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Geschrieben

Viel interessanter finde ich, dass das Gericht zwar die Unrechtmäßigkeit wegen vorliegender Abwägungsmängel festgestellt hat, die Nachtflugregelung aber NICHT aufgehoben hat.

Vielmehr geht das Gericht davon aus, dass die Abwägungsmängel in einem weiteren (Genehmigungs-)Verfahren abgestellt werden können.

 

Und "Erfolg" hatten nur die 5 Anwohner, die Klage der Stadt Unna wurde als unbegründet abgewiesen.

Eine Revision wurde übrigens auch nicht zugelassen.

 

Also außer der Stadt Unna, die man als Verlierer bezeichnen muss, kann ich noch nicht so recht erkennen, wer sich nun freuen darf und wer sich grämen muss.

Geschrieben

Wenn es dem Flughafen und der Bezirksregierung im zweiten Anlauf nicht gelungen ist die Genehmigung rechtswirksam zu gestalten, soll dieses nun in einem dritten Schritt gelingen? Bereits in 2015 wurden Abwägungsmängel vom Gericht festgestellt. Mit einer Nachbesserung sollten diese Mängel abgestellt werden.  Aber scheinbar ist dieses immer noch nicht der Fall,  so dass diese Genehmigung ebenfalls für rechtswidrig und nicht vollziehbar vom 20. Senat in Münster erklärt wurde. Im Prinzip ist man in Dortmund keinen Schritt weiter, wie 2015. 

Ich bin jetzt kein Jurist, aber wenn etwas rechtswidrig ist und nicht vollzogen werden darf, warum muss sie dann noch aufgehoben werden? Der einzig für mich einleuchtende Gesichtspunkt liegt darin, dass wieder nachgebessert werden darf.  Aber die Fakten über Lärmschutz und Bedarf ändern sich ja nicht einmal.  Hinzu kommt ja auch noch, Wizz hat die Basis in Dortmund aufgegeben und bedient den Flughafen von extern. Wie soll man dann Mängel in der Abwägung unter neuen oder erweiterten Gesichtspunkten zukünftig vermeiden? 

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb skorpion:

Ich bin jetzt kein Jurist, aber wenn etwas rechtswidrig ist und nicht vollzogen werden darf, warum muss sie dann noch aufgehoben werden?

Doch, das muss sie im Verwaltungsrecht.

 

Die Nachtfluggenehmigung der Bezirksregierung ist ein Verwaltungsakt.

Der Flughafen hat nun aber Anspruch darauf, dass er sich auf eine einmal gegebene Erlaubnis verlassen kann und somit ein gewisse Planungssicherheit hat.

Selbst wenn, wie in diesem Fall, der Verwaltungsakt rechtswidrig ist, so bleibt er so lange gültig, bis ein Gericht den Bescheid ausdrücklich aufhebt.

 

vor 18 Minuten schrieb skorpion:

Aber die Fakten über Lärmschutz und Bedarf ändern sich ja nicht einmal. 

Das ist aber genau der spannende Teil.

Ist das wirklich so?

Oder kann man die Nachtflugregelung durch verbesserten Lärmschutz "retten".

Im Moment besteht definitiv kein Bedarf für die längeren Betriebszeiten. Aber ob das im Sommer oder erst im kommenden Jahr dann wieder der Fall sein wird, können Dir im Moment nur die mit der funktionierenden Glaskugel sagen.

Geschrieben

Das OVG begründet die Urteil kurz:

https://www.justiz.nrw/JM/Presse/presse_weitere/PresseOVG/26_01_2022_/index.php

 

Bedarf ist nachgewiesen und damit erledigt, der Lärm ist nicht korrekt geprüft worden:

"Die Bezirksregierung hat Fluglärmbelastungen mit einem nächtlichen Dauerschallpegel von weniger als 45 dB(A) nicht in ihre Abwägung einbezogen. Die Festlegung dieser Geringfügigkeitsschwelle ist anhand der Einzelfallumstände vorzunehmen. Hier hat die Bezirksregierung diese Entscheidung nicht ausreichend begründet."

