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Aktuelles zu Eurowings


Patrick W

Empfohlene Beiträge

vor 5 Minuten schrieb HAJA321:

Bin heute auch von dem EW Chaos betroffen gewesen.

 

EW 31 HAM-CGN 21:25 Uhr ist gestrichen worden, weil die D-AIQL AOG in CGN stand. Bin dann auf die EW7018 um 19:10 umgebucht worden. Geplant war D-AEWN. Um 19:00 Uhr hat man dann gemerkt, dass das aber auch nicht funktioniert. Stattdessen hat man dann HAM-MUC gestrichen, um die D-ABMQ für den CGN-Kurs freizubekommen. Flug ist dann 20:17 Uhr gestartet. 

 

Wie sieht das in dem Fall eigentlich mit Kompensationszahlung aus?

 

Du willst eine Kompensation, weil du eine Stunde früher (als der ursprüngliche Flug) bzw. eine Stunde später als die planmäßige Zeit des neuen Flugs geflogen bist? Ich glaube da wirst du enttäuscht werden.

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vor 1 Stunde schrieb medion:

Ist das nicht wie auch beim Umtausch"recht" für Klamotten und Co?. Es ist ja ein gültiger Kaufvertrag abgeschlossen worden, und wenn die Ware keinen Fehler hat, ist es Kulanz vom Händler. Nur weil es (fast) alle machen, ist es dadurch ja noch kein Recht.

 

Flugbuchungen sind idR Fernabsatzverträge. Für Verträge über die Beförderung von Personen ist das dann an sich bestehende Widerrufsrecht ausgeschlossen. Für Verträge über den Kauf von Klamotten & Co. hingegen nicht. Kulanz wäre es nur beim Kauf im stationären Handel, wenn der Verkäufer nicht bereits freiwillig ein Rücktrittsrecht eingeräumt hat, oder wenn die beim Dernabsatzvertrag die gesetzliche Widerrufsfrist abgelaufen ist.

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vor 31 Minuten schrieb HAJA321:

 

Wie sieht das in dem Fall eigentlich mit Kompensationszahlung aus?

 

Gibt es nicht und das ist auch gut so.

 

Du kannst vielleicht auf Kulanz hoffen.

Eventuell ist ein Fluggutschein im niedrigen zweistelligen Wert drin.

 

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vor 11 Stunden schrieb medion:

wie kann man aus der Anfechtbarkeit wegen Irrtums ein "Recht" auf gleichtägige (oder innerhalb von 24 Stunden)  kostenlose Stornierung ableiten?

 

Ein Vertrag besteht aus mindestens zwei gleichwirkenden Willenserklärung 

1) Ich will mit Lufthansa am 20.02.2019  mit LH 400 nach JFK und am 23.02.2019 mit LH 401 in der Economy-Klasse für 420 EUR fliegen.

2) Lufthansa will mich am 20.02.2019  mit LH 400 nach JFK und am 23.02.2019 mit LH 401 in der Economy-Klasse für 420 EUR fliegen. 

Im Ergebnis besteht ein Beförderungsvertrag

 

Wenn ich aber irrtümlich sage (in die Buchungsmaske eingebe) 19.02.2018 habe ich mich geirrt. Ich kann meine Erklärung anfechten, also zu Lufthansa sagen, ich habe mich geirrt, ich fechte die Erklärung an. In dem Moment gibt es den Beförderungsvertrag zwischen mir und Lufthansa nicht. Der Gesetzgeber sagt, den Vertrag hat es nie gegeben. Man muss also kein weiteres Recht gelten machen.

 

Ich muss nur die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Also unverzüglich anfechten nachdem mir der Fehler bewusst geworden ist. Ich muss die Anfechtung an den Vertragspartner richten.

