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airliners.de

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Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb Tschentelmän:

Mich wundert, dass bei solchen Fällen kaum andere Meldungen zu lesen sind. .......


Vielleicht liegt das daran, dass bisher noch nie eine Airline von einem Pax Schadensersatz forderte.
Das ist aber nur eine Vermutung von mir.

Geschrieben
Am 9.1.2025 um 07:06 schrieb Tschentelmän:

 

Mich wundert, dass bei solchen Fällen kaum andere Meldungen zu lesen sind. Dass Flugzeuge wegen dem krassen Fehlverhalten einzelner Passagiere zwischenlanden, kommt ja leider immer wieder vor. Ist die Person dann nicht auch sonst Schadenersatz-Pflichtig und wird von der Airline dafür verklagt?

 

Die Meldung wurde ja von der Ryanair-Webseite zitiert. Kann es also sein,das die meisten solcher Fälle gar nicht öffentlich werden? Die meisten Fluggesellschaften wollen ja nicht mit sowas in Verbindung gebracht werden. Ich könnte mir also vorstellen,das man zwar dem Passagier eine Rechnung schickt,das aber eben nicht öffentlich kundtut (aus Angst,das es dann doch ein paar Leute anders sehen) und der Passagier,der für die Kosten verantwortlich ist,wird sich für gewöhnlich auch nicht melden,wenn er scheiße gebaut hat.

Also kommt es nicht an die Öffentlichkeit.

Ryanair wählt aber eben diesen Weg, um da evtl. auch mal ein Zeichen zu setzen und eine Abschreckung zu erzielen.

Abgesehen davon finde ich 15.000 Euros für Zwischenlandung, Hotels, etc. sogar noch ziemlich günstig.

 

Geschrieben
Am 9.1.2025 um 06:44 schrieb aaspere:

aber nachvollziehbar halte ich das schon. Immerhin entstehen den Airlines durch Paxe, die sich nicht benehmen können/wollen, immer erhebliche Unannehmlichkeiten und Kosten.

Nachvollziehbar ist der Schritt. Ob die Klage ernsthafte Erfolgsaussichten hat oder nur ein Publicity Stunt ist wird sich zeigen - meine Tendenz geht zu letzterem.

 

Selbst wenn man mit der Klage erfolgreich ist, ist es außerhalb der PR, keine Blaupause für ähnliche Klagen in anderen EU-Staaten.

Geschrieben
Am 12.1.2025 um 08:51 schrieb OliverWendellHolmesJr:

Nachvollziehbar ist der Schritt. Ob die Klage ernsthafte Erfolgsaussichten hat oder nur ein Publicity Stunt ist wird sich zeigen - meine Tendenz geht zu letzterem.

 

Selbst wenn man mit der Klage erfolgreich ist, ist es außerhalb der PR, keine Blaupause für ähnliche Klagen in anderen EU-Staaten.

Sind die Airlines nicht gegen die Kosten bei Ausweichlandungen versichert? 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Koelli:

Sind die Airlines nicht gegen die Kosten bei Ausweichlandungen versichert? 

Theoretisch könnte sich eine Fluggesellschaft gegen diese Kosten versichern. Ob sich das aufgrund der (geringen) Häufigkeit lohnt, glaube ich nicht.

 

Ändert aber meines Erachtens nichts an Frage, ob Passagiere für durch sie verursachte Zwischenlandungen haftbar gemacht werden können, eine Versicherung schließt die Haftung nicht grundsätzlich aus. 

Geschrieben
Am 12.1.2025 um 08:51 schrieb OliverWendellHolmesJr:

Nachvollziehbar ist der Schritt. Ob die Klage ernsthafte Erfolgsaussichten hat oder nur ein Publicity Stunt ist wird sich zeigen - meine Tendenz geht zu letzterem.

 

Selbst wenn man mit der Klage erfolgreich ist, ist es außerhalb der PR, keine Blaupause für ähnliche Klagen in anderen EU-Staaten.

Erkläre mir bitte, warum das keinen Erfolg haben soll. Es ist (juristischen) Person ein nachweisbarer Schaden entstanden welcher, ist ja keine "Bagatellschaden", wohl zivilrechtliche Konsequenzen hat, da ja auch ein Kläger vorhanden ist.

 

...NCC1701 ;)

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb OliverWendellHolmesJr:

Ändert aber meines Erachtens nichts an Frage, ob Passagiere für durch sie verursachte Zwischenlandungen haftbar gemacht werden können,

 

Ich gehe schon davon aus, dass eine Haftung des Passagiers möglich ist, wenn glaubhaft klargestellt werden kann, dass ein sicherer und zumutbarer Weiterflug durch das Fehlverhalten nicht gewährleistet war.

 

Dabei stellt sich aber auch die Frage, welche Kostenpositionen bei einer Forderung berücksichtigt werden können.