 

Damit wird nochmals die "Heilung" ermöglicht:

"Der Senat hat die Genehmigung allerdings nicht aufgehoben. Es ist nicht auszuschließen, dass die Abwägungsmängel in einem ergänzenden Verfahren behoben werden können."

 

Schauen wir so in 2-3 Jahren nochmal...

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Neu Hier:

Das OVG begründet die Urteil kurz:

https://www.justiz.nrw/JM/Presse/presse_weitere/PresseOVG/26_01_2022_/index.php

 

Bedarf ist nachgewiesen und damit erledigt, der Lärm ist nicht korrekt geprüft worden:

"Die Bezirksregierung hat Fluglärmbelastungen mit einem nächtlichen Dauerschallpegel von weniger als 45 dB(A) nicht in ihre Abwägung einbezogen. Die Festlegung dieser Geringfügigkeitsschwelle ist anhand der Einzelfallumstände vorzunehmen. Hier hat die Bezirksregierung diese Entscheidung nicht ausreichend begründet."

 

Damit wird nochmals die "Heilung" ermöglicht:

"Der Senat hat die Genehmigung allerdings nicht aufgehoben. Es ist nicht auszuschließen, dass die Abwägungsmängel in einem ergänzenden Verfahren behoben werden können."

 

Schauen wir so in 2-3 Jahren nochmal...

 

Ein weiteres Zitat aus dem obigen Link:

"Ebenso wenig sind die Lärmbetroffenheiten durch maximale Einzelpegel ermittelt und berücksichtigt worden. Tragfähige Feststellungen dazu, dass es der Betrachtung eines solchen Maximalpegelkriteriums ausnahmsweise nicht bedarf, fehlen. Eine mögliche Relevanz dieses Kriteriums für die Bestimmung der Geringfügigkeitsschwelle ist schon deshalb nicht völlig von der Hand zu weisen, weil die Lärmbelastung der betroffenen Grundstücke gerade durch die Maximalpegel geprägt wird."

 

Das Gericht sieht nach meinem Verständnis beim Dauerschallpegel und beim Maximalpegel mögliche Beeinträchtigungen der Anwohner, die nicht berücksichtigt bzw. nicht richtig gegen das öffentliche Interesse abgewogen worden sind (teils nicht mal ermittelt worden sind).

 

Bei der ersten Nachbesserung im ergänzenden Verfahren kamen deutliche Einschränkungen der ursprünglichen Betriebszeitenausweitung heraus. Ich stimme zu, wir werden vermutlich in 2-3 Jahren sehen, ob eine erneute Nachbesserung klappt und ob sie womöglich noch stärkere Einschränkungen beinhaltet.

Geschrieben (bearbeitet)

Kurz gesagt: zunächst ja...wenn das Urteil zugestellt und rechtskräftig wird erlischt die derzeitige Genehmigung und an dessen Stelle tritt dann wieder die "alte" Regelung = Betriebszeit bis 22 Uhr Verspätung bis 23 Uhr aber max. 20 x im Monat.

 

Im Grunde hat niemand wirklich gewonnen oder verloren...

Bearbeitet von Neu Hier
Geschrieben

Ich finde es spannend, in Düsseldorf meckerten vor der Kriese die Anwohner, dass die anderen Flughäfen auch merh abbekommen sollen. In Dortmund heißt es schon seit Jahren, das man die kürzesten betriebszeiten hat und daher ein Wettbewerbsnachteil.

Zählt so etwas wie wetbewerb oder auch die eventuelle entlastung von Düsseldorf garnichts.

Darüber hinaus wird es auch spannen, wenn Dortmund die EU vorgabe schaft und bspw. Münster und/oder Paderborn nicht, dann steigt ja der Bedarf gewiss in Dortmund auch an, da Kassel es nicht schaffen wird und dann der nächste flughafen Dortmund ist.

