d@ni!3l Geschrieben 16. Oktober 2018 Melden Geschrieben 16. Oktober 2018 Mal naiv gefragt: Hat die belg. Regierung - die keine Anteile an SN besitzt - da überhaupt ein Mitspracherechte? Also wie "gut" Politik in Firmenentscheidungen reinreden kann sieht man ja daran, wie die Regierung es bei uns bspw. schafft Autohersteller zu etwas zu "verpflichten". Es ging die Regierung ja auch nichts an, wenn ein US Unternehmen (GM) seine Tochter Opel an PSA verkauft. Wieso sollte es das auch? Dann kann doch auch die LH ihre Tochter nennen wie sie will... Ich halte das nur für eigen PR der Regierung à la " guck mal, wir kümmern uns..."
locodtm Geschrieben 16. Oktober 2018 Melden Geschrieben 16. Oktober 2018 Das belgische Verkehrsministerium kann SN den Status einer belgischen Airline absprechen und sie als deutsche Airline einstufen. Damit wäre SN zumindest langstreckentechnisch am Ende.
medion Geschrieben 16. Oktober 2018 Melden Geschrieben 16. Oktober 2018 47 minutes ago, locodtm said: Das belgische Verkehrsministerium kann SN den Status einer belgischen Airline absprechen und sie als deutsche Airline einstufen. Damit wäre SN zumindest langstreckentechnisch am Ende. Was aber den Interessen beider Seiten (wenn es denn tatsächlich zwei verschiedene sein sollten...) eher widerspricht. Welches Interesse hätte Brüssel/Belgien daran?
d@ni!3l Geschrieben 16. Oktober 2018 Melden Geschrieben 16. Oktober 2018 vor einer Stunde schrieb locodtm: Das belgische Verkehrsministerium kann SN den Status einer belgischen Airline absprechen und sie als deutsche Airline einstufen. Damit wäre SN zumindest langstreckentechnisch am Ende. SN fliegt als belgische Airline ab DUS. Wieso sollte sie das als deutsche nicht ab BRU dürfen? DY fliegt ja auch außerhalb des Heimatlandes
oldblueeyes Geschrieben 16. Oktober 2018 Melden Geschrieben 16. Oktober 2018 vor 3 Stunden schrieb ATN340: Grundsätzlich gebe ich dir recht, ABER: Bleibt die Firma eigenständig oder wird sie in einem EW-AOC aufgehen? Was passiert mit den Arbeitsverträgen, egal in welchem Szenario? Ein guter Manager würde versuchen, aus jeglicher Veränderung bei SN Kapital zu schlagen und z.B. die Lohnkosten zu senken ;-) Gibt es in Belgien so etwas wie einen Betriebsübergang? Zur Erinnerung: Dass war der Casus knacksus bei AB/EW! Du kannst beide Firmen in einer Holding fusionieren - damit hätte die LH eine Platform zB auch zukünftige Acquisitionen in einer Low Cost Firma einzubeziehen, ohne LH Stammaktien dafür ausgeben zu müssen. Stell dir vor, man kauft Norwegian und Kjos besteht auf einen Aktientausch für seine 25% an der jetztigen Airline...
Flotte Geschrieben 16. Oktober 2018 Melden Geschrieben 16. Oktober 2018 vor 2 Stunden schrieb d@ni!3l: Mal naiv gefragt: Hat die belg. Regierung - die keine Anteile an SN besitzt... Lufthansa fehlt eine Aktie an SN.
locodtm Geschrieben 16. Oktober 2018 Melden Geschrieben 16. Oktober 2018 vor 4 Stunden schrieb medion: Was aber den Interessen beider Seiten (wenn es denn tatsächlich zwei verschiedene sein sollten...) eher widerspricht. Welches Interesse hätte Brüssel/Belgien daran? Ist nur eine theoretische Möglichkeit. Für den Staat bringt es wohl nur Nachteile. Hardliner meinten allerdings man könne ja in Air Belgium (oder wie die heißen, die mitm A340 ab CRL) investieren. Persönlich halte ich das aber als schwachsinnig. Bloß werden solche Entscheidungen seltenst mit klarem Verstand getroffen. vor 3 Stunden schrieb d@ni!3l: SN fliegt als belgische Airline ab DUS. Wieso sollte sie das als deutsche nicht ab BRU dürfen? DY fliegt ja auch außerhalb des Heimatlandes SN als deutsche Airline dürfte ab BRU nur noch zu Zielen fliegen, die ein Openskiesabkommen mit der EU haben. Viele afrikanische Länder, die Hauptmärkte der SN auf der Langstrecke, haben aber noch bilaterale Verträge mit Belgien, die meistens die Nationalität der Airlines einschränken. Es gab dazu im Februar mal eine interessante Analyse. Leider finde ich bei anette den Link nicht mehr. 1
Gast Geschrieben 22. Oktober 2018 Melden Geschrieben 22. Oktober 2018 On 10/12/2018 at 5:52 PM, ATN340 said: Ein Trauerspiel dass sowas erwähnt werden muss Dafür ist die GD heute auch wieder mit 6h Delay unterwegs.