 

Lufthansa bekommt den Schaden ersetzt, der ihr entstanden ist, weil sie auf die Rechtskraft des Vertrags vertraut hat. Nicht den entgangenen Gewinn, der ihr beim Rücktritt zustehen würde. Allerdings ist Lufthansa in der Nachweis-Pflicht. Es dürfte günstiger sein, diesen Nachweis nicht anzutreten und es bei der Umbuchung/Rückabwicklung belassen.

 

vor 10 Stunden schrieb touchdown99:

Für Verträge über die Beförderung von Personen ist das dann an sich bestehende Widerrufsrecht ausgeschlossen

 Anfechtung wegen Irrtum ist was anderes als das Widerrufsrecht bei bestimmten Vertragskonstellationen.

 

 

 

 

Bearbeitet von OliverWendellHolmesJr
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vor 1 Stunde schrieb Mahag:

Da war Swiss aber schön blöd. Find das auch ne Frechheit Kompensation zu fordern, obwohl die Fluglinie alles getan hat, um innerhalb von den gesetzlichen  3h zu befördern. Also irgendwann hört es auch auf. 

 

Nein, Swiss war nicht blöd, sondern hat sich an das Gesetz gehalten. Eine Ersatzbeförderung, die dazu führt, dass man nicht später als drei Stunden nach ursprünglichen Plan am Zielort ist, führt nur zur Halbierung des Zahlungsanspruchs. Das gilt auch, wenn man gar früher als ursprünglich ans Ziel kommt.

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Wo wir schon beim Thema Kompensationszahlungen sind, kurze Erfahrung zu EW meinerseits: Hatte vor 2,5 Wochen eine verspätete Ankunft um 10 Stunden. Freitag war das Geld (250 EUR) auf dem Konto! Bei dem was man so bei Facebook liest (nur Beschwerden über Nicht-Bearbeitung, Nicht-Zahlungen und das über Monaten hinweg) hat mich das in Anbetracht der momentanen Ferien sehr positiv überrascht.

Bearbeitet von Florian
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vor 8 Stunden schrieb noATR:

Jetzt wird dann wohl auch der Loungezugang gestrichen; nur noch SEN und HON bzw . Langstrecken-BIZ dürfen dann rein.

 Damit ist dann für mich als FTL das letzte Argument den SMART- Tarif zu buchen passe.

 

Quelle: https://www.paxex.de/news-29771/Lufthansa-schraenkt-Lounge-Zugang-fuer-Eurowings-ein.html

 

Soll das ein Witz sein? Damit wird EW für viele M&M-Kunden keine Option mehr sein. Vielfliegende Kunden außerhalb FRA und MUC an einem EW-Hub werden dann nur noch wenig Gründe finden um mit EW zu fliegen, wenn die Konkurrenz günstiger ist. Zumal die meistens pünktliche unterwegs ist. 

Aber, ein paar schlaue Köpfe haben sich da sicher etwas dabei gedacht. Und wenn es nur darum geht die Situation in den C-Lounges in DUS, TXL, STR etc. in den Peak-Zeiten etwas zu entspannen. 

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Also nochmal zum Thema Kompensationszahlung. Es ist wohl so, dass die Airline zu Schadenersatz verpflichtet werden kann, wenn die Alternativbeförderung mehr als eine Stunde vor der eigentlichen Abflugzeit stattfindet. 

 

Und weil hier ja gleich alle EW so in Schutz nehmen. Dass, was sich EW aktuell auf einigen Kurzstrecken erlaubt, ist gerade für Wochenendpendler alles andere als schön....nur mal so by the way ;)

 

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vor 8 Stunden schrieb noATR:

Jetzt wird dann wohl auch der Loungezugang gestrichen; nur noch SEN und HON bzw . Langstrecken-BIZ dürfen dann rein.

 Damit ist dann für mich als FTL das letzte Argument den SMART- Tarif zu buchen passe.

 

Quelle: https://www.paxex.de/news-29771/Lufthansa-schraenkt-Lounge-Zugang-fuer-Eurowings-ein.html

 

 

Völlige Hysterie bei Spiegel und Co und selbst bei "Branchen"-News wie PaxEx! 

