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airliners.de

Aktuelles zu den TUI Airlines (Vormals Aktuelles zu TUIfly.com)


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Geschrieben

TUI hatte noch nie irgendwelche Interline-Verträge.......die sind immer autark geflogen.  Auch deren Systemlandschaft ist nicht auf solches ausgelegt. Reines P2P-Geschäft.

 

Wenn, dann wäre auf seiten TUIs einige Investionen nötig, um das technisch überhaupt abbilden zu können.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb TobiBER:

TUI hatte noch nie irgendwelche Interline-Verträge.......die sind immer autark geflogen.  Auch deren Systemlandschaft ist nicht auf solches ausgelegt. Reines P2P-Geschäft.

 

Wenn, dann wäre auf seiten TUIs einige Investionen nötig, um das technisch überhaupt abbilden zu können.

Ich meinte auch theoretisch, ob es die LH anbieten müsste wenn X3 es wollte. Also gilt diese Zubringer Verpflichtung nur für bestehende "Partnerschaften" oder auch auch neue ?

Geschrieben

Es geht ja nicht um die "Zubringer-Verpflichtung".

 

Es geht darum, dass LH jeder Airline Zubringerflüge zu dem Preis anbieten muss, den sie auch in der internen Verrechnung ansetzen.

Und hier kommt es dann exakt auf den Flughafen an, ab dem der Interkonti-Flug abgehe soll.

Denn nach FRA fliegt der LH-Konzern Zubringer für die Fernstrecken.

Da sie das ab DUS aber selber auch nicht anbieten, brauchen sie das entsprechend einer anderen Airline, hier X3, auch nicht anzubieten.

Nur weil es einen EW-Flug von BER nach DUS gibt, kann daraus niemand ableiten, dass das ein Zubringerflug für DUS-XXX wäre.

Anders sähe es schon wieder aus, wenn EW diese Strecke bedienen würde und man BER-XXX via DUS bei EW buchen könnte.

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb jubo14:

Es geht ja nicht um die "Zubringer-Verpflichtung".

 

Es geht darum, dass LH jeder Airline Zubringerflüge zu dem Preis anbieten muss, den sie auch in der internen Verrechnung ansetzen.

"Anbieten muss" ist für mich eine Verpflichtung ;-)

 

vor 14 Minuten schrieb jubo14:

jeder Airline

Das ist die Antwort die ich brauchte. Danke  :)

Geschrieben

Ich verstehe die Diskussion nicht. 

 

In der Luftfahrt, wie in jeder anderen Branche gilt: Biete ich ein Produkt an, habe eine Marktbeherrschende Stellung und mein Produkt ist nicht substituierbar bin ich verpflichtet es an Konkurrenten zu verkaufen und darf dabei keine Preise aufrufen, die den Wettbewerb zu meinen gunsten verzerren würden. Das heißt nicht, dass ich mit den Preisen Verluste machen muss. Das diese Preise niedriger sind als die Preise, die ich von einem Endkunden verlangen kann ist offensichtlich. Schließlich fallen bei mir Kosten weg. Das ist ein Grundsatz der Marktwirtschaft, der weltweit Anwendung findet.

 

Ob in dem Fall Lufthansa die selben Konditionen bieten muss wie sie Condor erhält ist diskussionswürdig. In dem Fall kommt es auf den gesamten Vertrag an. Bietet Condor andere Gegenleistungen als Geld?

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb jubo14:

Es geht ja nicht um die "Zubringer-Verpflichtung".

Es geht darum, dass LH jeder Airline Zubringerflüge zu dem Preis anbieten muss, den sie auch in der internen Verrechnung ansetzen. Und hier kommt es dann exakt auf den Flughafen an, ab dem der Interkonti-Flug abgehe soll.

Denn nach FRA fliegt der LH-Konzern Zubringer für die Fernstrecken.

 

Zum Glück ist die Verpflichtung und auch das "Muss" einfach Quatsch.

