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vor 3 Minuten schrieb loco22:

 

Ganz ehrlich, niemand weiß was davon stimmt. Vor allem sich zu beschweren, weil man nicht mehr im Hotel übernachten kann auf Airlines kosten sondern jeden Tag wieder heim muss. Pech...

Ob das was mit "Pech" zu tun hat, möchte ich doch mal in Frage stellen.

 

Wer vom Flughafen Düsseldorf aus fliegt, unterliegt somit auch deutschem Arbeitsrecht.

Also mal angenommen ein Flugbegleiter beginnt hat seinen ersten Flug um 8:00 Uhr. Dann muss er irgendwann zwischen 6:30 und 7:00 Uhr am Airport sein. Um das zu schaffen muss er deutlich früher zuhause los, rechnen wir mal eine Stunde Anreise.

Wenn er dann seinen normalen Dienst absolviert, zwei Flüge nach irgendwo, ist er wann wieder in Düsseldorf? 17:00 Uhr? Bis er aus dem Airport raus ist 30 Minuten, wieder eine Stunde Heimfahrt. Somit ist er um 18:30 Uhr wieder zuhause.

Wenn er am nächsten Tag wieder ein gleiches Flugprogramm hat, muß er wieder um 5:30 Uhr los.

Das sind exakt die vorgeschriebenen 11 Stunden Ruhezeit.

Kommt es in dem Ablauf aber auch nur zu einer Minute Verspätung, darf er am Folgetag seinen Dienst nicht antreten! 

Zwar haftet auch der Arbeitgeber, aber wenn er auf dem Weg zur Arbeit in einen Unfall verwickelt ist, gibt es keine Versicherung (Unfall, Berufsunfähigkeit, usw.), die für diesen Schaden aufkommen würde. 

Ich kann mir nun aber leider nicht vorstellen, dass der Arbeitgeber, der weder für sein soziales Engagement, noch für sein mitarbeiterfreundliches Verhalten bekannt ist, sehr viel Rücksicht auf die gesetzlichen Regelungen nimmt. Denn in 99% aller Fälle geht es ja gut. Der Mitarbeiter lässt es mit sich machen und kommt im Zweifelsfall übermüdet zum neuen Arbeitstag.

 

Wenn man nun Flugbegleiter durch Piloten ersetzt, dann noch weis, dass etwa 50% aller menschlichen Fehler in der Fliegerei auf Übermüdung zurückzuführen sind, sollte man doch schon etwas nachdenklich werden.

 

Also immer noch Pech für die Beschäftigten?

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vor 19 Minuten schrieb loco22:

 

Ganz ehrlich, niemand weiß was davon stimmt. Vor allem sich zu beschweren, weil man nicht mehr im Hotel übernachten kann auf Airlines kosten sondern jeden Tag wieder heim muss. Pech...


Natürlich weiß keiner von uns was stimmt und was nicht! Aber das Ryanair nicht für Arbeitnehmerfreundlichkeit bekannt ist ist ja wohl kein Geheimnis. Das bei Ryanair viel Leute arbeiten die aus Osteuropa, Italien usw. kommen ist auch allgemein bekannt. Das keiner bei Ryanair wegen der tollen Arbeitsbedingungen anheuert kann sich wohl auch jeder denken. Wer als Deutscher bei Ryanair (Lauda) arbeitet hat bei keiner deutschen Airline eine Chance gehabt (Gewicht, Aussehen, Qualifikation usw.) Es mag Ausnahmen geben und ich möchte damit niemandem zu nahe treten. Mein Beitrag bezieht sich auf Flugbegleiter bei Piloten gibt es andere Beweggründe bei Ryanair (Lauda) anzufangen. 

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vor 19 Minuten schrieb linie32:

Ohne Partei für eine der beiden Seiten zu ergreifen gehört der Weg von/zur Arbeit in Deutschland bereits zur Ruhezeit.

Jein.

 

Wenn zwei Mitarbeiter in Fahrgemeinschaft mit dem PKW zur Arbeit fahren, dann hat der Beifahrer noch Ruhezeit, während für den Fahrer die Ruhezeit bereits als beendet gilt.

