chris2908 Geschrieben 20. Januar 2013 Melden Geschrieben 20. Januar 2013 Good find myflyer! Wenn man den naehsten Satz noch dazunimmt ("Der Mindestaufenthalt beträgt 18 Stunden, damit Sie auch genügend Zeit haben, Ihr Reiseziel zu erkunden. Es lohnt sich also, gleich eine Unterkunft vor Ort und je nach Reiseziel auch einen Mietwagen zu reservieren. Buchen Sie daher Blind Booking mit Hotel: Passende und tagesaktuelle Angebote für Hotels und Mietwagen von unseren Partnern HRS, Sixt und Avis erhalten Sie direkt nach der Blind Booking Buchung und Bekanntgabe Ihres Reiseziels. So wird aus Ihrem Schnäppchenflug eine komplette Urlaubsreise."). Das klingt fuer mich als ob Blindbookings immer mindestens 18h am Zielort erlauben, und daher eine Hotelbuchung nahegelegt wird. Wer lesen kann ist klar im Vorteil... hatte es mir natürlich nicht genau durchgelesen. . . Dann wird es bei meinem Zielprogramm wohl auf DRS oder LEJ raus laufen... viel bleibt nicht.... Danke für die Auskünfte
APM1907 Geschrieben 11. Februar 2013 Melden Geschrieben 11. Februar 2013 Wenn Du beim Blindbooking Dir über die Platzreservierung anschaust, wie die Platzbelegung ist und das in einem anderen Browserfenster mit einer direkten Buchung auf einer Strecke vergleichst, kannst Du mit etwas Mühe relativ leicht rausfinden, welche Strecke Dir das System zugelost hat. Der Aufwand ex CGN ist natürlich wesentlich höher als ex HAJ zB, wenn an Deinem geplanten Abflugtag nur 5 Ziele bedient werden...
Skyeurope Geschrieben 11. Februar 2013 Melden Geschrieben 11. Februar 2013 Hast du das denn selbst schonmal ausprobiert? Gerade eben: Metropole Westeuropa ab Stuttgart 27.02., alles ausgeschlossen bis auf Manchester, Stansted und Wien. Keine Seatmap der 4 in Frage kommenden Flüge stimmt mit der in der Probebuchung überein!
touchdown99 Geschrieben 11. Februar 2013 Autor Melden Geschrieben 11. Februar 2013 Wenn ich mich recht erinnere, hat Germanwings da vor einiger Zeit was geändert, um solche Tricksereien zu erschweren. Erinnere die Details nicht mehr, geht aber ja eigentlich nur in der Weise, dass bei den Blind Booking-Flügen eine Anzahl tatsächlich freie Plätze zusätzlich als belegt angezeigt werden. Vielleicht erinnert sich jemand noch an das Verschleierungsmanöver.
Snappy Geschrieben 11. Februar 2013 Melden Geschrieben 11. Februar 2013 Es werden einfach fiktive Zusatzplätze als reserviert angezeigt, die es eigentlich nicht sind. Aber was nicht geändert werden kann sind natürlich die bereits tatsächlichen reservierten Plätze... am besten macht man zusätzliche Browserfenster auf und "reserviert" (anklicken und zum nächsten Schritt springen reicht schon) dort auf den in Frage kommenden Flügen irgendwelche ungewöhnlichen Sitzplätze. z.B. 23B = Stansted 22E = Manchester 21B = Wien So kann man dann beim BlindBooking das Ziel direkt ablesen. :D
linie32 Geschrieben 17. Februar 2013 Melden Geschrieben 17. Februar 2013 Zusätzlich sieht man an den Zusatzgebühren, ob es ein innerdeutscher Flug wird oder nicht (kostet der Koffer 11,90 €, so ist es innerdeutsch, da MwSt aufgeschlagen ist).