 

Die airline-internen Zubringer-Verrechnungspreise sind wie wir alle wissen NEGATIV.

 

Hamburg-New York kostet 400 Euro, weil man sowieso umsteigen muss, Frankfurt-New York kostet nonstop 500 Euro.

 

Frankfurt-Dubai-Kapstadt kostet 600 Dollar, Dubai-Kapstadt nonstop kostet 1.000 Dollar (zugegeben, bucht niemand ;-))

 

Wäre aber ein neues Geschäftsmodell für Condor, man lässt sich mit Hilfe von Frau Verstager von LH einfach die Psudeo-Verrechnungs-Passagier-Erträge aufbuchen und schon hat der Treuhänder eine neue Einnahmequelle gefunden, ich würde sagen, mit 30 Prozent kann man sie easy provisionieren, weil es ist ja neu und innovativ.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb jubo14:

jeder Airline

 

zu dem Preis anbieten muss, den sie auch in der internen Verrechnung ansetzen.


Für diese beiden Aussagen hätte ich gerne eine Quelle.

 

Mir bekannt ist nämlich nur folgendes: Das Kartellamt sieht eine marktbeherrschende Stellung in dem Teilmarkt der Zubringerflüge. Daraus folgt ein tiefergehender Prüfauftrag. (Regulierung folgt erst in einem deutlich späteren Schritt)

 

(Anmerkung noch meinerseits: hier kann es eigentlich nur um Flüge mit Abflugsort Deutschland gehen, denn dass D Preise für Abflüge nach D regulieren könnte erachte ich für nicht möglich)

 

Die EU Kommission sieht mögliche Verstöße gegen das Beihilferecht. (Sie wären aber Ankläger und nicht Richter).
 

Das ist kurzfristig für Lufthansa das größere Risiko. In diesem Lichte sehe ich die Ankündigung das Abkommen fortführen zu wollen.

Geschrieben

Mir nicht, fangen wir doch mit § 18 an

 

Im Absatz 1 geht es um Kartelle, gibt es die in Deutschland, nein, trotz aller Beschränkungen fliegt da alles was Flügel und nen Motor drunter, drauf oder daneben hat.

 

Absatz 2 finde ich sehr lustig, "kann" größer sein, muss aber nicht, oder doch, oder soll oder darf oder muss oder wie?

 

Absatz 3.3 finde ich auch cool. Wettbewerbsrelevante Daten, wer legt die denn fest? Wieder ein deutsches Gericht oder doch einfach Facebook und Google?

 

Absatz 3.8 finde ich am geilsten, ich zitiere unten.  Wohlgemerkt, es handelt sich um einen veröffentlichten Gesetzestext.

 

(8) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie berichtet den gesetzgebenden Körperschaften nach Ablauf von drei Jahren nach Inkrafttreten der Regelungen in den Absätzen 2a und 3a über die Erfahrungen mit den Vorschriften.

 

Aha?

 

 

 

 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb jubo14:

Würden Dir die §§18-21 GWB reichen?

 

Wenn du auf 19 (2) 3. anspielst: Nein!

Denn interne Unternehmen sind keine gleichbaren Abnehmer. 

 

Wäre auch aus VWL Sicht schwachsinnig, denn das Unternehmen könnte dann intern an der Preisschraube drehen. Das wäre intern ein Nullsummenspiel und würde den Konkurrenten trotzdem rauspreisen.

 

Notabene ist es in dem Fall von Discover auch egal, denn die EW Langstrecke wird bei LH konsolidiert. Tickets sind auch von LH. Also LH kauft die Flüge bei 4Y ein und kombiniert sie dann mit ihren eigenen Zubringern.  

Bearbeitet von Blablupp
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb medion:

Mir nicht, fangen wir doch mit § 18 an

 

Im Absatz 1 geht es um Kartelle, gibt es die in Deutschland, nein, trotz aller Beschränkungen fliegt da alles was Flügel und nen Motor drunter, drauf oder daneben hat.