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vor 25 Minuten schrieb Besserwisser:


Natürlich weiß keiner von uns was stimmt und was nicht! Aber das Ryanair nicht für Arbeitnehmerfreundlichkeit bekannt ist ist ja wohl kein Geheimnis. Das bei Ryanair viel Leute arbeiten die aus Osteuropa, Italien usw. kommen ist auch allgemein bekannt. Das keiner bei Ryanair wegen der tollen Arbeitsbedingungen anheuert kann sich wohl auch jeder denken. Wer als Deutscher bei Ryanair (Lauda) arbeitet hat bei keiner deutschen Airline eine Chance gehabt (Gewicht, Aussehen, Qualifikation usw.) Es mag Ausnahmen geben und ich möchte damit niemandem zu nahe treten. Mein Beitrag bezieht sich auf Flugbegleiter bei Piloten gibt es andere Beweggründe bei Ryanair (Lauda) anzufangen. 

 

Im Freundeskreis habe ich einige wenige Freunde (weiblich), welche sich von den "Instagrammer Influencer" usw. haben blenden lassen und sich dadurch ein tolles Jetset Leben versprechen. Der Traum war bei den meisten dann nach einer Saison vorbei, da die Kohle vorne und hinten nicht stimmte. Wer den Beruf tatsächlich langfristig ausüben möchte, der heuert nicht beim Iren an bzw. versucht dort schnell wieder wegzukommen.

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vor 16 Minuten schrieb jubo14:

Jein.

 

Wenn zwei Mitarbeiter in Fahrgemeinschaft mit dem PKW zur Arbeit fahren, dann hat der Beifahrer noch Ruhezeit, während für den Fahrer die Ruhezeit bereits als beendet gilt.


Ist das so? Wenn ja, luftfahrtrechtlich oder allg. Arbeitsrecht? 

Ich erinnere mich noch an eine Reportage, wo der Busfahrer nach einer 15Std Schicht noch vom Busdepot 1,5 Std nach Hause fahren musste, dort 5 Std effektiv „ruhen“ konnte und sich dann wieder auf dem Weg machte. Rechtlich war das sogar sauber, da er in Doppelbesatzung unterwegs war.
 

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Wenn der Arbeitgeber sicherstellt, dass die An- und Abfahrt zum Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt, kann die Reisezeit als Ruhezeit gewertet werden.

Ist hingegen eine An- und Abreise mit dem PKW notwendig, so gilt die Fahrt für den Fahrer nicht mehr zur Ruhezeit.

Gleichwohl erfolgt hierfür trotzdem keine Bezahlung.

 

Allerdings, und hier fällt Ryanair die Ruhezeitregelung dann auf die Füße, muss zwingend im Arbeitsvertrag der Arbeitsort festgeschrieben sein. Also muss es einen Arbeitsvertrag für den Flughafen Düsseldorf geben. Das würde aber eine Umstationierung weitestgehend unmöglich machen, wie sie in diesem Unternehmen gang und gebe ist.

Ohne festgeschriebenen Arbeitsplatz gilt die Anreise zum Einsatzort auf keinen Fall mehr zur Ruhezeit, man könnte sogar darüber nachdenken, ob die Zeit nicht sogar schon zur (zu bezahlenden) Arbeitszeit gehört. Das könnte man aber durch einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat regeln. Und schon sind wir beim nächsten Problem!

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vor einer Stunde schrieb jubo14:

Zwar haftet auch der Arbeitgeber, aber wenn er auf dem Weg zur Arbeit in einen Unfall verwickelt ist, gibt es keine Versicherung (Unfall, Berufsunfähigkeit, usw.), die für diesen Schaden aufkommen würde. 

Das stimmt doch aber nicht, oder? Der Weg von und zur Arbeit ist durch die Versicherung des AG abgedeckt.

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vor 44 Minuten schrieb Besserwisser:


Natürlich weiß keiner von uns was stimmt und was nicht! Aber das Ryanair nicht für Arbeitnehmerfreundlichkeit bekannt ist ist ja wohl kein Geheimnis. Das bei Ryanair viel Leute arbeiten die aus Osteuropa, Italien usw. kommen ist auch allgemein bekannt. Das keiner bei Ryanair wegen der tollen Arbeitsbedingungen anheuert kann sich wohl auch jeder denken. Wer als Deutscher bei Ryanair (Lauda) arbeitet hat bei keiner deutschen Airline eine Chance gehabt (Gewicht, Aussehen, Qualifikation usw.) Es mag Ausnahmen geben und ich möchte damit niemandem zu nahe treten. Mein Beitrag bezieht sich auf Flugbegleiter bei Piloten gibt es andere Beweggründe bei Ryanair (Lauda) anzufangen. 