Andy Geschrieben 25. Oktober 2013 Melden Geschrieben 25. Oktober 2013 Reaktion des Beschwerdemanagements nach Flugstreichung aus technischen Gründen und Beantragung der Ausgleichzahlung und Erstattung von Kosten für anderweitige selbständig organisierte Beförderung: Vielen Dank für Ihr Schreiben und das damit verbundene Anliegen.Ihre Verärgerung können wir nachvollziehen, möchten Ihnen jedoch versichern, dass Germanwings grundsätzlich alle Möglichkeiten ausschöpft, um eine Verspätung zu vermeiden bzw. zu reduzieren. Selbstverständlich sind solche Verzögerungen nicht in unserem und Ihrem Interesse, jedoch leider nicht immer zu verhindern.Sollte ein Flug nicht wie geplant durchgeführt werden können, dann müssen durch unsere Verkehrszentrale eine Vielzahl an Faktoren beachtet werden, um alle unsere Fluggäste möglichst zeitnah befördern zu können. Gerne würden wir Sie immer direkt über den exakten Status einer Verzögerung informieren. Faktoren, wie zum Beispiel Start-, Überflug- und Landegenehmigungen, die unklare Dauer einer technischen Prüfung, aber auch eine Umorganisierung von Flugumläufen, machen eine frühzeitige, verlässliche Prognose des weiteren Flugverlaufes allerdings kaum möglich.Für die nicht vorhersehbare Flugunregelmäßigkeit möchten wir uns in aller Form entschuldigen. Die von Ihnen geforderte Entschädigung können wir Ihnen leider nicht anbieten, da diese im vorliegenden Fall durch Verordnung 261/04 nicht vorgesehen ist.Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir in Ihrem Verspätungsfall keine Ausgleichszahlung leisten können.Als Wiedergutmachung für diesen außerplanmäßigen Flugverlauf möchten wir Ihnen aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Einmalzahlung von 150,- Euro anbieten, sofern wir hierdurch auch in Ihrem Sinne zu einem einvernehmlichen Abschluss kommen können. Sollten Ihnen während der Wartezeit allerdings zusätzliche Kosten (z.B. für Transfer, Telefon, etc.) entstanden sein, so möchten wir Sie an dieser Stelle höflichst bitten, uns die zugehörigen Belege zur Überprüfung zukommen zu lassen. Diesbezüglich bitten wir Sie freundlich um Rückmeldung unter Angabe Ihrer Kontodaten bis zum 04. November 2013.Wir sind uns bewusst, dass unsere Worte Ihre Enttäuschung und Ihren Ärger sicherlich nicht vollständig rückgängig machen können. Dennoch liegt es uns sehr am Herzen, Sie durch unser Angebot auch in Zukunft zu unseren geschätzten Gästen zählen zu dürfen. Wir würden uns daher sehr freuen, Sie bald wieder bei uns an Bord willkommen heißen zu dürfen.Im Namen der Germanwings wünschen wir Ihnen einen schönen Tag und verbleiben –Mit freundlichen Grüßen/ Kind regardsIhr/ your Germanwings Team Geht's noch frecher?
jubo14 Geschrieben 25. Oktober 2013 Melden Geschrieben 25. Oktober 2013 Geht's noch frecher? Definitiv JA! Denn so frech finde ich die Antwort überhaupt nicht. Es ist schlicht ein Vergleichsangebot, dass man nun annehmen kann, oder eben auch nicht. Da Du dir aber selber einen Ersatztransport organisiert hast, ist es völlig klar (übrigens auch dem Beschwerdemanagement), dass Du diese Kosten ebenfalls zurück haben möchtest. Frech wäre es nur, wenn Du die hier geforderten Belege bereits eingereicht hast und man das hier geflissentlich ignoriert. (Nur wird das aus Deinem Posting nicht ganz deutlich.) Andererseits würde ich die Reaktion schon mal als Etappensieg verbuchen. Denn wenn sie sicher wären, dass sie nicht zahlen müssen, hätten sie Dir schon die 150,- Euro nicht angeboten.
T.Ferramenti Geschrieben 25. Oktober 2013 Melden Geschrieben 25. Oktober 2013 "Geht's noch frecher?" Ja, mir hatte man mal dreist unterstellt, ich wäre bei einem 4h verspäteten Flug nicht rechtzeitig beim Check In gewesen... Und ich war 2h vor regulärer Abflugzeit beim Check In und hatte die ganze Reisegruppe als Zeugen...