moddin Geschrieben 22. Oktober 2018 Melden Geschrieben 22. Oktober 2018 vor 7 Minuten schrieb effxbe: Dafür ist die GD heute auch wieder mit 6h Delay unterwegs. Und die GG konnte den geplanten Dienst auf MUC-MRU heute nicht antreten. Abflug verspätet von 15:45 Uhr auf morgen 8 Uhr.
Condor767Winglet Geschrieben 22. Oktober 2018 Melden Geschrieben 22. Oktober 2018 (bearbeitet) vor 2 Stunden schrieb moddin: Und die GG konnte den geplanten Dienst auf MUC-MRU heute nicht antreten. Abflug verspätet von 15:45 Uhr auf morgen 8 Uhr. Jetzt schon auf 15:00 Bearbeitet 22. Oktober 2018 von Condor767Winglet
d@ni!3l Geschrieben 27. Oktober 2018 Melden Geschrieben 27. Oktober 2018 http://www.austrianaviation.net/detail/air-berlin-gericht-stellt-betriebsuebergang-auf-lgw-fest/ Gab es doch einen Betriebsübergang (auf LGW)? Und nun?
OliverWendellHolmesJr Geschrieben 27. Oktober 2018 Melden Geschrieben 27. Oktober 2018 Dieses oder eines der anderen Verfahren (238 alleine am Landesarbeitsgericht NRW) wird zum Bundesarbeitsgericht kommen und dann wird sich entscheiden, ob die verschiedenen Transaktionen als Betriebsübergänge zu werten sind. Für jede Transaktion die als Betriebsübergang gewertet wird gilt für die angefochtenen Kündigungen, dass diese aufgehoben werden und die Beschäftigten weiter zu AB-Konditionen bezahlt werden.
ATN340 Geschrieben 27. Oktober 2018 Melden Geschrieben 27. Oktober 2018 vor 3 Stunden schrieb OliverWendellHolmesJr: Dieses oder eines der anderen Verfahren (238 alleine am Landesarbeitsgericht NRW) wird zum Bundesarbeitsgericht kommen und dann wird sich entscheiden, ob die verschiedenen Transaktionen als Betriebsübergänge zu werten sind. Für jede Transaktion die als Betriebsübergang gewertet wird gilt für die angefochtenen Kündigungen, dass diese aufgehoben werden und die Beschäftigten weiter zu AB-Konditionen bezahlt werden. Und irgendwann gibt es einen sog. Präzedenzfall vor dem Bundesarbeitsgericht. Sollte der für den/die Arbeitnehmer positiv ausfallen dürfte es für die Beschäftigten im LH-Konzern (Sollen knapp 5000/8000 Mitarbeitern sein) gehörige Nachzahlungen inklusive Zins und Zinses-Zins geben. Nachdem Carsten bei der letzten Aufsichtsratssitzung schon beichten musste, dass man zusätzliche Aufwendungen in dreistelliger Millionenhöhe für die Integration der AB-Teile in EW hatte wäre das nochmal der Schuss Sahne oben drauf. Dann hätten (Konjunktiv!) sich seine Adjudanten fachlich aber auf höchstem Niveau disqualifiziert. Ich finde den Artikel leider nicht mehr, der kurz vor der Aufsichtsratssitzung im 3.Quartal erschienen ist. Aber Michael Knitter hat in einem Interview in die gleiche Kerbe geschlagen: https://www.capital.de/wirtschaft-politik/eurowings-chaos-management-gesteht-ueberforderung-ein "Durch Probleme bei der Air-Berlin-Übernahme konnte die Eurowings-Führung damit nicht mehr angemessen umgehen. Die Billigfluggesellschaft hatte alle Reserven bis zum Anschlag ausgereizt – inklusive der zehn Maschinen, die das Unternehmen sonst stets als Puffer bereithält. „Das alles kam mitten in unseren Integrationsprozess gerauscht“, sagt Knitter" Als Anwalt eines der Kläger würde ich diese Interviews in der Beweisaufnahme vorbringen und argumentieren, dass das gesamte Top-Management von einer Übernahme spricht, solange es nicht um die Tarifverträge geht. Dann ist es auf einmal kein Betriebsübergang mehr und die Arbeitnehmer müssen sich neu bewerben und kriegen ggf. Verträge mit Lohneinbußen im zweistelligen Prozentbereich angeboten.
