alxms Geschrieben 6. Januar 2016 Melden Geschrieben 6. Januar 2016 EK hat eine Sondergenehmigung für HAM. Dürfte EY HAM auch anfliegen, würden sie das schon längst tun.
d@ni!3l Geschrieben 6. Januar 2016 Melden Geschrieben 6. Januar 2016 Nachdem ich dies hier nun ein paar mal gelesen habe kurz die Frage : Wieso hat EK eine Sondergenehmigung und EY nicht?
flieg wech Geschrieben 6. Januar 2016 Melden Geschrieben 6. Januar 2016 also vor einem Jahr hat man ja bei Air Berlin angekündigt, im Laufe des Jahres 2015 Hamburg mit Abu Dhabi verbinden zu wollen, allerdings war das wohl wieder mal nur heiße Luft und als Ausrede werden natürlich die schwelenden Probleme mit den code share Verbindungen genommen. Und EK wurde die Ausnahmegenehmigung wohl wegen der Fußball WM in Deutschland 2006 erteilt.
QR 380 Geschrieben 6. Januar 2016 Melden Geschrieben 6. Januar 2016 Diese Genehmigung hat EK explizit für HAM beantragt. Hatte auch nix mit der Fußball WM zu tun. Gilt nur für HAM und kann auch nicht gegen einen anderen Airport z.B. BER getauscht werden.
HX583 Geschrieben 7. Januar 2016 Melden Geschrieben 7. Januar 2016 (bearbeitet) Ich klenne das Luftverkehrsabkommen zwischen den VAE und DE nicht im Deatil, aber soweit mir bekannt ist geht es in den Abkommen um die Flugverbindungen zwischen 2 Staaten. Sprich, welche Fluggesellschaft nun zwischen Punkt A und B fliegt ist meines Wissens nach nicht in den Abkommen enthalten. Denn die erhaltenen Rechte werden dann von dem jeweiligen Land zugeteilt. Würde mich auch wundern wenn es auch solch eine Praxis gebe, da es unter dem Recht der Diskriminierung fallen würde.... Wenn aber jemand das original Luftverkehrsabkommen vorliegen hat, kann er das hier gerne zur Verfügung stellen. Bearbeitet 7. Januar 2016 von HX583
ccard Geschrieben 7. Januar 2016 Melden Geschrieben 7. Januar 2016 (bearbeitet) Zwar habe ich keinen Zugriff auf das Verkehrsabkommen, aber durch dieses Zitat wird die Aussage nochmal unterstrichen, dass EK ein Ziel (hier: HAM) mehr anfliegen darf als EY: Emirates, die lange vor Etihad zu uns flog, setzte sich auf Frankfurt, München und Düsseldorf. Später durfte Emirates zusätzlich noch Hamburg belegen. Für Etihad sind andere Flughäfen in Deutschland damit gesperrt. Quelle: http://www.flugrevue.de/zivilluftfahrt/airlines/airberlin-und-etihad-warten-auf-ok-fuer-codeshare/651400 Bearbeitet 7. Januar 2016 von ccard
HX583 Geschrieben 7. Januar 2016 Melden Geschrieben 7. Januar 2016 Ist ja erstmal kein Widerspruch. Denn der Satz "Für Etihad sind andere Flughäfen in Deutschland damit gesperrt" ist auch so interpretierbar, dass EY keinen anderen / weiteren Airport außer HAM anfliegen darf. Und die Flug Revue in allen Ehren, aber dort ist ja auch keine Quellenangabe zu verzeichnen. Liest sich mehr nach hören sagen...