Von welchem Abs. 1 redest du? Sinaloa ist auch in Deutschland aktiv. Aber das ist ein anderes Thema.

 

vor 1 Stunde schrieb medion:

Absatz 2 finde ich sehr lustig, "kann" größer sein, muss aber nicht, oder doch, oder soll oder darf oder muss oder wie?

Das einfach: Würde Abs. 2 nicht im Gesetz stehen würde der Paragraph nur innerhalb Deutschlands gelten. Sämtliche Internationalen Flugstrecken wären nicht mehr vom GWB gedeckt (Schön für die jeweiligen Fluggesellschaften.) Entsprechend für alle Märkte die nicht rein national sind. 

 

vor 1 Stunde schrieb medion:

Absatz 3.3 finde ich auch cool. Wettbewerbsrelevante Daten, wer legt die denn fest? Wieder ein deutsches Gericht oder doch einfach Facebook und Google?

Erst das Bundeskartellamt, dann das OLG Düsseldorf, dann der Bundesgerichtshof, mit möglichem Abstecher zum EuGH. Dann der Bundestag mit einer klarstellung. Und während dessen 100er von akademischen Aufsätzen.

 

vor 1 Stunde schrieb medion:

Absatz 3.8 finde ich am geilsten, ich zitiere unten.  Wohlgemerkt, es handelt sich um einen veröffentlichten Gesetzestext.

(8) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie berichtet den gesetzgebenden Körperschaften nach Ablauf von drei Jahren nach Inkrafttreten der Regelungen in den Absätzen 2a und 3a über die Erfahrungen mit den Vorschriften. Aha?

Es gab schon bessere Trollversuche. Die Exekutive wird verpflichtet, dem Bundestag Bericht zu erstatten.

 

Die Lex-Facebook ist eh erst der Anfang auf dem Weg, der Facebook/Google/Amazon das Schicksal von Standard Oil ereilen lässt oder auch nicht.

 

vor 2 Stunden schrieb Blablupp:

Die EU Kommission sieht mögliche Verstöße gegen das Beihilferecht. (Sie wären aber Ankläger und nicht Richter).

Die EU-Kommission ist, wie das Bundeskartellamt, eine Behörde. Sie kann Verwaltungsakte erlassen, die bindend sind. Und gegen die vor dem Gericht der Europäischen Union einspruch erhoben werden kann.

 

 

vor 2 Stunden schrieb Blablupp:

Das Kartellamt sieht eine marktbeherrschende Stellung in dem Teilmarkt der Zubringerflüge. Daraus folgt ein tiefergehender Prüfauftrag. (Regulierung folgt erst in einem deutlich späteren Schritt)

Es folgt nicht zwangsläufig Regulierung.

Unternehmen mit Marktmacht haben wettbewerbswidriges Verhalten zu unterlassen. Auch ohne dass das Kartellamt hier tätig wird.

Von dem Marktmachtmissbrauch geschädigte Unternehmen könnten auch direkt klagen. Das ist hier erstmal nicht zu erwarten, da es "nur" eine erheblich Tendenz zugunsten Condors gibt. 

Geschrieben (bearbeitet)

Naja im Condor Thread ging es unter und X3 hatte ja mal Langstreckenpläne. Das war eine Frage wo ein "ja /nein " möglich war, man braucht wegen der 2 Posts doch keinen Thread. Bei fehlendem Interesse steht es jedem weiterhin frei weiter zu scrollen.

Bearbeitet von d@ni!3l
Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb flapsone:

Ist eigentlich schon bekannt, wann mit dem Einsatz der ersten 737 Max8 bei X3 zu rechnen ist? Gibt es da schon etwas konkretes?

 

Ich fände auch diese Frage interessanter...

Geschrieben

Die D-AMAX wird noch im Frühjahr nach Deutschland überführt. Nachdem sie für den Flugbetrieb vorbereitet wurde wird sie in DUS stationiert. Die nächsten MAX werden dann erst im Winter folgen.