cityshuttle Geschrieben 28. Oktober 2018 Melden Geschrieben 28. Oktober 2018 Und das passt auch zu den ‚fadenscheinigen‘ Aussagen, dass die AB Langstrecke für EW nicht interessant bzw. lukrativ sei [in Bezug auf die zügige Reduktion / Einstellung nach der Insolvenzanmeldung] ... komischerweise startet man wenige Wochen später nahezu identische Langstrecken seitens EW ab DUS wie sie seinerzeit AB angeboten hatte [JFK, MIA, RSW, Karibik, ...] und verlegt ein Jahr später die bislang in CGN gebaseten Langstreckenflieger ebenfalls nach DUS um dort zu expandieren. (TXL hab ich bewusst mal außen vor gelassen)
oldblueeyes Geschrieben 28. Oktober 2018 Melden Geschrieben 28. Oktober 2018 vor 7 Stunden schrieb ATN340: Und irgendwann gibt es einen sog. Präzedenzfall vor dem Bundesarbeitsgericht. Sollte der für den/die Arbeitnehmer positiv ausfallen dürfte es für die Beschäftigten im LH-Konzern (Sollen knapp 5000/8000 Mitarbeitern sein) gehörige Nachzahlungen inklusive Zins und Zinses-Zins geben. Nachdem Carsten bei der letzten Aufsichtsratssitzung schon beichten musste, dass man zusätzliche Aufwendungen in dreistelliger Millionenhöhe für die Integration der AB-Teile in EW hatte wäre das nochmal der Schuss Sahne oben drauf. Dann hätten (Konjunktiv!) sich seine Adjudanten fachlich aber auf höchstem Niveau disqualifiziert. Ich finde den Artikel leider nicht mehr, der kurz vor der Aufsichtsratssitzung im 3.Quartal erschienen ist. Aber Michael Knitter hat in einem Interview in die gleiche Kerbe geschlagen: https://www.capital.de/wirtschaft-politik/eurowings-chaos-management-gesteht-ueberforderung-ein "Durch Probleme bei der Air-Berlin-Übernahme konnte die Eurowings-Führung damit nicht mehr angemessen umgehen. Die Billigfluggesellschaft hatte alle Reserven bis zum Anschlag ausgereizt – inklusive der zehn Maschinen, die das Unternehmen sonst stets als Puffer bereithält. „Das alles kam mitten in unseren Integrationsprozess gerauscht“, sagt Knitter" Als Anwalt eines der Kläger würde ich diese Interviews in der Beweisaufnahme vorbringen und argumentieren, dass das gesamte Top-Management von einer Übernahme spricht, solange es nicht um die Tarifverträge geht. Dann ist es auf einmal kein Betriebsübergang mehr und die Arbeitnehmer müssen sich neu bewerben und kriegen ggf. Verträge mit Lohneinbußen im zweistelligen Prozentbereich angeboten. Und glaubst du wirklich das die LH zuvor keine Kanzlei beauftragt hat um ihr Modell abzuchecken? Linklaters und Co werden bestimmt alles vorher geprüft haben. Und sie wissen das sie in erster Instanz vielleicht auf einen linksroten Richter treffen können, aber wenn es weitergeht drehten sich gegenüber ein Konzern mit Arbeitsrechtler mit Prädikatsexamen und Arbeitnehmer die sich nur einen Wald- und Wiesenanwalt leisten können.
