Koelli Geschrieben 13. Oktober 2021 Melden Geschrieben 13. Oktober 2021 Mich wundert wie gesagt, dass die Kreditkartenfirma bereit war, das Geld zurück zu buchen
SKrab91 Geschrieben 13. Oktober 2021 Melden Geschrieben 13. Oktober 2021 vor 1 Stunde schrieb Koelli: Mich wundert wie gesagt, dass die Kreditkartenfirma bereit war, das Geld zurück zu buchen Naja noch wissen wir ja gar nicht, ob die Prüfung bereits durch ist und was dann noch so passiert ist. Zurückbuchen lassen kann ich erst einmal alles. Meine Hausbank prüft auch nur die Formalien. Der Rest dauert länger und kann durchaus in einem Rechtstreit münden, wenn die Forderung legitim war. Quelle: https://www.test.de/Kreditkarten-im-Vergleich-5238561-5618223/
aaspere Geschrieben 13. Oktober 2021 Melden Geschrieben 13. Oktober 2021 Das Thema hat es jetzt auch auf die Nachrichtenseite von t-online gebracht. Titel: Ryanair sperrt aufmüpfige Kunden für Flügehttps://www.t-online.de/leben/reisen/id_90963810/ryanair-streit-um-gebuehren-billigairline-sperrt-bestimmte-kunden-fuer-fluege.html
Blablupp Geschrieben 13. Oktober 2021 Melden Geschrieben 13. Oktober 2021 vor 4 Stunden schrieb Koelli: Mich wundert wie gesagt, dass die Kreditkartenfirma bereit war, das Geld zurück zu buchen In UK ist Chargeback gesetzlich geregelt (in D gibt es nur die Regeln der Kreditkartenfirmen). Wenn du auf Kredit kaufst und eine Firma nicht liefert, hast du Anspruch auf die volle Rückerstattung durch den Kreditgeber. Hier war es ja so, dass FR wohl zwar geflogen ist, jedoch die Personen uA nicht befördern durfte. Also konnte FR nicht liefern, also Rückerstattung. Wenn FR solche Verträge mit seinen Acquirern eingeht, kann es nicht die Kunden dafür verantwortlich machen.
OliverWendellHolmesJr Geschrieben 13. Oktober 2021 Melden Geschrieben 13. Oktober 2021 vor 2 Stunden schrieb SKrab91: Der Rest dauert länger und kann durchaus in einem Rechtstreit münden, wenn die Forderung legitim war. Nur im Rechtsstreit kann entschieden werden, dass die Forderung legitim ist, solange man sich nicht einig ist. Die Klausel (... Sie schulden uns jegliches Geld für frühere Flüge, deren Zahlung nicht eingelöst werden konnte, verweigert oder uns belastet wurde. ..), auf die Ryanair sich bei der Beförderungsverweigerung bezieht ist durchaus auch rechtswidrig, sie ermöglicht es Ryanair einseitig strittige Forderung einzufordern und benachteiligt den Kunden dadurch. Dann wäre die Klausel unzulässig. Das ist zumindest eine Argumentation. Hier kommt erschwerend hinzu, dass ein Charge-Back-Verfahren stattfand/lief und Ryanair die Möglichkeit hatte, zu dem Charge-Back Stellung zu nehmen, so dass für den Kunden möglicherweise nicht klar war, dass die Forderung noch strittig ist. Die Frage ob ein aufgrund von gesetzlichen Restriktionen nicht nutzbares Ticket erstattungspflichtig ist, hängt unter anderem davon ab, ob die gesetzlichen Restriktionen "Höhere Gewalt" sind oder dem allgemeinen Lebensrisiko zuzurechnen sind. Bei einem vor der Pandemie gebuchten Ticket ist "Höhere Gewalt" zu sehen. 1
Micha Geschrieben 14. Oktober 2021 Melden Geschrieben 14. Oktober 2021 Mich wundert hier die brutale "Auge-um-Auge-Zahn-um-Zahn-Methode". Wenn Ryanair eine Forderung hat, steht Ryanair der Rechtsweg offen. Mir stellt sich die Frage, wie die Kommunikation zwischen Kunde und Ryanair im Vorfeld in beiden Fällen ausgesehen hat. "Die IT gibt das nicht her" ist für mich unzureichend, die IT hat es schließlich auch hergegeben "Erstatter" zu Identifizieren. Gerade wenn man im Recht ist, sollte man sich benehmen. Medial wäre es zumindest geschickter, aber FR ist ja trotz Negativpresse immer gewachsen. 1
