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Geschrieben

Schön zu hören, dass wenigstens noch drei A343 weiterfliegen dürfen.

HB-JMA-HB-JMI sind doch erst 11/12 Jahre, die sollten doch sowieso weiterfliegen?!

Die anderen 6 werden durch 9 77W ersetzt ?!

 

Stellt sich mir die Frage, ob Swiss weniger stark selber wachsen möchte und von den jüngeren welche abgibt, oder ob man dafür drei geleaste noch etwas länger behält, oder ob man dafür noch weitere 77W bestellt oder ob Edelweiss die Leasing-frames bekommt, die bei Swiss durch die 77W ersetzt werden?

Geschrieben (bearbeitet)

HB-JMA-HB-JMI sind doch erst 11/12 Jahre, die sollten doch sowieso weiterfliegen?!

Die anderen 6 werden durch 9 77W ersetzt ?!

War mir so nicht bewusst, dass ein paar A343 bei Swiss weiterfliegen sollen. Finde es ganz grundsätzlich begrüßenswert, dass die A343 noch ein paar Jahre vor sich hat.

Bearbeitet von Nomoco
Geschrieben

Die neuen T7 werden wohl zunächst auf den richtig langen Strecken zum Einsatz kommen und 1 zu 1 343 ablösen.

Der Rest fliegt wohl weiter wie gehabt.( Hier steht der weitere Entscheid noch aus.)

Denkbar als Ersatz wäre hier wohl auch der 330 neo.

 

Den Entscheid das 343 zu WK gehen habe ich letzten Monat hier schon mal angedeutet, finde ich gut da es echt tolle Optionen

bietet. Man kann ein europaweites gut ausgebautes Zubringernetzwerk zur touristischen Langstrecke bieten. 

Man kommt von jedem Zipfel in Europa mit WK ans warme Wasser die Umsteigegebühren in ZRH sind auch noch moderat,

dieses Konzept hat Zukunft.

 

Neu war mir allerdings das die noch ausstehende 330 nun zu WK geht und nicht zur Mutter.

 

Das ganze ist in jeder Hinsicht Expansion bei LX sowie bei WK von einer Verlagerung zu WK bzw. einer Schwächung von LX

kann keine Rede sein. 

Geschrieben

HB-JMA-HB-JMI sind doch erst 11/12 Jahre, die sollten doch sowieso weiterfliegen?!

Die anderen 6 werden durch 9 77W ersetzt ?!

 

Sollten nicht 6 ausgemustert werden und 3 zur Edelweiss? Diese 9 werden durch 9 77W ersetzt. Die restlichen 6 fliegen erstmal für Swiss weiter und werden später ersetzt.

 

Die neuen T7 werden wohl zunächst auf den richtig langen Strecken zum Einsatz kommen und 1 zu 1 343 ablösen.

Der Rest fliegt wohl weiter wie gehabt.( Hier steht der weitere Entscheid noch aus.)

 

Die erste T7 Strecke wird JFK sein.

Geschrieben (bearbeitet)

JFK wohl nur zeitweilig ? bis die zweite da ist. GRU und ähnlich lange Strecken braucht man jeweils ein Pärchen. 

Macht so aber Sinn JFK ist kurz, man kann viele Crews fit machen und das Teil verdient trotzdem Geld. 

Bearbeitet von flyer1974
Geschrieben (bearbeitet)

JFK wohl nur zeitweilig ? bis die zweite da ist. GRU und ähnlich lange Strecken braucht man jeweils ein Pärchen. 

Macht so aber Sinn JFK ist kurz, man kann viele Crews fit machen und das Teil verdient trotzdem Geld.

21. Februar bis 25. März 2016

 

Genauer gesagt:

 

JFK LX14/17 21FEB16 bis 25MAR16 Verkerstage 1,3,5,7

YUL LX86/87 27MAR16 bis 30AUG16 Daily

 

HKG LX138/139 ab 10APR16 3 weekly, 03MAY16 5 weekly, 09MAY16 daily

LAX LX40/41 ab 09JUN16 daily

BKK LX180/181 ab 08JUL daily

GRU LX92/93 ab 01AUG16 3 weekly, 29AUG16 4 weekly

SFO LX38/39 ab 01SEP16 3 weekly

TLV LX254/55 ab 05SEP16 1 weekly

TLV LX256/257 ab 28AUG16 2 weekly

Bearbeitet von globetrotter88
Geschrieben (bearbeitet)

okay, und er hat auch erklärt das die nachträglich geleasten " älteren" zurückgehen und 3  eigene an WK.

Macht ja auch Sinn so. 


Auf jeden Fall ein sehr innovatives Konzept, ich bin jedoch skeptisch was die eco config angeht, nicht jeder lässt sich durch einen

individuellen touchscreen ablenken und bleibt ewig wach..

Sieht recht ungemütlich aus, um ehrlich zu sein. 

Das mit dem SB Kiosk ist auch auch mal ganz witzig, wenn der mit allen üblichen Produkten an Bord befüllt würde, wird es sicher ab und zu lustig zugehen ( oder eben ganz das Gegenteil) , wobei ich denke das wird man bedacht haben. 

Ob sich das durchsetzen wird ? 

Ich nehme auch gern zwei Schoki aus dem Körbchen, aber hier sehe ich die Crews echt mit Leuten konfrontiert die sich den Reiseproviant einpacken.  