ATN340 Geschrieben 28. Oktober 2018 Melden Geschrieben 28. Oktober 2018 (bearbeitet) vor 15 Minuten schrieb oldblueeyes: Und glaubst du wirklich das die LH zuvor keine Kanzlei beauftragt hat um ihr Modell abzuchecken? Linklaters und Co werden bestimmt alles vorher geprüft haben. Und sie wissen das sie in erster Instanz vielleicht auf einen linksroten Richter treffen können, aber wenn es weitergeht drehten sich gegenüber ein Konzern mit Arbeitsrechtler mit Prädikatsexamen und Arbeitnehmer die sich nur einen Wald- und Wiesenanwalt leisten können. Ich halte es für möglich, dass eine höchstrichterliche Instanz zu einem anderen Ergebnis kommt als die LH-Anwälte. Nur weil es LH-Manager sind und Anwälte die es sich leisten können, einen überdurchschnittlichen Stundensatz in Rechnung zu stellen haben sie nicht automatisch recht im Sinne des Gesetzes! Das LH-Manager nicht automatisch besser sind als die Manager in anderen Airlines oder allgemein in jeder Branche sieht man ja schon an dem -für den Konzern- völlig überraschenden No zu Niki durch die EU und den vielen öffentlichen Demutsbekundungen dass man sich mit EW/AB "verhoben" hat. Das Risiko einen "linksroten" Richter zu treffen und den kürzeren zu ziehen schätze ich persönlich anders ein als du! Jetzt steht (wenn auch etwas überraschend) ein Urteil gegen den LH-Konzern im Raum. Bei mehreren Hundert ähnlich gelagerter Fälle eine nicht zu unterschätzende Signalwirkung und dazu noch die Möglichkeit, dass eine höhere Instanz dieses Urteil bestätigt wenn die Argumentation des Klägers und die Urteilsbegründung "Plausibel" erscheint. Bearbeitet 28. Oktober 2018 von ATN340
Blablupp Geschrieben 28. Oktober 2018 Melden Geschrieben 28. Oktober 2018 Wir haben jetzt ein Urteil, das sich auf einen sehr beschränkten Fall bezieht, nämlich ein Pilot, der Teil des letzten Wetleases war. WENN dieses erstinstanzliche Urteil so Bestand haben sollte, dann geht es maximal um die Beschäftigten, die diese 13 A320 betrieben haben. 1
ATN340 Geschrieben 28. Oktober 2018 Melden Geschrieben 28. Oktober 2018 vor 2 Stunden schrieb Blablupp: Wir haben jetzt ein Urteil, das sich auf einen sehr beschränkten Fall bezieht, nämlich ein Pilot, der Teil des letzten Wetleases war. WENN dieses erstinstanzliche Urteil so Bestand haben sollte, dann geht es maximal um die Beschäftigten, die diese 13 A320 betrieben haben. Ob es wirklich nur um diese 13 A320 geht oder ob das Urteil einen größeren Kreis zieht wird sehr interessant sein. LH on behalf of EW hat 77 A32X aus der AB-Masse gekauft und in der EW-Group auf die AOC's verteilt Die meisten der Maschinen hatten sogar schon EW-Farben (Nur so als Randnotiz) EW operiert damit die gleichen Routen wie zu Zeiten des AB-AOC EW setzt die gleichen Piloteure, CA's und in der Verwaltung viele ehemalige ABler ein D.h. ausser dem Arbeitsvertrag, der Uniform und dem Airline-Logo in der Flugzeugdokumentation hat sich nichts geändert Ich bin kein Jurist, aber mein Bauchgefühl und meine Erfahrung sagt mir, dass LH/EW es sich da etwas zu einfach gemacht haben und jetzt vom Kadi dafür eine Nachhilfestunde kriegen...
d@ni!3l Geschrieben 28. Oktober 2018 Melden Geschrieben 28. Oktober 2018 Aber die Punkte treffen doch auf fast jede Firmenpleite in kleinen Branchen zu: Die Konkurrenz übernimmt Mitarbeiter, die die Branche kennen und ggf. wichtige Assets. Das können dann doch nicht alles jeweils Betriebsübergänge sein. Wenn die allerdings recht bekommen und es für die LH teuer wird dann Glückwunsch - so feste muss man seinem eigenen Arbeitgeber erstmal vors Schienbein treten, dann gibt es wohl erstmal ein paar Jahre Nullrunden...