Koelli Geschrieben 14. Oktober 2021 Melden Geschrieben 14. Oktober 2021 vor 22 Stunden schrieb Blablupp: Hier war es ja so, dass FR wohl zwar geflogen ist, jedoch die Personen uA nicht befördern durfte. Natürlich hätte Ryanair die Leute befördern dürfen. Nur hätten die danach in Quarantäne gehen müssen, was viele natürlich nicht wollten und deshalb nicht geflogen sind
markusmint Geschrieben 14. Oktober 2021 Melden Geschrieben 14. Oktober 2021 Am 12.10.2021 um 21:47 schrieb jubo14: Wenn ein Flug nicht stattgefunden hat, so muss die Airline natürlich das Geld zurückzahlen. Hat der Flug aber stattgefunden, so ist der Kunde auf die Kulanz der Airline angewiesen, ob diese eine Umbuchung anbietet oder aber das Geld zurück gibt. Einen Rechtsanspruch gibt es hier aber eben ausdrücklich nicht! Doch, § 648 BGB, 95 % werden zunächst vermutet. Man kann zwar in AGB anderes vereinbaren, muss die AGB aber zulässig gestalten und wirksam einbeziehen. Das gelingt auch Ryanair nicht immer. Zumindest bekommen die schlauen Kunden jetzt ja auch noch wegen der jeweiligen Zurückweisung Ausgleichsleistungen und eine Erstattung bzw. Kosten ihrer Ersatzbeförderung ersetzt. Ein schönes Eigentor von Ryanair, nur weiter so!
aaspere Geschrieben 14. Oktober 2021 Melden Geschrieben 14. Oktober 2021 § 648 BGB "Sicherungshypothek am Baugrundstück und am Schiff auf Werft" Dann ist ja alles klar. Gut wenn man das BGB zu Hause hat. Jetzt bin ich aber doch gespannt, wie @markusmintdie Kurve zu Flugbuchungen hinkriegt.
debonair Geschrieben 14. Oktober 2021 Melden Geschrieben 14. Oktober 2021 vor einer Stunde schrieb aaspere: § 648 BGB "Sicherungshypothek am Baugrundstück und am Schiff auf Werft" Dann ist ja alles klar. Gut wenn man das BGB zu Hause hat. Besser naechstes mal lieber google benutzen, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) "§ 648 Kündigungsrecht des Bestellers"
jubo14 Geschrieben 15. Oktober 2021 Melden Geschrieben 15. Oktober 2021 Titel 9, Untertitel 1, Kapitel 1 des BGB, das sind die §§ 631 - 650, behandelt Werkverträge. Der komplette Bereich des BGB kann hier nicht zur Anwendung kommen. Einer der Gründe warum es immer Ärger bei Flugbuchungen gibt ist ja eben, dass man hier keine eindeutig passenden Regelungen im BGB findet. Für die Pauschalreisen hat man da nachgebessert. Das kann man daran erkennen, dass aus dem ursprünglichen § 651 nun die §§ 651a - 651y geworden sind. Wollte man das Reiserecht komplett im BGB regeln, wäre das im Bereich des Schuldrechts (Verpflichtung zur Leistung, Verzug des Gläubigers, usw.) also im Bereich der §§ 241 ff zu regeln.
Emanuel Franceso Geschrieben 15. Oktober 2021 Melden Geschrieben 15. Oktober 2021 Ryanair hat für den November einige Streichungen/Reduzierungen vorgenommen: u.a DRS - STN; BER, FMM - Lappeenranta fallen weg; u.a. BRE - STN wird um 1/7 gekürzt. 1
aaspere Geschrieben 15. Oktober 2021 Melden Geschrieben 15. Oktober 2021 vor 9 Stunden schrieb debonair: Besser naechstes mal lieber google benutzen, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) "§ 648 Kündigungsrecht des Bestellers" Recht haste. Und Entschuldigung @markusmint. Meine BGB-Ausgabe von 1966 kommt jetzt ins Altpapier.