OliverWendellHolmesJr Geschrieben 7. Januar 2016 Melden Geschrieben 7. Januar 2016 Ich klenne das Luftverkehrsabkommen zwischen den VAE und DE nicht im Deatil, aber soweit mir bekannt ist geht es in den Abkommen um die Flugverbindungen zwischen 2 Staaten. Sprich, welche Fluggesellschaft nun zwischen Punkt A und B fliegt ist meines Wissens nach nicht in den Abkommen enthalten. Denn die erhaltenen Rechte werden dann von dem jeweiligen Land zugeteilt. Würde mich auch wundern wenn es auch solch eine Praxis gebe, da es unter dem Recht der Diskriminierung fallen würde.... Wenn aber jemand das original Luftverkehrsabkommen vorliegen hat, kann er das hier gerne zur Verfügung stellen. Das Luftverkehrsabkommen kann, wie die meisten internationalen Abkommen, in der United Nations Treaty Collection abgerufen werden. Es ist in Vol. 2042 unter der Nr. 35287 wiedergegeben. Dieser Link >UNTC sollte auch klappen. Theoretisch sollte Etihad auch Hamburg anfliegen dürfen: [...] 13. Nach den „Agreed Minutes and Revised Route Schedule“ vom 15. Juni 2000 seien Fluglinien und Code Share Dienste von Punkten in den VAE über Zwischenlandepunkte zu drei frei wählbaren Punkten (Hauptanflugpunkte, derzeit: Frankfurt am Main, München und Düsseldorf) im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie nach Hamburg als provisorisch gewährtem 4. Hauptanflugpunkt durchzuführen. Von diesen 4 Punkten im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland dürften Luftfahrtunternehmen, die von den VAE bezeichnet worden seien, Fluglinien und Code Share Dienste nur zu Punkten über das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland hinaus sowie Code Share Dienste zu lediglich drei zusätzlichen frei wählbaren Punkten (Zubringerpunkte, derzeit: Berlin, Stuttgart und Nürnberg) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durchführen. [Quelle: VG Braunschweig, 2 B 369/15, Beschluss vom 29.12.2015, Argumentation des LBA]
QR 380 Geschrieben 7. Januar 2016 Melden Geschrieben 7. Januar 2016 Airlines aus den UAE dürfen in der BRD FRA, MUC und DUS anfliegen ! Wenn Flydubai wollte, könnte sie auch zu einem oder an alle von den genannten hinfliegen. Ebenso Airline AAA, XXX . Nur EK darf als zusätzlichen Airport mit einer Ausnahme-(zusatz)genehmigung HAM bedienen. Somit kann EY auch nicht im CS mit AB ex Berlin bzw Stuttgart fliegen. Es gibt halt mal Gesetze und Verträge, auch wenn dieses nicht im Einklang mit den eigenen Interessen sind. UAE bräuchte den Vertrag nur zu kündigen. Ob sie dann aber bei einem neun Vertrag diese Möglichkeiten wieder bekommt, steht in den Sternen. Ich kann mir nicht vorstellen dass die Rechte dann so ausgeweitet werden, dass die UAE Airlines mehr haben als jetzt.
aaspere Geschrieben 7. Januar 2016 Melden Geschrieben 7. Januar 2016 Wenn aber jemand das original Luftverkehrsabkommen vorliegen hat, kann er das hier gerne zur Verfügung stellen. Könnte das hier vielleicht helfen? Ich habe es noch nicht gelesen. Man sollte es wohl vorher ausdrucken. http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=//*[@attr_id=%27bgbl296s1126.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl296s1126.pdf%27]__1452169801541
RudiFHW Geschrieben 7. Januar 2016 Melden Geschrieben 7. Januar 2016 M.E. leider nicht. Entscheidend ist für mich der in §2 Abs.2 genannte "Fluglinienplan", den man leider nicht detailliert erläutert findet.
HX583 Geschrieben 7. Januar 2016 Melden Geschrieben 7. Januar 2016 Das Luftverkehrsabkommen kann, wie die meisten internationalen Abkommen, in der United Nations Treaty Collection abgerufen werden. Es ist in Vol. 2042 unter der Nr. 35287 wiedergegeben. Dieser Link >UNTC sollte auch klappen. Theoretisch sollte Etihad auch Hamburg anfliegen dürfen: Danke dir! Dann ist es meiner Auffassung nach eindeutig. HAM ist nicht exklusiv für EK sondern auch möglich von EY oder einem anderen in den UAE ansässigen Luftverkehrsunternehmen.
NCC1701 Geschrieben 7. Januar 2016 Melden Geschrieben 7. Januar 2016 Stelle mir so die Frage, ob man überhaupt in HAM ein EY benötiget bzw. im Moment der Bedarf besteht. EK bedient HAM derzeit recht gut und erfolgreich. Ich glaube mit beiden würde sich die Verbindungen derzeit zu sehr kannibalisieren. Eine SIA wäre mir da anstelle von EY lieber ^_^. ...NCC1701
aaspere Geschrieben 7. Januar 2016 Melden Geschrieben 7. Januar 2016 @ RudiFHW Richtig. Der Fluglinienplan behandelt ja erst, welche Airline wo fliegen darf. Im Urteil des VG Braunschweig wird darauf detailliert eingegangen.
Gast Geschrieben 7. Januar 2016 Melden Geschrieben 7. Januar 2016 Airlines aus den UAE dürfen in der BRD FRA, MUC und DUS anfliegen ! Wenn Flydubai wollte, könnte sie auch zu einem oder an alle von den genannten hinfliegen. Ebenso Airline AAA, XXX . Nur EK darf als zusätzlichen Airport mit einer Ausnahme-(zusatz)genehmigung HAM bedienen. Somit kann EY auch nicht im CS mit AB ex Berlin bzw Stuttgart fliegen. Es gibt halt mal Gesetze und Verträge, auch wenn dieses nicht im Einklang mit den eigenen Interessen sind. So einfach ist es eben nicht, siehe http://forum.airliners.de/topic/54896-gericht-untersagt-teil-der-airberlinetihad-code-share-verbindungen/?p=735008
QR 380 Geschrieben 7. Januar 2016 Melden Geschrieben 7. Januar 2016 Richtig, ich habe in meine Antwort leider nicht AUH und DXB genannt, war mein Fehler. So wiei ch das verstehe dürfen aus Berlin und Stuttgart von AB keine CS Flüge mit EY angeboten werden, vonden 3 anderen Airports, welche EY anfliegt, jedoch schon.z.B. MUC-TXL.
