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airliners.de

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Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb schneekiller:

Da sehe ich genauso, da beide Seiten wissen was sie von einander haben und welche "Vorteile" das eben auch für sie hat.

Man nehme nur mal an,LH und Condor zerstreiten sich wegen der Zubringerflüge völlig und plötzlich bekommt Ryanair Lust auf innerdeutsche Flüge und Zubringerdienste für Condor. Um die Frage gleich mit zu beantworten warum Ryanair auf so eine Idee kommen sollte, vielleicht weil der LH-Konzern Ryanair gerade in seinem Schlaraffenland Italien mit dem ITA Einstieg ärgert, da könnte man auf die Idee kommen wenn ihr uns hier ärgert steigen wir mal in eurem starken Markt ein und tauchen verstärkt in FRA und MUC auf.

Da ist die Condor "Konkurenz" sicher deutlich angenehmer.

 

Sorry, das ausgerechnet Ryanair die Lösung in diesem Streit (sollte er eskalieren) Streit sein sollte, ist absurd. Ryanair und Condor passen weder von den Geschäftsmodellen, noch von den Operations zusammen.

Connections usw. passen Ryanair einfach nicht ins Konzept: Die Operations sollen so einfach wie nur irgendwie möglich sein, da bringen Anschlussreisende auf die man womöglich mit der letzten Tagesrotation warten muss, zu viel Unsicherheit rein.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Micha:

 

Sorry, das ausgerechnet Ryanair die Lösung in diesem Streit (sollte er eskalieren) Streit sein sollte, ist absurd. Ryanair und Condor passen weder von den Geschäftsmodellen, noch von den Operations zusammen.

Connections usw. passen Ryanair einfach nicht ins Konzept: Die Operations sollen so einfach wie nur irgendwie möglich sein, da bringen Anschlussreisende auf die man womöglich mit der letzten Tagesrotation warten muss, zu viel Unsicherheit rein.


Natürlich macht Ryanair nicht die Drecksarbeit für Condor, wenn da irgendwas zwischen LH und Condor eskaliert. Ich bin mir manchmal nicht sicher ob es pure Verzweiflung oder Naivität ist. Ryanair fliegt da wo sie Kohle verdienen und dicke Rabatte bekommen. Was man ganz bestimmt nicht machen wird, sind irgendwelche Zubringer für Condor, weil die selbst keinen Bock drauf haben. Man sollte sich eingestehen, dass Condor hoch gepokert hat und verloren hat. Man kann selbst kein Zubringernetz auf die Beine stellen, was LH weiß. Also wird man die Konkurrenz zukünftig angemessen für die erbrachte Dienstleistung zur Kasse bitten. Das wird kein Schnäppchen sein, aber es wird auch nicht der Preis sein den wir bezahlen, wenn wir bei LH direkt einen Flug buchen. 

Geschrieben

Ja, im Grunde werden jeden Tag die gleichen Argumente vorgetragen. Warum wartet man nicht einfach ab bis eine Mitteilung erfolgt, ob und wie Condor und LH sich geeinigt haben.

In der Zwischenzeit kann man sich mit den Condorfans über Auslieferungen von Neuflugzeugen und möglichst störungsfreie Ops freuen.

Geschrieben

Mod-Hinweis:

 

Können wir bitte wenigsten bei der richtigen Airline bleiben!

 

Es nervt mittlerweile ungemein, dass alle Condor- und LH-Themen zum  Austragen gegenseitiger Animositäten, statt zu einem ernstgemeinten Austausch von Meinungen genutzt werden.

Und es wäre ein Segen für alle interessierten Mitleser, wenn im Condor-Thread nicht in jedem Posting immer auch die Lufthansa vorkäme. 

Geschrieben (bearbeitet)

Ja, bekannt. Also derzeit noch nichts Konkretes aus dem Anbieterkreis fixiert?

 

Könnte also auch noch  Condor mit 320/321neo/ceo statt 757-330 werden?

Bearbeitet von emdebo
Geschrieben

Condor ist bei der Planung für den SFP25 ja auch davon abhängig wie viele 320neo und 321neo Airbus aus den Bestellungen bis zu diesem Zeitpunkt ausliefern kann. Sicher ist, dass nach dem SFP24 mindestens 4 320-200 die Flotte verlassen werden und daher ist ehr nicht zu erwarten, dass man mit weniger Subcharter auskommt.