Koelli Geschrieben 15. Oktober 2021 Melden Geschrieben 15. Oktober 2021 vor 11 Stunden schrieb markusmint: Zumindest bekommen die schlauen Kunden jetzt ja auch noch wegen der jeweiligen Zurückweisung Ausgleichsleistungen und eine Erstattung bzw. Kosten ihrer Ersatzbeförderung ersetzt. Ein schönes Eigentor von Ryanair, nur weiter so! Erst mal durchgesetzt bekommen! Bei mir hat sich FR auch geweigert, die durch Streichungen von Ryanair Flügen entstandenen Kosten für andere Flüge zu übernehmen. Haben Corona als Argument angeführt und mir nur nen Flug an nem anderen Tag bei Ryanair angeboten oder Gutschein
markusmint Geschrieben 15. Oktober 2021 Melden Geschrieben 15. Oktober 2021 (bearbeitet) vor 17 Stunden schrieb aaspere: § 648 BGB "Sicherungshypothek am Baugrundstück und am Schiff auf Werft" Dann ist ja alles klar. Gut wenn man das BGB zu Hause hat. Jetzt bin ich aber doch gespannt, wie @markusmintdie Kurve zu Flugbuchungen hinkriegt. vor 6 Stunden schrieb aaspere: Recht haste. Und Entschuldigung @markusmint. Meine BGB-Ausgabe von 1966 kommt jetzt ins Altpapier. @aaspere Kein Ding, es ist ja was zum schmunzeln, ein BGB von 1966 kann immerhin nicht jeder sein Eigen nennen! :-) vor 7 Stunden schrieb jubo14: Titel 9, Untertitel 1, Kapitel 1 des BGB, das sind die §§ 631 - 650, behandelt Werkverträge. Der komplette Bereich des BGB kann hier nicht zur Anwendung kommen. (...) Doch doch, so ist das im Zivilrecht. Man spricht beim Beförderungsvertrag (nicht beim Reisevertrag, dort gelten die §§ 651a ff. BGB) von einem gemischten Vertragstyp mit typischen Elementen des Werkvertrags, so dass eine Anwendung, ggf. analog, stattfindet. Zwar gehört ein freies Kündigungsrecht gemäß § 648 (§ 649 BGB a.F.) nicht zu den Grundgedanken eines Beförderungsvertrages und daher kann die Regelung nach dem BGH abbedungen werden. Es bestätigt sich aber auch (erneut) die grundsätzliche Anwendbarkeit. Vergleich etwa BGH, Az. X ZR 25/17, z.B. dort abrufbar: https://datenbank.nwb.de/Dokument/736130/ vor 6 Stunden schrieb Koelli: Erst mal durchgesetzt bekommen! Bei mir hat sich FR auch geweigert, die durch Streichungen von Ryanair Flügen entstandenen Kosten für andere Flüge zu übernehmen. Haben Corona als Argument angeführt und mir nur nen Flug an nem anderen Tag bei Ryanair angeboten oder Gutschein Bei den Chargebacks: Wenigstens bei Buchungen über Dritte wird es FR schwer vor Gericht haben, zu belegen, dass AGB überhaupt wirksam einbezogen wurden. Dann fragt sich, ob ein wirksamer Ausschluss von § 648 BGB besteht, denn der Nichtantritt wird als konkludente Kündigung auszulegen sein. Die Tücken des Zivilprozessrechts kommen zu den Feinheiten des materiellen Rechts hinzu und schlagen bei richtiger Klageführung mitunter gnadenlos zu. Da hat bei FR oft genug auch die tollste "Großkanzlei" nichts mehr retten können. Bei den neuen Zurückweisungen hingegen greift Art. 4 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung und der verweist ohne Entlastungsmöglichkeit wie in Art. 5 Abs. 3 auf Art. 7. Selbst wenn FR also hilfsweise (oder hilflos?) versucht, z.B. mit Corona einen maßgeblichen unvermeidbaren außergewöhnlichen Umstand zu konstruieren - vor Gericht entlastet das nicht und etwaige Klagen auf Ausgleichsleistungen sind, wie ich glaube, sehr aussichtsreich. Anspruch auf Erstattung oder - nach seiner Wahl! - Ersatzbeförderung, auch bei anderen Gesellschaften, hat der Fluggast ohnehin immer und ohne Einschränkungen. Bei einem Fall wie z.B. deinem, @Koelli , missachtet FR offensichtlich Art. 8 und 9 der Fluggastrechteverordnung. Corona entlastet eben insoweit nicht. Es ist zur Wahl zu stellen die Ersatzbeförderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt bzw. Flugpreiserstattung. Für eine Gutschein muss schriftlich zugestimmt werden, Art. 7 Abs. 3, aber das passiert faktisch nie. Gehört das nun eigentlich noch hierher oder gibts nicht einen Strang zum Juristischen? MM Bearbeitet 15. Oktober 2021 von markusmint Korrekturen
aaspere Geschrieben 15. Oktober 2021 Melden Geschrieben 15. Oktober 2021 vor 2 Stunden schrieb markusmint: Gehört das nun eigentlich noch hierher oder gibts nicht einen Strang zum Juristischen? MM Unbedingt gehört das hierher. Der andere Strang betrifft Gerichtsurteile, und soweit sind wir noch nicht. MOL hat sich mit Tante Edith in Verbindung gesetzt und sie gebeten, unbedingt dafür zu sorgen, dass diese höchst amüsante rechtsphilosophische Diskussion forgesetzt wird.