Das die Umstände unter denen man bei dem LCC Gebilde arbeitet nicht gut sind, sollte hinreichend bekannt sein. Ich habe das ganze Interview gesehen und muss selber sagen, man weiß nicht was davon stimmt. Alleine der Satz, ich bin Automobilverkäufer und kann das gut einordnen, ein 5 Jahre altes Auto ist wie ein 10 Jahre altes Flugzeug... und Es gibt Wartungsstau, lassen mich da sehr zweifeln. 

Responder Computer ohne den man nicht fliegen darf ? Ich kann mir schon vorstellen was er meint, aber naja. 

 

Wenn es denn so ist, sollte man sowas auch belegen können.
und daran wird es wahrscheinlich schon scheitern einer solchen Aussage zu glauben. 
 

Dienstzeiten sind ja wie Pausenzeiten kein Gummiband. Aber wenn der betroffene Arbeitnehmer, selber in Münster wohnt wie er angibt, und seine Base in DUS ist, ist es doch seine persönliche Entscheidung soweit zu fahren.

Wenn ich mir als Arbeitnehmer in Köln wohnhaft wäre und mir einen Job in Berlin aussuche, kann es dem Arbeitgeber egal sein wie sein Arbeitnehmer den Job antritt. Und da ist es egal ob es um Flugdienstzeiten oder Arbeitszeiten geht. 
wenn der Angestellte meint, er müsste dann zwischen Köln und Berlin zusätzlich mit dem Flieger Shuttlen um seine Arbeitsstelle anzutreten, liegt das in der Verantwortung des Arbeitnehmers.

Dass der Arbeitnehmer nicht frisch bei der Arbeit ist, keine Frage.

 

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vor 17 Minuten schrieb jubo14:

 

 

Allerdings, und hier fällt Ryanair die Ruhezeitregelung dann auf die Füße, muss zwingend im Arbeitsvertrag der Arbeitsort festgeschrieben sein. Also muss es einen Arbeitsvertrag für den Flughafen Düsseldorf geben. Das würde aber eine Umstationierung weitestgehend unmöglich machen, wie sie in diesem Unternehmen gang und gebe ist.

Ohne festgeschriebenen Arbeitsplatz gilt die Anreise zum Einsatzort auf keinen Fall mehr zur Ruhezeit, man könnte sogar darüber nachdenken, ob die Zeit nicht sogar schon zur (zu bezahlenden) Arbeitszeit gehört. Das könnte man aber durch einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat regeln. Und schon sind wir beim nächsten Problem!

 
In meinem Arbeitsvertrag stehen als Arbeitsort sämtliche Niederlassungen in meinem Bundesland niedergeschrieben. 
(Bin nicht in der Luftfahrt tätig)

 

Für mich hat das nur zu bedeuten, dass ich keinen VMA bei Einsätzen in anderen Niederlassungen bezahlt bekomme.

 

Kann FR/OE nicht einfach sämtliche Flughäfen in den Vertrag schreiben? 

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8 minutes ago, McTech said:

Dienstzeiten sind ja wie Pausenzeiten kein Gummiband. Aber wenn der betroffene Arbeitnehmer, selber in Münster wohnt wie er angibt, und seine Base in DUS ist, ist es doch seine persönliche Entscheidung soweit zu fahren.

Wenn ich mir als Arbeitnehmer in Köln wohnhaft wäre und mir einen Job in Berlin aussuche, kann es dem Arbeitgeber egal sein wie sein Arbeitnehmer den Job antritt. Und da ist es egal ob es um Flugdienstzeiten oder Arbeitszeiten geht. 
wenn der Angestellte meint, er müsste dann zwischen Köln und Berlin zusätzlich mit dem Flieger Shuttlen um seine Arbeitsstelle anzutreten, liegt das in der Verantwortung des Arbeitnehmers.

Dass der Arbeitnehmer nicht frisch bei der Arbeit ist, keine Frage.


Naja, wenn dir der Arbeitgeber zusichert, dass du am Arbeitsort ins Hotel gehst und du nur einmal pro Arbeitswoche pendeln musst...