Geschrieben (bearbeitet)

Natürlich bzw. für mich schon: Wartung der Flugzeuge und Haftung. Überall da, wo Condor sich sperren wird, für ihren Wetleasepartner einzutreten. Ggf. Streitigkeiten für die Hinterbliebenen und Auseinandersetzungen mit Airlines nach litauischem, bulgarischem oder sonstwas für Rechte statt hierzulande. 

Bearbeitet von emdebo
Geschrieben

Bei der Haftung macht das für den Kunden keinen Unterschied, denn wenn ich ein Ticket bei Condor kaufe schließe ich einen Vertrag mit Condor und mit niemanden anderem. Wenn Condor für den Flug einen WetLease-Partner einsetzt ist das im Ernstfall nicht mein Problem als Kunde, denn mein Vertragspartner ist Condor und nur bei denen kann ich auch Ansprüche anmelden und ggf. einklagen.

Von daher gehe ich davon aus, dass Condor schon ein großes Interesse daran hat, dass der WetLease-Partner seine Maschinen auch entsprechend der Vorgaben wartet.

Geschrieben

Das ist schnell dahergeschrieben. Und für die EU261/2004 auch relevant. 

 

Aber :Flugunfall und Haftung

Ein Flugzeug stürzt aufgrund eines technischen Defekts ab, wobei beispielsweise sowohl Personenschäden als auch Sachschäden entstehen. In einem solchen Fall haftet grundsätzlich die betroffene Fluggesellschaft. Diese wird aufgrund ihrer Pflichtversicherung entschädigungspflichtig und stellt die Versicherungssumme für die betroffenen Passagiere zur Verfügung.

 

Und eben das sind Punkte, die im Vorfeld im Allgemeinen nicht ersichtlich sind. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 58 Minuten schrieb emdebo:

Das ist schnell dahergeschrieben. Und für die EU261/2004 auch relevant. 

 

Aber :Flugunfall und Haftung

Ein Flugzeug stürzt aufgrund eines technischen Defekts ab, wobei beispielsweise sowohl Personenschäden als auch Sachschäden entstehen. In einem solchen Fall haftet grundsätzlich die betroffene Fluggesellschaft. Diese wird aufgrund ihrer Pflichtversicherung entschädigungspflichtig und stellt die Versicherungssumme für die betroffenen Passagiere zur Verfügung.

 

Und eben das sind Punkte, die im Vorfeld im Allgemeinen nicht ersichtlich sind. 

Naja wenn wir es jetzt mal ganz zynisch sehen,schreibst du auch relevant,ebenso fraglich betroffene Fluggesellschaft…da steht nix mit ausführende Fluggesellschaft 😉

Fakt bleibt,buchst du einen Flug auf der Condor Seite und sitzt in einer Bulgaria Air,European Air Charter etc,machst du im Fall der Fälle den Anspruch bei Condor geltend.
Fraglich und jetzt zum nachdenklichen Teil,im Falle eines Absturzes wie du es wohl siehst bist mit hoher Wharscheinlichkeit eh nicht mehr in der Lage irgendwelche Forderungen nachträglich zu stellen…

Jeder darf ja halten was er will von den osteuropäischen Subchartern,meine Erfahrung sind durchweg positiv grad bei Condor operated by Bulgaria Air.Aber sei es drum.Vielleicht wäre die Bahn eher die Alternative für dich.Nicht böse gemeint aber wenn das alles so ein Thema für dich ist mit Absturz und was wäre wenn usw,steig in gar keine Airline.

Bearbeitet von EDDS/EDDC Pax
Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb emdebo:

Das ist schnell dahergeschrieben. Und für die EU261/2004 auch relevant. 

 

Aber :Flugunfall und Haftung

Ein Flugzeug stürzt aufgrund eines technischen Defekts ab, wobei beispielsweise sowohl Personenschäden als auch Sachschäden entstehen. In einem solchen Fall haftet grundsätzlich die betroffene Fluggesellschaft. Diese wird aufgrund ihrer Pflichtversicherung entschädigungspflichtig und stellt die Versicherungssumme für die betroffenen Passagiere zur Verfügung.