gerri Geschrieben 28. Oktober 2018 Melden Geschrieben 28. Oktober 2018 vor 8 Minuten schrieb d@ni!3l: Aber die Punkte treffen doch auf fast jede Firmenpleite in kleinen Branchen zu: Die Konkurrenz übernimmt Mitarbeiter, die die Branche kennen und ggf. wichtige Assets. Das können dann doch nicht alles jeweils Betriebsübergänge sein. Wenn die allerdings recht bekommen und es für die LH teuer wird dann Glückwunsch - so feste muss man seinem eigenen Arbeitgeber erstmal vors Schienbein treten, dann gibt es wohl erstmal ein paar Jahre Nullrunden... Ich sehe das so: AB war pleite und hat Insolvenz angemeldet, also gilt das Insolvenzrecht. LH (EW) hat aus der Insolvenzmasse z.T. die Hardware gekauft oder geleast. Das Personal unterlag, bis auf einige Ausnahmen, ebenfalls diesem Recht, waren also auf dem freien Arbeitsmarkt verfügbar. LH (EW) hat den Crews ein Einstellungsangebot unterbreitet, was einige angenommen haben und wurden zu den (neuen) Vertragsbedingungen der LH (EW) eingestellt. Ein ganz normaler Vorgang. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man hieraus einen Betriebsübergang konstruieren will, was man durchaus hätte machen können, wobei wahrscheinlich die Schuldenübernahme (1,5 Mrd.) und die doch üppigen Gehälter, so war es zumindest hier kolportiert worden, gegen eine Betriebsübernahme sprachen, und auch eh keine Verpflichtung bestand. Dass es augenscheinlich zu einigen Ungereimtheiten gekommen sein soll, kann wahrscheinlich nur eine gerichtliche Aufarbeitung klären, wobei ich nicht die Ansatzpunkte, zu wenig Insiderwissen, erkennen kann. Haben Easy und Lauda einen Betriebsübergang durchgeführt, und wenn ja, wieviel haben sie denn von den Schulden mit Übernommen? Ich möchte dieses Thema nicht weiter auswalzen, es ist schon viel darüber diskutiert worden. Wenn ich mir die letzten 3 posts durchlese, erkenne ich 3 unterschiedliche Meinungen, die sich z.T. auch widersprechen. 2
OliverWendellHolmesJr Geschrieben 28. Oktober 2018 Melden Geschrieben 28. Oktober 2018 (bearbeitet) vor 1 Stunde schrieb d@ni!3l: so feste muss man seinem eigenen Arbeitgeber erstmal vors Schienbein treten Seine Rechte wahrzunehmen hat doch nichts mit "vors Schienbein treten" zu tun. Das ist ein dubioses Rechtsverständnis. Ziel der Gesetze ist es, die unterschiedliche Stärke der Parteien auszugleichen. Dass das deutsche und europäische Arbeitsrecht tendenziell Arbeitnehmer-freundlich ist stimmt, aber das ist politisch gewollt von CDU- und SPD geführten Regierungen (und auch die EU-Komponenten sind nicht das Ergebnis marxistischer Umtriebe.) Wenn LH darauf mit Nullrunden reagiert wird man ja sehen, wie sich die Personalgewinnung entwickelt. Es geht ja auch nicht um Beträge bei denen die Existenz der Lufthansa auf dem Spiel steht. vor 1 Stunde schrieb d@ni!3l: Das können dann doch nicht alles jeweils Betriebsübergänge sein. Warum nicht? Die Insolvenz dient der gleichwertigen Befriedung der Insolvenz-Gläubiger und im Sanierungsverfahren auch der Neuordnung der Schulden des insolventen Unternehmens. Wenn dazu Betriebsteile verkauft werden ist das ein Betriebsübergang. vor 5 Stunden schrieb oldblueeyes: Instanz vielleicht auf einen linksroten Richter treffen können, Oh, AfD-Polemik am Sonntagmorgen. Ja dann ist das Wochenende gerettet. Unabhängig davon, wenn eine Gewerkschaft an Linklaters (oder eine andere Großkanzlei) herangetreten wäre mit der Bitte "arbeiten sie uns ein Gutachten aus, welches zeigt das X ein Betriebsübergang ist", hätte die Großkanzlei das Mandat vorraussichtlich angenommen und ein Gutachten erstellt, das X