 

Das Problem ist dann, wenn das nicht im Arbeitsvertrag fixiert ist ;)

 

Bei uns pendelt auch eine Angestellte BRE-DUS (ist umgezogen aus familiären Gründen, Arbeitgeber gewechselt, dort nicht glücklich geworden). Bei einem Lohn  (FZÄ) im Medianbereich ist aber ein Zweitwohnsitz drin. 
So ganz unüblich sind solche langen Pendelwege nicht. Dann aber oft nur einmal wöchentlich wie bei der Person vorher ja auch.

 

Quintessenz des Interviews ist ja irgendwie, früher/anfangs gab es eine Lauda. Mittlerweile ist es 1:1 FR. Bloß anders lackiert.

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vor 14 Minuten schrieb McTech:


Das die Umstände unter denen man bei dem LCC Gebilde arbeitet nicht gut sind, sollte hinreichend bekannt sein. Ich habe das ganze Interview gesehen und muss selber sagen, man weiß nicht was davon stimmt. Alleine der Satz, ich bin Automobilverkäufer und kann das gut einordnen, ein 5 Jahre altes Auto ist wie ein 10 Jahre altes Flugzeug... und Es gibt Wartungsstau, lassen mich da sehr zweifeln. 

Responder Computer ohne den man nicht fliegen darf ? Ich kann mir schon vorstellen was er meint, aber naja. 

 

Wenn es denn so ist, sollte man sowas auch belegen können.
und daran wird es wahrscheinlich schon scheitern einer solchen Aussage zu glauben. 
 

Dienstzeiten sind ja wie Pausenzeiten kein Gummiband. Aber wenn der betroffene Arbeitnehmer, selber in Münster wohnt wie er angibt, und seine Base in DUS ist, ist es doch seine persönliche Entscheidung soweit zu fahren.

Wenn ich mir als Arbeitnehmer in Köln wohnhaft wäre und mir einen Job in Berlin aussuche, kann es dem Arbeitgeber egal sein wie sein Arbeitnehmer den Job antritt. Und da ist es egal ob es um Flugdienstzeiten oder Arbeitszeiten geht. 
wenn der Angestellte meint, er müsste dann zwischen Köln und Berlin zusätzlich mit dem Flieger Shuttlen um seine Arbeitsstelle anzutreten, liegt das in der Verantwortung des Arbeitnehmers.

Dass der Arbeitnehmer nicht frisch bei der Arbeit ist, keine Frage.

 


Bitte nicht falsch verstehen. Natürlich ist jeder selbst dafür verantwortlich pünktlich und ausgeruht zur Arbeit zu kommen. Wer weiter weg wohnt muss sich gegebenenfalls ein Zimmer in der Nähe seiner Base anmieten. Dennoch wird bei Ryanair (Lauda) wohl viel Druck auf die Mitarbeiter ausgeübt bzgl. Bordverkauf, Krankmeldung usw. Zumindest hört man das nicht zum ersten Mal. Ob Lauda wirklich mit nicht flugtüchtigen Fliegern startet kann ich nicht beurteilen. Es gibt viele Einschränkungen mit denen man fliegen darf andere mit denen es strikt untersagt ist. Was da jetzt zutrifft darüber möchte ich mir und kann ich mir auch keine Meinung bilden. 
 

Persönlich würde ich jedoch nicht bei Lauda  einsteigen weil mir bewusst ist dass selbst bei Mischkalkulationen keine Airline für 9,99€ oder 0,99€ irgendwo hinfliegen kann. 

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vor 6 Minuten schrieb Besserwisser:


Bitte nicht falsch verstehen. Natürlich ist jeder selbst dafür verantwortlich pünktlich und ausgeruht zur Arbeit zu kommen. Wer weiter weg wohnt muss sich gegebenenfalls ein Zimmer in der Nähe seiner Base anmieten. Dennoch wird bei Ryanair (Lauda) wohl viel Druck auf die Mitarbeiter ausgeübt bzgl. Bordverkauf, Krankmeldung usw. Zumindest hört man das nicht zum ersten Mal. Ob Lauda wirklich mit nicht flugtüchtigen Fliegern startet kann ich nicht beurteilen. Es gibt viele Einschränkungen mit denen man fliegen darf andere mit denen es strikt untersagt ist. Was da jetzt zutrifft darüber möchte ich mir und kann ich mir auch keine Meinung bilden. 
 