 

Und eben das sind Punkte, die im Vorfeld im Allgemeinen nicht ersichtlich sind. 

 

Die vertragliche Konstruktion ist relevant in diesem Fall. 

 

Beispiel A: Smartlynx/Freebird/BUC/... als Vollcharter für einen RV: 

Hier ist der jeweilige Carrier selber verantwortlich, denn du schließt (über den RV) einen Vertrag mit der jeweiligen Gesellschaft. Ist ja nichts anders, als wenn du über die TUI einen Flug mit der Condor buchst - die EU261 Ansprüche machst du gegenüber der Fluggesellschaft geltend. Natürlich kann in dem Fall der RV auch mit in die Entschädigung/Haftung kommen, aber den Hauptteil trägt die Fluggesellschaft. Und dann gilt halt meistens bulgarisches/litauisches/rumänisches/maltesisches Recht.

 

Beispiel B: Condor/Eurowings/... Flug operated by Avion/Smartlynx/Heston/BUC/FlyAir41/...: 

Hier ist der gebuchte Carrier, also Condor/Eurowings/... dein Vertragspartner, dementsprechend gilt deutsches Recht, egal wer den Flug durchführt, und auch deine EU261 Ansprüche machst du gegenüber der deutschen Gesellschaft, über dessen AOG der Flug durchgeführt wird, geltend. Somit steht in dem Fall Condor/Eurowings/... voll in der Haftung - die müssen sich dann drum kümmern, ihr Geld vom Subunternehmer wieder zu bekommen . 

 

 

 

Das ist im Endeffekt ja nichts anders, als wenn du einen Mietwagen im Urlaubsland buchst - wenn du über SIXT/Avis/Europcar Deutschland buchst, ist die deutsche Gesellschaft der Vertragspartner - auch wenn die Leistung durch sagen wir mal SIXT

España SA/SRL/... erbracht wird - somit gilt wieder deutsches Recht - im Gegensatz dazu, wenn du im Urlaubsland vor Ort buchst, gilt dann das jeweilige Landesrecht.

Bearbeitet von AeroSpott
Geschrieben (bearbeitet)

Die Regelungen der EU 261/2004 sind sonnenklar fixiert. Die waren von mir nicht das Thema. 

 

Aber für Entschädigungen lt. Montrealer Abkommen wird Condor nicht in die Bresche springen und sich da raushalten und an die betroffene Airline verweisen. Wie soll das auch anders funktionieren, da Condor die Fremdflugzeuge nicht selbst versichert.

 

Und neben Todesfall geht es ja ggf. auch um monatliche Verrentungsansprüche, Gesundheitswiederherstellung usw.. Meiner Familie werde ich solche unausgegorenen Vertragsgestaltungen nach außerdeutschem Recht  nicht über -/hinterlassen.

 

Letztes und dieses Jahr gab es Original Condor Flüge ab Düsseldorf - und das wird auch das Minimum bei der Wahl der Airline bleiben. Bei kurzfristigen Änderungen gibt es dann notfalls eine Umbuchung. 

 

Und es geht mir auch nur um direkt bei einer Airline gebuchte Flüge. Reiseveranstalter, Mietwagen, Bahnreisen

usw. sind nicht mein Thema.

 

Bearbeitet von emdebo
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb emdebo:

Aber für Entschädigungen lt. Montrealer Abkommen wird Condor nicht in die Bresche springen und sich da raushalten und an die betroffene Airline verweisen

Das werden sie versuchen, aber rechtlich nicht können, da ich als Kunde Vertragspartner von Condor bin und ggf. als Kunde ja gar nicht erkennen kann wer die ausführende Fluggesellschaft ist, wenn die Maschine im Condordesign fliegt, dass betrifft auch die Regelungen zu EU 261/2004, auch wenn es gern anders gehandhabt wird. Der Kunde kann nur Geld von seinem Vertragspartner bekommen, wo der sich dann das Geld wiederholt ist nur sein Problem und wer pauschal gebucht hat, kann eigendlich nur Ansprüche bei seinem Veranstalter anmelden. Denn wenn das Essen im Pauschalhotel nicht dem gebuchten entspricht, kann ich ja die Minderung auch nur beim Veranstalter einfordern und nicht bei dem Hotel. Nach deutschem Vertragsrecht kann ich nur gegen Vertragspartner Ansprüche erheben und dieser wiederum dann bei dem von ihm vertraglich beauftragten Dienstleistern.