zeigt. Die Aufgabe der beiden Parteien ist dann die Gutachten zu lesen und sich zu einigen. Da dass nicht erfolgt ist, ist es jetzt Aufgabe der Gerichte zu entscheiden, welches Gutachten die besseren Argumente liefert. Wenn die unterlegene Partei darauf mit "linksroter-" oder "Großkapitalisten-Justiz" reagiert ist sie nicht mehr als ein schlechter Verlierer. vor 52 Minuten schrieb gerri: Das Personal unterlag, bis auf einige Ausnahmen, ebenfalls diesem Recht, waren also auf dem freien Arbeitsmarkt verfügbar. LH (EW) hat den Crews ein Einstellungsangebot unterbreitet, was einige angenommen haben und wurden zu den (neuen) Vertragsbedingungen der LH (EW) eingestellt. Ein ganz normaler Vorgang. Genau solche Konstruktionen will man Verhindern indem man die Betriebsäußerung in der Insolvenz nicht privilegiert. vor 52 Minuten schrieb gerri: Haben Easy und Lauda einen Betriebsübergang durchgeführt, und wenn ja, wieviel haben sie denn von den Schulden mit Übernommen? Hätten Sie die Schulden mit übernommen - was geht - wäre kein oder weniger Geld in die Insolvenzmasse geflossen. Es gibt zwei Alternativen: (1) Der Käufer übernimmt Betriebsbestandteile (Vermögen) im Wert von 100 Mio. EUR. Er zahlt 100 Mio. EUR an den Verkäufer. (2) Der Käufer übernimmt Betriebsbestandteile (Vermögen) um Wert von 100 Mio. EUR und zusätzlich 70 Mio. Verbindlichkeiten [z.B Leasingverträge]. Dann zahlt er nur 30 Mio. an den Veräußerer. Es wird noch viel Wasser den Rhein hinterunterfließen (je nach Pegelstand), bis hier eine Entscheidung getroffen ist. Beide Entscheidungen sind am Ende vertretbar. Noch was anderes, das wird die Propheten der stetig sinkenden Flugpreise überraschen. Diesen Sommer sind bei drei von vier Low-Cost-Anbietern die Durchschnittspreise gestiegen. Beim vierten sind sie nominell gesunken. Bearbeitet 28. Oktober 2018 von OliverWendellHolmesJr
d@ni!3l Geschrieben 28. Oktober 2018 Melden Geschrieben 28. Oktober 2018 vor 3 Minuten schrieb OliverWendellHolmesJr: (1) Der Käufer übernimmt Betriebsbestandteile (Vermögen) im Wert von 100 Mio. EUR. Er zahlt 100 Mio. EUR an den Verkäufer. (2) Der Käufer übernimmt Betriebsbestandteile (Vermögen) um Wert von 100 Mio. EUR und zusätzlich 70 Mio. Verbindlichkeiten [z.B Leasingverträge]. Dann zahlt er nur 30 Mio. an den Veräußerer. Welche Betriebsteile (Vermögen) sollte man denn von AB übernehmen? Da war nichts. Flugzeuge = geleased, Kasse= leer, selbst Slots sind nicht einzeln veräußerbar. vor 4 Minuten schrieb OliverWendellHolmesJr: Seine Rechte wahrzunehmen hat doch nichts mit "vors Schienbein treten" zu tun. Klar, aber wenn mein Arbeitgeber ein paar Mrd. für Strafen etc. zahlen muss, dann hat er dieses Geld eben nicht für Gehälter oder für Investitionen in die Zukunft. Und ohne Investitionen in die Zukunft ist mein Arbeitsplatz auch in Gefahr. Wenn man 60 und egoistisch ist nachvollziehbar, aber als junger Arbeitnehmer wäre es nicht nachhaltig. Aber wenn es bei der Klage vor allem um einen Betriebsübergang zur LGW geht, dann wird es wohl nicht so teuer. Bei den Gehältern die die zahlen werden die nur junge FO + CPT bekommen haben, die bei AB bestimmt nicht so viel mehr verdieint haben, als sie nun bei der EW Gruppe bekommen werden. Also würden die wieder wie bei AB bezahlt werden ist die Differenz gering schätze ich. Andererseits: Klar gab es einen Betriebsübergang bei der LGW - das Ding wurde gekauft und die haben ja auch alles übernommen wie es vorher war . Und das ehemalige AB Personal hat sich da aktiv selbst beworben - ich wüsste nicht, wo die LH / EW da AB Leute dahin gedrängt hat.