Andy Geschrieben 27. Oktober 2013 Melden Geschrieben 27. Oktober 2013 Also wenn eine Airline anfängt derart zu feilschen ohne Ryanair oder Easyjet zu heissen, dann unterscheidet sie sich vom Image her eigentlich nicht von den oben genannten Airlines...
jubo14 Geschrieben 27. Oktober 2013 Melden Geschrieben 27. Oktober 2013 Willkommen in der Wirklichkeit! ;) Mir hat man mal mein in der eigenen Hausauffahrt parkendes Auto zusammengefahren. Die Reparatur habe ich problemlos an die gegnerische Versicherung weitergereicht. Aber den Nutzungsausfall und die Wertminderung war dann eine Aufgabe für den Anwalt, da auch dort erst einmal ein Vergleichsangebot kam, dass mich nicht wirklich glücklich gemacht hat. Ähnliche Dinge durfte ich mit einer privaten Haftpflichtversicherung (als der Geschädigte), mit einer Hausratsversicherung, Ford, Daimler Benz, der Deutschen Bahn, Lufthansa, Britisch Airways, Qantas, Singapore Airlines machen. Wenn Gelder fließen sollen, die nicht im direkten Zusammenhang zu einer Rechnung stehen, wird derjenige, der zahlen muss, zunächst erst einmal ein Angebot unterbreiten, von dem er hofft, dass es angenommen wird. Der Geschädigte sollte sich aber sehr genau überlegen, ob er es annimmt. Denn oft reicht es, einen "Gegenvorschlag" von einem Anwalt zu machen, damit man sich dann auf dem Betrag einigen kann, auf den auch ein Gericht entscheiden würde.
Andy Geschrieben 28. Oktober 2013 Melden Geschrieben 28. Oktober 2013 Meiner Ansicht nach sind Gesetze dazu da, um eben so einen Basar zu verhindern. Der Handel geht übrigens weiter: Nach erneuter Prüfung Ihrer Unterlagen möchten wir Ihnen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die für diesen Fall vom EU-Recht vorgesehene Ausgleichszahlung in Höhe von 250,00 € anbieten. Diesbezüglich bitten wir Sie freundlich um Rückmeldung unter Angabe Ihrer Kontodaten.Wir sind uns bewusst, dass unsere Worte Ihre Enttäuschung und Ihren Ärger sicherlich nicht vollständig rückgängig machen können. Dennoch liegt es uns sehr am Herzen, Sie durch unser Angebot auch in Zukunft zu unseren geschätzten Gästen zählen zu dürfen. Wir würden uns daher sehr freuen, Sie bald wieder bei uns an Bord willkommen heißen zu dürfen.Im Namen der Germanwings wünschen wir Ihnen einen schönen Tag und verbleiben –Mit freundlichen Grüßen/ Kind regardsIhr/ your Germanwings Team Die hoffen wohl auf meine Leseschwäche, d.h. dass eine Sache im Marketing-Geblubber untergeht - die geforderte Ausgleichzahlung ist ja zuzüglich nachgewiesener Mehraufwendungen für die Ersatzbeförderung.
744pnf Geschrieben 29. Oktober 2013 Melden Geschrieben 29. Oktober 2013 Meiner Ansicht nach sind Gesetze dazu da, um eben so einen Basar zu verhindern. Nochmal: das sind Angebote ähnlich eines Schlichtungsversuches, auf die man sich als Kunde einlassen kann oder eben nicht. Ohne das alles gutheissen zu wollen, muss man auch hier wieder feststellen, dass sich offensichtlich so viele Geschädigte darauf einlassen, dass die Taktik aufgeht, ansonsten würde man es nicht weiter versuchen. Alles was man tun kann ist, die Sensibilität in der Öffentlichkeit dafür zu erhöhen, in der Hoffnung, irgendwann einmal als Personengruppe, die da nicht mitspielt in der Mehrheit zu sein. Dann hat sich das Thema branchenweit erledigt, allerdings muss man in diesem Fall leider realistischerweise von allgemeinen Preiserhöhungen ausgehen, denn zu verschenken hat keiner etwas.
jubo14 Geschrieben 29. Oktober 2013 Melden Geschrieben 29. Oktober 2013 Meiner Ansicht nach sind Gesetze dazu da, um eben so einen Basar zu verhindern. Nun wir bewegen uns hier im Zivilrecht. Dort ist der Vergleich (außergerichtlich oder innerhalb des angelaufenen Verfahrens) der häufigste Ausgang. Urteile gibt es nur in einem kleinen Teil der Verfahren. Das Verhältnis von Vergleich zu Urteil ist nur noch im Arbeitsrecht weiter auf der Vergleichs-Seite. Und selbst im Strafrecht kommt nicht immer das Strafmaß zur Anwendung, die vom Gesetzgeber vorgesehen ist. (Stichwort: Kronzeugenregelung) Gesetze und Verordnungen (und worauf Du Dich berufst ist die Verordnung 261/2004/EG) werden immer nur minimale oder maximale Grenzen festlegen. Nicht umsonst wird die Veranstaltung vor Gericht in der deutschen Sprache auch als Gerichts-Verhandlung bezeichnet. Es wird über die Ansprüche oder die Strafe "verhandelt". Wenn man es nun negativ sehen will, dann ist selbst eine Gerichtsverhandlung nur ein Basar mit festgelegten Regeln und vorgeschriebenen Abläufen.