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb OliverWendellHolmesJr:

Es gab schon bessere Trollversuche. Die Exekutive wird verpflichtet, dem Bundestag Bericht zu erstatten.

 

Die EU-Kommission ist, wie das Bundeskartellamt, eine Behörde. Sie kann Verwaltungsakte erlassen, die bindend sind. Und gegen die vor dem Gericht der Europäischen Union einspruch erhoben werden kann.

 

Ach der deutsche Bundestag, der Welt beste Kontrollbehörde....

 

Sind jetzt Verwaltungsakte bindend oder kann dagegen Einspruch erhoben werden? Ich glaube, das Juristendeutsch wird zunehmend unbeliebter.

 

 

vor 10 Stunden schrieb flapsone:

Was hat die ganze Zubringer-Thematik jetzt eigentlich mit TUIfly zu tun? 

 

Weil es dir nicht passt? Tuifly Deutschland hatte doch auch kurz mal vor, mit den super truper 787 auf die Langstrecke ex Deutschland zu gehen. Da passt die Zubringer-Diskussion doch ganz gut, wobei ich einem Touristikkonzern da ehrlich gesagt mehr Phantasie an den Tag lege als einer Condor.

 

Mit dem "alles-hat-mit-alles-nichts-zu-tun" kommen wir doch auch nicht weiter.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb longleg:

Deine Polemik ist manchmal nicht zu ertragen.

 

Ich sags mal so: Die Ignore-Funktion wurde für einen guten Grund erfunden. Ich habe sie sonst noch nie benutzt, aber seitdem ein gewisser Kandidat auf ebenjener steht, ist mein Forenleben sehr viel angenehmer geworden. :)

Geschrieben
Am 3.4.2021 um 11:32 schrieb d@ni!3l:

Mal ganz doof gefragt: Wenn X3 nun in FRA (oder DUS) doch Langstrecke fliegen wollen würde  - hätte sie dann auch Anspruch auf LH (oder EW) Feeder oder gilt das nur für bestehende Geschäftsmodelle?

 

Nein. Für sowas muss man in die damalige Abspaltung der DE von der LH (Gesellschafts- und Wettbewerbsrechtlich schauen).

Habe die Unterlagen dazu nicht mehr parat; aber die Zubringer für DE haben aufgrund wettbewerbsrechtlicher Bedenken Einklang in die Verträge gefunden und können deswegen nicht so einfach aufgekündigt werden.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Am 19.4.2021 um 10:05 schrieb AeroSpott:

Laut skyliner ist die D-ABAF nach NWI zum Paint gegangen - weißer Farbeimer oder TUI CS?

 

Ist fertig und all white. Als nächstes ist die D-ABKM dran.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Patsche:

Gehen die dann an den Leasinggeber zurück ?

 

Erstmal nicht. Sie werden im X3 Betrieb eingesetzt.

 

vor 3 Stunden schrieb Mar97:

 

Ist fertig und all white. Als nächstes ist die D-ABKM dran.

 

Ich muss mich etwas verbessern: Sie ist weiß und hat einen "TUI" - Schriftzug und ein verkleinertes TUI Logo auf dem Tail bekommen (insgesamt wie ehemals D-AHFT und D-AHFV).

Geschrieben
Am 25.4.2021 um 14:29 schrieb Mar97:

Ich muss mich etwas verbessern: Sie ist weiß und hat einen "TUI" - Schriftzug und ein verkleinertes TUI Logo auf dem Tail bekommen (insgesamt wie ehemals D-AHFT und D-AHFV).

Wird die D-ABBD auch noch mit entsprechenden Logos beklebt ? Ich nehme an die D-ABKN wird auch noch Weiß ?

Geschrieben

D-ABKM hat eine neue TUI-Blue Sonderlackierung erhalten. Dabei wurde das Design angepasst, das dunkle TUI-Blue-Blau geht dabei in Richtung Tail in das helle TUI-Blau über.

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