 

Es ist doch jedem wohl klar gewesen, dass "BIZ" langfristig "Best" auch auf Kont-Strecken ersetzen wird. Von daher: Ruhig Blut, den armen FTLs nimmt niemand was weg. 

 

http://www.airliners.de/eurowings-premium-eco/46338 

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vor 7 Stunden schrieb QF002:

 

Nein, Swiss war nicht blöd, sondern hat sich an das Gesetz gehalten. Eine Ersatzbeförderung, die dazu führt, dass man nicht später als drei Stunden nach ursprünglichen Plan am Zielort ist, führt nur zur Halbierung des Zahlungsanspruchs. Das gilt auch, wenn man gar früher als ursprünglich ans Ziel kommt.

Ist einer der wesentlichen Punkte, wo die EU-Verordnung 261/2004 einer Nachbesserung bedarf, denn:

-Annullierung sieht Ausgleichsanspruch gemäß Artikel 7 vor

-Verspätung sieht Ausgleichsanspruch gemäß Artikel 7 nicht vor (die übliche Rechtssprechung setzt eine Verspätung > 3h regelmäßig aber einer Annullierung gleich und lässt Ansprüche dann doch gelten)

Entsprechend kann derjenige, dessen Flug storniert wurde und der auf einer Rennstrecke vielleicht nur eine halbe Stunde später fliegt, viel eher mit einer Ausgleichszahlung rechnen (wenn auch nur 50%), als derjenige, der auf einem 2 1/2 Stunden Stunden verspäteten Flug unterwegs ist. Genauso wenig wird über die drei Stunden hinaus die tatsächliche Gesamtverspätung gewertet. Ob man drei Stunden oder drei Tage Verzug hat, hat keine Relevanz. 

Aus Kundensicht viel logischer wäre, auch aus der reinen Verspätung sauber auf den Artikel 7 "Ausgleichanspruch" zu verweisen, und generell nur die endgültige Ankunftszeit (unabhängig, wie das Ziel erreicht wurde) zu werten, z. B.: bis 2h 0 €, bis 4h 125€, bis 6h 250€ und jede weiteren angefangenen 24 h plus 250 €. Dann wäre das Interesse der Passagiere, eine möglichst schnelles Weiterkommen zu genießen, auch das Interesse der Airline (alles bezogen auf Flüge bis 1.500 km, größere Entfernungen analog).

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vor 9 Minuten schrieb 787_Dreamliner:

 

Völlige Hysterie bei Spiegel und Co und selbst bei "Branchen"-News wie PaxEx! 

 

Es ist doch jedem wohl klar gewesen, dass "BIZ" langfristig "Best" auch auf Kont-Strecken ersetzen wird. Von daher: Ruhig Blut, den armen FTLs nimmt niemand was weg. 

 

http://www.airliners.de/eurowings-premium-eco/46338 

So habe ich das auch verstanden, der Hybrid BEST, eine Erfindung die weder Premium Economy noch Business, sondern je nach Sichtweise etwas dazwischen ist, wird gesplittet in eine echt Business ("BIZ") und eine tatsächliche Premium Economy ("BEST" neu). In KONT ändert sich nur der Name, gab es vorher eine BEST ist die zugunsten der neuen BIZ entfallen, Vorteile alle weiterhin da.

International kommt es auf Strecke und Suboperator an, welche der nun vier möglichen Klassen im Angebot sind, hat es die BEST ist es "nur noch" eine richtige Premium Economy, hat es "BIZ" ist es die Eurowings Interpretation von Business auf Langstrecke. Haben sie auch schön hier dargestellt: https://www.eurowings.com/de/informieren/tarife.html

 

 

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vor 33 Minuten schrieb crazzo:

Vielfliegende Kunden außerhalb FRA und MUC an einem EW-Hub werden dann nur noch wenig Gründe finden um mit EW zu fliegen, wenn die Konkurrenz günstiger ist.