Bearbeitet von schneekiller
Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Minuten schrieb schneekiller:

Das werden sie versuchen

 

Und das allein ist der Grund, sich weitgehendst als Fluggast abzusichern und sich nicht in einer unausgeleuchteten Grauzone zu bewegen.

 

Dem einen ist der Kaffee an Bord wichtig, andere bevorzugen viel günstiges Handgepäck. 

 

Und ich mag keine Wetlease-Flugpartner, die bei einer  Inanspruchnahme (wie zuletzt Nordica oder Small Planet sich dann praktisch in Luft auflösen)

 

Und ich fliege gerne mit einer Airline meiner Wahl.

Bearbeitet von emdebo
Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb schneekiller:

Das werden sie versuchen, aber rechtlich nicht können, da ich als Kunde Vertragspartner von Condor bin und ggf. als Kunde ja gar nicht erkennen kann wer die ausführende Fluggesellschaft ist, wenn die Maschine im Condordesign fliegt, dass betrifft auch die Regelungen zu EU 261/2004, auch wenn es gern anders gehandhabt wird. Der Kunde kann nur Geld von seinem Vertragspartner bekommen, wo der sich dann das Geld wiederholt ist nur sein Problem und wer pauschal gebucht hat, kann eigendlich nur Ansprüche bei seinem Veranstalter anmelden. Denn wenn das Essen im Pauschalhotel nicht dem gebuchten entspricht, kann ich ja die Minderung auch nur beim Veranstalter einfordern und nicht bei dem Hotel. Nach deutschem Vertragsrecht kann ich nur gegen Vertragspartner Ansprüche erheben und dieser wiederum dann bei dem von ihm vertraglich beauftragten Dienstleistern.

Ihm gehts nicht ums pauschale Allerlei mit Veranstalter.

Ich frag mich wenn er Auto fährt ,was dafür alles passend sein muss das auch alles geregelt ist für Hinterbliebene usw.

Sorry,ich bin raus jetzt.😀

 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb emdebo:

Und ich fliege gerne mit einer Airline meiner Wahl.

Herzlichen Glückwunsch! Dann rate ich in Zukunft lieber zur Reise mit dem Fahrrad, Auto, Zug oder Schiff, weil Wetlease wird als Praxis immer weiter zunehmen. Ich finde auch ehrlich gesagt die Anspruchshaltung, unbedingt in einem doitschen Flieger sitzen zu müssen, ein bisschen weird.

 

Noch dazu: Wie reist du denn zum Flughafen an? Und jetzt sag bitte nicht Auto. Weil sonst wäre deine Sorge vor eventuellen Flugunfällen wirklich komplett lächerlich. Das Leben endet immer tödlich, und für 99,99997% der Menschen nicht mit einem Flugzeugabsturz. Jedem Tierchen sein Pläsierchen, aber ab irgendeinem Punkt wird aus einer Sorge eine Angst und aus einer Angst eine Phobie, und dann ist es klinisch.

Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb Lucky Luke:

Herzlichen Glückwunsch! Dann rate ich in Zukunft lieber zur Reise mit dem Fahrrad, Auto, Zug oder Schiff, weil Wetlease wird als Praxis immer weiter zunehmen. Ich finde auch ehrlich gesagt die Anspruchshaltung, unbedingt in einem doitschen Flieger sitzen zu müssen, ein bisschen weird.


Warum sollte man, wenn man bei einer deutschen Airline bucht nicht erwarten können, auch eine deutsche Airline zu bekommen. Die Qualität ist definitiv nicht gleichwertig. Man mag vielleicht sicher von a nach b gebracht werden, aber die Kabine sieht  bei manchen osteuropäischen Anbietern unterirdisch aus. Die Motivation der Crews ist auch nicht gerade berauschend und da möchte ich Air Baltic explizit von ausnehmen, die wirklich einen tollen Job machen, zumindest auf meinen bisherigen Flügen. 

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