Bearbeitet von flyer1974
Geschrieben (bearbeitet)

damit kämen wir ja wieder auf SR Niveau ? aber ich glaube vor der 350 nimmt die 330 neo Einzug um den Rest der 343 abzulösen. 

( persönliche Meinung will hier nichts vorwegnehmen was die restlichen 343 angeht ) 

Schätze da auf 3&3 letztlich 3 weitere T7 für die wirklich langen Strecken mit 12 schafft man das, die anderen kann man beruhigt mit der 333 betreiben. 

Bearbeitet von flyer1974
Geschrieben

Da kann man nur hoffen, dass selbst die findigsten Tüftler im A350 keine Nische mehr für den 10. Sitz finden.

Muss man nicht finden, kann man bei Airbus ganz normal bestellen. Air Asia X hat es afaik auch getan.

 

Gruß

Thomas

Geschrieben

Auch Statuskunden sind nicht vor Rausschmiss geschützt wenn sie zu viel klagen:

 

http://www.handelszeitung.ch/unternehmen/klage-den-usa-swiss-schmeisst-vielflieger-raus-813114

 

 

Wenn es wirklich so ist wie in dem Artikel beschrieben, dann wird die Lufthansa dieses Verfahren wohl verlieren. Man darf nicht mehr mit der Fluggesellschaft fliegen weil man zu oft sein Recht auf Entschädigung für Flugverspätungen oder beschädigtes / zu spät angekommenes Gepäck erstreiten musste? Würde die Lufthansa die Entschädigung einfach zahlen anstatt versuchen das Ganze auszusitzen bis der Geschädigte die Lust verliert wäre es doch erst gar nicht dazu gekommen.

Geschrieben

Wenn es wirklich so ist wie in dem Artikel beschrieben, dann wird die Lufthansa dieses Verfahren wohl verlieren.

 

Genau das ist der entscheidende Satz. Bei der Menge an Klagen scheint mir, daß es sich um einen Querulanten handelt. Aus dem Artikel geht auch nicht hervor, wieviele Klagen er verloren hat und warum; wir haben auch nur seine Version in dem Artikel. 

Grundsätzlich stellt sich aber die Frage, ob es eine uneingeschränkte Beförderungspflicht gibt? In Deutschland meines Wissens nicht. In USA kann das aber anders entschieden worden sein.

Geschrieben (bearbeitet)

Äh Rechtsbegriffe in Deutschland sind vorallem etwas anderes als in der angelsächischen Rechtstradition USA, wo Rechtsbegriffe sehr absolut sind.

In Deutschland gibt es tatsächlich eine Beförderungspflicht für alle Anbieter von öffentlichen Verkehrsdienstleistern, wie Linienbusse, Taxis und Bahngesellschaften (ich bin mir nicht sicher ob dies auch für die Schifffahrt - und das deutsche Luftverkehrsrecht ist eng an diese angelehnt worden - gilt). Aber in deutschen Rechtssystem gibt es immer einen Ermessensspielraum, selbst wenn Ausnahmen nicht explizit im Gesetz oder einer dazugehörigen Verordnung verankert sind. Begriffe wie Verhältnismäßigkeit, Zumutbarkeit, gesunder Menschenverstand oder Geringfügigkeit haben die meisten von uns in Zusammenhang mit Urteilen der Justiz schon gehört. Sie sind sehr zentrale Begriffe für die Anwendung des Rechts.

Im Gegensatz zur landläufigen Meinung, findet nicht nur im angelsächischen sondern auch im deutschen Rechtssystem, eine Rechtsschreibung durch Rechtssprechung statt, auch wenn es dabei in Deutschland eher um die Feinjustierung und in den USA oft um die Grundsätze geht.

Weswegen sich der Vielflieger und Swiss/Luftansa jetzt streiten wird mir aus dem Artikel allerdings nicht wirklich klar. Wahrscheinlich aber wird sich Swiss/Lufthansa bei diesem Passagier am ehesten auf den Begriff der Zumutbarkeit juristisch berufen. Vereinfacht gesagt, das Unternehmen kann es -trotz Beförderungspflicht- als unzumutbar empfinden, einen Passagier zu befördern, der stockbetrunken ist, der Mitreisende (Frauen z.B. sexuell) oder die Crew belästigt, der die Hygiene/Gesundheit der anderen Fluggäste gefährdet (z. B. weil er sich eingekotet oder eine offene TB hat) etc.

Urteilen kann man da nur, wenn man die Details kennt. Hat der Passagier die Mitarbeiter vom Gepäckservice z.B. wiederholt öffentlich schwer beleidigt oder tätlich angegriffen, könnte Swiss Lufthansa einen solchen Prozeß in Deutschland durchaus gewinnen, auch wenn sein Gepäck mehrfach beschädigt wurde (>Zumutbarkeit/Verhältnismäßigkeit).

Bearbeitet von jumpseat
Geschrieben

Er klagt auf weitere Beförderung. Und da kommt es sehr darauf an, ob es solche Entscheidungen in USA schon mal gab, da er vor einem Bezirksgericht in New York Klage erhoben hat. Die Beförderungspflicht in Deutschland im ÖPNV schließt die Airlines wohl nicht mit ein. Ich finde aber keine Hinweise auf Entscheidungen deutscher Gerichte in solchen Fällen. Ansonsten hast Du das sehr ausführlich erklärt.

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