Nicht nur die Konkurrenz ist günstiger. Selbst LH bietet New York derzeit an einigen Terminen für 320 return an. Warum sollte ich dann EW für 400 nehmen? 

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vor 39 Minuten schrieb HAJA321:

Es ist wohl so, dass die Airline zu Schadenersatz verpflichtet werden kann, wenn die Alternativbeförderung mehr als eine Stunde vor der eigentlichen Abflugzeit stattfindet. 

Bei mir hat EW nen Flug um 30 Minuten vorverlegt. Man konnte daraufhin kostenlos stornieren. Kam mir sehr entgegen, da ich dann bei easyJet billiger buchen konnte

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vor 27 Minuten schrieb linie32:

Entsprechend kann derjenige, dessen Flug storniert wurde und der auf einer Rennstrecke vielleicht nur eine halbe Stunde später fliegt, viel eher mit einer Ausgleichszahlung rechnen (wenn auch nur 50%), als derjenige, der auf einem 2 1/2 Stunden Stunden verspäteten Flug unterwegs ist.

 

Auf wieviel Prozent der Relationen in Europa besteht die Möglichkeit, bei einer Annulierung so schnell ans Ziel zu kommen, dass man besser gestellt ist als bei einer Verspätung. Ich vermute mal 2-3 %.

 

Bei Annulierungen will man die Fluggesellschaften mit Kosten belegen, wenn sie sehr kurzfristig das Angebot verändern. Bei Verspätungen will man verhindern, dass Fluggesellschaften operative Entscheidungen zu Lasten der Passagiere treffen. Da mag es schon richtig sein, dass man unterschiedliche Zeitfenster nimmt.

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vor 19 Stunden schrieb HAJA321:

Bin heute auch von dem EW Chaos betroffen gewesen.

 

EW 31 HAM-CGN 21:25 Uhr ist gestrichen worden, weil die D-AIQL AOG in CGN stand. Bin dann auf die EW7018 um 19:10 umgebucht worden. Geplant war D-AEWN. Um 19:00 Uhr hat man dann gemerkt, dass das aber auch nicht funktioniert. Stattdessen hat man dann HAM-MUC gestrichen, um die D-ABMQ für den CGN-Kurs freizubekommen. Flug ist dann 20:17 Uhr gestartet. 

 

Wie sieht das in dem Fall eigentlich mit Kompensationszahlung aus?

 

Der Vollständigkeit halber noch dazu: Soweit weniger als sieben Tage vor Abflug über die Annullierung informiert wurde (bei dir wohl tatsächlich erst am Flughafen), hätte ein Angebot für eine Ersatzverbindung erfolgen müssen, das höchstens eine Stunde früher abfliegt als geplant. Das war mit 19:10 Uhr nicht der Fall. Damit ist die Ausgleichsleistung angefallen, 250,00 Euro.

 

Wenn du jetzt mit der tatsächlichen Verbindung um 20:17 Uhr nicht mehr als zwei Stunden später als geplant angekommen bist, kann EW die Kürzung um 50 % geltend machen.

 

Damit könntest du sinnvoll 125,00 Euro verlangen.

 

Man könnte wegen der Annullierung der zuerst bestätigten Ersatzverbindung an eine zweite Ausgleichszahlung denken. Da aber (weiterer) Ersatz mit Abflug nicht über zwei Stunden später angeboten wurde, ist kein neuer Anspruch entstanden.

 

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vor 7 Minuten schrieb OliverWendellHolmesJr:

 

Auf wieviel Prozent der Relationen in Europa besteht die Möglichkeit, bei einer Annulierung so schnell ans Ziel zu kommen, dass man besser gestellt ist als bei einer Verspätung. Ich vermute mal 2-3 %.

 

Bei Annulierungen will man die Fluggesellschaften mit Kosten belegen, wenn sie sehr kurzfristig das Angebot verändern. Bei Verspätungen will man verhindern, dass Fluggesellschaften operative Entscheidungen zu Lasten der Passagiere treffen. Da mag es schon richtig sein, dass man unterschiedliche Zeitfenster nimmt.