Crushi Geschrieben 20. Oktober 2021 Melden Geschrieben 20. Oktober 2021 Ist schon raus, welche Maschinen FR auf PMI für den Sommer 22 stationiert? A320 oder B738/Max8?! und falls ja wieviele?
EDCJ Geschrieben 28. Oktober 2021 Melden Geschrieben 28. Oktober 2021 Mir war zwar bewußt,das FR unter der Reg von Malta Air fliegt,aber bisher nicht,das auch die Maschinen so lackiert sind: https://www.jetphotos.com/photo/10337612
LH2112 Geschrieben 28. Oktober 2021 Melden Geschrieben 28. Oktober 2021 vor 19 Minuten schrieb EDCJ: Mir war zwar bewußt,das FR unter der Reg von Malta Air fliegt,aber bisher nicht,das auch die Maschinen so lackiert sind: https://www.jetphotos.com/photo/10337612 Das ist bisher nur bei den ersten paar B737-8-200 (Oder auch einfach B737 Max 8) der Fall. Die "neueren" B737 Max 8 hingegen waren ursprünglich für Ryanair eingeplant und tragen daher noch die Lackierung dieser. Langfristig sollen wohl aber auch die normalen B737-800, von Malta Air diese Lackierung erhalten.
loco22 Geschrieben 29. Oktober 2021 Melden Geschrieben 29. Oktober 2021 vor 16 Stunden schrieb LH2112: Das ist bisher nur bei den ersten paar B737-8-200 (Oder auch einfach B737 Max 8) der Fall. Die "neueren" B737 Max 8 hingegen waren ursprünglich für Ryanair eingeplant und tragen daher noch die Lackierung dieser. Langfristig sollen wohl aber auch die normalen B737-800, von Malta Air diese Lackierung erhalten. Stimmt nicht. Es werden auch nicht alle 737-8200 die an Malta air gehen die Lackierung bekommen.
Crushi Geschrieben 31. Oktober 2021 Melden Geschrieben 31. Oktober 2021 Bleibt PMI nächsten Sommer eine Lauda Basis oder wird da auf 738 / 7M8 umgestellt?
Tschentelmän Geschrieben 1. November 2021 Melden Geschrieben 1. November 2021 Ryanair hat während der Pandemie erstmalig wieder Gewinn gemacht - 225 Millionen im Q3, im Vorjahreszeitraum war es fast genauso viel - aber als Minus... Im Gesamtjahr wird es wahrscheinlich auch ein Verlust werden - trotzdem scheint man die Trendwende nun geschafft zu haben... https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/ryanair-quartalszahlen-schwarz-101.html
Heinz Wäsche Geschrieben 3. November 2021 Melden Geschrieben 3. November 2021 Ryanair will es künftig wieder mit Service und einer runderneuerten App probieren. https://www.wiwo.de/my/unternehmen/dienstleister/billigflieger-so-will-ryanair-die-lufthansa-deklassieren/27762124.html Ich fand ja das "Always Getting Better"-Programm vor ein paar Jahren wirklich vielversprechend. Leider hat man nicht lange durchgehalten. Ob es wohl dieses Mal anders ist?
Koelli Geschrieben 3. November 2021 Melden Geschrieben 3. November 2021 vor 2 Stunden schrieb Heinz Wäsche: Ryanair will es künftig wieder mit Service und einer runderneuerten App probieren. https://www.wiwo.de/my/unternehmen/dienstleister/billigflieger-so-will-ryanair-die-lufthansa-deklassieren/27762124.html Ich fand ja das "Always Getting Better"-Programm vor ein paar Jahren wirklich vielversprechend. Leider hat man nicht lange durchgehalten. Ob es wohl dieses Mal anders ist? Schon jetzt hat Ryanair einen Chat. Und eine Hotline mit normaler Festnetznummer. Daran kann sich Eurowings ein Beispiel nehmen: kein Chat und 0180-Hotline mit langer Wartezeit
Emanuel Franceso Geschrieben 10. November 2021 Melden Geschrieben 10. November 2021 (bearbeitet) In Stockholm Arlanda werden zum SFP 22 2 weitere Flieger stationiert (insgesamt 4 stationierte Flieger) und 12 neue Strecken aufgenommen. https://corporate.ryanair.com/news/ryanair-celebrates-the-opening-of-its-new-stockholm-arlanda-base-launches-s22-schedule/?market=se Bearbeitet 10. November 2021 von Emanuel Franceso 2
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