 

Im konkreten Fall von Ryanair besteht ein Großteil der Summe aus Hotelkosten für Passagiere und Crew in Porto - offenbar war aufgrund der ungeplanten Landung eine Übernachtung notwendig. Zudem weitere Position, wie Landegebühren und Treibstoff - selbst der Verlust von Bordverkäufen wird scheinbar eingerechnet.

 

Insofern dürften auch diese Details einen möglichen Präzedenzfall mit prägen.

 

 

https://www.aerotelegraph.com/ryanair-diese-kosten-entstehen-wenn-reisende-an-bord-ausrasten

 

 

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Tschentelmän:

Ich gehe schon davon aus, dass eine Haftung des Passagiers möglich ist, wenn glaubhaft klargestellt werden kann, dass ein sicherer und zumutbarer Weiterflug durch das Fehlverhalten nicht gewährleistet war.

 

vor 16 Stunden schrieb NCC1701:

Erkläre mir bitte, warum das keinen Erfolg haben soll. Es ist (juristischen) Person ein nachweisbarer Schaden entstanden welcher,

Vielleicht weil es Hürden gibt wie das Ryanair dem Verursacher Vorsatz oder mindestens grobe Fahrlässigkeit nachweisen muss. Es reicht nicht, das der Schaden entstanden ist. 

Geschrieben

Ryanair geht es doch gar nicht um die 15.000 €. Es geht um kostenlose Nennung des Unternehmensnamens in zahlreichen Zeitungen und Websites zum Jahresbeginn (wo viele anfangen, sich über den Jahresurlaub / Sommerurlaub Gedanken zu machen und ihre Flugreisen buchen). Nur deswegen gibt es eine Meldung, dass der Passagier verklagt wird, das man verlangt, den Flughafenverkauf auf zwei Getränke zu reduzieren, deswegen brachte man in Vorjahren Toilettengebühren und Stehplätze in die Diskussion, etc.

Wenn nur jeder Tausendste, der so einen Artikel liest, einen Flug bei Ryanair bucht, hat man trotzdem Millionenumsätze generiert, für die die Konkurrenz viel Werbung schalten muss.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb OliverWendellHolmesJr:

Vielleicht weil es Hürden gibt wie das Ryanair dem Verursacher Vorsatz oder mindestens grobe Fahrlässigkeit nachweisen muss. Es reicht nicht, das der Schaden entstanden ist. 

Einfach grobe Fahrlässigkeit zu reklamieren und dann *straffrei* ausgehen, ist in meinen Augen zu einfach gedacht.

Bei grober Fahrlässigkeit hat man immer eine Teilschuld.

 

...NCC1701 ;)

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb NCC1701:

Einfach grobe Fahrlässigkeit zu reklamieren und dann *straffrei* ausgehen, ist in meinen Augen zu einfach gedacht.

Bei grober Fahrlässigkeit hat man immer eine Teilschuld.

 

...NCC1701 ;)

 

Ein verklagter Passagier müsste womöglich darauf plädieren, dass er in der Ausraster-Situation nicht zurechnungsfähig war - dann käme vermutlich eine Schuldunfähigkeit in Betracht - die Airline dürfte dann leer ausgehen.

 

Ansonsten wird es wohl tatsächlich schwierig, den Schadenersatz gegenüber der Airline abzuwenden. Inwieweit die Airline ein gewisses Grundrisiko in Kauf nehmen und zumindest einen Teil der Summe selbst tragen muss, wäre vielleicht noch ein Punkt. Schließlich setzen Airlines wie Ryanair eine Strategie maximaler Auslastung und vieler Touristikziele, so dass problematische und betrunkene Passagiere defacto unvermeidlich sind.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Tschentelmän:

Inwieweit die Airline ein gewisses Grundrisiko in Kauf nehmen und zumindest einen Teil der Summe selbst tragen muss, wäre vielleicht noch ein Punkt. Schließlich setzen Airlines wie Ryanair eine Strategie maximaler Auslastung und vieler Touristikziele, so dass problematische und betrunkene Passagiere defacto unvermeidlich sind.

Wie sehr an den Haaren herbeigezogen soll eine Begründung sein?

 

Der Punkt, an dem wegen maximaler Auslastung und vieler Tourisitkziele betrunkene Passagiere unausweichlich sind, muss mir noch gezeigt werden. Wüsste nicht, dass es Pflicht ist, sich vor dem Flug nach Malle/Ibiza/wasweißich sich noch maximal einen reinzuorgeln. Der Gate Agent steht ja beim Boarding nicht mit dem Alkomaten parat und alle unter 1,3 aufm Tacho werden abgelehnt.

Geschrieben
vor 57 Minuten schrieb Lucky Luke:

Wie sehr an den Haaren herbeigezogen soll eine Begründung sein?