ilam Geschrieben 29. Oktober 2013 Melden Geschrieben 29. Oktober 2013 Noch "schlimmer": Durch die Gesetze kommt der "Basar" erst zustande. Ohne diese gäbe es von der Airline genau gar nichts als Ausgleich.
Andy Geschrieben 31. Oktober 2013 Melden Geschrieben 31. Oktober 2013 Nochmal: das sind Angebote ähnlich eines Schlichtungsversuches, auf die man sich als Kunde einlassen kann oder eben nicht. Schlichtungsversuche, wo eine Fluggesellschaft hofft, dass der geschädigte Kunde Vollidiot ist, sind aus meiner Sicht nicht zielführend. Erst wird grundlos behauptet, die Verordnung sei nicht anwendbar; nun wird behauptet, die Mehrkosten für anderweitige Beförderung seien mit der Ausgleichzahlung abgegolten. Durch die Gesetze kommt der "Basar" erst zustande. Ohne diese gäbe es von der Airline genau gar nichts als Ausgleich. Kommt auf die Formulierungsschärfe an.
744pnf Geschrieben 31. Oktober 2013 Melden Geschrieben 31. Oktober 2013 Schlichtungsversuche, wo eine Fluggesellschaft hofft, dass der geschädigte Kunde Vollidiot ist, sind aus meiner Sicht nicht zielführend. Für die Airline schon wenn sie aufgrund von Erfahrungswerten davon ausgehen kann, dass sich ein Teil der Leute über den Tisch ziehen lässt. Die Ersparnis liegt auf der Hand, da das Angebot ja immer deutlich unter dem liegt, was laut Gesetz im schlimmsten Falle gezahlt werden muss. Wenn "zielführend" heisst "kundenfreundlich" hast Du natürlich Recht aber die Realität sieht nun mal anders aus...
ilam Geschrieben 31. Oktober 2013 Melden Geschrieben 31. Oktober 2013 Kommt auf die Formulierungsschärfe an. Nö. Die Entschädigungssummen stehen sehr genau fest, schärfer geht es kaum. Wenn geklagt und nicht gekniffen wird, steht das Ergebnis eigentlich schon vorher fest. Man kann aber keinem Kunden verbieten, sich "aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" mit einem Bruchteil abspeisen zu lassen. Wie sollte das auch gehen? Ob tatsächlich ein Anspruch entstand, wird ja nie endgültig geklärt, da sich beide Seiten darauf geeinigt haben, die Geschichte zu den Akten zu legen.
Andy Geschrieben 1. Dezember 2013 Melden Geschrieben 1. Dezember 2013 (bearbeitet) Zur Info: nach dreimaligem Hin und Her (mit Infohilfe von STN-EBJ - danke!) erfolgte die Anerkennung des ursprünglich geforderten Betrags und nach 3 Wochen und einer Nachfragedie Auszahlung. Bearbeitet 1. Dezember 2013 von Andy
Cato Geschrieben 6. Dezember 2013 Melden Geschrieben 6. Dezember 2013 Hallo, ich habe versucht über die Webseite von Germanwings einen Gutschein einzulösen. Mir ist klar, dass ich den Gutschein an sich erst eingelöst bekomme, wenn ich den Flug angetreten habe, jedoch muss ich den Code im Vorfeld eingeben. Dabei wird der Gutschein nicht anerkannt, obwohl ich diesen noch nicht genutzt habe. Hatte jemand von euch schon einmal einen solchen Fall? Bei der Hotline versuche ich bereits anzurufen, erreiche hier aber niemanden. Danke für Eure Hilfe!
