aaspere Geschrieben 17. März 2020 Melden Geschrieben 17. März 2020 vor 34 Minuten schrieb noATR: Doch hab ich! Dann verstehe ich das Problem nicht. Kannst Du nochmalgenau schildern, was Du gemacht hast und wie FR reagiert hat?
Der Realist Geschrieben 17. März 2020 Melden Geschrieben 17. März 2020 (bearbeitet) vor 1 Stunde schrieb aaspere: Eine weise Entscheidung aus meiner Sicht. Der Flug fand statt. Du hättest ihn nutzen können. Es war Deien Entscheisung ein Noshow zu sein. Da kann man Ryanair keinen Vorwurf machen, wenn der Flugpreis nicht erstattet wird. Eine andere Frage ist der Erstattung der Gebühren. Aber da ist FR selten zu bereit. Deswegen zu klagen, lohnt nicht. Wenn ich das auf der Homepage richtig gelesen habe, bieten sie die Erstattung der Steuern sogar an. Per Formular auf irgendeiner dritten Unterseite (??). Allerdings: "Gegen eine Gebühr von £15,-/€20,-" oder so, die in den meisten Fällen über den Steuern liegen dürften. Clever gelöst... :-) Bearbeitet 17. März 2020 von Der Realist
aaspere Geschrieben 17. März 2020 Melden Geschrieben 17. März 2020 vor 24 Minuten schrieb Der Realist: Wenn ich das auf der Homepage richtig gelesen habe, bieten sie die Erstattung der Steuern sogar an. Per Formular auf irgendeiner dritten Unterseite (??). Allerdings: "Gegen eine Gebühr von £15,-/€20,-" oder so, die in den meisten Fällen über den Steuern liegen dürften. Clever gelöst... :-) Ja, das ist so und steht auch in den AGB.
monsterl Geschrieben 18. März 2020 Melden Geschrieben 18. März 2020 vor 1 Stunde schrieb aaspere: Dann verstehe ich das Problem nicht. Kannst Du nochmalgenau schildern, was Du gemacht hast und wie FR reagiert hat? FR hat seit gestern erhebliche technische Probleme bei Stornos - kurz: Aktuell lässt sich kaum eine Buchung wegen einem vorhandenen IT-Bug bei Ryanair canceln. Einfach immer wieder probieren... viel Glück!
Koelli Geschrieben 18. März 2020 Melden Geschrieben 18. März 2020 (bearbeitet) vor 10 Stunden schrieb aaspere: Ja, das ist so und steht auch in den AGB. Ist das nicht gegen die deutsche gesetzliche Regelung? Also ich meine, dass manche Airlines auch gar nicht den Steueranteil angeben, sondern Ur den Gesamtpreis Bearbeitet 18. März 2020 von Koelli
jubo14 Geschrieben 18. März 2020 Melden Geschrieben 18. März 2020 vor 6 Minuten schrieb Koelli: Ist das nicht gegen die deutsche gesetzliche Regelung? Also ich meine, dass manche Airlines auch gar nicht den Steueranteil angeben, sondern Ur den Gesamtpreis Die Gesetzgebung schreibt vor, dass die Airlines die Steuern und Gebüren beim Storno auch bei den nicht stornierbaren Tickets zurückerstatten müssen. Aber ... Es ist den Airlines ausdrücklich erlaubt für diese Stornierungen Gebühren zu verlangen. Und diese Gebüren sind nicht vom Preis abhängig, sondern sollen eben immer gleich hoch sein. Das führt nun einmal dazu, dass bei sehr günstigen Tickets der Erstattungsbetrag kleiner ausfallen kann, als die erhobenen Gebühren. (z.B. wenn ich ein Return-Ticket unter 100,- € habe) Ich habe z.B. eigentlich eine Oster-Reise nach München geplant gehabt. 108,- € Ticketpreis, 115,- € Steuern und Gebühren. Tarif nicht stornierbar. Wenn ich nun trotzdem stornieren würde, bekäme ich die 115,- € abzüglich 25,- € Bearbeitungsgebühren zurück, also immerhin 90,- €. Da ich aber mittlerweile fest davon ausgehe, dass zu Ostern keine innerdeutschen Flüge durchgeführt werden, wird die Airline den Flug von sich aus stornieren müssen und ich werde die kompletten 224,- € zurück bekommen.
emdebo Geschrieben 18. März 2020 Melden Geschrieben 18. März 2020 Sogar 1€ mehr als bezahlt. Wie kommt denn das?