 

Der Punkt betrifft jedoch nicht meine persönliche Meinung sondern vielmehr eine theoretische Idee, welche Argumente bei einem Präzedenzfall vor Gericht eine Rolle spielen könnten - zugegebenermaßen etwas hergeholt.

 

Allerdings ist vermutlich trotzdem richtig, dass maximale Auslastung in Verbindung mit Touristik ein höheres Grundrisiko für solche Fälle mit sich bringt - dazu der Bordverkauf, von dem die Airline profitiert und in dem auch Alkohol angeboten wird. Somit würde ich nicht ganz ausschließen, dass ein Gericht das bei einem Grundsatzurteil zu Schadenersatz zumindest teilweise mit berücksichtigt - womöglich kommt es dabei auch auf die Umstände des Einzelfalls an.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Tschentelmän:

 

 Inwieweit die Airline ein gewisses Grundrisiko in Kauf nehmen und zumindest einen Teil der Summe selbst tragen muss, wäre vielleicht noch ein Punkt.

Ich war überrascht wie niedrig die angesetzte Summe ist. Kosten für die ungenutzte Maschine oder Einfliegen einer Ersatzmaschine finde ich z.B. nicht. Vielleicht übernimmt Ryanair damit das "Grundrisiko".

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb Tschentelmän:

 

Ein verklagter Passagier müsste womöglich darauf plädieren, dass er in der Ausraster-Situation nicht zurechnungsfähig war - dann käme vermutlich eine Schuldunfähigkeit in Betracht - die Airline dürfte dann leer ausgehen.

 

(...)

 

Da gäbe es jedoch unterschiede jedenfalls im deutschen Recht bezüglich Zivil- und Strafrecht. Mag sein, dass unter dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" im Rahmen einer strafrechtlichen Verhandlung (wegen welchen konstruierten Delikt auch immer) ein Freispruch erfolgen könnte; im Zivilverfahren muss jedoch die Partei, die behauptet, sie sei nicht zurechnungsfähig gewesen, dieses voll beweisen; ein "ist nicht auszuschließen" reicht dabei gerade nicht aus. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass dieses wirklich nur in den seltensten Fällen gelingt. 

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb QF002:

im Zivilverfahren muss jedoch die Partei, die behauptet, sie sei nicht zurechnungsfähig gewesen, dieses voll beweisen; ein "ist nicht auszuschließen" reicht dabei gerade nicht aus.

Damit der Passagier in die Situation kommt sich verteidigen zu müssen muss Ryanair erstmal Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Und zwar dahingehend das der Passagier Ryanair vorsätzlich oder grob fahrlässig schädigen wollte. 

 

vor 9 Stunden schrieb FKB:

Ich war überrascht wie niedrig die angesetzte Summe ist.

Ryanair muss die Summe beweisen. Kalkulatorische Kosten gehen nicht und Kosten, die Rückschlüsse auf interne Kalkulation zulassen wird man auch nicht veröffentlichen wollen, dann beschränkt man sich auf Kosten für die es objektive Quellen gibt.

Geschrieben

Kürzungen im SFP25 in Spanien:

  • der Anflug von Jerez de la Frontera und Valladolid wird eingestellt
  • an der Basis Santiago de Compostela wird 1 Flugzeug abgezogen
  • das Angebot von/nach Asturias, Santander, Santiago de Compostela, Saragossa und Vigo wird reduziert, ingesamt entfallen 12 Strecken
  • Hintergrund sind steigende Flughafengebühren

https://mallorcainforma.com/2025/01/16/ryanair-elimina-12-rutas-para-este-verano-en-espana-por-las-excesivas-tasas-de-aena/

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Emanuel Franceso:

Kürzungen im SFP25 in Spanien:

  • der Anflug von Jerez de la Frontera und Valladolid wird eingestellt
  • an der Basis Santiago de Compostela wird 1 Flugzeug abgezogen
  • das Angebot von/nach Asturias, Santander, Santiago de Compostela, Saragossa und Vigo wird reduziert, ingesamt entfallen 12 Strecken
  • Hintergrund sind steigende Flughafengebühren

https://mallorcainforma.com/2025/01/16/ryanair-elimina-12-rutas-para-este-verano-en-espana-por-las-excesivas-tasas-de-aena/

Hat man bis dato Spanien nicht immer aufgrund der niedrigen Gebühren gelobt? Schon ironisch, dass die Flughäfen von Regierung und EU-Geldern subventioniert werden und Ryanair nun dort trotzdem die Fliege macht :D . Wenn die Gebühren überall steigen kann Ryanair seine Flieger bald wohl garnicht mehr einsetzen…

Geschrieben

Es ist bei Ryanair  immer wieder die gleiche Begründung, warum man sich an bestimmten Standorten zurück zieht. Angehobene Gebühren wollen die Iren nicht hinnehmen. Dies könnte die eigene Marge schmälern weil man nicht bereit dazu ist, auch mal Kosten an die Kunden weiterzugeben. Für Passagiere mag dieses sciherlich von Vorteil sein, da womöglich die Ticketpreise niedrig bleiben.

