eine tieffliegende Passagiermaschine dazu beitragen kann, ist die Frage...

 

Welche Informationen? Flug 1 war nur dazu da, zu testen, ob die nachfolgenden auch klappen. Und es hat geklappt, die LH-Maschinen stehen jetzt in FRA, wo sie bei Wiederaufnahme des Betriebs benötigt werden. LH hat weder die Möglichkeiten, noch die Kompetenz, festzustellen, ob die Gefährdung vermutet oder echt ist.

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Hallo,

So, zurück zum eigentlichen Thema... für morgen sieht es nicht wirklich besser aus, der Kram sinkt ab, ein wenig irritierend ist die Änderung der Farben. Rot war bisher FL200, jetzt ist es FL100.

vielleicht dumme Frage: was bedeutet FLx00? Absinken, heißt für Flugbetrieb: eher positiv?

 

Gruss

Dieter

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Im Endeffekt wurde eine Sicherheitsmaßnahme ergriffen, die sehr rigoros ist.

Es weiß ja niemand genau, ob die Konzentration dieser Partikel wirklich gefährlich ist oder nicht.

 

Bei der Lufthansa gibt es auf jeden Fall Leute, die weitaus mehr Ahnung haben, als die Bürokraten von ICAO und Eurocontrol, die das ganze Chaos hervorgerufen haben.

 

http://www.lufthansa-technik.com/applicati..._Cyclean_DE.xml

 

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Ich find es unverantwortlich, was die LH tut. Sie umgehen die Flugverbotsregeln, indem sie auf Sicht und in geringer Höhe fliegen. Zu "Testzwecken". Sie bringen damit ohne wirkliche Not ihre Mitarbeiter in Gefahr (ich weiss, die könnten ablehnen, den Auftrag des Chefs auszuführen, aber jeder weiss, was Gruppendynamik ist) und viel mehr noch, sie gefährden die Menschen, die im entsprechend zu überfliegendem Gebiet leben.

 

Muss das sein?

 

Das waren reine Positionierungsfluege, um die Maschinen an den erforderlichen Flughafen zu bringen, wenn der 'regulaere' Betrieb wieder los geht.

 

Der Begriff 'Testflug' mag hier missverstaendlich sein. Es geht nicht darum, ob man auf 3000m regulaer fliegen kann, sondern inwieweit es fuer die nachfolgenden Positionierungsfluege problemlos moeglich ist.

 

Carsten

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Ein Vergleich mit anderen Flugzeugen, die gelandet sind ist nicht angebracht - sie können sich ja schlecht in Luft auflösen und hatten ev. nicht mehr viel Sprit.

 

 

Die Vergleichsmaschine (falls du meinen Beitrag meinst) nach Memmingen war aber auch eine Ryanair aus Girona. Wenn man dem Karlsruhe Flug Sprit für den Rückflug mitgibt, dann wird man das wohl nach Memmingen 4 Stunden später auch so gemacht haben.

 

Interessant ist in dem Fall (falls deine Vermutung von Ablehnung der Ladung durch Flugsicherung oder Flughafen stimmt) auch, ob eine Airline verpflichtet ist, zur Schadensminderung zu einem nahegelegenen offenen Flughafen zu diverten, wenn der Zielflughafen nicht mehr geht, oder ob sie so mirnichtsdirnichts einfach wieder zurückfliegen kann.

 

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Interessant ist in dem Fall (falls deine Vermutung von Ablehnung der Ladung durch Flugsicherung oder Flughafen stimmt) auch, ob eine Airline verpflichtet ist, zur Schadensminderung zu einem nahegelegenen offenen Flughafen zu diverten, wenn der Zielflughafen nicht mehr geht, oder ob sie so mirnichtsdirnichts einfach wieder zurückfliegen kann.

 

Fluggastrechtlich ist das unerheblich. So lange der planmäßige Zielflughafen aufgegeben wird, handelt es sich um eine Annullierung.

 

Eine Verpflichtung zur Landung auf einem speziellen Flughafen kann man nicht herleiten.

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Sie umgehen die Flugverbotsregeln, indem sie auf Sicht und in geringer Höhe fliegen.

Nö. Der Luftraum ist a.) nicht gesperrt sondern "auf 0 reguliert", b.) waren es zulässige VFR-Flüge auf FL100. Die dürfen das genau so machen, wie jede Cessna da oben momentan auch. Für die Leute im Cockpit wars sicher eine willkommene Abwechslung, so tief durch die Lande zu cruisen. Für Beobachter am Boden wars sicher ein riesen Schreck. :D

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Fluggastrechtlich ist das unerheblich. So lange der planmäßige Zielflughafen aufgegeben wird, handelt es sich um eine Annullierung.

 

Eine Verpflichtung zur Landung auf einem speziellen Flughafen kann man nicht herleiten.

 

Ich dachte hier nicht an die Ausgleichszahlung, sondern Ersatz von Hotelübernachtungen oder Bahnfahrtkosten aus allgemeinen Zivilrecht.

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Hallo,

weil ich so guter Laune bin, meine Erwiderung hier:

 

1. Wenn ich jetzt in FKB wäre, könnte ich solange bis ich wieder eine Maschine nach GRO/BCN bekomme mit meiner Familie sein. Soweit dazu!

2. Den Punkt lass ich so nicht stehen. Ich geb Dir aber recht, dass das mit FR keine einfache Sache wird.

3. Zunächst muss ich nichts nachweisen! Lies mal die EU-Richtlinie, da ist klar, dass FR nachweisen(!) muss, dass höhere Gewalt vorliegt.

FR schreibt dazu selbst: "we can prove that the cancellation is caused by extraordinary circumstances which could not have been avoided even if all reasonable measures had been taken by Ryanair, including but not limited to political instability, safety and security reasons, weather disruption, labour disputes or failure or delay of air traffic control facilities."

 

Gruss und danke für Deine hillfreichen Einwendungen

:(

Dieter

Deine gute Laune steckt an. Klar ist es schön bei seiner Familie zu sein. Ich habe das aber so verstanden, daß Du wohl in Spanien arbeitest und lebst. Und dann ist es ja auch nicht unwichtig, daß man nach dem Weekendtrip am Montag wieder auf der matte steht.

Was die Nachweispflicht angeht, so lasse ich mich von der Überlegung leiten, daß die jeweiligen Lufträume ja aufgrund höherer Gewalt geschlossen waren. Wie es jetzt speziell in FKB war, weiß ich nicht. Aber aus Schierscheindudel ist der Flieger ja nicht umgekehrt, und das Beispiel BRE zeigt ja, daß eben doch nicht alle Flieger zu ihren Basen zurückkehren konnten. Die Verordnung kenne ich natürlich, auch deren Text. Nur, bei solchen Umständen gehst Du dennoch ein hohes Risiko ein, wenn Du prozessieren solltest. Alle Airlines werden sich auf unbestreitbare "höhere Gewalt" berufen, und dann mußt Du das Gegenteil nachweisen. So meinte ich es. Es kann ja auch nicht um viel Geld gehen. Aber bitte, ich halte niemanden ab der Deutschen zweitliebster Beschäftigung nachzugehen, und auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand - Verordnung hin oder her.

 

 

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