Lufthansa hat viele Anbindungen an seine beiden Hubs im Stunden oder zeitweise sogar im Halbstundentakt. Laudamotion fliegt täglich innerhalb von wenigen Minuten mehrere Maschinen DUS-PMI-DUS. 

Ist aber unerheblich, am Ende will der Passagier wie vertraglich vereinbart sein Ziel erreichen, und es interessiert ihn herzlich wenig, ob der Flug gestrichen oder verspätet ist, Hauptsache die Verzögerung ist möglichst gering.

Die aktuelle Fassung der Verordnung steht dem aber entgegen, ein Beispiel: Drei Flüge fiktiv auf der gleichen Route um 18 Uhr, 19 Uhr, 20 Uhr. Alle nicht gut gebucht, der um 19 Uhr besonders schlecht, die Paxe können problemlos auf die Maschine zuvor (die schon früh am Flughafen sind) und (der Rest) auf die danach umgebucht werden. Dafür kann die 19 Uhr Maschine kurzfristig einen Umlauf fliegen, der auf Grund einer Vorverspätung der geplanten Maschine eigentlich 2h 45 Verspätung hat....

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Am 13.8.2018 um 10:26 schrieb OliverWendellHolmesJr:

 Anfechtung wegen Irrtum ist was anderes als das Widerrufsrecht bei bestimmten Vertragskonstellationen.

 

Bitte Kontext beachten. Meine Aussage bezog sich auf Betrachtungen bzw. die angestellte Analogie von besagter Internet-Flugbuchung zum "Umtauschrecht" beim Kleiderkauf. Und das beruht ja nun regelmäßig nicht auf Irrtumsanfrechtung, sondern auf vertraglichem Rücktrittsrecht oder gesetzlichem Widerrufsrecht.
 

Zitat


Vielfliegende Kunden außerhalb FRA und MUC an einem EW-Hub werden dann nur noch wenig Gründe finden um mit EW zu fliegen, wenn die Konkurrenz günstiger ist.

 

Wobei natürlich zu klären wäre, wieviele EW-Ziele ex STR oder DUS nonstop mit anderen Airlines zu erreichen sind. Die Logik hinter solchen Enhancements dürfte doch sein, dass ein schlauer Kopf (oder ein 23jähriger Unternehmensberater) ausgerechnet hat, dass ein solcher Schritt angesichts der (Nicht-)Wettbewerbssituation weitgehend folgenlos ist.

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Am 12.8.2018 um 23:31 schrieb HAJA321:

Bin heute auch von dem EW Chaos betroffen gewesen.

 

EW 31 HAM-CGN 21:25 Uhr ist gestrichen worden, weil die D-AIQL AOG in CGN stand. Bin dann auf die EW7018 um 19:10 umgebucht worden. Geplant war D-AEWN. Um 19:00 Uhr hat man dann gemerkt, dass das aber auch nicht funktioniert. Stattdessen hat man dann HAM-MUC gestrichen, um die D-ABMQ für den CGN-Kurs freizubekommen. Flug ist dann 20:17 Uhr gestartet. 

 

Wie sieht das in dem Fall eigentlich mit Kompensationszahlung aus?

 

125€ sind drin.

 

Artikel 5
Annullierung

(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen

c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf

Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,

iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben
Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und
erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung,
das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor
der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel
höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen
Ankunftszeit zu erreichen.

 

Artikel 7
Ausgleichsanspruch
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten
die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe:
a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von
1 500 km oder weniger,

(2) Wird Fluggästen gemäß Artikel 8 eine anderweitige
Beförderung zu ihrem Endziel mit einem Alternativflug angeboten,
dessen Ankunftszeit
a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder
weniger nicht später als zwei Stunden

nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich
gebuchten Fluges liegt, so kann das ausführende Luftfahrtunternehmen
die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 um 50 %
kürzen.

 

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