Auch ich zahle nicht gerne mehr für ein Flugticket. Aber wie für uns Privatleute wird auch für Flughäfen und den dort ansässigen Dienstleistern das Leben bzw. der Betrieb teurer. Es gibt nun einmal in den EU eine Inflationsrate, die genau diesen Umstand wiederspiegelt. Das sollte auch ein MOL und Ryanair mal akzeptieren.

Schon in Jahren vor Corona warf man Ryanair immer wieder vor, Anschubsubventionen an den Flughäfen abzugreifen. Laufen diese aus, wird das Angebot dort zu fliegen gekürzt oder sogar ganz eingestellt. Diese Praxis kann man an so vielen Flughäfen in ganz Europa beobachten. 

Neuerdings hat Ryanair natürlich ein weiteres sehr großes Problem. Gerade als ausnahmsloser Kunde bei Boeing bekommen sie nicht in dem Maße ihre bestellten Flugzeuge, wie es für Ryanair notwendig wäre. Natürlich kämpfen auch andere Fluggesellschaften mit dieser Problematik, die sich auch nicht nur auf Boeing bezieht. Auch Airbus hat Lieferprobleme. Ryanair geht deshalb vielleicht noch konsequenter vor, als die Mitbewerber auf dem Markt. Die einsetzbaren Maschinen werden dann dorthin gebracht, wo die Margen halt noch größer sind. 

Am Ende ist es einem MOL völlig egal, von welcher Milchkanner er zur anderen fliegt. Für ihn zählt nur, was am Ende in seinem Portmanaie landet. Je mehr das ist, umso glücklicher ist er selbst. Wer bei Ryanair dauerhaft auf eine Nachhaltigkeit als Luftfahrtunternehmen an seinem Stadort setzt, handelt ein wenig blauäugig. Dafür sind die Iren viel zu sprunghaft.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb skorpion:

Neuerdings hat Ryanair natürlich ein weiteres sehr großes Problem. Gerade als ausnahmsloser Kunde bei Boeing bekommen sie nicht in dem Maße ihre bestellten Flugzeuge, wie es für Ryanair notwendig wäre. Natürlich kämpfen auch andere Fluggesellschaften mit dieser Problematik, die sich auch nicht nur auf Boeing bezieht. Auch Airbus hat Lieferprobleme. Ryanair geht deshalb vielleicht noch konsequenter vor, als die Mitbewerber auf dem Markt. Die einsetzbaren Maschinen werden dann dorthin gebracht, wo die Margen halt noch größer sind.

Das kann nicht der Grund sein: in 2024 haben -wenn ich nichts übersehen habe- 2 B738 und 3 A320 die Ryanair Gruppe verlassen, Neu kamen 30 B73M. Netto also 25 Stück Zuwachs.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb FKB:

Das kann nicht der Grund sein: in 2024 haben -wenn ich nichts übersehen habe- 2 B738 und 3 A320 die Ryanair Gruppe verlassen, Neu kamen 30 B73M. Netto also 25 Stück Zuwachs.

Ryanair möchte aber schneller wachsen, als es zur Zeit möglich ist. Nach deren eigenen Aussagen fehlen ihr aber die notwendigen und bereits bestellten Flugzeuge. 

Geschrieben
Am 17.1.2025 um 09:59 schrieb FKB:

Das kann nicht der Grund sein: in 2024 haben -wenn ich nichts übersehen habe- 2 B738 und 3 A320 die Ryanair Gruppe verlassen, Neu kamen 30 B73M. Netto also 25 Stück Zuwachs.

 

Welche beiden 737-800 wären die Abgänger? Laut meinem beiläufigem Wissen aber auch der Planespotters-Datenbank liegt die Zahl weiterhin bei 410 Stück mit den letzten Flottenabgängen im Januar 2022.

 

Bei den A320 von Lauda Europe sind auch nur 2 in 2024 abgegangen (davon einer 2023 abgestellt), der Dritte war schon 2023.

Geschrieben

Ich hatte die Info von Airfleets, dass EI-DAO und EI-DCH 2024 an Modern Logistics gingen. Ich habe jetzt aber gerade bei Planespotters gesehen, dass beide bereits 2022 an BBAM abgegangen sind.

 

Das bestätigt aber umso mehr meine Aussage, dass Flugzeugmangel kein Grund ist Flugzeuge abzuziehen. Ryanair setzt die Maschinen weiterhin dort ein wo sie vermeintlich am meisten verdienen und setzt damit Flughäfen weiterhin unter Druck.

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