oldblueeyes Geschrieben 28. Oktober 2018 Melden Geschrieben 28. Oktober 2018 vor 14 Minuten schrieb OliverWendellHolmesJr: Oh, AfD-Polemik am Sonntagmorgen. Ja dann ist das Wochenende gerettet. Nicht alles was dem liken Spektrum nicht passt ist gleich AFD-nah. Wir reden von einem Berliner Gericht - ein Bundesland mit einer recht seltsamen Haltung zum Kapitalismus, Privatbesitz etc. 40Jahre Kriegsdienstverweigererenklawe + DDR schufen da ein recht eigenes Milieu das in höheren Instanzen nicht häufig auf dem gleichen Verständnis der Gesetzeslage führen. Es ist in Deutschland so as Betriebsübergänge als Einzelfälle geprüft werden und der Hauptmerkmal auf die auf Dauer angelegte wirtschaftliche Einheit gesetzt wird. Dementsprechend ist der Kauf der LGW durch Eurowings ein eindeutiger Betriebsübergang. Die Diskussion ist ob die Flieger der Air Berlin samt Personal einen Betriebsübergang darstellen oder nicht.
OliverWendellHolmesJr Geschrieben 28. Oktober 2018 Melden Geschrieben 28. Oktober 2018 vor 22 Minuten schrieb d@ni!3l: Welche Betriebsteile (Vermögen) sollte man denn von AB übernehmen? Da war nichts. Flugzeuge = geleased, Kasse= leer, selbst Slots sind nicht einzeln veräußerbar. Das war als Beispiel gedacht - nicht auf Air Berlin im speziellen bezogen. Aber trotzdem: Ein geleastes Flugzeug ist ein Vermögensgegenstand und zugleich auch eine Verbindlichkeit. Über die Einzelveräußerbarkeit von Slots wurde auch schon viel gestritten. Fluggesellschaften bewerten Slots, die um Rahmen von Übernahmen erworben worden sind in der Regel als immateriellen Vermögensgegenstand. vor 35 Minuten schrieb oldblueeyes: Nicht alles was dem liken Spektrum nicht passt ist gleich AFD-nah. Definitiv. Urteile, die der eigenen Position widersprechen auf eine angebliche politische Positionierung des Richters zu deuten ist den politischen Extremen zuzuordnen. So ist "linksrot", "grünversiften" regelmäßig von AfD-lern zu hören, die Schaum vorm Mund haben, als hätten sie Tollwut, Genauso wie man "Großkapitalisten-Justiz" regelmäßig vom linken Rand hört, meistens mit ähnlich viel Schaum vorm Mund. vor 55 Minuten schrieb oldblueeyes: Dementsprechend ist der Kauf der LGW durch Eurowings ein eindeutiger Betriebsübergang. Nein ist es nicht, der Kauf von LGW durch die Lufthansa Commercial Holding GmbH ist ein Share-Deal bei dem sich die Arbeitsverträge der Mitarbeiter nicht ändern. Erst wenn die LGW rechtlich aufgelöst wird und der Betrieb auf eine Eurowings-Gesellschaft übertragen wird kommt ein Betriebsübergang. vor einer Stunde schrieb oldblueeyes: Die Diskussion ist ob die Flieger der Air Berlin samt Personal einen Betriebsübergang darstellen oder nicht. Richtig es geht in dem Urteil darum, ob der Übergang des Wetlease-Flugbetriebs von Air Berlin auf die LGW ein Betriebsübergang ist. Das Gericht sagt ja, die Art und Weise wie der Artikel das Urteil zusammenfasst lässt mich nicht beurteilen, wie fundiert das Urteil ist.
oldblueeyes Geschrieben 28. Oktober 2018 Melden Geschrieben 28. Oktober 2018 Genau. Darum geht es - wie ist die "Wetleaseeinheit" der Air Berlin zu sehen? Auf der einen Seite kann man so argumentieren das es sich um eine eigenständige Einheit handelte. Auf der anderen Seite war Air Berlin im Verlauf der eigenen Existenz ein Wettbewerber der Lufthansa und diese "Einheit" bestand ja nur kurzfrisitig. Wenn man allerdings so argumentiert das es eine "Wetleaseeinheit" gab, dann muss es auch eine "Markeneinheit Berlin Tegel" geben bei EasyJet, denn es gelten die gleichen Regeln - Übertrag der Substanz, sowohl Materiell als auch in Form des Geschäftssinns (Slots).
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