Persönlich würde ich jedoch nicht bei Lauda  einsteigen weil mir bewusst ist dass selbst bei Mischkalkulationen keine Airline für 9,99€ oder 0,99€ irgendwo hinfliegen kann. 


ich verstehe was du meinst und bin da voll bei dir. Ich kenne solche Umstände, wo dann Druck aufgebaut wird von meinem ex Arbeitgeber. Ich weiß auch, das viele Dinge defekt sein dürfen und man mit Einschränkungen geflogen werden darf, aber es gibt halt auch Seelenverkäufer. Das Problem bei sowas ist, das man sowas meist nicht beweisen kann. Solche Anweisungen kommen dann halt per Telefon, an das sich dann niemand mehr erinnert. Oder es wird nichts dokumentiert.

 

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vor 37 Minuten schrieb spandauer:

Das stimmt doch aber nicht, oder? Der Weg von und zur Arbeit ist durch die Versicherung des AG abgedeckt.

Wegeunfälle sind in der Regel durch die zugehörige Berufsgenossenschaft abgedeckt.

Im Falle von Airlines ist das die BG Verkehr.

 

Nur wenn eine Verstoß der Ruhezeiten vorliegt, wird die BG immer prüfen, ob der Geschädigte eine Mitschuld trägt. Die dürfte angenommen werden, wenn es wiederholt praktiziert wird. Dann muss der Arbeitgeber mit einem erheblichen Bußgeld und der Heraufsetzung seiner Pflichtumlage rechnen, der Arbeitnehmer aber eben auch mit einer deutlichen Kürzung seiner ggf. bestehenden Versicherungsansprüche.

 

vor 32 Minuten schrieb Paul0:

In meinem Arbeitsvertrag stehen als Arbeitsort sämtliche Niederlassungen in meinem Bundesland niedergeschrieben. 
(Bin nicht in der Luftfahrt tätig)

Damit ist die Fahrt zu einer anderen Niederlassung keine Arbeitszeit und Du kannst auch keine Reisekosten geltend machen.

Gleichwohl ist die Fahrt von und zu den Niederlassungen damit keine Ruhezeit mehr.

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2 minutes ago, McTech said:

Solche Anweisungen kommen dann halt per Telefon, an das sich dann niemand mehr erinnert. Oder es wird nichts dokumentiert.

 

Wenn man schon die öffentlich zugängliche "Theorie" von Lauda/Ryan kennt (Auslagerung, Provisionen, Arbeitnehmerüberlass(t)ung und Co.), will man sich die "Praxis" gar nicht mehr vorstellen. Weil Hand aufs Herz, wahrscheinlich niemand von uns arbeitet zu 100 Prozent regelkonform... Der Unterschied ist nur, dass bei Lauda/Ryan von Anfang an alles auf Kante im Graubereich genäht ist.

 

(Die Person dient nur als Beispiel!) Dazu passt doch der "Autoverkäufer" als Flugbegleiter, natürlich kann er im früheren Leben auch schon Medizin studiert haben, dann fand er aber Autos spannender und dann ist leider das Autohaus pleite gegangen, seine Eltern haben bei einem bösen Anlagebetrüger ihr Vermögen verloren und und seine wohlhabende Gattin hat das alles nicht verkraftet und ist mit den Kindern in die Schweiz zurückgegangen. Oder es ist b), ich habe schon alles gemacht, aber auch immer nur kurz und dann war es halt mal Flugbegleiter bei Laudamotion... 

 

Die Wahrheit wird wie so oft irgendwo in der Mitte liegen.

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vor 52 Minuten schrieb McTech:

Wenn ich mir als Arbeitnehmer in Köln wohnhaft wäre und mir einen Job in Berlin aussuche, kann es dem Arbeitgeber egal sein wie sein Arbeitnehmer den Job antritt.

Nicht ganz.

 

Denn jeder deutsche Arbeitgeber zahlt eine Pflichtabgabe an die für ihn zuständige Berufsgenossenschaft.

Und bei der Bemessung dieser Abgabe wird die Zahl der Mitarbeiter, das bisherige Unfallgeschehen, aber eben auch die Länge des Weges zur Arbeit mit einkalkuliert. 