Geschrieben

Es ist ein Musterbeispiel von "deutschen Kotz". Klagen, Gerichte, jahrelang Prozesse, die Stadt Unna (der nahegelegene Flughafen Dortmund, Bundeswehrstandort, bestens an die wichtigsten deutschen Autobahnen 1 und 2 angeschlossen, Klimametropole, Blablabla....).

 

Für Wizzair und Ryanair mit ihren supergrünen und neuen Flugzeugen reichen auch Betriebszeiten von 7- 21 Uhr, dann muss man den Leuten in Unna, und zwar besonders in Massen!,  aber auch sagen, die Hartz4 Rentner "verdienen" ma im Durch-Chnitt logger meer als wie die Kruuu im Fluchzeuch...

  • 4 Wochen später...
  • 1 Monat später...
Geschrieben (bearbeitet)

EW fliegt ab Juni 2x wöchentlich ab DTM nach Venedig. Immer mittwochs und samstags geht es bis Ende Oktober dort hin. 

 

 

 

 

Bearbeitet von jubo14
"Städte-Bashig" entfernt
Geschrieben

Wizzair nimmt 3x weekly im September FCO-DTM-FCO auf. Das ist insofern interessant, dass aktuell auf der Route ein A321 geplant ist und die FCO-Base (zumindest aktuell) nur aus A321 besteht. 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb monsterl:

Wizzair nimmt 3x weekly im September FCO-DTM-FCO auf. Das ist insofern interessant, dass aktuell auf der Route ein A321 geplant ist und die FCO-Base (zumindest aktuell) nur aus A321 besteht. 


Passt ein A321 voll besetzt denn auf die Bahn dort?

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb XWB:


Passt ein A321 voll besetzt denn auf die Bahn dort?

 

Wizz Air setzt seit dem SFP auch regulär A321 und A321neo in Dortmund ein. Woher der plötzliche Sinneswandel kommt weiß ich nicht, aber es gab schon einige Umläufe auf denen nicht mehr nur A320 eingesetzt wurden.

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb locodtm:

Ja, woher auch immer dieser Mythos stammt, ein A321 kann nicht operieren.

 

(Gut, wenn man Nouvelair heißt, braucht man schon mal ein paar Meterchen mehr...)

 

Ansonsten finde ich, ist es so eine Art Unsitte geworden, Airlines (übrigens allen) latent Unfähigkeit zu unterstellen; in vielerlei Hinsicht.

 

Ich bin kein großer Wizzair-Freund, bin mir allerdings sehr sicher, wenn Dortmund-Rom mit einem 321(neo) nicht ginge, würden sie es auch nicht planen/anbieten.

 

Nach Rom ist es auch nicht so weit, die knappen zwei Stündchen werden wohl klappen, selbst gut (aus)gebucht...

 

 

Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb Luftfahrt Ostruhrgebiet:

Ich bin aber verwirrt. Auf der Hompage des Dortmunder Flughafens und auch bei Wizz Air steht, dass rom neben Cantani und Bari angeflogen würde.

Gleichzeitig ist bei Wizz Air aktuell kein flug von Dortmund nach Bari buchbar und auch am DTM auf der Hompage nicht angezeigt.

https://www.dortmund-airport.de/flughafen-news/2022/neue-wizzair-verbindung-rom

 

 

Entweder die planen wieder mit BRI (wurde aber eigentlich gestrichen), oder die PR-Abteilung bei W6 hat einen ziemlichen Bock geschossen, als sie von der Verbindung gesprochen hat. Der BRI-Eintrag auf der Website ist meiner Meinung nach eher eine Karteileiche, weder in der App, noch beim Airport wird ein Wort über BRI verloren. Die Website ist da auch häufiger mal nicht ganz aktuell.

Geschrieben

Nach der Einstellung der Dortmund Basis, ist Rom wieder eine Strecke die in Richtung Südeuropa geht. Es bleibt spannend was Wizzair in Dortmund noch alles anbindet

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