Dubbi1900 Geschrieben 21. März 2020 Melden Geschrieben 21. März 2020 Am 18.3.2020 um 11:30 schrieb jubo14: Die Gesetzgebung schreibt vor, dass die Airlines die Steuern und Gebüren beim Storno auch bei den nicht stornierbaren Tickets zurückerstatten müssen. Aber ... Es ist den Airlines ausdrücklich erlaubt für diese Stornierungen Gebühren zu verlangen. Und diese Gebüren sind nicht vom Preis abhängig, sondern sollen eben immer gleich hoch sein. Das führt nun einmal dazu, dass bei sehr günstigen Tickets der Erstattungsbetrag kleiner ausfallen kann, als die erhobenen Gebühren. (z.B. wenn ich ein Return-Ticket unter 100,- € habe) Ich habe z.B. eigentlich eine Oster-Reise nach München geplant gehabt. 108,- € Ticketpreis, 115,- € Steuern und Gebühren. Tarif nicht stornierbar. Wenn ich nun trotzdem stornieren würde, bekäme ich die 115,- € abzüglich 25,- € Bearbeitungsgebühren zurück, also immerhin 90,- €. Da ich aber mittlerweile fest davon ausgehe, dass zu Ostern keine innerdeutschen Flüge durchgeführt werden, wird die Airline den Flug von sich aus stornieren müssen und ich werde die kompletten 224,- € zurück bekommen. Ich habe Mitte April drei Flüge mit FR von CGN nach Barcelona Prat gebucht. kosten sind nicht enorm, aber mit 150 € doch zu hoch, um die Flüge einfach abzuschreiben. Gibt es seitens FR schon eine Aussage, was im April passiert? Gehe ja mal sehr stark davon aus, dass Spanien komplett ausfällt als Reiseziel. Nur wann und wir kann ich die Reise stornieren, ohne selber der aktive Part dabei zu sein? Schickt FR entsprechende Mails "Ihr Flug xxx findet nicht statt, Erstattungen gibts hier?" Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen kann. Ansonsten, take care.
monsterl Geschrieben 21. März 2020 Melden Geschrieben 21. März 2020 Die April-Flüge bei Ryanair von/nach Spanien sind doch schon längst canx. Logge dich auf Ryanair in die Buchung ein und storniere kostenlos oder buche online auf Mai bzw. Juni ohne Extrakosten um.
ellu Geschrieben 21. März 2020 Melden Geschrieben 21. März 2020 Gut gesagt: Logge Dich bei Ryanair ein und beantrage Deine Rückerstattung. Wie ich an anderer Stelle schon geschrieben habe, versuche ich das seit etwa 5 Tagen und es ist einfach nicht möglich! Die Passagiere werden angezeigt, können aber nicht markiert werden und deshalb geht es auch mit dem Stornierungsvorgang nicht weiter. Ich vermute mal, da steckt bei Ryanair Methode dahinter. Ellu
noATR Geschrieben 21. März 2020 Melden Geschrieben 21. März 2020 vor 36 Minuten schrieb ellu: Gut gesagt: Logge Dich bei Ryanair ein und beantrage Deine Rückerstattung. Wie ich an anderer Stelle schon geschrieben habe, versuche ich das seit etwa 5 Tagen und es ist einfach nicht möglich! Die Passagiere werden angezeigt, können aber nicht markiert werden und deshalb geht es auch mit dem Stornierungsvorgang nicht weiter. Ich vermute mal, da steckt bei Ryanair Methode dahinter. Ellu War bei mir auch so. Vorgestern bekam ich eine neue Email mit Link und da drüber knnte man den Vorgang beenden. Ob das Geld fließt kann ich natürlich noch nicht sagen
medion Geschrieben 23. März 2020 Melden Geschrieben 23. März 2020 Jeder von uns wird ein paar Flüge verlieren, das ist (für die Meisten) nicht weiter tragisch. Aber wie soll eine bei FR flugbegleitende Person die Halbierung des Grundgehalts (Zuschläge und Provisionen fallen ja sowieso weg) auch nur für ein, zwei Monate wirtschaftlich überleben? Da hilft es wenig, dass sich MOLs Gehalt auch halbiert; was ich dazu denke, schreibe ich lieber nicht.