Mein kleines 150 Mann Unternehmen hat z.B. am Hauptstandort zwei Wohnungen angemietet, die Mitarbeiter von den Außenstandorten nutzen können, wenn sie mehrere Tage in der Zentrale arbeiten müssen. Der Arbeitgeber spart Reisekosten, Spesen und BG-Beiträge, für den Arbeitnehmer ist es einfach nur bequemer.

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vor 17 Stunden schrieb jubo14:

Wegeunfälle sind in der Regel durch die zugehörige Berufsgenossenschaft abgedeckt.

Im Falle von Airlines ist das die BG Verkehr.

 

Damit ist die Fahrt zu einer anderen Niederlassung keine Arbeitszeit und Du kannst auch keine Reisekosten geltend machen.

Gleichwohl ist die Fahrt von und zu den Niederlassungen damit keine Ruhezeit mehr.

Aber versichert ist man auf dem Weg in die andere NL durch die BG dennoch, beispielsweise bei Wegeunfällen, jedenfalls immer dann,wenn der Arbeitsweg zwischen Wohnort und Einsatzort liegt.

Also nur als Beispiel,wenn heute mein Einsatzort TXL ist,und morgen SXF , sind das versicherte Arbeitswege.

(mit der BG Verkehr habe ich selbst schon seit vielen Jahren positive Erfahrungen)

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Freunde wir reden hier aber über Arbeitsverträgen vom fliegenden Personal und nicht von einem Mitarbeiter im öffentlichen Dienst der heute hier ein Meeting hat und morgen da und sich besten falls noch seine Arbeitszeit frei einteilen kann. 
Als Flugbegleiter oder Pilot hat man in seinem Arbeitsvertrag eine feste „Base“ genannt. Dort startet und endet der Dienst. Tut er dies nicht, ist der Arbeitgeber verpflichtet seinen Angestellten von und oder an die Base zu bringen. 
Man kann doch keinen 12 Stunden Dienst machen, in Düsseldorf landen, aber am nächsten Tag aus Münster wieder einen 12 Stunden Dienst erledigen und da noch die an und Abreise selbst übernehmen. Es gibt Dienst- und Ruhezeiten (EU-OPS) welche an der Homebase gegeben werden müssen. Und da kann es nicht sein das man heute hier seine Base hat und morgen da.

Bearbeitet von Aero88
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vor 1 Stunde schrieb Aero88:

Es gibt Dienst- und Ruhezeiten (EU-OPS)...

EASA-FTL ?

 

Sonst hast du recht, jeder Dienst (bzw. Umlauf) beginnt/endet an der im Vertrag genannten Base.

Je nach Firma ist es manchmal üblich, dass Crewmember Proceedings von/zu einem Airport nahe ihrer Heimat requesten können.

 

Das Thema Umstationierung ist sehr heikel, gerade im Bezug auf die Ryanair-Group.

Die meisten Firmen haben dazu Klauseln im Vertrag stehen bzgl. Vorlaufzeit, Kostenbeteiligung des Arbeitgebers.

Base-Wechsel können nur zum Monatsende gemacht werden.

Alles andere wäre ein planerischer Alptraum und als wichtigstes Element für die Crewmitglieder müssen die letzten 3 (oder waren es 4?) Tage des letzten Monats an der alten Base OFF sein damit der Umzug erfolgen kann.

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Am 31.5.2020 um 12:18 schrieb jubo14:

Ob das was mit "Pech" zu tun hat, möchte ich doch mal in Frage stellen.

 

Wer vom Flughafen Düsseldorf aus fliegt, unterliegt somit auch deutschem Arbeitsrecht.

Also mal angenommen ein Flugbegleiter beginnt hat seinen ersten Flug um 8:00 Uhr. Dann muss er irgendwann zwischen 6:30 und 7:00 Uhr am Airport sein. Um das zu schaffen muss er deutlich früher zuhause los, rechnen wir mal eine Stunde Anreise.

Wenn er dann seinen normalen Dienst absolviert, zwei Flüge nach irgendwo, ist er wann wieder in Düsseldorf? 17:00 Uhr? Bis er aus dem Airport raus ist 30 Minuten, wieder eine Stunde Heimfahrt. Somit ist er um 18:30 Uhr wieder zuhause.

Wenn er am nächsten Tag wieder ein gleiches Flugprogramm hat, muß er wieder um 5:30 Uhr los.

Das sind exakt die vorgeschriebenen 11 Stunden Ruhezeit.