Lufticus Geschrieben 7. Januar 2016 Melden Geschrieben 7. Januar 2016 (bearbeitet) Im Nachbarthread sind aber selbst DUS - HAM, HAM - MUC und DUS - MUC als nicht genehmigungsfähig aufgelistet, obwohl bei letzterer Paarung gar beide Flughäfen Teil des gültigen Verkehrsabkommens sind: http://forum.airliners.de/topic/54896-gericht-untersagt-teil-der-airberlinetihad-code-share-verbindungen/?p=734717 Bearbeitet 7. Januar 2016 von Lufticus
HX583 Geschrieben 8. Januar 2016 Melden Geschrieben 8. Januar 2016 das liegt daran, dass im Abkommen nur erlaubt ist ab einem Anflugpunkt (HAM, FRA, MUC & DUS) zu einem CS Punkt (NUE, TXL & NUE) zu codesharen. Von einem zu einem anderen Anflugpunkt (Bsp. DUS-HAM) ist nicht erlaubt.
NCC1701 Geschrieben 21. Januar 2016 Melden Geschrieben 21. Januar 2016 (bearbeitet) Nun ist es beschlossen. Flughafen Hamburg bekommt Zusatz "Helmut Schmidt" ...NCC1701 Bearbeitet 21. Januar 2016 von NCC1701
ilam Geschrieben 22. Januar 2016 Melden Geschrieben 22. Januar 2016 (bearbeitet) Aber um die konkrete Bezeichnung (ausser dass es bei HAM bleibt und dass Helmut Schmidt "nur" ein Zusatz wird) drückt sich dieser Artikel erfolgreich herum. Ich habe mal in den Antrag, geschaut, der in der Bürgerschaft durchging: Daher soll der Flughafen Hamburg künftig Flughafen Hamburg „Helmut Schmidt“ bzw. Hamburg Airport „Helmut Schmidt“heißen. Die Mopo hat glatt eine Fotomontage "Helmut Schmidt Flughafen" gebastelt - das gibt der Beschluss aber nicht her. Bearbeitet 22. Januar 2016 von ilam
aaspere Geschrieben 22. Januar 2016 Melden Geschrieben 22. Januar 2016 @ ilam Gibt es denn auch ein Abstimmungsergebnis?
ilam Geschrieben 24. Januar 2016 Melden Geschrieben 24. Januar 2016 Ich finde kein konkretes, aber berichtet wird, dass alle Fraktionen dafür gestimmt haben - mit Ausnahme der Linken, die sich enthielten.
H1Chris Geschrieben 27. Januar 2016 Melden Geschrieben 27. Januar 2016 Moin, https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Norwegian-Jade-faehrt-bald-regelmaessig-ab-Hamburg,kreuzfahrtschiffe180.html Was meinen die Profis hier im Forum? Ein nicht zu unterschätzender Anteil der Gäste wird wohl aus den USA anreisen. Ist da perspektivisch was für HAM zu machen?
744pnf Geschrieben 27. Januar 2016 Melden Geschrieben 27. Januar 2016 Ein nicht zu unterschätzender Anteil der Gäste wird wohl aus den USA anreisen. Ist da perspektivisch was für HAM zu machen? Ich bin zwar kein Kreuzfahrtprofi, schätze aber, dass die wenigsten nur für eine Kreuzfahrt aus den USA anreisen werden. Die meisten kommen entweder von woanders her oder verbinden den Trip noch mit einer Städtereise, d.h. legen dann dass letzte (oder erste) Stück mit regulären Liniendiensten bzw. sogar gleich am Boden zurück. Eine regelmäßige Sause wie in Malmö oder Rostock erwarte ich zunächst einmal nicht.
nairobi Geschrieben 27. Januar 2016 Autor Melden Geschrieben 27. Januar 2016 (bearbeitet) Ich bin zwar kein Kreuzfahrtprofi, schätze aber, dass die wenigsten nur für eine Kreuzfahrt aus den USA anreisen werden. Die meisten kommen entweder von woanders her oder verbinden den Trip noch mit einer Städtereise, d.h. legen dann dass letzte (oder erste) Stück mit regulären Liniendiensten bzw. sogar gleich am Boden zurück. Eine regelmäßige Sause wie in Malmö oder Rostock erwarte ich zunächst einmal nicht. Sorry, die Aussage kann ich jetzt nicht nachvollziehen. Zum einen hätte Hamburg schon ohne Kreuzfahrer genug Potentioal für mehr US-Ziele als Newark. Zum anderen ist der Flughafen der mit dem mit Abstand größten Kreuzfahrt-PAX-Potential (ca. 3/4 aller in D abgefertigten Paasagiere) und somit weit mehr als Rostock. Und selbst letzteren könnte man auch bequem über HAM erreichen ... Bearbeitet 27. Januar 2016 von nairobi
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.
Jetzt anmelden