ellu Geschrieben 23. März 2020 Melden Geschrieben 23. März 2020 "jeder von uns wird ein paar Flüge verlieren - das ist für die meisten nicht tragisch" Eingeschränktes Verständnis für solch einen Satz, denn für mich als Rentner sind 350 € viel Geld. Was mich aber viel mehr stört als das Finanzielle, ist die von Ryanair versuchte Trickserei, dass man keinen Refund beantragen kann, sondern nur den Hinweis erhält: "Auf Ihrer Reise gibt es eine Störung" Gestern erhielt ich noch einmal eine Aufforderung zum Check In, obwohl der Flug längst abgesagt ist, aber auch hier wieder keine Möglichkeit, Refund zu beantragen. Wäre doch von Ryanair ehrlicher zu schreiben: "wir können im Moment aufgrund der vielen Stornierungen leider nicht alle Flüge erstatten und bieten Ihnen eine Gutschrift für spätere Buchungen an." Aber nein, man ermöglicht nicht einmal einen Antrag auf Refund. Ellu 2
Fluginfo Geschrieben 23. März 2020 Melden Geschrieben 23. März 2020 vor 13 Minuten schrieb YankeeZulu1: @medion: volle Zustimmung. Aber damit schafft er sich gegenüber den "alteingesessenen" Airlines, die im Vergleich immens hohe Personalkosten weiterzahlen (müssen) - Kurzarbeitergeld mal außen vor - einen deutlichen Wettbewerbevorteil. Er wird bei den "Gewinnern" dieser Situation sein - befürchte ich. Sofern man von Gewinnern hier überhaupt sprechen kann, eher ein Lucky Loser.
aaspere Geschrieben 23. März 2020 Melden Geschrieben 23. März 2020 vor 2 Stunden schrieb ellu: Was mich aber viel mehr stört als das Finanzielle, ist die von Ryanair versuchte Trickserei, dass man keinen Refund beantragen kann, sondern nur den Hinweis erhält: "Auf Ihrer Reise gibt es eine Störung" Gestern erhielt ich noch einmal eine Aufforderung zum Check In, obwohl der Flug längst abgesagt ist, aber auch hier wieder keine Möglichkeit, Refund zu beantragen. Wäre doch von Ryanair ehrlicher zu schreiben: "wir können im Moment aufgrund der vielen Stornierungen leider nicht alle Flüge erstatten und bieten Ihnen eine Gutschrift für spätere Buchungen an." Aber nein, man ermöglicht nicht einmal einen Antrag auf Refund. Und wie kommentierst Du dann Eurowings, wo ein annullierter Flug inzwischen auch keinen Refund sondern nur die Möglichkeit der Umbuchung anbietet? Drückt man dann den Knopf "Umbuchung", erscheint ein Ersatzflug, der auch annulliert ist. Das hilft dann auch nicht weiter, oder?