Kommt es in dem Ablauf aber auch nur zu einer Minute Verspätung, darf er am Folgetag seinen Dienst nicht antreten! 

Zwar haftet auch der Arbeitgeber, aber wenn er auf dem Weg zur Arbeit in einen Unfall verwickelt ist, gibt es keine Versicherung (Unfall, Berufsunfähigkeit, usw.), die für diesen Schaden aufkommen würde. 

Ich kann mir nun aber leider nicht vorstellen, dass der Arbeitgeber, der weder für sein soziales Engagement, noch für sein mitarbeiterfreundliches Verhalten bekannt ist, sehr viel Rücksicht auf die gesetzlichen Regelungen nimmt. Denn in 99% aller Fälle geht es ja gut. Der Mitarbeiter lässt es mit sich machen und kommt im Zweifelsfall übermüdet zum neuen Arbeitstag.

 

Wenn man nun Flugbegleiter durch Piloten ersetzt, dann noch weis, dass etwa 50% aller menschlichen Fehler in der Fliegerei auf Übermüdung zurückzuführen sind, sollte man doch schon etwas nachdenklich werden.

 

Also immer noch Pech für die Beschäftigten?


Hier bist du auf dem Holzweg unterwegs. Die Ruhepause zählt nach § 5 Absatz 1 ArbZG von Dienstende bis Dienstbeginn. Der Fahrtweg von und zur Arbeit ist also schon Ruhezeit, egal ob ÖPNV, Rad oder PKW. Wäre ja noch schöner, lass ich mir extra viel Zeit und gehe noch Einkaufen (darf man auf dem direkten Weg zwischen Wohnort und Arbeitsstelle, Versicherungsschutz setzt in diesem Zeitraum aber aus). Klar, für Kollegen, die zwei Stunden einfach an Fahrtweg haben, ist dies bescheiden. Aber es steht jedem frei, in die Nähe seines Arbeitsplatzes zu ziehen. Spart man sich Zeit, Nerven und Geld.

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Das "Lustige" ist doch, außer 'Drohungen' kommt ja nix. Also wieder mal ein nächster Aufschub? Wofür verhandeln die eigentlich noch? Sollen sie doch 100 Strecken von Wien aufnehmen und gut ist. Bei Malta Air scheint der Haussegen ja mittlerweile auch schief zu hängen und die Polen werden sich selbiges mit Buzz schon gar nicht gefallen lassen... 

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vor 56 Minuten schrieb medion:

Das "Lustige" ist doch, außer 'Drohungen' kommt ja nix. Also wieder mal ein nächster Aufschub? Wofür verhandeln die eigentlich noch? Sollen sie doch 100 Strecken von Wien aufnehmen und gut ist. Bei Malta Air scheint der Haussegen ja mittlerweile auch schief zu hängen und die Polen werden sich selbiges mit Buzz schon gar nicht gefallen lassen... 

In dem Moment, wo er die Übernahme der Strecken durch RYR verkündet, hätte er ja nichts mehr in der Hand, um die Löhne bei den anderen zu drücken. Da er eh erst im Juli wieder mehr als das Notprogramm fliegen will, hat er jetzt auch noch nicht so den massiven Zeitdruck und sieht doch noch etwas Bewegung in der Sache?

Vielleicht hat er aber auch einfach noch mit einer anders lautenden Entscheidung letzte Woche gerechnet und spontan einfach noch keinen umgekrempelten Flugplan parat, den er heute schon verkünden kann - so verkündet er halt nur die Planung der Verkündung und lässt die Optionen einfach noch weiter offen...

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Er agiert klug, auf dem Rücken der Mitarbeiter. In VIE hat er das wohl mit Erfolg geschafft und die Slots von OE zu FR transferiert.  Das mit dem nicht genehmigten Kurzarbeitergeld in DE ist ein Witz ! Wenn die Arbeitsverträge rechtens wären würde dieses Geld auch fließen ? Aber der liebe MOL verzichtet lieber auf Kurzarbeit ( vgl. VIE ops) um sich als großen Retter darzustellen und die Mai Löhne ( sofern man darüber überhaupt sprechen kann) zu überweisen, aber im Gegenzug wieder bis zu 20% bei den Mitarbeitern einzufordern.  Wenn der einen Plan hätte, wie er sicher an die Slots in DUS und STR kommt, würde er OE wohl diesen Monat in die Ins schicken.  

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