Rainbowman Geschrieben 8. April 2014 Melden Geschrieben 8. April 2014 Meine erste (noch unter LH-Zeichen gebuchte) Reise mit 4U endete beim Rückflug am 7.4.14 von ARN nach DUS (4U9217) mit einem Cancelling. Das 2. Triebwerk der CRJ 900 "ACNG" liess sich - nachdem sie noch von CGN nach ARN geflogen ist, nach dem Pushback nicht mehr starten. Wieder zurück zum Gate, alle Paxe incl. Gepäck raus und erstmal 1 Stunde auf eine Info warten. Dann Bekanntgabe, dass der Flug gecancelt ist und die Gäste auf den Flug 4U9213 - 5h und 5 min später umgebucht werden. Umsteigern in DUS wurde sehr freundlich geholfen, ihre Ziele ggfs. über andere Zwischensstopps zu erreichen. Es gab auch einen Verpflegungsgutschein im Wert von ca. 11 EUR - in Schweden reicht das gerade für ein kleines Burgermeal. An Bord der püntklich gestarteten "Ersatzmaschine", die fast voll besetzt war, gab es zwar keine coffeinfreien Erfrischungsgetränke mehr ("haben wir nicht") - genausowenig wie Infos dazu, welche Rechte die Gäste haben, die auf den früheren Flug verzichten mussten. Am heutigen Tag musste ich 3 mal kostenpflichtig bei Germanwings anrufen, bis ich auf meine entsprechend wiederholte Nachfrage die gewünschte Auskunft erhielt, wie ich meine mir zustehende Entschädigung geltend machen muss. Eigentlich hatte ich erhofft, dass ich im Lauf des Tages eine email erhalten würde, in der mich die Airline automatisch auf meine Rechte hinwweisen würde und wie ich diese durchsetzen kann. Nun bin ich gespannt, wann ich den gesetzlich zustehenden Betrag von 250 EUR als Eingang auf meinem Konto feststellen kann. Was mich überdies mehr als gewundert hat, war, dass die gesamte Crew des ausgefallenden Fluges ebenfalls 5 Stunden auf einen Rückflug warten musste, obwohl bereits 3 h vorher eine SAS-Maschine nach DUS geflogen ist - ich dachte, dass es da ungeschriebene Regeln gibt, dass die Crews an Bord von anderen Maschinen mitfliegen können. (?)
monsterl Geschrieben 8. April 2014 Melden Geschrieben 8. April 2014 (bearbeitet) Ansonsten viel Erfolg ... Vor Gericht wird rainbowman sicherlich Erfolg haben! :) Bearbeitet 8. April 2014 von monsterl
noATR Geschrieben 10. April 2014 Melden Geschrieben 10. April 2014 Hatte gestern meine ersten 4U-Flüge op by EW. Bei meinem Rückflug HAM-NUE gabs eine Durchsage, dass "...die Bordbar geschlossen bleibt wegen der hohen Buchungszahl (81/83) und der kurzen Flugzeit (55min)". Es gab also nur die "Snackbox" und ein nichtalkoholisches Getränk. Basic-Kunden gingen also gänzlich leer aus und mein "Feierabendbierchen" fiel aus. Erstaunlicher Weise hat die Crew erst 15min nach dem Start bzw dem Ausschalten der Anschnallzeichen mit dem Service begonnen. Das ist doch eig nicht ganz nachvollziehbar oder? Der Morgenflug NUE-HAM war mit 83/83 Pax ja ganz ausgebucht und die Flugzeit ebenfalls mit 55min berechnet und da gabs das "volle" 4U-Programm! Hatten die keine Lust, wurde der Flieger falsch belassen oder was kann der Grund dafür gewesen sein? Bei meinen A319-Flügen war das nie so, auch wenn sie voll waren und NUE-TXL sind ja auch nur 45min....?????!!!!!
Rainbowman Geschrieben 10. April 2014 Melden Geschrieben 10. April 2014 Ich habe heute folgende mail erhalten: Für die nicht vorhersehbare Flugunregelmäßigkeit möchten wir uns in aller Form entschuldigen. Die von Ihnen geforderte Entschädigung können wir Ihnen leider nicht anbieten, da diese im vorliegenden Fall durch Verordnung 261/04 nicht vorgesehen ist. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir in Ihrem Falle keine Ausgleichszahlung leisten können. Als Wiedergutmachung für diesen außerplanmäßigen Flugverlauf möchten wir Ihnen aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Einmalzahlung von 200,- Euro anbieten....... Spekulieren die echt darauf, dass man sich wegen 50 EUR weniger nicht auf einen Rechtsstreit einlässt?
TobiBER Geschrieben 10. April 2014 Melden Geschrieben 10. April 2014 Gut erkannt :) Klagen kannst du ja immer, 90% aller Kunden nehmen den Gutschein, der Rest klagt halt eine Instanz weiter....
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