dase Geschrieben 24. März 2020 Melden Geschrieben 24. März 2020 vor 17 Stunden schrieb ellu: Was mich aber viel mehr stört als das Finanzielle, ist die von Ryanair versuchte Trickserei, dass man keinen Refund beantragen kann, sondern nur den Hinweis erhält: "Auf Ihrer Reise gibt es eine Störung" [...] Wäre doch von Ryanair ehrlicher zu schreiben: "wir können im Moment aufgrund der vielen Stornierungen leider nicht alle Flüge erstatten und bieten Ihnen eine Gutschrift für spätere Buchungen an." Aber nein, man ermöglicht nicht einmal einen Antrag auf Refund. Ellu Nicht von deinem Fall auf das generelle Gebaren schließen. Ich konnte bei FR gestern völlig unproblematisch die Erstattung für einen One-Way direkt aus der Buchung heraus beantragen, während EZY ähnlich wie für EW beschrieben erstmal nur Umbuchungen suggeriert und man sich umständlich das Formular für die Covid19-Rückerstattung ergoogeln muss.
ellu Geschrieben 24. März 2020 Melden Geschrieben 24. März 2020 Dann verlangt es die Fairness, mitzuteilen, dass ich jetzt nach unzähligen Versuchen auch mit dem Antrag durchgekommen bin. Hiermit nehme ich alle Verdächtigungen gegenüber Ryanair zurück. Ellu 3
aaspere Geschrieben 24. März 2020 Melden Geschrieben 24. März 2020 Für Deine Fairness bekommst Du dann auch ein Like. 1
XWB Geschrieben 3. April 2020 Melden Geschrieben 3. April 2020 Kurze Frage zur Flotte: Ich dachte immer, alle 738 seien geleased und dementsprechend auch regelmäßige Gebühren fällig? „Drei Viertel der eigenen Flugzeugflotte seien unbelastet und schuldenfrei.“ (https://www.aero.de/news-34820/Ryanair-rettet-sich-ins-Ziel.html) Ist das nur ungünstig formuliert? Oder sind wirklich so viele Flieger im Eigentum? Weil bei einem Leasing die Kosten ja trotzdem anfallen würden.
Mahag Geschrieben 3. April 2020 Melden Geschrieben 3. April 2020 Laufende Kosten werden anders bewertet als Kreditschulden. Die Verträge mit den Leasinggebern im Flugzeugbereich sind relativ weich da Luftverkehr sehr dynamisch ist. Du kannst ein Leasing vor Ablauf gegen eine Strafzahlung beenden.
flyer911 Geschrieben 3. April 2020 Melden Geschrieben 3. April 2020 Scheint, als hätten die alle Flüge um die Weihnachtstage auf "ausgebucht" gesetzt, damit man jetzt nicht seine stornierten 5€-tickets auf Kanarentrips zur High Season umbucht... Klevere Kerlchen :-) 1
Koelli Geschrieben 3. April 2020 Melden Geschrieben 3. April 2020 vor 44 Minuten schrieb flyer911: Scheint, als hätten die alle Flüge um die Weihnachtstage auf "ausgebucht" gesetzt, damit man jetzt nicht seine stornierten 5€-tickets auf Kanarentrips zur High Season umbucht... Klevere Kerlchen :-) Kann man denn einfach 1:1 umbuchen? Bei Eurowings muss man trotzdem den Aufpreis zahlen, wenn der Flug am neuen Termin teurer ist
linie32 Geschrieben 3. April 2020 Melden Geschrieben 3. April 2020 vor 16 Minuten schrieb Koelli: Kann man denn einfach 1:1 umbuchen? Bei Eurowings muss man trotzdem den Aufpreis zahlen, wenn der Flug am neuen Termin teurer ist Man muss zwischen echter Stornierung und dem Normalen Umbuchen unterscheiden. Bei echter Stornierung durch die Airline darf es nichts kosten, nutzt man die Umbuchung noch bestätigter Buchungen, entfällt ja nur die Umbuchungsgebühr.
Andrea808 Geschrieben 5. April 2020 Melden Geschrieben 5. April 2020 Auf meinen Refund von Ryanair, den ich am 15.3. beantragt habe, warte ich immer noch. Die Hoffnung stirbt zuletzt.
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