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airliners.de

Zwischenfälle 2016


chris25

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wenn er der Meinung ist, dass er mit einem Triebwerk weniger sicherer unterwegs ist / landen kann, dann kann und darf er natürlich eins abschalten. Verbote gibt's da nicht, nicht zuletzt wegen

 

ergo, schlicht kein Bedarf das in Vorschriften zu giessen.

 

Sicherlich. In meiner Antwort ist das auch nirgends in Frage gestellt worden. Checklisten und Vorschriften sind aber zwei Paar Schuhe.

Das eine sind festgelegte Bedienungsabläufe, das andere der operative Rahmen des Erlaubten. 

 

Kaum eine Branche ist so sehr reglementiert wie die Zivilluftfahrt. Aus gutem Grund. Das heisst aber nicht, dass Piloten keinerlei Ermessensspielraum in ihren Handlungen hätten. Regeln werden nur gebraucht, wo diese Sinn machen.  "Bedarf" für zusätzliche Regeln besteht meist nach schweren Unfällen um Wiederholungsfällen vorzubeugen. 

 

Ein Verbot ein Triebwerk abzuschalten um ein eventuelles Feuer zu vermeiden, wäre daher mehr als absurd. 

Geschrieben

Hi,

 

Das ist viel mehr als krass!

Dies hätte auch schief gehen können!!

 

Gruss

Das dachte ich auch und habe mal bei der BFU angerufen.

Für sie ist das kein meldepflichtiger Vorfall...

Es wird dem also nicht nachgegangen. :huh:

 

Geschrieben

Das dachte ich auch und habe mal bei der BFU angerufen.

Für sie ist das kein meldepflichtiger Vorfall...

Es wird dem also nicht nachgegangen. :huh:

 

Erstaunt mich nicht. Habe dies auch bei anderen Zwischenfällen erfahren.

BfU ermittelt in erster Linie aufgrund eigener Erkenntnisse, bzw. Unfallmeldungen von Luftfahrtbehörden, Piloten/Airlines, ATC, etc..

1. gab es Verletzte / Tote  ? 2. Kam es zu erheblichen Schäden am FLz.  ? 3. gab es eine Staffelungsunterschreitung (Near-Miss) ? Lautet die Antwort "nein", ist es kein Falls für Braunschweig. 

Anfang des Jahres verunfallte eine Do328 in HAM bei einem Triebwerkstest so schwer, dass der Flz. abgeschrieben werden musste. Die Maschine (D-CIRD) hüpfte aus den Bremsklötzen und rammte eine Wand. 1 Ing an Bord blieb unverletzt.

Ein Fall fürs BFU? Fehlanzeige. Warum ? Der Unfall ereignete sich auf dem "Privatgelände" (sprich d. Lärmschutzhalle) der Lufthansa Technik und war obendrein kein angemeldeter Flug gewesen, sondern nur ein Testlauf.

Wer denkt eine dt. Behörde ist für alle Zwischenfälle in D-Land im Bilde, irrt.

Geschrieben

Muss sich für erfahrene Passagiere doof angefühlt haben... Gut, dass das nicht in DTM oder anderswo mit kurzer Bahn war.

Wie passiert sowas? Falsche Vr berechnet ? Flaps vergessen ? Plötzlicher Rückenwind?

Geschrieben

Doch, Flaps sind gesetzt, ich vermute auf 1. Wenn man genau hinschaut sieht man außerdem, dass die Slats ausgefahren sind, somit sind automatisch auch Flaps gesetzt, denn in der 737 lassen sich Slats und Flaps nicht unabhängig voneinander bedienen.

Geschrieben

Das ist wirklich heftig! Von außen sieht das Flugzeug aber ok aus, Klappen sind da, Trimmung sieht an sich nicht ungewöhnlich aus, es ist ganz offensichtlich auch kein Triebwerk ausgefallen. Man kann es nicht hundertprozentig sehen, aber irgendwie habe ich das Gefühl, dass das Bugrad schon keinen Bodenkontakt mehr hat, bevor bei 00:38 im Video das Höhenruder gezogen wird. Für mich sieht das total nach einem Balanceproblem aus, irgendwie ist da falsch beladen, oder für die Beladung falsch getrimmt worden...

Geschrieben

Das dachte ich auch und habe mal bei der BFU angerufen.

Für sie ist das kein meldepflichtiger Vorfall...

Es wird dem also nicht nachgegangen. :huh:

 

 

Na, da wiehert aber der Amtsschimmel: Ja, die BFU ist nach FlUUG und §7 LuftVO für Unfälle und (schwere) Störungen zuständig, aber man hätte auch auf die Kollegen drei Häusernummern weiter verweisen können, denn das LBA ist Adressat aller Meldungen zu sog. sicherheitsrelevanten Ereignissen - vgl. §9 LuftVO sowie EU-Verordnung 376/2014 und Durchführungsverordnung 2015/1018.

 

Und die Durchführungsverordnung definiert z.B. solche Dinge als meldepflichtige Ereignisse:

 

  • Unterschreitung der erforderlichen oder zu erwartenden Leistung bei Start, Durchstarten oder Landung.
  • Tatsächliche® oder versuchte® Start, Landeanflug oder Landung mit falscher Konfiguration des

    Luftfahrzeugs

  • Verlust der Kontrolle über die Steuerung.
  • Luftfahrzeug unruhig, unangemessenes Überschreiten der üblichen Nicklage, Querneigungswinkel oder Fluggeschwindigkeit unter den gegebenen Bedingungen.
  • Auslösen eines Warnsystems des Flugleistungsbereichs, beispielsweise Überzieh-Warnung, „Stick Shaker“, „Stick Pusher“ und automatische Schutzeinrichtung.
  • Überschreiten einer Betriebsgrenze des Luftfahrzeugs laut Flughandbuch.

Kurzum: Man könnnte durchaus tätig werden...

Geschrieben

Alles Quatsch. Laut Presseinformation vom RAM(siehe AVHreald) war das ein gewolltes Manöver wegen Wirbelschleppen einer zuvor gelandeten Maschinen. Ihr seht, alles gut, da waren Profis am Werk..

 

P.S. Wer Ironie und Sarkasmus in diesem Beitrag findet, darf sie behalten.

Geschrieben

Na, da wiehert aber der Amtsschimmel: Ja, die BFU ist nach FlUUG und §7 LuftVO für Unfälle und (schwere) Störungen zuständig, aber man hätte auch auf die Kollegen drei Häusernummern weiter verweisen können, denn das LBA ist Adressat aller Meldungen zu sog. sicherheitsrelevanten Ereignissen - vgl. §9 LuftVO sowie EU-Verordnung 376/2014 und Durchführungsverordnung 2015/1018.

...

Die Jungs beim LBA wurden auch informiert.

Die wollten sich das Video zumindest mal anschauen...

Geschrieben

Huui - sieht ja schon zerrupft aus, es könnte auch Teile ins TW gesogen haben, weiß jemand, ob das TW abgeschaltet werden musste?  Ich meine wenn so ein paar Kilogramm Composite Material und Alu ins TW geraten könnte es schon erheblichen Schaden nehmen ...

 

Das meisste dürfte glücklicherweise nach außen weggeflogen sein, so wie die Reste da noch stehen könnte auch Materialermüdung infrage kommen.

 

Ich hätte erwartet dass da nur ein Teil der Nose wegfliegt, aber ganz?

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